Laienverteidigung

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... REVISION UND VERFASSUNGSBESCHWERDE

Pressereaktionen


1. Befangenheitsantrag vor der Revision
2. Die Revisionsschriften
3. Alles unbegründet ... sagt die Staatsanwaltschaft
4. Gegenvorstellung des Angeklagten PN
5. März 2006: OLG Frankfurt verwirft Revision
6. Der OLG-Beschluss vom 29.3.2006 (Az. 2 Ss 314/05)
7. Pressereaktionen
8. Reaktionen nach Revisions-Abweisung
9. Links zur Revision
10. Verfassungsklage des zu 8 Monaten Haft Verurteilten in drei Teilen
11. Einreichung der Verfassungsklage und erste Zwischenerfolge
12. Verfassungsgericht hebt Urteile auf
13. Presse zum Verfassungsgericht
14. Ausblick auf die Prozess-Wiederholung
15. Links zur Verfassungsklage

Rechts: Aus Gießener Allgemeine, 6.4.2006 (S. 26)

Aus FR, 7.4.2006 (S. 27)
Urteil gegen Öko-Aktivisten
Acht Monate Haft für Bergstedt
GiESSEN. Der Öko-Aktivist der Projektwerkstatt Saasen Jörg Bergstedt muss für acht Monate ins Gefängnis. Einer seiner Mitstreiter ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihr Antrag auf Revision wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verworfen, somit sind die Urteile aus zweiter Instanz wegen Widerstandes, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung rechtskräftig. In einer gemeinsamen Erklärung nennen die Verurteilten den OLG-Senat "befangen". Das Gericht habe sich bei seiner Entscheidung "politischem Druck" gebeugt. Das 2003 begonnene Gesamtverfahren sei ein "politischer Prozess", sagte Bergstedt.
Für Aufsehen hatte der Prozess gesorgt, als im Laufe der Verhandlungen die Staatsanwaltschaft gegen Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail (CDU) und den PDS-Abgeordneten Michael Janitzki wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt hatte. Beide waren Zeugen in einem der Prozesse gegen die beiden selbst ernannten "Berufsrevolutionäre". Die Ermittlungsverfahren wurden allerdings ohne Auflagen eingestellt.
Seit einigen Tagen kursiert in der Gießener Innenstadt ein Flugblatt im Zusammen hang mit der Entscheidung des OLGs, in dem sich Innenminister Volker Bouffier angeblich zufrieden über den Richterspruch äußert. Der "Bürgerbrief Recht und Sicherheit" mit Konterfei und Unterschrift Bouffiers ist gefälscht.

Aus einem Kommentar von Stadtredaktionschef Guido Tamme, in: Gießener Allgemeine, 8.4.2006 (S. 26)

Mit Schadenfreude dürfte dagegen vor allem in Polizei- und Justizkreisen die Nachricht in dieser Woche aufgenommen worden sein, dass der selbst ernannte „Berufsrevolutionär“ aus Saasen für acht Monate hinter Gitter muss, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt seine Revision gegen ein entsprechendes Amtsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr verworfen hat. Diese Strafverbüßung könnte für den 41-Jährigen eine lehrreiche Erfahrung werden, denn unter seinen Mithäftlingen wird er mit seinem wirren politischen Weltbild kaum missionieren können. Im Gegenteil: "Echte" Kriminelle haben nicht viel übrig für Mithäftlinge, die ihre Straftaten (im konkreten Fall insbesondere gefährliche Körperverletzung und Widerstand) mit höhergeordneten politischen Motiven zu rechtfertigen versuchen.
Natürlich nur rein zufällig landete zur gleichen Zeit in Teilen Gießens ein Flugblatt in den Hausbriefkästen, in dem sich angeblich der hessische Innenminister befriedigt darüber äußert, dass "der stadtbekannte Rädelsführer Jörg B. eine achtmonatige Freiheitsstrafe antreten muss". Die Zeit der gefälschten Behördenschreiben, Sachbeschädigungen an Wahlplakaten und Parteizentralen "dürfte damit ein Ende finden". Der inhaltliche und zeitliche Zusammenhang legt den Eindruck nahe, dass der "Berufsrevolutionär" selbst der Urheber dieser erst auf den zweiten Blick erkennbaren Fälschung namens "Bürgerbrief Recht und Sicherheit" sein könnte. Eigentlich schade, dass der Dauerstörenfried seine Energie und seine Intelligenz derart verplempert: Würde er seinen Gaben sinnvoll einsetzen, könnte er sich für diese Gesellschaft sehr nützlich machen.

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