Laienverteidigung

GESINNUNGSJUSTIZ IN GIESSEN&ÜBERALL
RECHTSBEUGUNG, STRAFVEREITELUNG ...

Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

Enthüllungsbuch über Justiz und Polizei in Gießen. Mehr ...

12.12.2002, Amtsgericht (Richterin Kaufmann)
Zwei AktivistInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt werden am 11.12.2002 kurz vor Mitternacht verhaftet und in Unterbindungsgewahrsam gesteckt - das erste Mal in Hessen nach dem neuen Gesetz, dass den Naziparagraphen der "Schutzhaft" unter neuem Namen wieder einführte. Als Argument denkt sich die Polizei ein Graffiti am Rathaus aus, dass es nie gegeben hat. Am 12.12.2002 beschliesst Amtsrichterin Kaufmann den Unterbindungsgewahrsam. Als einzige Gründe gibt sie den von der Polizei benannten Verdacht der Sachbeschädigung bei früheren Zeitpunkten an. Für die aktuelle Freiheitsberaubung fehlt damit der Grund.

10.1.2003 und Folgetage, Amtsgericht (Richterin Kaufmann)
Die Polizei überfällt unter Führung des Staatsschutzes die Projektwerkstatt in Saasen. Um einen Durchsuchungsbefehl kümmern sie sich nicht - es sollte nicht das einzige Mal bleiben. Statt einer Durchsuchung nehmen sie die gesamte technische Infrastruktur der Projektwerkstatt mit - allerdings im Detail höchst absurd. So werden alle Laufwerke für ZIP-Wechselfestplatten mitgenommen, aber keine Medien mit Daten drauf. Es geht offensichtlich um die technische Zerschlagung der Projektwerkstatt. Die Hausdurchsuchung ist allerdings schon von Grund auf rechtswidrig, weil es weder eine Durchsuchungsanordnung noch eine "Gefahr im Verzuge" gibt. Statt jedoch die Polizei entsprechend zurechtzuweisen, zeigt sich Amtsrichterin Kaufmann in bester Kumpanei. Sie ordnet am 16.1.2003 (also sechs Tage später) die Hausdurchsuchung im Nachhinein an und schickt das an die betroffene Projektwerkstatt, wo der Brief am 22.1.2003 (zwölf Tage später) ankommt. Durchsuchungszweck und -ziel werden in ihrem Text aber nicht genannt. Zudem ändert sie selbst kurz darauf den Text selbst nochmal, weshalb nun sogar zwei irreguläre Durchsuchungsanordnungen existieren. Erst das Landgericht setzt dem Treiben ein Ende und erklärt die Durchsuchung für rechtswidrig.


Sommer 2003, Amtsgericht (Richter Wendel)
Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Projektwerkstättler wird zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Damit erkennt Richter Wendel bereits deutlich vor dem 15.12.2003 die offensichtlich grundrechtswidrigen Wertungen der Staatsanwaltschaft zum Demonstrationsrecht und zur Kunstfreiheit an. Bereits eine kritische Betrachtung der Anklage, wie sie von der Strafprozessordnung eigentlich vorgeschrieben ist, hätte das Verfahren stoppen müssen. Aber Wendel guckt entweder nicht hin oder nimmt die Rechtsbrüche für das gewünschte Ziel einer Verurteilung in Kauf. Im Urteil des 15.12.2003 wiederholt Wendel diese Grundrechtsbrüche und macht damit deutlich, dass er sich nicht um Verfassung und geltende Gesetzen schert.
  • Die Anklage von Staatsanwalt Vaupel, die von Richter Wendel uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen wird
  • Die Entscheidung, die absurden Rechtskonstrukte von Staatsanwalt Vaupel zu einem Hauptverfahren werden zu lassen, enthält mehrere Grundrechts- und Rechtsbrüche und ist angesichts des unmittelbaren Bezugs zum Prozess am 15.12.2003 besonders als Motiv für die Farbattacken des 3.12.2003 und damit als verfassungsgeschützte Widerstandshandlung von Bedeutung!

