Laienverteidigung

ZK 10: STAATSSCHUTZ IM POLIZEIPRÄSIDIUM GIESSEN

Staatsschützer Broers


1. Einleitung
2. Immer schön einsperren ...
3. Staatsschützerin Cofsky
4. Staatsschützer Broers
5. Der Ex-Staatsschutz-Chef Puff: König der Peinlichen
6. Und mehr ...
7. Wer schützt die Polizei?
8. Links

Auch er war eine Zeit lang "zuständig" für die Aktionen und Ermittlungen gegen das Umfeld der Projektwerkstatt. Zwar trat er nicht so hasserfüllt auf wie Puff, Mutz, Cofsky, Steyskal & Co. Aber mit falschen Verdächtigungen und Lügen war er auch gut dabei.

Die Lügen des 14.5.2006
Broers führte nach der skandalösen Polizeiaktion am 14.5.2006 einen der Verhafteten dem polizeihörigen Richter Gotthardt vor. Mehrfach belog er den Richter und behauptete zu mehreren Punkten Tatverdacht, obwohl er wusste, dass dieser erfunden und die Unschuld längst bewiesen war (durch Observations der Polizei selbst). Zudem wies er den Richter an, dem Betroffenen von der Observation nichts zu sagen. Richter Gotthardt machte die Rechtsbeugung mit und schickte den Verhafteten in Unterbindungsgewahrsam, obwohl er wusste, dass dieser observiert wurde und folglich genaue Daten über dessen Schuld oder Unschuld vorliegen mussten. Broers belog den Richter bewusst und ist damit der falschen Verdächtigung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schuldig. Mit dabei war auch der Staatsschutzbeamte Lutz. Wieweit er bei den Rechtsbrüchen und Lügen mitmachte, ist unbekannt.
Aktenzeichen des Ermittlungsverfahren: 501 UJs 46175/06.

Auftritt als Zeuge und Ermittlungsführender am 11.9.2006
Broers, inzwischen KOK, hatte in seinem Antrag auf richterliche Anordnung einer Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt geschrieben (Bl. 11 der Akte zum Gerichtsverfahren):



Das war frei erfunden. Tatsächlich ist auf dem Film nirgends eine Person beim Aufsprühen von Parolen auf eine Wand des Gerichtsgebäudes zu sehen. Überhaupt erfasst keine der ausgewerteten Kameras überhaupt Bereiche, in denen Parolen aufgesprüht wurden. KOK Broers hatte seine Beobachtungen erfunden - offensichtlich gelang es ihm mit der Lüge, die Durchsuchungsanordnung zu bekommen. Denn Gießener RichterInnen überprüfen Aussagen von Polizeiangehörigen nie ...

Eine zweite Posse lieferte Broers in der gleichen Vernehmung. In der Akte (Bl. 11) erwähnt er Beobachtungen eines "hier namentlich bekannten und glaubwürdigen örtlichen Pressevertreters". Der hatte sich als Aktivbürger betätigt und den später Beschuldigten tagsüber in der Stadt Gießen beobachtet. Dann gab er seine Beobachtungen im Denunziantenstil an die Polizei weiter. Nun ist bekannt, dass etliche Gießener Reporter eng mit der Polizei zusammenarbeiten, ständig mit diesen herumhängen (Allgemeine-Reporter Altmeppen) oder gar Lobbyarbeit für die Polizei machen (Pro-Polizei-Vorständler Jochen Lamberts vom Gießener Anzeiger). Für ein Gerichtsverfahren könnten die Beobachtungen einige Stunden vor der Tat nahe dem späteren Tatort ja von Bedeutung sein. Doch KOK Broers konnte sich plötzlich nicht mehr erinnern, wie der Pressevertreter hieß und wer das war ...

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