Laienverteidigung

Ö-PUNKTE 1/1998

Altes Gift in neuen Spanplatten


1. VerbraucherInnenpolitik/Umweltrecht
2. Umweltrecht: Bayerische Bürgerinis gegen Elektrosmog
3. Altes Gift in neuen Spanplatten
4. Schutz vor Elektrosmog
5. Trinkwasser-Richtlinie: EU-Einigung erzielt
6. Elbvertiefung
7. FFH-Richtlinie der EU - ein Segen für den Deutschen Naturschutz?
8. Bodenschutzgesetz
9. Bundesnaturschutzgesetz
10. Umweltgesetzbuch

Die krebserregenden und das Immun- und Nervensystem oft irreparabel schädigenden Pentachlorphenole (PCP) von Bayer und anderen Chemiefirmen sind bereits seit Jahren verboten. Trotzdem sind sie im Holzhandel weiterhin im Gebrauch. Zum Beispiel in Spanplatten, die aus recyceltem Altholz hergestellt werden und in nahezu jedem Heimwerkermarkt gleich um die Ecke erhältlich sind. Statt daß die vielen jährlich anfallenden tausend Tonnen PCP-haltigen Altholzes als Sondermüll entsorgt werden, wird per Recycling viel Geld damit verdient. Beim Holzhändler oder in Baumärkten ist aber ohne genaue chemische Analyse nicht mehr erkennbar, ob die Spanplatten belastet sind.

Quelle: Stichwort Bayer 4/97.

 

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