15.12.2003, Amtsgericht (Richter Wendel)
Ein Feuerwerk an Absurdität findet sich im Urteil gegen zwei Projektwerkstättler. Diese waren in 13 Punkten angeklagt - einmal durch das typische Spektrum an Vorwürfen gegen politisch unerwünschte Personen: Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch. Das gesamte Urteil ist ein bemerkenswertes Beispiel von Gesinnungsjustiz.
  • Kernelement war die vor Gericht ständig vorkommende grundsätzliche Annahme von RichterInnen, dass Aussagen von Polizisten immer wahr sind. So reichte die Aussage eines Beamten immer zur Verurteilung, auch wenn mehrere GegenzeugInnen etwas anderes behaupteten.
  • Fehlt die belastende Aussage, so griff Richter Wendel zu anderen "Tricks". Höhepunkt ist seine Begründung, warum selbst die Aussage einer in der FussgängerInnenzone den Angeklagten schlagende Person glaubwürdig sein sollte - immerhin ist es ja eine groteske Situation, dass ein Verfahren gegen die prügelnde Person abgelehnt und der Geprügelte in diesem Verfahren verurteilt wurde. "Trick" dabei war die Annahme, dass der Prügel etwas anderes vorhergegangen sein muss, sonst hätte es die nicht gegeben. Zitat aus dem Urteil zu den Aussagen der prügelnden Grünenpolitikerin Gülle: "Diese Schilderung ist auch glaubhaft. Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muß es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schließlich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schließlich wollen sie gewählt werden."
  • Das genannte Zitat ist nur der Höhepunkt eines Urteil, in dem sich Mutmaßungen aneinanderreihen. Im Anklagepunkt der Sachbeschädigung wird gemutmaßt, es könne eine gemeinschaftliche Tat gewesen sein, obwohl darüber im Prozess nie gesprochen wurde. Bei einer Körperverletzung wurde festgestellt, dass der Staatsschutzchef Puff bei einer Festnahme eine Zerrung erlitten habe, obwohl das Attest eine Prellung aufführt, was die Schilderung des Angeklagten stützt, er sei von Puff geschlagen worden.

Die Angeklagten legten Berufung ein. In der Berufung behauptete Staatsanwalt Vaupel, das Urteil von Richter Wendel sei eines der besten Urteile, die ihm in Gießen je begegnet sind. Sollte das stimmen, sagt das einiges darüber aus, wie in Gießen geurteilt wird ...
  • Das gesamte Urteil des Amtsgerichts unter Richter Wendel am 15.12.2003 (Aktenzeichen 501 Js 19696/02) hier ... ++ Infoseiten zum Prozess



23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
Am 23.6.2004 begann der erste Versuch der Berufung zum Prozess am 15.12.2003. Aber er scheiterte schnell, denn die sogenannte Gewaltenteilung (jeder aus der Obrigkeit darf mal Gewalt ausüben?) zeigte sich an der Besetzung des Gerichts. Die Zulosung ergab, dass als SchöffInnen zwei hochrangige CDU-ParteifunktionärInnen aus der Stadt Gießen Platz genommen hätten, nämlich der CDU-Stadtverordnete Gail und das CDU-Magistratsmitglied Pfeffer-Bouffier (Schwester des Ober-Scharfmachers in Gießen, dem hessischen Innenminister Volker Bouffier). Während Gail selbst verzichtete, wollte Pfeffer-Bouffier unbedingt ihre politischen KontrahentInnen persönlich aburteilen. Das ging schief ... der Prozess platzte am zweiten Tag wegen den Wirrungen, die sich aus der Befangenheit ergaben.

15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
In der ersten Instanz des Prozesses gegen eine Aktivistin, die mit Kreide "Fuck the police" auf die Straße malte, urteilte das Gericht, dass die Person für den Inhalt aller auf die Straße gemalten Sprüche auch persönlich verantwortlich sei, weil sie zeitgleich mit anderen mit dem Malen begonnen hätte. Nach dieser Logik wären alle TeilnehmerInnen einer Demonstration für alle Parolen und Flugblätter, Transparente und Schilder auf der Demo verantwortlich. Die BesucherInnen eines Kongresses wären für alle Redebeiträge verantwortlich und die AutorInnen einzelner Text in einer Zeitung oder einem Buches für alle Sätze im Buch.
  • Aus dem Urteil des Amtsgerichts unter Richterin Kaufmann am 15.9.2004 (Aktenzeichen 501 Js 506/04) hier ...

