Laienverteidigung

EINWENDUNGEN ZUM GENGERSTEFELD

Kein neutrales und daher rechtswidriges Genehmigungsverfahren

Sämtliche Einwendungen zu Verflechtungen und fehlender Neutralität der Genehmigungsbehörden und beratenden Institutionen wurden zusammenfassend wie folgt zurückgewiesen:
Das BVL führt das Genehmigungsverfahren entsprechend des gesetzlichen Auftrages unter Einbeziehung der Benehmenserklärungen des Robert-Koch-Institutes, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Bundesamtes für Naturschutz sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) und der Stellungnahme des betroffenen Landes durch. Die Überwachung der Einhaltung von Auflagen ist Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörde. Im Rahmen der Überwachung der Freisetzung 6786-01-0168 sind von der zuständigen Überwachungsbehörde keine Informationen an das BVL herangetragen worden, die auf einen Verstoß gegen Auflagen schließen ließen. Auch wurde dem BVL kein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Behörde gemeldet. In der Kritik an der Neutralität von Personen innerhalb der Genehmigungsbehörde bezieht sich der Einwender auf eine in den Medien verbreitete Ausarbeitung durch einen Münchener Verein sowie ein Unternehmen. Die darin erhobenen Vorwürfe wurden durch das Verwaltungsgericht Braunschweig im Rahmen eines Klageverfahrens bewertet und in Gänze zurückgewiesen (vgl. Urteil des VG Braunschweig v. 11.02.2009, Az. 2A/110/08). Auch die Kritik an der Befangenheit von drei ZKBS-Mitgliedern kann nicht greifen. Das BVL hat keinen Grund, an der Unabhängigkeit der ZKBS-Mitgliedern zu zweifeln. Dem BVL liegen keine Erkenntnisse vor, die die Unabhängigkeit der in Rede stehenden Mitglieder in Frage stellen könnte. Unabhängig davon greift die Kritik bereits deshalb nicht, da die Genannten in der Abstimmung zum Freisetzungsantrag 6786-01-0168 nicht stimmberechtigt bzw. bei der Abstimmung nicht anwesend waren. Beim Abstimmungsprozess zum Antrag 6786-01-0200 waren wieder zwei der Genannten nicht stimmberechtigt, einer war nicht mehr Mitglied der ZKBS. Ferner wurde vorgetragen, dass ein weiteres ZKBS-Mitglied Doktorvater einer Rostocker Universitätsprofessorin sei. Der vorliegende Antrag wurde jedoch von der Universität Gießen beantragt. Die Genehmigungsbehörde kam ferner ihrem gesetzlichen Auftrag zur Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des Projektleiters, wie unter III.1.1, dargestellt nach.
Der Bescheid ist von Detlev Bartsch unterzeichnet, der in den Einwendungen persönlich als nicht neutral angegriffen wurde. Er bescheinigt sich hier also selbst Unbedenklichkeit.

Die deutsche und die europäische Genehmigungsbehörden BVL und EFSA bieten keine Gewähr für eine neutrale, effiziente und unabhängige Bearbeitung von Anträgen auf Inverkehrbringen und Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen.
1. Fehlende Effizienz der Kontrolle
Die Europäischen Umweltminister haben das bisherige System der Genehmigungspraxis von Genversuchen kritisiert und eine Neuordnung gefordert. Der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nannte die europäische Genehmigungsbehörde EFSA und ihr Tun „organisierte Unverantwortlichkeit“. Die beiden Spitzenbeamten der deutschen Genehmigungsstelle BVL, Dr. Buhk und Bartsch, gehören auch der EFSA an. Dr. Buhk, dem damit seitens des Bundesumweltministers auch persönlich organisierte Unverantwortlichkeit vorgeworfen wurde, ist der zuständige Beamte für die Genehmigung des Gengerstefeldes und Unterzeichner des Genehmigungsbescheides für den Versuch in Gießen 2006 bis (geplant) 2008 gewesen.

2. Fehlende Unabhängigkeit der handelnden Personen
Die Genehmigungsbehörde BVL und der unterzeichnende Beamte stellen keine unbefangenen Prüfer dar. Daher war der Freisetzungsversuch bereits 2006 bis (geplant) 2008 ohne neutrale behördliche Kontrolle zustande gekommen. Dieses soll sich nun wiederholen.
Das Umweltinstitut München wies in seiner Beschwerde die langjährige öffentliche Parteinahme des Leiters der Abteilung Gentechnik im BVL, Professor Buhk, sowie dessen Stellvertreter, Dr. Bartsch, für die Agro-Gentechnik nach, stellte Antrag auf Feststellung der Befangenheit der beiden Beamten und forderte die Entbindung von ihren Aufgaben. Beide traten unter anderem in einem Gentechnik-Werbefilm von Konzernen wie Monsanto, Pioneer, Bayer (Aventis) und anderen auf. Prof. Buhk zum Beispiel preist in diesem Film die angeblichen ökonomischen Vorteile durch den Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais.

Zitat: "Wenn sich, wie es sich in den USA gezeigt hat, Bt und die Tatsache, dass die Landwirte dort Bt-Mais anbauen, zeigt, dass es für sie einen ökonomischen Vorteil bringt, dann bedeutet das, diese Möglichkeit nicht zu haben, eben nicht unter so günstigen Bedingungen produzieren zu können. So dass das auf lange Sicht gesehen natürlich auch ein Nachteil für den Landwirt hier ist."

Der Filmauftritt von Prof. Buhk und Dr. Bartsch war dabei beileibe kein Einzelfall. In der Vergangenheit waren beide Beamte schon häufiger als Verfechter der Agro-Gentechnik aufgetreten. In der Dienstaufsichtsbeschwerde wies das Umweltinstitut München unter anderem auf folgende Punkte hin:
  • Die Mitgliedschaft von Prof. Buhk im "Steering Committee" des bedeutenden Gentechnik-Lobbykongresses ABIC im Jahr 2004 in Köln, finanziert unter anderem von Bayer, KWS, Dupont und BASF
  • Die Unterstützung der von der Gentechnikindustrie gesponserten Initiative "Public Research & Regulation Initiative (PRRI)" durch Prof. Buhk ...

Auszüge der Moderation des SWR-Filmes, ausgestrahlt in der ARD in der Sendung „Report Mainz“ am 28.2.2005, 21.05 Uhr
"Brüssel, hier wird entschieden was gentechnisch verändert auf die Felder darf. Für Streitfragen hat die EU 21 unabhängige Wissenschaftler einberufen. Sie sollen die Sicherheitsrisiken von gentechnisch veränderten Produkten für Mensch und Umwelt in Europa abschätzen. Drei der Experten kommen aus Deutschland. Dr. Joachim Schiemann, Biologische Bundesanstalt, überprüft Anträge zur Freisetzung von Genpflanzen. Dr. Detlef Bartsch, Bundesamt für Verbraucherschutz, zuständig für die Sicherheit von Genpflanzen. Prof. Hans-Jörg Buhk, Bundesamt für Verbraucherschutz, leitet die Genehmigungsbehörde zur Freisetzung von Genpflanzen. Drei leitende Beamte. Zuständig für die Sicherheit und Genehmigung von Genpflanzen, verpflichtet zur Unabhängigkeit.
Doch sind sie wirklich unbefangen? Uns kommen Zweifel, als wir dieses Werbevideo der Gentechnikindustrie sehen. Sechs große Konzerne werben darin für ihren gentechnisch veränderten Mais, den sogenannten Bt-Mais. Schon auf der Hülle wird die Werbebotschaft klar. Genmais bietet die ökologisch beste Lösung. Das Band birgt eine faustdicke Überraschung. Professor Buhk, der Spitzenbeamte aus der Genehmigungsbehörde für Gentechnik, und Buhk preist die ökonomischen Vorteile von Genmais an. ... Und als wäre das noch nicht genug, auch der Stellvertreter von Buhk, Detlef Bartsch, ist ebenfalls im Werbevideo, damals war er noch an der Universität Aachen. ... Kommen wir zum dritten Spitzenbeamten. Joachim Schiemann, zuständig für die Überprüfung von Freisetzungsanträgen. Wie wir herausfinden, hat er eine Doppelfunktion. Beruflich soll er unbefangener Kontrolleur für Genpflanzen sein. Privat aber hat er sich einem Verein zur Förderung der AgroBiotechnologie angeschlossen. Eine schöne Umschreibung für Gentech-Lobbyismus. Er engagiert sich für ein Zentrum, in dem Genpflanzen hergestellt werden sollen, sogenannte transgene Organismen. ... Wir recherchieren weiter. Die ABIC 2004 in Köln. Einer der wichtigsten Gentech-Kongresse für die Industrie weltweit. Ausgerechnet hier saß Hans-Jörg Buhk im Organisationskomitee. Der Spitzenbeamte wieder in der Doppelrolle, wieder als Diener zweier Herren. Im Amt soll er unbefangen Genpflanzen auf ihre Sicherheit prüfen und hier arbeitet er für die, die sie herstellen. Denn ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Gentechfirma Phytowelt GmbH. Ziel des Kongresses - die Erschließung eines Marktes. Wir stoßen auf die größte Ungeheuerlichkeit. Die Beamten wurden nämlich von der EU in diesen Standardfragebögen nach solchen Interessenkonflikten befragt. Aber alle drei haben ihre Lobbytätigkeiten verschwiegen.

