Laienverteidigung

WER SCHUF DEN MENSCHEN? GOTT! WER SCHUF GOTT? DIE MENSCHEN!

Kirchenaustritt


1. Religiöse Wahrheit - nein Danke!
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Wollen Sie 2,5 % Gehaltserhöhung extra ?
Wenn Sie keiner Kirche angehören oder wenn Sie voller Überzeugung dort Mitglied sind, dann ist dieses Informationsblatt für Sie ohne Bedeutung. Aber die meisten von uns wurden als Säuglinge ohne eigenes Zutun zum Kirchenmitglied gemacht - und damit auch zum Kirchensteuerzahler. Haben Sie schon einmal nachgedacht, wie lange Sie als Erwerbstätige(r) nur für die Kirche arbeiten? Es ist etwa eine Stunde pro Woche, ein halber Tag im Monat, mehr als eine Woche im Jahr und ein volles Jahr Ihres Arbeitslebens!
Erwerbstätige, die einer Kirche angehören, zahlen im Schnitt etwa 500 Euro/1000 DM Kirchensteuern pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 15.000 und 30.000 Euro / 30.000 und 60.000 DM. Einschließlich Zinsen, aber ohne die künftigen Steigerungen macht das nach 40 Jahren - bis zum Rentenalter - eine Summe von 100.000 bis 150.000 Euro / 200.000 bis 300.000 DM aus (je nach Zinshöhe).Wer die Kirchensteuer spart, hat also später allein aus den Zinsen dieses Vermögens eine enorme Zusatz-Rente. Diese wird auch dringend notwendig: Heute kommen auf einen Ruheständler 3 Arbeitnehmer, im Jahr 2010 noch 2 und 2030 nur mehr einer. Spätestens dann, wahrscheinlich aber schon ab 2010, ist Ihre Rente nicht mehr allein mit dem jetzigen System finanzierbar.
Beim Austritt brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben. Rund zwei Drittel der Kirchensteuer werden für die Bezahlung der Pfarrer (Monatseinkommen im Schnitt über 4.000 Euro / 8.000 DM!) und des sonstigen Kirchenpersonals ausgegeben, weniger als ein Zehntel für öffentliche soziale Leistungen. Wenn Sie also 10 % der eingesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck eigener Wahl spenden, kann Ihnen niemand unsoziales Verhalten unterstellen, und Sie bestimmen selbst, welche Anliegen Sie unterstützen. Denken Sie auch daran, wie die Kirchen als Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umspringen. Mit fristloser Entlassung muß rechnen, wer in "wilder Ehe" lebt, wer seine Kinder nicht taufen läßt oder wer es wagt, die Zahlung der Kirchensteuer zu verweigern (was ja noch nicht heißen muß, daß man keinen Glauben hat!) und - dies aber nur in der katholischen Kirche - wer geschieden ist und wieder heiratet. Das gilt auch dann, wenn der kirchliche Betrieb ganz vom Staat finanziert wird. Die Kirchen geben sich nur dann sozial, wenn es nicht um ihren eigenen Geldbeutel geht. Was tun? Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, gehen Sie einfach mit Ihrem Ausweis aufs Standesamt Ihres Wohnorts. (In Hessen auf das örtliche Amtsgericht). In Bayern tun das jedes Jahr zwischen 40.000 und 60.000 Einwohner - über eine halbe Million seit 1990. Fast jeder 5. Bayer (jeder 4. Hesse) gehört keiner der beiden Großkirchen mehr an.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
- www.kirchensteuer.de
- www.kirchenaustritt.de
- www.stop-kirchensubventionen.de

Besuchen Sie auch:
- www.ibka.org
- www.humanistische-union.de
- www.humanismus.de
- www.freidenker.de
- www.bfg-augsburg.de

(Quelle: Flugblatt vom Bund für Geistesfreiheit, Postfach 22 03 63, 86183 Augsburg)

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