2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
Im Berufungsprozess zur Verfahren wegen der Kreidemalerei "Fuck the police" (1. Instanz am 15.9.2004) wurde es noch derber. Diesmal urteilte das Gericht, dass "Fuck the police" grundsätzlich eine Beleidigung sei. Die gemeinschaftliche Tat mit anderen Malereien wurde nach Ansicht des Polizeivideos fallengelassen, aber jetzt dieser Spruch als Straftat gewertet. Damit steht die Gießener Justiz gegen jegliche sonstige Rechtssprechung, auch gegen Urteil von höheren Instanzen. Die Gießener Gesinnungsjustiz als Insel das totalen willigen Vollstreckens von Interessen der Obrigkeit.
  • Aus dem Urteil des Landgerichts unter Richter Pfister am 2.3.2005 (Aktenzeichen 8 Ns 501 Js 506/04) hier ...

Revision ist eingelegt. Während des Prozesses kam es zu einer totalen Räumung des Saales mit erheblicher Polizeigewalt, u.a. einem Tritt in das Gesicht eines am Boden liegenden Zuschauers.

10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
12 Prozesstage, 30 ZeugInnenvernehmungen und ca. 50 Anträge - das sind die Rahmendaten des umfangreichen Prozesses. Das Gericht hatte den Angeklagten dennoch eine Beiordnung abgelehnt mit der fadenscheinigen Begründung, der Prozess sei einfach gelagert. Das zeigte sich im Verlaufe deutlich ... die Sachverhalte waren so kompliziert und die Zeugenaussagen vor allem der Polizeizeugen so widersprüchlich, dass auch die Richterin des häufigeren, insbesondere an den letzten Prozesstagen, den Überblick verlor. Aber das störte sie wenig - sie sprach erneut ein hartes Urteil aus, wobei auch sie sich auf sehr seltsame Gründe stützte:
  • Bei einer Sachbeschädigung wurde erneut gemeinschaftliche Tat angenommen, obwohl darüber vor Gericht nie gesprochen wurde und dazu beantragte Zeugen abgelehnt wurden.
  • Bei der Verurteilung der Körperverletzung ignorierte das Gericht alle Aussagen aus die eines Polizeizeugen. Dessen Kollegen hatten zum Teil stark abweichende Schilderungen abgegeben. Zudem hatte der Polizist selbst noch in seiner Anzeige einen ganz anderen Ablauf geschildert ... und in spektakulärer Weise in der laufenden Berufungsverhandlung einen neuen Polizisten als Mitzeugen präsentiert. Genau letzteres, auffällig den Verdacht nachträglicher Korrektur der Ereignisse nährend, wurde vom Gericht als Beweis für die Glaubwürdigkeit des Zeugen genutzt. Das Urteil stützt sich ausschließlich auf den einen Zeugen, obwohl 8 andere Zeugen etwas deutlich anderes schilderten.
  • Bei der vermeintlichen Beleidigung wiederholte das Gericht die Begründung der Glaubwürdigkeit der prügelnden Zeugin nicht exakt, aber ähnlich. Die sei jetzt nicht besonders glaubwürdig, weil sie prügelte, sondern weil sie so emotional sei. Das war zu sehen: Blanker Hass prägte ihre Aussagen, vor Gericht betitelte sie die Angeklagten als "Gartenzwerge" usw. Wer politisch unerwünschte Personen richtig hasst und das auch zeigt, ist vor Gießener RichterInnen besonders glaubwürdig.
  • Es gilt eben vor Gerichten immer wieder: Wer von Polizisten verprügelt wird, kassiert eine Anzeige wegen Widerstand oder auch Körperverletzung. Gerichte glauben Polizisten immer. Das macht die prügelnden Uniformträger noch sicherer, einfach alles zu können. Ausnahmen gibt es nur selten, z.B. wenn zufällig jemand das Geschehen fotografiert und dann auch noch in die Medien bringen kann - so wie hier: Die Bullen hatten natürlich schon Anzeige erstattet gegen ihr Opfer siehe Bericht in der Jungen Welt, 8.9.2005 (S. 2).
  • Schriftliche Urteilsbegründung hier ... ++ Infoseiten zum Prozess

Revision wurde eingelegt und ohne Prüfung verworfen. Mehr ...
  • Dann, viel später, der Knaller: Das Bundesverfassungsgericht hob alle Urteile auf und nannte das Verhalten aller Beteiligten von Anfang an (Innenminister, Polizeipräsident, Polizei vor Ort, Amtsrichter, Landgericht, OLG und die Staatsanwaltschaften) als grundrechtswidrig. Der Verurteilte hatte die Verfassungsbeschwerde selbst eingereicht.