Pressemitteilung des SWR am Folgetag, 1.3.2005 - 9:53 Uhr
Künast prüft Kontrollbehörden auf Befangenheit
Zulassungsbeamte traten in Werbevideo für Genmais auf
Baden-Baden (ots) - Mainz. Verbraucherministerin Renate Künast (B’ 90 / Grüne) wird Spitzenbeamte in Kontrollbehörden für Gentechnik auf Befangenheit prüfen. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ geht es um eine Interessenkollision der für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zuständigen Beamten: Professor Hans-Jörg Buhk, der Leiter des Zentrums für Gentechnologie, dem auch die „Zulassungsstelle Gentechnik“ untersteht, und sein Stellvertreter Detlef Bartsch traten 2002 in einem Werbefilm für Genmais auf. Das Video wurde im Auftrag von sechs großen Gentechnik Firmen produziert. Einer der Beamten verweist darin ausdrücklich auf angebliche wirtschaftliche Vorteile beim Einsatz von Genmais. Dazu Verbraucherministerin Künast: „In privatwirtschaftlichen Werbevideos hat überhaupt kein Beamter mitzuwirken und insofern sag’ ich ganz klar: Das ist abzustellen.“ Die Beamten sind gleichzeitig die deutschen Vertreter bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Bereich Gentechnik. Der Behörde gegenüber hatten sich die Spitzenbeamten als „unabhängige Experten“ dargestellt. In schriftlichen Befragungen der EFSA gaben sie an, keinerlei Interessen zu vertreten. Professor Ulrich Battis, Experte für Beamtenrecht an der Humboldt- Universität in Berlin hält die Privataktivitäten der Spitzenbeamten für untragbar. Wörtlich sagte Prof. Battis in REPORT MAINZ: „Das ist eindeutig ein Verstoß gegen die Amtspflicht, zur unparteiischen Amtsführung.“ Battis weiter: „Das muss abgestellt werden.“ Nach Recherchen von REPORT MAINZ beteiligte sich Buhk zudem im Jahr 2004 an der Organisation einer Großveranstaltung der deutschen Gentech-Firma Phytowelt GmbH. Joachim Schiemann, leitender Beamter an der Biologischen Bundesanstalt (BBA), ist REPORT MAINZ zufolge auch Mitglied des Gentechnik-Lobbyvereins „FINAB“. Zweck des Vereins ist unter anderem die Errichtung eines Zentrums in Mecklenburg- Vorpommern, in dem transgene Organismen „in größerem Maßstab für die Nutzung durch Firmen“ hergestellt werden sollen. Beruflich ist Schiemann bei der BBA als „Leiter der Fachgruppe Gentechnik und biologische Sicherheit“ zuständig für die Überprüfung von Anträgen zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine „gründliche Überprüfung“ der von REPORT MAINZ aufgedeckten Zusammenhänge. Die Vorsitzende, Prof. Edda Müller, verlangte, so lange keine neuen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu genehmigen, bis die Vorfälle aufgeklärt seien. Hans-Jörg Buhk war vom Bundesgesundheitsministerium bereits 2002 „auf die Gefahr einer Interessenkollision“ und auf seine „beamtenrechtlichen Pflichten“ hingewiesen worden."

Am 28.8.2007 erwiderte das Landwirtschaftsministerium die erneute Kritik des Umweltinstitut München. Es bestätigt darin eine interne Prüfung gegen Prof. Buhk und Dr. Bartsch. Beide hätten angegeben, dass sie "unwissentlich" in dem Gentechnikwerbefilm "Das streitbare Korn" auftauchen. Im Beitrag des SWR kündigt die damalige Landwirtschaftsministerin eine interne Überprüfung an. Das Ergebnis ist bis heute unbekannt.

Inzwischen ist eine Studie zu den Verfilzungen zwischen Konzernen und Kontrollbehörden unter dem Titel „Kontrolle oder Kollaboration? Agro-Gentechnik und die Rolle der Behörden“ erschienen. Über die Studie wurde auch in Medien berichtet.

Aus "Der deutsche Gentech-Filz" , in: taz vom 9.5.2008
Eine Studie zeigt, an zentralen Stellen in den Gentech-Genehmigungsbehörden sitzen Wissenschaftler, die in Lobbyvereinen eng mit Industrievertretern zusammenarbeiten. Anstatt die Industrie zu kontrollieren, setzen sie sich für ihre Interessen ein ...
Gerüchte und einzelne Meldungen über Interessenkonflikte bei Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden gab es in den letzten Jahren immer wieder. "Dass das aber in einem solchen Ausmaß stattfindet, das hat selbst mich überrascht", sagte Christoph Then, einer der beiden Autoren der Studie. Then kennt sich in der Gentech-Szene aus, hat er doch lange Zeit bei Greenpeace zur Gentechnik gearbeitet. Vor allem, dass der Filz auf so vielen Ebenen stattfindet, habe er nicht erwartet.
Anhand mehrerer konkreter Beispiele haben die beiden Autoren aufgezeigt, wie weit die Verflechtungen gehen und welche Auswirkungen es haben kann, wenn an zentralen Behördenstellen industriefreundliche Wissenschaftler arbeiten. Zum Teil vergessen die eigentlich bei einer Bundesbehörde beschäftigten Wissenschaftler, für wen sie gerade arbeiten. Für die von ihnen selbst mitgegründete Lobbyorganisationen wie etwa dem Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG) oder der Bundesbehörde. Da kommt dann auch schon einmal einiges auf dem Briefkopf durcheinander.
Erhellend sind die von Christoph Then und Mitautorin Antje Lorch beschriebenen konkreten Fälle. Etwa das fragwürdige Zulassungsverfahren für die einzige in Europa zum Anbau zugelassene Gentech-Pflanze, den Mais MON 810 von Monsanto.
So zeigen die Autoren auf, dass Mitarbeiter des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammen mit Industrievertretern und Wissenschaftlern, die ein großes Interesse daran haben, Freisetzungen durchzuführen, die Kriterien und Auflagen für die künftige wirtschaftliche Nutzung ausarbeiten und vorschlagen. Die amtlichen Wissenschaftler weisen dabei darauf hin, dass sie in diesen Gremien nur als Privatpersonen mitarbeiten. Später werden sie sich dann als Amtsperson damit beschäftigen - nämlich dann, wenn sie kraft ihrer Funktion in der Bundesbehörde ihre eigenen, zusammen mit der Industrie ausgearbeiteten Vorschläge als verbindlich festlegen. So hatte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) im Frühjahr 2007 das BVL angewiesen, die kurz zuvor erlassene Vertriebsgenehmigung für MON 810 zu widerrufen. Das Vertriebsverbot kam jedoch erst, nachdem das Maissaatgut schon im Boden war. Der Grund für das Vertriebsverbot waren ein fehlender Monitoring-Plan, mit dem die Umweltauswirkungen des Gentech-Anbau über einen längeren Zeitraum untersucht werden sollen. Obwohl nach EU-Recht ein Monitoring-Plan vorgeschrieben ist, hatte das BVL nichts gegen den Anbau unternommen. Ganz im Gegenteil: Der Leiter des Gentech-Gruppe beim BVL protestierte intern bei der BVL-Leitung gegen das Vertriebsverbot, obwohl das EU-Recht hier eindeutig ist. Laut Studie soll das BVL das Vertriebsverbot für MON 810 verzögert haben, so dass es für die Anbauperiode zu spät kam.
Den Monitoring-Plan für MON 810 legte Monsanto erst im Ende 2007 vor. Während das BVL sehr schnell dabei war, den Monitoring-Plan gutzuheißen und das Vertriebsverbot für MON 810 wieder aufhob, bemängelte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Begleitungsuntersuchungen als mangelhaft und unzureichend.

