Laienverteidigung

GESINNUNGSJUSTIZ IN GIESSEN&ÜBERALL
RECHTSBEUGUNG, STRAFVEREITELUNG ...

Die Mechanismen gerichteter Justiz


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links


Sie [die Wahrheit] spielt sich in Etagen ab, die für die Justiz unerreichbar sind.
Dürrenmatt, Friedrich: "Justiz" (S. 171)

Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen ! – Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große (Quelle)

Frank Fahsel (Jg. 1939), 1974-2004 Richter beim Landgericht Stuttgart, Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 2. 4. 2008:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".

Gerichtete Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als ‚Gesinnungs-’ oder eben ‚politische Justiz’ benennbar, folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können darauf immer wieder abgeklopft werden mit dem Ergebnis, dass alle die meisten oder fast immer sogar alle der folgenden Merkmale aufweisen:

Politisches Axiom am Beginn
Das Ergebnis der sogenannten Ermittlungen steht schon am Anfang fest. Aus einer Mischung von Routine (Anwendung früherer Fälle auf den neuen), politischem Willen, Interesse an wenig Arbeitsbelastung und den politischen Zielen wird eine Anfangsannahme über die Schuldfrage, über Opfer und TäterInnen gemacht. In politischen Prozessen ist die Lage nur dann offen, wenn konkurrierende Gruppen elitärer Sphären gegeneinander antreten (z.B. gerichtliche Auseinandersetzung zwischen etablierten Parteien oder anderen Teilen der Obrigkeit). Steht aber eine Person aus Eliteschichten gegen eine von außerhalb, ist die Vorentscheidung meist sofort klar: Die Nicht-Eliteperson ist schuld und ab da das Ziel der Ermittlungen. Kommt es z.B. zu einer Auseinandersetzung zwischen Polizei und DemonstrantIn oder zwischen HausrechtsinhaberIn in einem öffentlichen Gebäude und BesucherIn, so ist die Vorstruktur so prägend, dass das Ergebnis schon zu Beginn der Ermittlungen feststeht.

Gerichtete Ermittlungstätigkeit
Die gesamte Ermittlungsarbeit wird an dem vorgedachten Ergebnis ausgerichtet. Sämtliche ZeugInnenaussagen und alle Beweisstücke werden nur noch danach bewertet, wieweit sie das Feststehende stützen oder dem widersprechen. Im ersten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person besonders glaubwürdig oder das Beweisstück besonders wichtig ist. Im zweiten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person ohnehin nicht besonders glaubwürdig oder das Beweisstück nicht besonders aussagekräftig ist. Oft werden der Anfangsthese widersprechende Beweisstücke oder ZeugInnen auch einfach ganz missachtet.

Ein nettes Bild dazu ist in einem Buch des Otto-Schmidt-Verlages von 1962 enthalten. Der Verlag hat ausdrücklich verboten, seine Bilder in diesem justizkritischen Kontext zu verwenden. Offensichtlich sind ihm seine früheren Positionen heute peinlich. Als Dokumentation, dass auch der Otto-Schmidt-Verlag mal justizkritische Bilder veröffentlicht hat, kann das Folgende dienen:


Gerichtetes Verfahren
Aus den Vorentscheidungen wird das Verfahren aufgezogen. Schon in der Frage, wer angeklagt wird und wer als ZeugIn die Anklage stützt, ist die Vorentscheidung zu erkennen. Welche Straftatbestände herangezogen werden, gehört zu dem „Komplott“ juristischer Herrschaftsausübung. Geht es gegen eine vorverurteilte, also in der Regel nicht den gesellschaftlichen Eliten angehörige Person, so wird intensiv geguckt, welche Paragraphen noch herangezogen werden können, um die Anklage zu verbreitern. Im umgekehrten Fall wird vor allem geschaut, welche entlastenden Paragraphen (Verbotsirrtum, Notwehr, geringe Schuld, besondere Umstände) heranzuziehen sind. Auch hier ist wie bei den Ermittlungen die Tätigkeit der Justiz gerichtet nach dem gewünschten Ergebnis.

Urteil
Meist finden sich in Urteilen Bezüge auf andere Rechtssprechung. Auch hier wird gezielt ausgewählt, was in das vorgegebene Ergebnis passt. Es gibt derart viele Urteile, dass zu jedem gewünschten Ergebnis irgendeines zu finden ist – die Auswahl folgt daher nicht einer systematischen Analyse, sondern ist gerichtete Willkür. Ebenso werden die im Verfahren eingebrachten Beweiserhebungen gerichtet gewertet. So werden ZeugInnen, die besonders präzise und widerspruchsfrei auftreten, im Fall der die Vorentscheidung unterstützenden Aussage aus dem Grund fehlender Widersprüche als besonders glaubwürdig gewertet. Widersprechen sie aber dem Vorergebnis, wird der gleiche Auftritt als unglaubwürdig gewertet, z.B. weil er „wie auswendig gelernt“ gewirkt hätte. So ist es auch umgekehrt: Sind die ZeugInnen, die das Vorergebnis stützen, fahrig und widersprüchlich, so wird das als besondere Glaubwürdigkeit gewertet, z.B. weil die Personen authentisch gewesen seien usw.