19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
Am 10.7.2004 wurde ein Aktivist beim Flugblattverteilen gegen ein Polizeifest erst mit Platzverweisen belegt und dann, obwohl er sich dran hielt, festgenommen. Dagegen legte er Widerspruch ein. Der wurde vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen, weil das Gericht behauptete, der Festgenommene für seine Verhaftung gewollt haben und daher gäbe es für ihn kein Rechtsschutzinteresse mehr gegen Freiheitsentzug ...
  • Die abenteuerliche Begründung für dieses Urteil (Aktenzeichen 10 E 3616/04) hier ...

Sommer 2005: Richtig viele neue Verfahren
Wo nun die ersten Urteile gefällt sind, bricht sich der Verfolgungswahn erst richtig seinen Weg ... nun wird überall wegen Beleidigung, Widerstand usw. ermittelt, beschlagnahmt usw. Mehr ...

Herbst 2005: Einstellungen von Anzeigen gegen Obrigkeit
Während Staatsanwalt Vaupel und andere Justizfilz-Einrichtungen viel Energie gegen unerwünschte Personen richten, stellen sie die Verfahren gegen Obrigkeit und Repressionsbehörden schnell ein.
  • Polizei verprügelt Angeklagten und filmt eigene Tat, Staatsanwalt stellt trotzdem ein - mehr ...
  • Falschaussageverfahren gegen CDU-Mann Gail eingestellt ... plötzlich hat der arme Zeuge keine richtige Erinnerung mehr. Als das Urteil gegen die Projektwerkstättler begründet wurde, galt er noch als hoch glaubwürdig. Im selben Prozess zur selben Sache ... mehr hier!
  • Mehr zu allen eingestellten Anzeigen ...

Falschaussagen, falsche Verdächtigungen und Straftaten im Verlauf von Gerichtsverhandlungen
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 175)
Die Strafprozessordnung verpflichtet die anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmissverständlich, entsprechende Einlassungen wörtlich protokollieren zu lassen, damit sie später Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden können.

2005: Stadtverordnete dürfen Rechtmäßigkeit von Beschlüssen nicht überprüfen lassen

Aus der Gießener Allgemeine, Internet am 28.6.2005
Beschluss über Vertrag mit Rosco bestätigt Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. September 2003, mit dem der erste städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Gießen und dem Unternehmen Rosco als Bauherr der "Galerie Neustädter Tor" befürwortet worden war, kam rechtmäßig zu Stande. Die 8. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts wies am Dienstag eine Klage des PDS-Stadtverordneten Michael Janitzki gegen die Gültigkeit des Votums ab. Der PDS-Fraktionschef hatte geklagt, weil der Vertrag in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden war, was nach Ansicht des Stadtverordneten gegen den in der Hessischen Gemeindeordnung verankerten Öffentlichkeitsgrundsatz verstieß. Der Frage, ob gegen dieses Prinzip verstoßen wurde, widmete sich das Gericht erst gar nicht. Nach Meinung der Kammer ist Janitzki als Stadtverordneter nämlich nicht klageberechtigt.

Dezember 2005: Rassistischer Richter

Aus dem Gießener Anzeiger, Internet am 15.12.2005
"Als ich das damals in der Zeitung las, dachte ich, jetzt kommen die Banden aus dem Osten in die Innenstadt", sagte Richter Wolfgang Hendricks im Amtsgericht, wo sich ein 29-jähriger Mann wegen der Einbruchsserie verantworten musste.

Sommer 2005: Polizei hat immer Recht
Wenn Polizisten treten und schlagen, ist das immer "nicht nachweisbar"

Frühjahr 2006, OLG blockt: Revision gar nicht beachtet
Die Revision im großen Prozess gegen Projektwerkstättler ist vom Oberlandesgericht schnodderig verworfen worden ohne jegliche Auseinandersetzung in den konkreten Punkten. Dabei hat das OLG offensichtliche Rechtsbeugungen begangen. Doch der Filz hält auch in dieser Instanz ...