Beispielhaft sei aus der Studie die tabellarische Übersicht zu Dr. Buhk zitiert – also der Person, die den Genehmigungsbescheid für das dem jetzigen Versuch weitgehend identische Gengerstenfeld in Gießen (2006-2008) unterzeichnete:

Hans-Jörg Buhk

  • Studium & wissenschaftliche Arbeit: Gärtnerlehre, Gartenbaustudium an der FH Berlin. 1972: Abschluss als Dipl.-Ingenieur. 1972-74: Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Berlin. 1974: Biologie- und Genetikstudium, TU Berlin; Diplomarbeit am MPI für Molekulare Genetik, Berlin-Dahlem. Promotion zur molekularen Genetik bei Bakterien; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am MPI.
  • aktuelle Position: 1982: RKI, Abteilung Virologie, um in Verbindung mit dem BMBFProjekt ZKBS die fachliche Kompetenz zu molekularer Genetik und Sicherheit der Gentechnik aufzubauen. Seit 1983: Arbeiten zur Sicherheit der Gentechnik und wissenschaftliche Begleitung der ZKBS. 1990: Aufbau der Abteilung „Biologische Sicherheit (Gentechnik)“ nach dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes. 2004: Wechsel zum BVL nach Umstrukturierung der Zuständigkeiten.
  • Mitglied in Kommission & Arbeitsgruppen: 1999 & 2000: Mitglied der deutschen Delegation zur Entwicklung des Cartagena-Protokols. 2003-06: Mitglied des EFSA-GMOPanels, seit 2006: Mitglied des EFSA-Expertenarbeitsgruppe „GMO Applications (Molecular Characterisation)“. Kooperationspartner im Europäischen Netzwerk GVO-Laboratorien.
  • Mitglied in Forschungsprojekten: 2000-03: ENTRANSFOOD.
  • Mitglied in Lobby-Organisationen: Mitglied im WGG. Mitglied des PRRI mit Hinweis auf das BVL.
  • 1996/97: Auftritte und Publikationen zur Unterstützung von Monsantos Einführung von gv-Soja auf den deutschen Markt. 2000: Unterzeichner der Erklärung „Scientist in support of agricultural biotechnology“ des Gentechnik-Lobbyisten C.S. Prakash, in dem u.a. gegen das Vorsorgeprinzip argumentiert wird. 2002: Abmahnung wegen eines öffentlichen Auftritts als Industrievertreter. 2002: Auftritt im Werbevideo „Das streitbare Korn“, in dem Buhk die ökonomischen Vorteile von gv-Mais anpreist. (Nach Angaben von Report Mainz lag eine offizielle Erlaubnis zum Auftritt in diesem Video vor.)
  • 2004: Mitarbeit im Steering Committee von ABIC2004 und Unterzeichner (mit Hinweis auf das BVL) des „ABIC2004 Manifestos“, in dem die Abschaffung „unnötiger Hürden“ für die Zulassung von GVOs gefördert wird, während Buhk als Leiter des Gentechnik- Referats für die Einhaltung genau dieser bestehenden 'Hürden' verantwortlich ist. Direkte und indirekte Beteiligung an Genehmigungsverfahren für GVO: Als Leiter des Referats Gentechnik der BVL ist Buhk zuständig für die Genehmigung von GVOs in Deutschland, darunter fallen auch so umstrittene Entscheidungen des BVL wie die Aussetzung der MON810- Genehmigung, bzw. deren Wiederaufhebung, die Produktion von gv-Saatgutkartoffeln als Freilandversuch oder Genehmigungen für Freisetzungen in der Nähe der Saatgutbank Gatersleben.
  • Zitate: „Es liegen keine neuen, wissenschaftlich begründeten Erkenntnisse vor, die es rechtfertigen, unsere bisher zu MON810 geäußerte Maßnahmen gegen das Inverkehrbringen von MON810 zu begründen. (...) In meiner Zuständigkeit als Leiter der Abteilung Gentechnik kann ich die ergangene Weisung zur Einschränkung der Inverkehrbringensgenehmigung zu MON810 aus fachlichen Gründen nicht als richtig erachten.“ aus einer Email vom 26. April 2007, in dem Buhk sich gegen die Weisung des BMELV, die Zulassung von MON810 auszusetzen, wehrt.

Genau dieser Dr. Buhk ist verantwortlicher Sachbearbeiter bei der Genehmigung des Gengerstenversuches in Gießen gewesen. Er sitzt auch heute auf der gleichen Stelle im BVL.

3. Verquickungen zwischen Konzernen und Behörde BVL
Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ulrike Höfken (Grüne) hat eine mangelnde Distanz zwischen staatlichen Stellen und der Gentechnik-Industrie kritisiert. Die Politikerin warf Verbraucherministerium und anderen Behörden vor, nicht unabhängig zu arbeiten und die Absichten des Gesetzgebers nicht zu respektieren. "Die notwendige Distanz ist nicht da", so Höfken. (Quelle: Informationsdienst Gentechnik)

Es wird beantragt, das vorliegende und alle weiteren gentechnischen Genehmigungsverfahren beim BVL auszusetzen und zunächst das BVL, deren im Gentechnikbereich arbeitenden BeamtInnen und die bisherige Genehmigungspraxis zu überprfüen. Sodann ist das Genehmig ungsverfahren für den Gerstenversuch der Universität Gießen zu wiederholen.

Die Genehmigungsbehörde BVL hat bereits im Genehmigungsverfahren zum identischen Gießener Gengerstefeld (2006 bis 2008) wichtige Fragen nicht untersucht und wesentliche Bedenken mit pauschalen Erwiderungen einfach abgetan. Dieses entspricht der langjährigen Praxis der Behörde.
Die Umgangsweise des BVL gegenüber kritischen Betrachtungen und möglichen Gefahren der Gentechnik sind seit Jahren von einer Sorglosigkeit und einem Desinteresse an Gefahren einerseits und von einer Willfährigkeit gegenüber den AntragstellerInnen andererseits geprägt, dass von einem regulären Genehmigungsverfahren nicht gesprochen werden kann. So werden Überprüfungen der Antragsinhalte gar nicht vorgenommen, Bedenken und Einwendungen mit pauschalen Urteilen vom Tisch gefegt oder gar nicht beachtet.
Dieses ist bereits in früheren Jahren regelmäßig der Fall gewesen, wie am Beispiel des Genehmigungsverfahrens zum Rapsversuchsfeld im nordhessischen Adelshausen gezeigt werden kann.

Aus der Genehmigung der Rapsfreisetzung in Adelshausen (Allgemeine Genehmigung für mehrere Freisetzungsversuche, Az. 6789-01-101 vom 2.6.1999, Unterzeichner: Dr. Buhk, d.h. der gleichen Person, die auch den Genehmigungsbescheid für das Gießener Gerstenfeld unterzeichnet hat):

