Laienverteidigung

TRANSGENE GERSTE: DIE AKTE BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM (ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE)

Genehmigungskungel und Rechtsfehler


1. Einleitung
2. Widersprüche, Lügen & Co.
3. Genehmigungskungel und Rechtsfehler
4. Pannen und Fehler: Den Versuch nicht im Griff haben
5. Nichts sehen. Nichts hören. Nichts wissen ...
6. Die Ziele des Versuches
7. Zu den Aktionen gegen das Gengerstefeld
8. Links

Verfilzte Genehmigungsstellen

Bemerkenswert ist auch die Fachberatungsstelle des BVL, die ZKBS. Deren Stellungnahme fällt eindeutig aus:


Aus der Akte beim RP: Stellungnahme der ZKBS (S. 1)


Da lohnt es sich, einen Blick auf die Personen zu machen, die im Dezember 2005, dem Monat nach Eingang des Antrags in der Kommission sitzen. Zum Thema Gentechnik sind das vier Personen, der Bereich Umweltschutz ist mit zwei Personen vertreten:



Aus dem Tätigkeitsbericht des ZKBS 2005 (Stand: Dezember 2005)


Zweimal also ist die Uni Gießen bei den relevanten Personen vertreten. Prof. Friedt gilt als uneingeschränkter Befürworter der Agro-Gentechnik und betrieb die Maisversuche der Uni. Prof. Eikmann aber ist auch kein Unbekannter. Er arbeitet im IFZ eng mit Prof. Kogel zusammen und war Moderator eines skandalösen, sogenannten Hearings zum Thema "Grüne Gentechnik" am 21. Juli 2006 an der Uni Gießen. Wäre es nach ihm und den Organisatoren der Uni Gießen gegangen, wären nur Befürworter der Gentechnik als RednerInnen zugelassen worden.
Die dritte befangene Person ist Prof. Sonnewald. Er ist am Gengersteversuch direkt beteiligt - als Projektpartner an der Uni Erlangen.

Einseitig wie ZKBS und BVL: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
Aus der Akte der Versuchsleitung zum Gengerstenfeld bei der Uni Gießen (IPAZ)
Protokoll über das Fachgespräch "Schwellenwerte für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen" der DFG (30.+31. August in Bonn)
Mitglieder und ständige Gäste der Senatskommission: 4 Leute, davon 2 aus GI: Prof. H.G. Frede (Vors.), Prof. Kogel, 1 aus Kiel: Prof. C. Jung
Weitere Gäste: Mehrere, u.a. Buhk, Bartsch, Jany, Schiemann. Kommissionssekretariat: Dr. L. Breuer, GI.
Handschriftliche Vermerke von Prof. Kogel auf Konferenzunterlagen: "Sehr niedrige Schwellenwerte würden Forschung behindern", "Steht Aufwand für Kennzeichnung in vernünftiger Relation zum Nutzen".

Keine wirksame Genehmigung nach Naturschutzrecht

Aus der Akte beim RP: Stellungnahme der ONB (24.1.2006, S. 1)


Diese Rechtauffassung der Oberen Naturschutzbehörde aber muss bezweifelt werden. Denn das Gesetz weist zwar keine Besonderheiten für gentechnisch veränderte Organismen mehr auf, aber darauf folgt nicht, dass diese nicht mehr nach § 25 HNatG einer besonderen Genehmigung bedürfen. Richtig ist das nur für Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft. Hierzu gehören Freisetzungsversuch aber nicht, denn diese sind gerade keine Land- und Forstwirtschaft, sondern wissenschaftliches Experiment. Daher hätte der Versuch doch einer Genehmigung bedurft. Der Rechtsfehler ist kein Verschulden der Versuchsdurchführenden, sondern der zuständigen Behörde. Das aber ändert nichts an der Rechtswidrigkeit.

Antrag auf sofortige Vollziehung
Dieser Antrag wurde nicht mit dem Antrag für das Versuchsfeld gestellt, sondern erst später.


Aus dem Brief der Universität Gießen vom 15.12.2005 an das BVL

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