Durchgeknallte Polizei und Justiz: Der 14.5.2006 die Folgen
Ein besonderer Höhepunkt entstand an diesem Tag. Mehrere Personen wurden nachts überfallen in einer fernsehreifen Inszenierung. Die Polizei dachte sich Straftaten komplett aus, verschwieg ihre eigene Observation der Personen (um behaupten zu können, diese seien woanders gewesen), machten eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt ohne Durchsuchungsbefehl und sperrten einen Menschen länger ein (Unterbindungsgewahrsam für fünf Tage). Danach wurde Akteneinsicht verweigert und Recht gebogen, dass es nur so kracht.
  • Sonderseiten zum 14.5.2006
  • Die illegale Hausdurchsuchung und Vertuschungstricks im Anschluss (einschließlich Widersprüchen)
  • DNA-Entnahmen angeordnet - aber warum eigentlich?
  • Das Mobile Einsatzkommando der Politik observiert Projektwerkstatt
  • Indymedia-Seite zu Rechtsbeugung, Verschleppung usw. im Fall "14.5.2006" ++ Presseinformation vom 2.7.2006 zu Strafanzeigen gegen RichterInnen, Polizei & Co. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung sowie zu Beschwerden gegen Haft, Hausdurchsuchung und DNA-Entnahme
  • Kritischer Bericht zu Richter Gotthardt und den ganzen Vorgang in der Richterdatenbank

Das krasse Ende: Oberlandesgericht erklärt alles als rechtswidrig und wirft Polizei und Justiz Methoden vor, die die Nazi zuletzt angewendet hatten. Der Rechtsstreit darum und das OLG-Urteil hier (Urteil als PDF) ++ Gesammelte Namen und Straftaten aller beteiligten RichterInnen und PolizistInnen ++ Übersicht als PDF

Ein Bonbon: Ein Kapitel aus dem Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" zu diesem Polizeiüberfall mit genauen Berichten und vielen Auszügen aus Akten, Vermerken, Gerichtsbeschlüssen einschließlich dem Vermerk des Richters Gotthardt "Nicht sagen!" ... Download als PDF! ++ Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" ++ Bestellseite für das Buch

Das nächste Urteil nach skandalösem Prozess am 20.11.2006
Ein Projektwerkstatts-Aktivist wurde zu 140 Tagessätzen verurteilt, weil er das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft mit Farbe verschönert haben soll. Gefilmt hat das eine Kamera, die illegal angebracht wurde (von Polizei und Amtsgericht - wie üblich handelten diese Institutionen auch da rechtswidrig). Dennoch durfte der Beweis genutzt werden, zuerst trotz Illegalität und schließlich nach einem abenteuerlichen Wechsel der Rechtsgrundlage mitten im Verfahren. Wichtigstes Beweismittel war ein Gutachten, das sich methodisch auf ein Buch des Chef vom rassebiologischen Institut der Nazis stützte - "Nationalsozialisten könnten auch die besseren Wissenschaftler gewesen sein, weil sie sich besonders für Rassen interessierten" formulierte der Richter seine bedenkenlose Übernahme solchen Wissens. Der Prozess war ein Musterbeispiel für Rechtsbeugung, Falschaussagen, Verfahrensmanipulationen - alle nacheinander enttarnt. Verurteilt wurde aber nur der Angeklagte - und Staatsanwalt Vaupel wird die Gerichts- und Polizeiangestellten zu schützen wissen.

Und noch eine Zugabe : Das Kapitel aus dem gleichen Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" zu genau diesem Prozess mit vielen Einzelheiten, teilweise wörtlichen Mitschriften der absurden Dialoge im Gerichtssaal und vielen Auszügen aus Akten, Vermerken, Gerichtsprotokoll und Urteil ... Download als PDF! ++ Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" ++ Bestellseite für das Buch

Während des Prozesses machte ein Beamter des Amtsgerichts eine gezielte Falschaussage, um das Hauptbeweismittel zu retten. Angestiftet wurde er dazu mindestens vom Führungsbeamten der Polizei, KHK Zacharias. Wer sonst noch hinter den Kulissen die Verfahrensmanipulation inszenierte, ist unklar. Wahrscheinlich ist mindestens die Beteiligung des Amtsgerichtspräsidenten, da dieser eine Aussagegenehmigung erteilen musste. Die Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwalt Vaupel diente der Vertuschung der Vorgänge. Mehr ...