Behauptung im Text zunächst: Keine Gefahr!
" Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Einvernehmensbehörden haben festgestellt, dass bei dem beantragten Vorhaben keine schädlichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des § 1 Nr. 1 GenTG zu erwarten sind." (S. 12)
Das taucht auch in der Anordnung zum Sofortvollzug auf: "Unter Zugrundelegung der Auffassung, dass von dem Vorhaben keine Gefahren ausgehen ..., würde die Ablehnung der beantragten Anordnung des Sofortvollzugs für die Antragsstellerin eine unbillige Härte darstellen." (S. 14)
" Aus unserer Sicht steht ... Freisetzungen ... nichts entgegen." (aus der Zusatzgenehmigung für den Standort Adelshausen, S. 2)
Aber: Wenn das eintritt, was eben noch als unwahrscheinlich galt, macht die Giftspritze alles wieder gut: "Durch mechanische Maßnahmen bzw. durch andere Herbizidwirkstoffe als Glufosinat können die Pflanzen zerstört werden. Deshalb ist auch im Falle des Auflaufens gentechnisch veränderter Rapssämlinge nach Ende der Freisetzung und eventuell möglicher Pollenübertragung auf nicht gentechnisch veränderte Pflanzen eine nachhaltige, dauerhafte Verbreitung des gentechnisch veränderten Raps nicht zu erwarten und die räumliche und zeitliche Begrenzung der Freisetzung hinreichend gewährleistet." (S. 9)
Dann nimmt das Absurde seinen weiteren Lauf. Es gibt zwar keine Gefahren und wenn das Unmögliche doch passiert, gibt es ein sicheres Gegenmittel – aber wenn auch das sichere Gegenmittel gegen das Unmögliche versagt, dann ... ja dann kann mensch zwar nicht machen – aber: Es ist egal! Zitat auf dem BVL-Bescheid: "Es ist möglich, dass Rapspflanzen in der Nähe der Freisetzungsflächen durch Pollen der gentechnisch veränderten Rapspflanzen bestäubt werden. Die Folge einer Befruchtung ... wäre das vorübergehende Vorkommen einzelner veränderter Rapspflanzen in der Umgebung der Freisetzungsfläche. Da die eingebrachten Gene den Pflanzen ohne Anwendung von Glufonisat keinen Selektionsvorteil verleihen, sind Risiken für die Umwelt oder die Landwirtschaft daraus nicht abzuleiten." (S. 9)
Trotz dieser Erkenntnis des BVL über Auskreuzungen wurden Untersuchungen, ob es zu Bestäubungen oder Durchwuchs in der Umgebung gekommen ist, später nicht gemacht! Acht Jahre lang sind auf dem Versuchsfeld in Adelshausen unerwartet Rapspflanzen gefunden worden - aber niemand hat untersucht, ob es gentechnisch veränderter Raps war. Das war Vertuschungsstrategie pur! Ob in der Umgebung auch Raps weiterwuchs, wurde lieber gar nicht erst geguckt. Das zeigen die jährlichen Zwischenberichte über die Nachbeobachtungsaktivitäten durch die Firma AgrEvo.
Das BVL legt aber noch einen drauf und glaubt an einer weiteren Textstelle an die Ungefährlichkeit selbst nicht mehr. Deshalb stellt es kleinlaut fest: "Der Ausschluss jeglicher schädlicher Auswirkungen kann jedoch nicht verlangt werden. ..." (S. 5)

Für das weitere Prozedere ist das ohne Belang. Trotz der offensichtlich armseligen Argumentation und dem peinlichen Versuch, Gefahren klein zu reden, wird das Vorhaben per harter Hand durchgeboxt – Sofortvollzug wird angeordnet. Widerspruche und Klagen verlieren ihre aufschiebende Wirkung: "Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Rechtsbehelfe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden." (S. 14)

Soweit der Bescheid der Gentechniker im BVL, damals noch unter dem Dach des Robert-Koch-Institut (RKI) agierend. Schon dessen Name wurde gewählt, nachdem die Vorgängerbehörde in einen bösen Skandal verwickelt war und dem Vergessen durch Umbenennung nachgeholfen werden sollte.
Das Genehmigungsverfahren selbst bietet aber ebenfalls eine Vielzahl unglaublicher Vorgänge, die mit einer sachgerechten Prüfung nichts, mit einer willfährigen Unterwürfigkeit gegenüber den AntragstellerInnen aber viel zu tun haben. Auf Bedenken anderer Behörden ist das BVL nämlich obiger Logik folgend nie eingegangen – auch hier die Beispiele aus dem Genehmigungsverfahren zu Adelshausen:

Einwendung ARLL Fritzlar (23.7.1999, Sachbearbeiter: Gerth): „Bei der Durchführung sollte ausgeschlossen werden, dass eine direkte Übertragung von Pollen auf andere Kohlpflanzen stattfindet.“
Antwort BVL: Keine.

Einwendung RP Kassel (Frau Boldt, 22.7.1999): "Fläche liegt im Auenverbund Fulda, Hochwasser könnte Samen wegschwemmen"
Antwort BVL: Keine.

Hessische Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie
- zu kurze Frist
- „Überflutung möglich oder sogar wahrscheinlich“
Antwort BVL: Keine.

Zur Kritik des RP Gießen, dass bei wichtigen Terminen sachkundige AnsprechpartnerInnen gefehlt hätten, weil die ProjektleiterInnnen eine nicht überschaubare Anzahl von Versuchen betreuen würden, erklärt das RKI: „Die (…) Antworten der Betreiber haben uns nicht in allen Fällen zufriedengestellt (…). Nach unserem Eindruck ließe sich jedoch das von Ihnen geschilderte Problem auch durch eine Beschränkung der Anzahl von Freisetzungsstandorten, für die ein Projektleiter zuständig sein darf, oder durch Bestellung von stellvertretenden Projektleitern, nicht lösen, da es auch dann (…) nicht praktikabel sein würde, dass der Projetkleiter oder der Stellvertreter an allen zu betreuenden Standorten bei allen wichtigen Terminen anwesend ist.“

Also: Problem besteht. Lösung: Nichtstun!
Weitere Steigerung nach Kritik des RP Gießen: Es ist eh alles unsicher, daher Sicherungsmaßnahmen egal!
" Wenn (…) die zeitliche und räumliche Begrenzung der Freisetzung sichergestellt ist, müssen nicht zwingend Isolationsabstände oder Mantelsaaten vorgesehen werden. Auch Isolationsabstände und/oder Mantelsaaten würden einen Pollentransfer nicht ausschließen. (Brief des RKI - später umgruppiert in das BVL -, Unterzeichner: Dr. U. Ehlers an das RP" Gießen vom 10.8.2000, S. 2)

Das am Beispiel eines Rapsversuches aufgezeigte Vorgehen ist angesichts der vielfältigen Verflechtungen von Behördenmitarbeitern und der Gentechnikindustrie bzw. ihren Lobbyverbänden nicht überraschend. Die „organisierte Unverantwortlichkeit“, wie der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Genehmigungspraxis in der Agro-Gentechnik kürzlich bezeichnete, zeigt sich als Normalfall eines gentechnikfreundlichen Umgang mit AntragstellerInnen.

Das galt auch für den Gengersteversuch in Gießen und ist aus dem vorliegenden Genehmigungsbescheid vom 3.4.2006 und öffentlichen Äußerungen bereits klar abzulesen.

1. Genehmigungsbescheid des BVL zum Gießener Gengersteversuch vom 3.4.2006
Wie im Fall Adelshausen sind auch hier etliche Formulierungen zu finden, die ohne jegliche Überprüfung Gefahren ausschließen: "Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben ist festzustellen, dass - wie im Folgenden begründet wird - nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des § 1 Nr. 1 GenTG durch das Vorhaben zu erwarten sind. Damit ist zugleich festzustellen, dass unvertretbare Risiken nicht bestehen. Ein solches Risiko wäre auch nicht bei einer möglichen außerplanmäßigen Verbreitung der gentechnisch veränderten Gerste durch eine Auskreuzung und Weitergabe sowie durch eine absichtliche Entnahme und Vermehrung der Pflanzen durch Unbefugte zu erwarten." (S. 8)
"Die Möglichkeit des Auftretens von Spontanhybriden unter Freilandbedingungen wird als sehr gering angesehen. ...
Unter diesen Bedingungen ist nicht zu erwarten, dass es zu einer Ausbreitung der gentechnischen Veränderung auf andere Pflanzen außerhalb der Freisetzungsflächen kommt.
Ggf. dennoch stattgefundene einzelne Bastardierungsereignisse zwischen den gentechnisch veränderten Pflanzen und Wildpflanzen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Ausbreitung der übertragenen Fremdgene in Wildpflanzenpopulationen führen, da dafür anschließende Rückkreuzungen des Bastards mit der Wildpflanzenart erforderlich wären." (S. 16)

In den Ausführungen zu den Gefahren der einzelnen Genmanipulationen (S. 9 ff.) finden sich wiederholt die gleichen Logiken: Eigentlich wurde zwar noch gar nichts untersucht, aber eines ist sicher: Die Gentechnik!
"Ob als Folge der Chitinaseexperssion in den Pflanzen ggf. auftretende Metabolite Effekte im pflanzlichen oder tierischen Stoffwechsel verursachen, ist bislang nicht untersucht worden."

Keine Gefahren und die Fläche ist doch auch nur ganz klein ...: "Die hier freizusetzende gentechnisch veränderte Gerste ist jedoch nicht für den Verzehr vorgesehen, das Vorhaben ist sehr klein. ..." (S. 10)
" Insgesamt lassen sich unter den Bedingungen des vorliegenden Freisetzungsvorhabens aus der Bildung einer chimären Endochitinase in der gentechnisch veränderten Gerste keine Hinweise auf schädlichen Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ableiten. ... "

Und natürlich wieder bei der Anordnung zum Sofortvollzug (S. 23): "Unter Zugrundelegung der Auffassung, dass von dem Vorhaben keine Gefahren ausgehen und auch unter Vorsorgegesichtspunkten die Genehmigung der Freisetzung nicht zu beanstanden ist, würde die Ablehnung der beantragten Anordnung des Soforfvollzuges für die Antragstellerin eine unbillige Härte bedeuten."