Fazit
Gerichtsverfahren sind, wenn politische oder andere Interessen verfolgt werden, eine reine Akzeptanzbeschaffung für ein vorher feststehendes Ergebnis. Jegliche Illusion, mensch könnte mit juristischen Tricks etwas ‚reißen’ sind zumindest in der Sache abwegig. Denkbar ist nur, das Verfahren als solches unter Druck zu setzen, also z.B. durch präzise Arbeit und umfangreiche Beweiserhebungen das Interesse der Beteiligten an wenig Arbeitsbelastung in einen Konflikt mit dem Interesse zur Verurteilung zu bringen. Das geht aber strukturell nur, wenn die Nicht-Elite-Personen Angeklagte sind. Sind z.B. PolizistInnen angeklagt wegen Taten gegen Nicht-Elite-Personen (DemonstrantInnen, ‚normale’ BürgerInnen oder gar Angehörige armer Schichten), so gibt es kaum Einfluss auf das Verfahren, weil alle Beteiligten – wenn auch mit unterschiedlichen Tricks – die Nichtbestrafung anstreben. Für den Umgang mit solcher Gesinnungsjustiz, die nicht Ausnahme sondern Alltag ist, empfiehlt sich die offene Thematisierung der Strategien von Gericht und Ermittlungsbehörden, um wenigstens deren Vorgehensweise transparent zu machen. Denkbar ist z.B., das Urteil und seine interessensgeleiteten Begründungen im Plädoyer vorwegzunehmen und anzugreifen.

Neuer OLG-Präsident macht Filz zwischen Exekutive und Justiz sogar zum eigenen Ziel
Aussage zur Amtsübernahme, zitiert in FR, 18.7.2006 (S. 28)
Ich möchte das Zusammenwirken der Teilgewalten optimieren.

Rechts: Gießener Allgemeine, 4.11.2006 (S. 26)

Klassenjustiz: Vor allem Arme werden angeklagt und bestraft

Der ehem. Generalstaatsanwalt von Schleswig Holstein, Professor Dr. Heribert Os¬tendorf stellt in Die Kriminalität der Mächtigen", AnwB1 1991, Seite 70, fest:
Die Strafverfolgungsorgane funktionieren bei der Kriminalität der Schwachen, sie funktionieren weniger bei der Kriminalität der Mächtigen. ... Es ist heute schon Allgemeinwissen, daß mit dieser Kriminalität (gemeint ist die Wirtschafts¬kriminalität) erheblich höhere finanzielle Schäden verursacht werden als mit den Hundertausenden Diebstahlshandlungen zusammengenommen.

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt Hieber über den Deal vor Gericht "Handel mit Gerechtigkeit" in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschli¬cher wird die Justiz. ... Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser un¬verhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-¬Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinset¬zen, reden und wird beliebig unterbrochen.


Im Original: Zitate über Gerichte und Justiz
Georg Büchner, Der Hessische Landbote
Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten


Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)
Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat.

Bertolt Brecht
Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.

Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325 (Anm.: Beim Würfeln kommen wahrscheinlich durchschnittlich mehr sinnvolle Urteile heraus ...)
In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.

Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51
Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.

Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005
Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.

Henryk M. Broder über deutsche Gerichte (schon allein wegen der Kontinuität von Nazi-Juristen fraglos richtig, siehe z.B. hier ...)
Erben der Firma Freisler

Aus der Definition von "Rechtsstaat" von der Kinder-Demokratieseite der Bundeszentrale für politische Bildung (www.hanisauland.de, Quelle für "Rechtsstaat")
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist zum Beispiel ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort hält sich der Staat an keinerlei Verfassung oder Grundgesetz. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. In Deutschland überprüfen die unabhängigen Gerichte, ob der Staat die Gesetze einhält und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt.

Kurt Tucholsky, Spottlied "Zu einigen dieser Prozesse"
Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage - Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage.
Die Binde der Justitia - welch ein Bruch! Steht auf!
Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun - Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun!


Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt zu Aktionen von Polizei und Justiz im "Deutschen Herbst" (RAF-Jagd)
Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, daß sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.

"Unter Paragraphen - Anspruch und Wirklichkeit im Gerichtssaal"
Der Film zeigt, wie ein Gerichtsverfahren ablaufen müsste. Heimliche Mitschnitte in Strafverfahren belegen dann, dass die Realität davon stark abweicht: Richter_innen brechen beliebig des Gesetz, verwehren den Angeklagten ihre Rechte und beschimpfen sie sogar. Der 90minütige Film bietet aber noch ein drittes: Immer wird erläutert, wie mensch sich wehren könnte - mit praktischen Tipps und den rechtlichen Grundlagen. Insofern ist "Unter Paragraphen" Aufklärung und Lehrfilm zugleich. Mehr Infos und Filme hier ... ++ Der Film auf Youtube ++ Download als mp4-Datei in HD-Auflösung

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