Herbst 2006: Widerstand ist Pflicht - die dritte Polizei- und Justizdokumentation
Wieder sind viele Fälle genau dokumentiert und aufgearbeitet worden, die Straftaten, Rechtsbeugung, Rechtsbrüche und Verfassungsbrüche von Polizei und Justiz in Gießen belegen. Die Dokumentation ist dem Hessischen Staatsgerichtshof auf Basis des § 147 der Hessischen Verfassung vorgelegt worden (Brief und Presseinfo dazu als PDF).

Dezember 2006: Endlich der Abschluss im ersten Verfahren
Übrig blieben 100 Tagessätze zu je 1 Euro ... mehr hier!

Dann lange Pause - ab August 2008 aber ein neuer Höhepunkt: FeldbefreierInnen-Prozess

Richter Oehm verbietet alle Fragen zur Sache, verweigert die Vernehmung des wichtigsten Zeugen, schmeißt den Angeklagten aus dem Saal und verhandelt ohne ihn weiter. Ein Staatsschützer lügt und wird vom Richter gedeckt. Am Ende hagelt es vor leerer Angeklagtenbank eine fette Strafe - und die Staatsanwältin legt trotzdem Berufung ein. Sie will damit den Richter schützen, denn durch die Berufung kommt es nun nicht zu einer Rechtsfehlerüberprüfung.

Ab 2008: Prozess gegen FeldbefreierInnen ...

Und dann? Der allmähliche Wandel ...
Wahrscheinlich wäre diese Geschichte so weitergegangen, wenn ... ja, wenn da nicht dieser 14.5.2006 (siehe oben) gewesen wäre. Der wirkte sich aus, wenn auch sehr verspätet. Bis einschließlich 2009 folgten noch einige Gerichtspossen und seltsame Polizeimanöver. Letztere ließen aber bereits nach, als das OLG Frankfurt 2007 über die Abläufe des 14.5.2006 urteilte - und sich sehr deutlich ausdrückte: Anwendung von Recht wie im Dritten Reich! Zwei Jahre später war das Thema im Landtag, im Buch "Ausgekocht", in Radio und Fernsehen. Die Repressionsmaschinerie hatte sich an den immer cleverer agierenden und sich verteidigenderen Projektwerkstättis die Zähne ausgebissen - und musste jetzt selbst zurückstecken, um nicht in den Strudel der selbstgemachten Skandale zu geraten.
Seitdem herrscht ziemliche Ruhe in Gießen. In kaum einer Stadt gehen Polizei und Justiz so vorsichtig mit politischen Aktivistis um. Sie wissen um die Leichen des 14.5.2006 in ihren Kellern. Und es passierte noch etwas anderes: Viele Beteiligte haben begriffen, dass sie von den eigenen Führungsstäben belogen und aufgehetzt worden waren. Sie begannen, das Geschehen mit anderen Augen zu betrachten - und so manch eine*r bemerkte, dass diese Aktivistis gar keine so schlechten Menschen seien ...
Während der Feldbefreiungshaft 2010/2011 wurde der Gefangene sehr fair behandelt. Die Polizei hielt und hält sich bei Protestaktionen stark zurück und verzichtete selbst auf Hausdurchsuchungen in der Projektwerkstatt, wenn dafür die passenden Beschlüsse vorlagen. 2015 bis 2018 wurden Aktivistis aus dem Umfeld der Projektwerkstatt sogar öfter frei gesprochen - zumindest wurden die Verfahren eingestellt. Als Anfang 2018 ein gefälschtes Flugblatt zum Nulltarif in Gießen einlud, wurde zwar nie geklärt, wer das genau war - aber über mögliche Täter*innen spekulierten Politik und Presse ganz offen und sehr wohlwollend. Gießener Verhältnisse, sie haben sich verändert. Der - zunächst anstrengende - Widerstand hat sich gelohnt. Er schützt heute auch die, die die Kreativ-Aktivistis aus der Projektwerkstatt gar nicht mögen ...


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