Das gleiche Spiel beim nächsten Gen nochmal: Es ist nichts bekannt und deshalb keine Gefahr zu erkennen - diesmal steht es sogar so wörtlich da (S. 11 f.): "Ob die hohe Substratspezifität der chimären Glukanase auch die vorwiegend aus 1,3-ß-Glukanen bestehenden Komponenten der pilzlichen Zellwand depolymerisieren kann, ist unklar und Forschungsgegenstan der beantragten Freisetzung. Eine Gefährdung der in § 1 Nr.1 des GenTG genannten Schutzgüter ist daraus nicht abzuleiten.
Es ist bislang nicht untersucht worden, ob als Folge der Glukanaseexpression in den Pflanzen ggf. auftretende Metabolite Effekte im pflanzlichen oder tierischen Stoffwechsel verursachen ...
lnsgesamt sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt nicht zu erwarten."

Selbst eine Substanz, die einem Herbizid ähnelt, ist unschädlich (S. 12): "Schädliche Einwirkungen der in den gentechnisch veränderten Pflanzen enthaltenen Phosphinothricin-Acetyltransferase wären bei einem Verzehr von Pflanzenteilen durch Tiere oder Menschen ebenfalls nicht zu erwarten. ..."

Und nochmal die gleiche Logik: Nichtwissen heißt keine Gefahren (S. 14): "Es ist beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich, aus der Aminosäuresequenz eines Proteins Vorhersagen über eine mögliche allergene Wirkung des Proteins zu machen, wenn dieses keine Homologie zu bereits bekannten Allergenen aufweist. ... Auf Basis zahlreicher Untersuchungen ist auch für das Genprodukt des eingesetzten Selektionsmarkers (bar) und des Reportergens (sGFP) kein erhöhtes allergenes Potenzial zu erwarten."

Dennoch weiß das BVL natürlich selbst, dass die eigenen Ausführungen völliger Unsinn sind – und so schreibt es auch gleich rein, warum das eigentlich ja Unmögliche (schädliche Auswirkungen) dann einfach auch sein darf: "Der Ausschluss jeglicher schädlicher Auswirkungen kann jedoch nicht verlangt werden ..."

Und noch krasser zum noch gefährlicheren horizontalen Gentransfer – also über Artgrenzen hinweg. Der sei akzeptabel, weil er auch in der Natur vorkommt. Als sei es das gleiche, wenn sich ein künstliches zusammengestelltes Gen in der Natur ausbreitet oder natürliche und unbegrenzbare Vorgänge stattfinden. (S. 17): "Soweit anzunehmen ist, dass ein genetischer Austausch zwischen taxonomisch so weit voneinander entfernten Organismen wie Pflanzen und Mikroorganismen tatsächlich stattfindet, wäre zu folgern, dass das Vorkommen eines solchen Austauschs von heterologem Erbmaterial allein betrachtet kein Sicherheitskriterium sein kann, da als Folge eines solchen Austauschs immer die Aufnahme von jedwedem heterologem Erbmaterial, also jedweder pflanzlicher DNA, möglich wäre."

Diese Denklogik erscheint mir so, als wenn Atomunglücke in Kauf genommen werden sollen, weil es auch von Natur aus radioaktive Strahlungen gibt oder Kriege akzeptabel sind, weil Menschen auch ohne diese ums Leben kommen können.

Es muss klar festgestellt werden: Die Genehmigungspraxis des BVL hat mit den Vorgaben des Gentechnikgesetzes nicht zu tun. Dort steht nämlich unter anderem:

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist,
1. unter Berücksichtigung ethischer Werte, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen,
2. die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können, ...

§ 16
(5) Vor Erteilung der Genehmigung prüft und bewertet der Ausschuss nach § 5a den Antrag im Hinblick auf mögliche Gefahren für die in § 1 Nr. 1 genannten Rechtsgüter, in den Fällen des Absatzes 1 unter Berücksichtigung der geplanten Sicherheitsvorkehrungen, und gibt hierzu Empfehlungen. § 10 Abs. 7 Satz 3 und 5 gilt entsprechend.

Diesen gesetzlichen Anforderungen wurde und wird die Genehmigungspraxis des BVL zu Genversuchen nicht gerecht.

2. Öffentliche Äußerungen
Ebenso wird in politischen Statements des BVL oder seiner für Gentechnik zuständigen Mitarbeiter sichtbar, dass diese Bedenken gegen die Gentechnik nicht ernst nehmen und pauschal der Gentechnik bescheinigen, sicher und ungefährlich zu sein. Das gilt einerseits (wie bekannt) im Allgemeinen, andererseits aber auch speziell für das Gießener Gengerstefeld, zu dem sich das BVL auffällig einseitig äußerte.

Aus der FR, 2.5.2006 (dpa-Text): "Bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen seien keine schädlichen Einflüsse auf Menschen, Tiere und die Umwelt zu erwarten, so das BVL."

Aus der Ökotest vom 28.4.2006: "Das BVL ist seiner Sache dennoch sicher und sieht in dem Forschungsprojekt der Uni Giessen keine Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt. Dafür sorgen nach Angaben des Amts verschiedene Sicherheitsbestimmungen. Unter anderem ein Wildschutzzaun, Vogelnetze und die Einhaltung von Isolationsabständen. Zudem muss die Universität gewährleisten, dass nach Versuchsende keine genmanipulierten Pflanzen auf dem Feld zurückbleiben, sie sich mit anderen Pflanzen kreuzen oder benachbarte Felder verunreinigen.

Wie in der bisherigen, jahrelangen Praxis zu sehen war, waren die vollmundigen Beruhigungsparolen der BVL durchgehend unzutreffend und sind vom Verlauf der Freisetzungen widerlegt worden. Die jahrelangen Bemühungen, die Freisetzungsstandorte in Adelshausen und Riedstadt wieder rapsfrei zu bekommen, sprechen eine deutliche Sprache.

Für das Feld in Gießen, das dem jetzt beantragten Versuch weitgehend gleicht, zeigte der Verlauf des Versuches 2006 und 2007 das Gleiche. Die meisten Sicherungsbestimmungen wurden nicht eingehalten. Als das dem BVL im Versuchsverlauf mitgeteilt wurde, reagierte es gar nicht. Die Details wären zu überprüfen.

Die benannten Beispiele zeigen, dass eine dem Gesetz entsprechende Vorgehensweise bei gentechnischen Vorhaben seit Jahren im BVL nicht gewährleistet ist.

Es wird beantragt, das vorliegende und alle weiteren gentechnischen Genehmigungsverfahren beim BVL auszusetzen und zunächst das BVL, deren im Gentechnikbereich arbeitenden BeamtInnen und die bisherige Genehmigungspraxis zu überprfüen. Sodann ist das Genehmig ungsverfahren für den Gerstenversuch der Universität Gießen zu wiederholen.

Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) ist keine neutrale Fachkommission. Dennoch berät sie das BVL bei Anträgen zu gentechnischen Versuchen
Von den sogenannten ExpertInnen der ZKBS waren 2006 im Zeitraum des Genehmigungsverfahrens für das Gengerstefeld in Gießen ausgerechnet drei der sechs für Umwelt- und Gentechnikfragen zuständigen Personen direkt mit dem hier beantragten Gengerstenversuch bzw. den Antragsteller verquickt. Zwei Personen waren Wissenschaftler der Uni Gießen. Prof. Friedt galt und gilt als uneingeschränkter Befürworter der Agro-Gentechnik und betrieb die Maisversuche der Universität Gießen. Der weitere, Prof. Eikmann, war ebenfalls ein öffentlich auftretender Unterstützer der Gentechnik. Er arbeitete im IFZ und damit nicht nur eng mit Prof. Kogel zusammen, sondern Kogel war als Sprecher des IFZ in den Jahren der Antragsstellung für die Gießener Phase des Gerstenversuches in einer übergeordneten Stellung gegenüber Eickmann. Zur Zeit ist er das als Vizepräsident der Universität noch ausgeprägter. Eickmann war Moderator eines völlig einseitigen, sogenannten Hearings zum Thema "Grüne Gentechnik" am 21. Juli 2006 an der Uni Gießen. Wäre es nach ihm und den Organisatoren der Uni Gießen gegangen, wären nur Befürworter der Gentechnik als RednerInnen zugelassen worden - so wurde eine einzige kritische Person auf dem vielpersonigen Podium platziert. Er äußerte sich uneingeschränkt als Befürworter des Versuchs.
Die dritte befangene Person ist Prof. Sonnewald. Er ist am Gengersteversuch direkt beteiligt - als Projektpartner an der Uni Erlangen. Insofern handelt es sich bei der ZKBS um keine unabhängige Fachkommission, sondern es bestehen erhebliche personelle Überschneidungen mit Antragsteller und Versuchsdurchführung.

