Laienverteidigung

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ

Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen


1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema

  • Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (der Prozess endete mit einer Einstellung auf Staatskosten)
    16.2. in Gießen, ab 8.30 Uhr, Amtsgericht, Raum 100, Gebäude A: Prozess gegen Aktivistin wegen Verstössen gegen das Demorecht (Laufen auf der Straße statt auf dem Gehweg, vermeintlich einen Unterstellpavillon zuviel aufgebaut und all so krasse Sachen ...)
    Die Angeklagte lädt offen ein: "hiermit möchte ich euch alle ganz herzlich zu meinem ersten Gerichtsverfahren einladen! Kein Scherz!
    Ich bin angeklagt, in zwei Fällen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben:
    1. Während einer Demo in Lich im August 2003 sind wir ca. 300 m auf der Straße, statt wie in den Auflagen vorgeschrieben, auf dem Radweg gelaufen. Schlimm, schlimm, das!
    2. Utopie-Camp 2003: Nachdem das Ordnungsamt das Camp erst ganz verboten hat, dann einmal mit Polizeigewalt räumen ließ, waren sie immer noch nicht zufrieden und werfen uns (mir als Anmelderin) jetzt vor, wiederum gegen Auflagen verstoßen zu haben. D.h.: das Camp hatte sich auf eine bestimmte Fläche zu beschränken, die wir überschritten haben sollen - quasi, außerhalb dieser Fläche hätte sich niemand aufhalten dürfen. Soviel zum Kirchenplatz als "öffentlichem" Platz!
    Es wird sicher sehr aufregend! Und wenn ihr schon immer mal von PolizeibeamtInnen abgetastet werden wolltet (die können das richtig gut, jedeR kriegt eineN ab! ;-), ist das DIE Gelegenheit! Aber keine Sorge. Die tun nichts!" (zu letzterem gibt es auch andere Auffassungen, siehe hier ...)
  • Mittwoch, 2.3., 14 Uhr; Landgericht Gießen, Raum 227, 2. Stock: Prozess gegen Aktivistin wegen Kreidespruch "Fuck the police"
  • Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
    23.8.2004: Erster Anti-Hartz-Montag in Gießen, Treffen auf dem Kirchenplatz - beschattet von KOK Schmidt (wegen Meineids und Beweisfälschung angezeigter Staatsschützer) und Salzmann (Ordnungsamtsfrau der Stadt Gießen. Anklage gegen einen willkürlich ausgewählten Teilnehmer (den üblichen, dem sie immer eine reinbraten wollen ...)
  • Und ein Blick über den Tellerrand: Auch in Magdeburg geht es in die nächste Runde - Prozess in Sachen § 129a gegen politische Aktivisten

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