Zur Zeit und damit im laufenden Genehmigungsverfahren ist Prof. Friedt nicht mehr Mitglied der ZKBS. Statt seiner findet sich Prof. Pühler vom Centrum für Biotechnolgie der Universität Bielefeld. Er ist der Doktorvater von Prof. Inge Broer, heutige Leiterin des AgroBiotechnikums und damit direkt handelnd beim Gengerstenversuch.

Es wird beantragt, eine unabhängige Risikobegutachtung durchzuführen und das Antrags- und Auslegeverfahren damit zu wiederholen.

Die folgenden Einwendungen tat das BVL so ab:
Einige Einwendungen waren nicht Vorhaben-bezogen.

Die Genehmigungsbehörde BVL interessiert sich für Einwendungen anderer Träger öffentlicher Belange einschließlich der Überwachungsbehörde Regierungspräsidium nicht. Sie fällt ihre Entscheidungen ausschließlich im Interesse der antragsstellenden Firmen und Institutionen.
Im beretis benannten Verfahren zur Freisetzung von Genraps in Adelshausen (Stadt Melsungen) im Jahr 2000 haben alle Träger öffentlicher Belange, die sich geäußert haben, schwerwiegende Bedenken geäußert und/oder die zu kurze Frist (3 Tage einschließlich Postweg) beklagt.

ARLL Fritzlar (23.7.1999, Sachbearbeiter: Gerth): „Bei der Durchführung sollte ausgeschlossen werden, dass eine direkte Übertragung von Pollen auf andere Kohlpflanzen stattfindet.“

Hessisches Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (Prof. Vogtmann, 21.7.1999)
- zu kurze Frist
- weist auf Auskreuzung und Ausfallraps hin

Stadt Melsungen (Bürgermeister Dietzel, 22.7.1999)
- zu kurze Frist
- Parlament kann nicht mehr beteiligt werden

RP Kassel (Frau Boldt, 22.7.1999)
- Fläche liegt im Auenverbund Fulda, Hochwasser könnte Samen wegschwemmen

Hessische Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie
- zu kurze Frist
- liegt im Schlag „Unter den Apfelbäumen“ (1,5 ha Versuchsfläche bei 23 ha Schlaggröße)
- „Überflutung möglich oder sogar wahrscheinlich“

Bei RP Gießen sind folgende Formulierungen zu finden: „Gegen die Genehmigung einer Freisetzung im sog. vereinfachten Verfahren sind nach wie vor grundsätzliche Bedenken geltend zu machen, da es and er entsprechenden Rechtsgrundlage ... fehlt“. Zudem sind in einem Vermerk folgende Probleme benannt:
- Kontrolle nicht so einfach möglich
- keine Regelungen zur Lagerung des Erntegutes bis zur Inaktivierung
- Fehlende Mantelsaat und unklarer Umgang mit kontaminiertem Raps umgebender Flächen
- Ein Projektleiter für so viele Flächen zu wenig, da gleichzeitig gesät, geerntet usw. wird
- ungeklärte Verfügungsgewalt über Erntegut
Sowie wörtlich: „Es wäre aus meiner Sicht sehr wünschenswert, wenn es in Folge dieser Diskussion zu einer besseren Kooperation zwischen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde im Bereich Freisetzung und zur Bereinigung der vg. Probleme kommt“.

In mindestens einem Fall (ein Projektleiter für viele Felder) räumte die Genehmigungsbehörde RKI (heute: BVL) sogar die Existenz des Problems ein, behauptete aber, dass es unlösbar sei.
Dennoch bewilligte das RKI das Vorhaben mit der Behauptung (S. 2): „Aus unserer Sicht steht ... Freisetzungen ... nichts entgegen“. Hieraus ist zu sehen, dass das BVL (vormals: RKI) das Genehmigungsverfahren nur formal durchführt und an den Einwendungen nicht wirklich interessiert ist. Eine Prüfung der Antragsunterlagen und Bedenken findet offensichtlich nicht statt. Die Genehmigungsprozesse für Freisetzungen in Deutschland sind offenbar reine Willkür- und Gefälligkeitshandlungen für die antragstellenden Konzerne und Institutionen. Mit den Vorgaben des Gentechnikgesetzes haben sie nichts zu tun. Wesentliche Sachfragen werden von der Genehmigungsbehörde einfach nicht beachtet oder übergangen.

Es wird beantragt, das vorliegende und alle weiteren gentechnischen Genehmigungsverfahren beim BVL auszusetzen und zunächst das BVL, deren im Gentechnikbereich arbeitenden BeamtInnen und die bisherige Genehmigungspraxis zu überprfüen. Sodann ist das Genehmig ungsverfahren für den Gerstenversuch der Universität Gießen zu wiederholen.

Das skandalöse Verhalten des BVL ist systematisch und beschränkt sich nicht nur auf die Gentechnikabteilung
Aus "BVL deckt Giftmischer" in: Junge Welt, 22.8.2008 (S. 5)
Deutsches Obst, Gemüse und Getreide sind häufig mit illegalen und besonders gesundheitsschädlichen Pestiziden belastet. ... Die meisten illegalen Gifte befanden sich in frischen Kräutern und Himbeeren (18 Prozent der Proben), gefolgt von Feldsalat, Birnen, Rucola und Johannisbeeren (sechs bis acht Prozent der Proben). Die Daten basieren auf Untersuchungen der dafür zuständigen Landesämter. Das BVL hat dieses Material zwar bereits im Frühjahr 2008 veröffentlicht, jedoch ohne jeglichen Hinweis auf verbotene Pflanzengifte. ...
Die Organisation beklagt auch, daß das BVL ihre Versuche, die Behördendaten genauer unter die Lupe zu nehmen, gezielt behindert habe. So wurde Greenpeace die Herausgabe von Daten zu 30 Prozent der untersuchten Lebensmittel verweigert. Auch in den bei der Probenanalyse federführenden Länderbehörden sei man "nicht besonders mitteilsam", so Krautter. Viele Agrarminister dächten offenbar in erster Linie an den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Produzenten.

EFSA - die europäische Kontrollbehörde ist kein Stück besser. Auch das stellt das gesamte Genehmigungsverfahren in Frage, zumal damit alle wesentlichen beteiligten Fachbehörden und Kommissionen (BVL, ZKBS und EFSA) offensichtlich nicht neutral sind.
Offensichtlich ist auch die in Risikoabschätzungen einbezogene europäische Kontrollbehörde nicht neutral.

Aus einem Interview mit Maria Weimer, die am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz promoviert, auf biosicherheit.de
Maria Weimer: Nach geltender Rechtslage gibt es auf Verfahrensebene eine wunderbar klare Trennung zwischen Wissenschaft und Politik. Genau das war auch eines der wichtigsten Ziele der letzten Reform: Die EFSA ist allein zuständig für die wissenschaftliche Risikobewertung, und die Kommission zusammen mit dem Rat für das Risikomanagement, also für die Entscheidung für oder gegen eine Zulassung, natürlich auf Grundlage der Risikobewertung. Das heißt: Auf dem Papier gibt es diese Trennung. Die Realität sieht leider anders aus, sowohl im Prozess der Entscheidungsfindung, als auch in der Debatte, die in den Mitgliedstaaten geführt wird. ...
Aus der soziologischen Forschung wissen wir: auch der wissenschaftliche Prozess ist ein sozialer Prozess. Wissenschaftliche Untersuchungen und die dabei gefundenen Ergebnisse sind nicht rein objektiv, sondern auch geprägt von Werten und Glaubenseinstellungen der Wissenschaftler und von dem Auftrag, den die Wissenschaftler von der Politik bekommen haben. Die Wissenschaft liefert keine so harte und objektive Grundlage, wie man es gerne haben möchte.
Die Berücksichtigung sozioökonomischer Kriterien bei der Zulassung von GVO wie sie derzeit etwa von Frankreich gefordert wird, ist ja nicht etwas ganz Neues. Nach geltendem Recht kann die Kommission andere "legitime Faktoren" heranziehen, wenn sie auf der Grundlage der EFSA-Bewertung über eine GVO-Zulassung entscheidet. Was das genau ist, ist nicht eindeutig definiert, aber klar ist, dass es nicht-wissenschaftliche Faktoren sein müssen. In der Praxis, schätze ich, geschieht die Berücksichtigung nicht oder nicht offen. Sozioökonomische Aspekte – etwa die Abwägung, welche Auswirkungen der Anbau von gv-Saatgut in einem bestimmten Territorium für die konventionelle Landwirtschaft hätte – werden unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit versteckt. Es wäre ganz wichtig, dass man sich bei der Reform des GVO-Zulassungsverfahrens offen darüber verständigt, welche Überlegungen neben den Risiken für Umwelt und Gesundheit und ihrer wissenschaftlichen Bewertung noch in den Entscheidungsprozess einfließen dürfen. Und man müsste diese gegebenenfalls deutlich formulieren und zusätzlich für Verfahrensgarantien sorgen, damit ihre Berücksichtigung in einer transparenten Art und Weise geschieht. Das ist auch deswegen so wichtig, weil die Wissenschaft nicht alle Entscheidungen für die Gesellschaft treffen kann.
bioSicherheit: Doch was könnten solche "legitimen Faktoren" sein? Und wie schafft man es, dass sie in einer objektiven, nachvollziehbaren Weise bewertet werden können? Ist die Gefahr von Willkür nicht sehr groß?
Maria Weimer: Solche Faktoren können wirtschaftliche, soziale oder ethische Erwägungen betreffen, aber auch gesellschaftliche Traditionen wie etwa die Esskultur. Willkür der öffentlichen Verwaltung vermeidet man durch Kontrollmechanismen, im Fall der GVO-Zulassungen etwa die wissenschaftliche Risikobewertung oder eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Kommission könnte etwa verpflichtet werden, bei ihrer Zulassungsentscheidung zu begründen, wie sie die Kommentare der Öffentlichkeit berücksichtigt hat. Das ist im Moment nicht der Fall. ...


EFSA lügt in Gutachten
Aus einem Text von Werner Müller, eco-risk.at, Wien

In einem Brief vom 19. Juli 2007 an die GD SANCO [1] der Europäischen Kommission hat die EFSA [2] eine höchst irreführende Aussage gemacht. Die EFSA behauptete, dass "eine große Anzahl experimenteller Studien an Nutztieren gezeigt hat, dass keine rekombinanten DNS-Fragmente [3] oder Eiweiße, die von GV [4]-Pflanzen stammen, im Gewebe, den Flüssigkeiten oder in essbaren Produkten von Nutztieren festgestellt werden konnten" und "bislang keine rekombinanten DNS-Sequenzen in irgendeinem Organ oder einer Gewebeprobe der mit GV-Pflanzen gefütterten Nutztiere gefunden wurden." Hingegen zeigen wissenschaftliche Studien von Mazza et al. (2005) und Sharma et al. (2006), dass Transgen-Sequenzen [genetisch veränderte S.; Anm. d. Übers.] in tierischem Gewebe identifiziert wurden. Obwohl beide Studien über öffentliche wissenschaftliche Datenbanken frei zugänglich sind und auch die EU von deren Existenz wusste, wurde keine der Studien von der EFSA erwähnt. Mit diesen beiden Artikeln konfrontiert, bestätigte die EFSA nochmals ihre ursprüngliche, irreführende Aussage. In Anbetracht der darin enthaltenen Ungenauigkeiten kann diese Aussage nicht als wissenschaftlich begründete Auskunft betrachtet werden.
Dieser Vorfall gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken über die Zuverlässigkeit des wissenschaftlichen Rates der EFSA und stellt die Gültigkeit der GVO-Genehmigungen, welche auf der Basis dieser Meinungen durch die Europäische Kommission erteilt wurden, in Frage.

Damit sind alle drei mit dem Genehmigungsverfahren befassten Behörden und Kommissionen als nicht neutral einzustufen. Ein dem Gentechnikgesetz entsprechendes Genehmigungsverfahren ist damit in der jeztigen behördlichen und personellen Konstellation unmöglich.

Es wird beantragt, das Genehmigungsverfahren abzubrechen und zunächst die Struktur und Arbeitsweise der Genehmigungsstellen und Kommissionen zu überprüfen.

Das Programm, aus dem der Versuch gefördert wird, präsentiert sich unter dem Namen "Biosicherheit". Doch auch hier bestehen erhebliche Zweifel an der Seriösität und Wissenschaftlichkeit des Programmes.
Aus der Studie "Kontrolle oder Kollaboration" von Christoph Then
Biologische Sicherheitsforschung
  • Finanzierung: Es ist schwierig genaue Zahlen zur Förderung von Biologischer Sicherheitsforschung zu finden, da in vielen Projekten die Grenze zwischen Forschung zur (grundlegenden Sicherheit) von gv-Pflanzen und einer sicheren Produktentwicklung sehr fliessend verläuft.
    Aus eine Kleinen Anfrage lassen sich jedoch andere Zahlen entnehmen: Es werden derzeit 24 Forschungsprojekte mit gentechnisch veränderten Pflanzen mit Bundesmitteln gefördert. Die Höhe der Bundesmittel für diese Projekte beträgt insgesamt rund 25,2 Mill. Euro (BMBF: 21,5 Mill. Euro; BMELV: 3,7 Mill. Euro). 2007 wurden Forschungsprojekte mit gentechnisch veränderten Pflanzen mit rund 7,8 Mill. Euro gefördert. Einige der Forschungsprojekte im Bereich der Agro-Gentechnikforschung befassen sich zwar mit Fragen zur biologischen Sicherheit, mit Fragen zur Sicherung der Koexistenz oder zum Anbau begleitenden Monitoring, aber in anderen Fällen, ist die Grenze zwischen Forschung zur Sicherheit und zur Entwicklung sicherer Produkte undeutlich.
  • Eine Auswertung der einer Kleinen Anfrage ergibt:
    1. Es werden 8 Projekte zur Biologischen Sicherheitsforschung gefördert mit einem Gesamtvolumen von 14.792.000 Euro (Förderung von 7 Projekten durch das BMBF; 1 Projekt durch das BMELV).
    2. Noch laufende Projekte zur Biologischen Sicherheitsforschung laufen 2008 aus, und es wurden keine weiteren bzw. neuen Forschungsprojekte zur Biologischen Sicherheitsforschung initiiert.
    3. Es werden keine Bundesmittel für Fragen zum flächendeckenden Auskreuzungsmonitoring zur Verfügung oder zur Untersuchung der Wirkung von Gentech-Pflanzen auf Bienen sowie deren Ausbreitung durch Bienen bereitgestellt.
    4. Das Projekt „Kommunikationsmanagement in der biologischen Sicherheitsforschung“ mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.858.000 Euro wird ebenfalls aus dem Topf „Biologische Sicherheitsforschung“ finanziert. Davon gehen allein 1.230.000 Euro an die Firma Genius (und in Unteraufträgen an Transgen e.V. und TÜV Nord.

biosicherheit.de und GMO-Compass
  • biosicherheit.de: Die Webseite biosicherheit.de, bzw. ihre englische Übersetzung gmosafety.eu) besteht seit 2001 und wird z.Z. (2004-2010) durch das BMBF als Kommunikationsprojekt gefördert. Auf biosicherheit.de werden vor allem Ergebnisse von BMBF-Projekten zur Gentechnikforschung und Ergebnisse des EU-Projekts BIOSAFENET (Schiemann), sowie aktuelle Nachrichten und Hintergrundberichte dargestellt. Das redaktionelle Team besteht aus Mitarbeitern der Firma Genius, (u.a. Kristina Sinemus und Klaus Minol), TransGen (Gerd Spelsberg) und dem TÜV Nord. Alle drei Firmen bzw. Organisationen sprechen sich mehr oder weniger explizit für die Gentechnik aus. So sind z.B. Genius und TÜV Nord sind Mitglied der Lobbyorganisation Bio Deutschland. Der TÜV Nord bietet u.a. Serviceleistungen bei der Betreuung gentechnischer Anlagen und der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sowie Hilfe bei der Planung, Vermittlung und Durchführung freisetzungsbegleitender Sicherheitsforschung oder zum Monitoring an.
  • GMO-Compass: Die Webseite gmo-compass.org wird ebenfalls durch Genius und TransGen betreut. Die Finanzierung erfolgte 2005-06 als EU-Projekt „GMO-Compass–GMO Communication and safety evaluation platform“ mit 460.000 Euro. Nach Ablauf wurde die Finanzierung 2007 durch EuropaBio und 2007/08 durch das BMELV übernommen. Die Webseite baut v.a. auf der TransGen-Webseite auf, die seit 1997 aus verschiedenen Quellen finanziert wird (Ministerien/Behörden, Gentechnik-Industrie, Innoplanta). Zu den Beiratsmitglieder des GMO-Compass gehören u.a. Joachim Schiemann und Vertreter von BEUC und EuropaBio.
  • Webseiten: www.biocherheit.de, www.gmo-safety.eu, www.gmo-compass.org

Der Gerstenversuch ist Betrug mit staatlichen Fördergeldern.
Über 352.000 Euro erhielt die Universität Gießen für die erste Phase des Gerstenversuches. Das Geld stammt aus der Biosicherheitsforschung. Tatsächlich wird daran kaum oder gar nicht geforscht. Der Versuch wird als Sicherheitsforschung deklariert, um die Forschungsförderung des Bundes zu erhalten. Dabei passt der Gerstenversuch auch gar nicht zu den Zuwendungs-Richtlinien des Programmes. Dort fand sich in der für den Versuch in Gießen relevanten Fassung im Absatz 2.1: "Die Forschungsansätze sollen sich auf gentechnisch veränderte Pflanzen beziehen, deren Anwendung in Deutschland erwartet wird bzw. deren Freisetzung bereits erfolgt." Die Gerste aber ist von Beginn an nur als Trägerpflanze zur Erforschung von Methoden und Wirkungen vorgesehen gewesen. Es gibt keine wissenschaftlichen Aktivitäten, deren Ziel eine marktfähige Pflanze ist. Daher wäre das Geld aus dem Programm "Biologische Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen“ hicht passend gewesen. Bereits die Gelder für den Versuch in Gießen war Betrug.

Seit 2007 gilt eine neue Fassung, in der es an gleicher Stelle nun heißt: "Dabei sollen die Arbeiten zur Erhöhung der biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen (Nummer 2.1) an Kulturpflanzen bzw. für die Anwendung vorgesehenen Pflanzen durchgeführt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen an Modellpflanzen. Freisetzungsbegleitende Untersuchungen sollen sich ausschließlich auf gentechnisch veränderte Pflanzen beziehen, deren Anwendung in Deutschland erwartet wird bzw. deren Freisetzung bereits erfolgt." Im Antrag ist weder ein Ausnahmefall begründet noch überhaupt benannt worden.
Mit dem jetzt vorliegenden Antrag für einen Versuch, der die gleichen Ziele verfolgt wie der in Gießen und durch Vortäuschung falscher Tatsachen aus dem Biosicherheitsprogramm gefördert wird, wiederholt sich schlicht ein Betrug.

Es ist staatliche Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Daher besteht eine Pflicht, dem Versuch die Genehmigung zu verweigern, um den erneuten geplanten Betrug mit Steuermitteln aus dem Förderprogramm zur Biosicherheit nicht selbst zu begünstigen.

Die Gentechnikforschung in Groß Lüsewitz am und um das Agro-Biotechnikum ist bereits als Standort unseriöser Geschäftspraktiken bekannt. Die Auswahl dieses Standortes für den Gengerstenversuch vergrößert die Gefahr von Vertuschung und riskanten Vorgehensweisen.
Aus einer Presseinfo des Umweltinstituts München
In Mecklenburg-Vorpommern existieren im Bereich der Agro-Gentechnik enge Verflechtungen zwischen öffentlich finanzierter Forschung, Lobbygruppen und kommerziellen Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer Analyse, die das Umweltinstitut München veröffentlicht hat. Das Institut untersucht darin unter anderem die Rolle von Prof. Inge Broer von der Universität Rostock. ...
Dass Gen-Experimente und öffentliche Forschungsgelder auch dazu dienen, befreundete Lobbyisten zu versorgen, zeigt aktuell ein von Broer beantragter Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen. Der Versuchsstandort auf dem Gut der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz in Üplingen (Sachsen-Anhalt) soll in einen „Gentechnik-Schaugarten“ eingegliedert werden. Dieser Schaugarten soll die Akzeptanz für genmanipulierte Pflanzen in der Bevölkerung verbessern. Den Versuch will das Unternehmen Biotech Farm durchführen. Geschäftsführerin von Biotech Farm ist Kerstin Schmidt, die Schatzmeisterin von FINAB und Geschäftsführerin von biovativ.

Für die zentrale Person Prof. Dr. Inge Broer weist deren eigener Lebenslauf erhebliche Verquickungen von Forschung, Kontrolle, Konzerninteressen und öffenltichen Ämtern in einer Person. Unter anderem enthält der Lebenslauf folgende Einträge:
  • 1983-1989 Doktorarbeit am Lehrstuhl für Genetik, Fakultät für Biologie, Universität Bielefeld. Betreuer der Arbeit: Prof. Dr. A. Pühler
  • seit 1999 Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Umweltministeriums MV
  • seit 1999 Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Forsten M.-V.
  • seit 1999 Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Anbaubegleitendes Monitoring’ der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig
  • seit 1999 Vorsitzende des Vereins zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie MV (FINAB)
  • seit 1999 Mitglied des Informationskreises Gentechnik des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter
  • seit 2000 Mitglied des Kuratoriums der Kleinwanzlebener Saatzucht KWS
  • seit 2001 Mitglied der Futur Fokusgruppe Agrarproduktion (BMBF)
  • seit 2001 Mitglied im Forschungsverbund Mecklenburg Vorpommern FMV
  • seit 2001 Leiterin der AG Agrobiotechnologie an der Universität Rostock/FB Agrarökologie
  • seit 2002 Gutachterin der Deutschen Stiftung Umwelt für Biotechnologie
  • seit 2002 Mitglied im scientific board des deutschen Pflanzengemonprojekts Gabi
  • seit 2003 Professor an der Agrar und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock
  • seit 2004 Leiterin der Ad hoc Arbeitsgruppe Gentechnik des Umweltministeriums MV
  • seit 2004 Gesellschaftervorsitzende der biovativ GmbH
  • seit 2004 Gesellschafterin der BioOK GmbH
  • seit 2004 Sprecherin der des Clusters: Pflanzen mit neuen Eigenschaften der Berlin-brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
  • seit 2005 Ad hoc Expertin der European Food Safety Authority (EFSA)
  • seit 2006 Vorstandsmitglied: Forschungsverbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Personen und Firmen im AgroBiotechnikum verfolgen einseitig eigenwirtschaftliche Interessen. Sie haben ein ebensolches Interesse am Zustandekommen von Freisetzungen und Inverkehrbringungen sowie an der Ausdehnung der Gentechnik insgesamt. Damit ist das AgroBiotechnikum mit seinen Personen und Firmen als Standort und Dienstleister für die Sicherheitsforschung unpassend und nicht akzeptabel.

Prof. Inge Broer ist gleichzeitig Teil der Gentechnik-Industrie, Inhaberin eines öffentlichen Lehrstuhls, Vorsitzende bzw. Gesellschafterin der wichtigsten Geldempfänger für Biotechnolgieforschung in Mecklenburg-Vorpommern und Expertin der Behörden, die ihre eigene Arbeit kontrollieren sollen. Laut ihrem Lebenslauf ist sie "seit 2002 Mitglied im scientific board des deutschen Pflanzengemonprojekts Gabi" und damit im Umfeld von Prof. Kogel aktiv.

Es wird beantragt, die Genehmigung zu versagen und den Versuchsbetreiber zur Wahl eines anderen Standortes und anderer Versuchspartner zu ersuchen.

Auch zu diesem Punkt hieß es:
Einige Einwendungen waren nicht Vorhaben-bezogen.
Zudem ist der Hinweis zu finden:
Ferner wurde vorgetragen, dass ein weiteres ZKBS-Mitglied Doktorvater einer Rostocker Universitätsprofessorin sei. Der vorliegende Antrag wurde jedoch von der Universität Gießen beantragt.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die benannte Prof. Inge Broer, deren Doktorvater Pühler in der ZKBS sitzt, sehr wohl direkt mit dem Gerstenversuch zu tun hat. Die ausführende Firma biovativ ist ein Tochterunternehmen des Vereins FINAB e.V., dessen Vorsitz Prof. Broer innehat. Zudem hat Prof. Broer den Vorsitz der Gesellschafterversammlung bei biovativ inne. Damit ist eine direkte persönliche Verquickung gegeben. Die Angaben des BVL sind folglich nicht zutreffend.



Abb.: Bundestagsdrucksache 16/6208, S. 3: Uni Rostock und Uni Bielefeld Hand in Hand!

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