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FILME ZU POLIZEI, JUSTIZ UND DEN MÖGLICHKEITEN, SICH ZU WEHREN

"Unter Paragraphen" I und II


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"Unter Paragraphen II - Anspruch und Wirklichkeit im Gerichtssaal"
Obiger Film ist eine leicht gekürzte Version des inzwischen zensierten (von einer unbekannten Behörde verbotenen) Films ++ Download als mp4-Datei
Extraseiten: Film und den Streit darum ++ Richterin Bock-Hamel

Zehn Jahre nach dem Antirepressionsklassiker "Unter Paragraphen" erscheint "Unter Paragraphen II" - und der ist noch wilder. Mitgeschnittene Strafprozesse, in denen die Angeklagten nicht nur gar keine Anträge stellen konnten, sondern gleich eingesperrt wurden, wenn sie es doch versuchten. In den Hauptrollen: Die Braunschweiger Richterin Bock-Hamel und je ein Staatsanwalt, die sich null an die rechtlichen Vorgaben der Strafprozessordnung halten, aber die Angeklagten immer wieder über deren vermeintliche Regeln belehren. In Nebenrollen Angeklagte, Verteidiger*innen und Zuhörer*innen, die ermahnt und schließlich weggesperrt werden. Kopfschütteln ist garantiert. ++ Die ursprüngliche Version wurde durch eine (bislang unbekannte) Behörde auf Youtube gesperrt ++ Hirnstupser zum Thema
Mehr Infos und Filme hier ... ++ Interview vor der Uraufführung in der taz
Überfall der Polizei auf die Versammlung am 12.10.2023 in Braunschweig: Am 12.10.2023 fand ab 17.30 Uhr (Anmeldung) eine Versammlung statt, deren einzige Ausdruckmittel das Zeigen eines Films mit dem Titel "Unter Paragraphen II" sein sollte. Von Beginn an war ein erhebliches Polizeiaufgebot mit u.a. anwesender Bereitschaftspolizei in Stärke von knapp 50 Uniformierten sowie von Führungskräften aus Landgericht und Staatsanwaltschaft vor. Fünf Minuten nach Beginn der Filmvorführung wurde diese gewaltsam unterbrochen und die Ausdrucksmittel der Versammlung (Beamer und Laptop) beschlagnahmt. Zudem wurden der Versammlungsleiter und der nur als einfacher Versammlungsteilnehmer anwesende Filmemacher aus der Versammlung ausgeschlossen und, trotz schon vor Ort erfolgter Personalienfeststellung, verhaftet. Sie wurden ca. 4 Stunden festgehalten, ohne dass dafür eine Begründung erkennbar war - außer dem unausgesprochenen Ziel, die Durchführung der unerwünschten, weil justizkritischen Veranstaltung zu verhindern (was auch gelang).

Statements zum Übergriff auf die Versammlung
Was die Versammlung eigentlich theoretisch durch einen Film erörtern wollte, ließ sich direkt praktisch erleben: Wer Macht hat, braucht sich um das Recht nicht zu scheren. Schon vor Versammlungsbeginn massive aufdringliche Polizeipräsenz, die Richterin Bock-Hamel, deren Prozessführung durch die Versammlung kritisch thematisiert wurde, selbst mit Schirmmütze verkleidet vor Ort, im Austausch mit der Polizei. Die Einsatzleitung vor Ort hatte dann klar einen Auftrag: Die Filmvorführung direkt unterbinden. Argumentation: Auch wenn die Presse bei einer öffentlichen Veranstaltung (einem Strafprozess am LG Braunschweig) Aufnahmen machen durfte, heißt das noch lange nicht, dass die auch veröffentlicht werden dürfen! Meinungs- und Pressefreiheit enden also genau dort, wo die persönlichen und beruflichen Befindlichkeiten einflussreicher "Staatsdiener" betroffen sind.
Lotte Herzberg, Versammlungsteilnehmerin

Das eine mäßig freundliche Aussage zu einem Polizisten wie: "Fahr weiter, Alter", zu einer Anzeige wegen Beleidigung! führt, die den BürgerInnen Geld kostet durch ein völlig unnötiges an den Haaren herbeigezogenes Gerichtsverfahren läßt tief in die Abgründe unseres Rechtsstaats blicken. Was sollte damit bewiesen werden? Was an den drei Worten rechtfertigt ein Gerichtsverfahren? Dass beim Abseilen von einer Brücke der Verkehr gefährdet wird, will ich ja noch einsehen, auch wenn meiner Meinung nach, diese friedlichen Proteste bei der gerechtfertigten Kritik, an den Zuständen in unserer Gesellschaft, absolut notwendig sind. Für mich sind diese Leute die gegen den reißend starken Gegenmainstream standhalten und nicht aufgeben: HeldInnen. Ja, und wenn man den Mut besessen hat zu zeigen, dass etwas dringend getan werden muss, dann wird man dafür bestraft. Wenn das kein Machtmissbrauch seitens unserer, offenbar nicht so unabhängigen, Justiz ist, dann würde mich das schon sehr wundern. In der Zukunft wird man diese Urteile in eine Reihe mit dem Unrecht stellen, das auch zu anderen Zeiten lediglich dem Mainstream der manipulierten Bevölkerung Rechnung trug. Man denke mal ruhig über die Verhältnismäßigkeit der Urteile nach und: Urteile selber.
M.Werner, VW-Bandarbeiter

Wenn die Richterin und das Landgericht so ein reines Gewissen hätten, dann hätten sie den Dokumentarfilm ja nicht zu fürchten brauchen. Dass sie ihn schon nach drei Minuten mit völlig übertriebener Polizeimacht und -gewalt beenden ließen belegt, dass sie fürchten, dass die Wahrheit über ihre voreingenommene und ungesetzliche Verfahrensführung ans Licht der Öffentlichkeit kommt. Gut, dass der Film im Internet verfügbar ist!
Edmund Schultz, 59, Projektmanager

Das war Klein-Russland: Staatskritiker*innen zeigen einen staatskritischen Film. Die Polizei zerschlägt im Beisein der Justizführung die Versammlung, beschlagnahmt die eingesetzten Materialien und nimmt Versammlungsleiter und Filmemacher fest.
Jörg Bergstedt, 59, Filmemacher

Weitere Vorführungen und Vorführversuche

Tipps zur Selbstverteidigung vor Gericht

Sperrung auf Youtube
Kurz danach die nächste Attacke: Eine Behörde ordnet das Verbot des Films in Deutschland an. Die Gründe dafür sind ebenso unbekannt wie die Behörde, die hier gehandelt hat. Youtube verweigert jede Auskunft. Das übliche Verfahren für Sperrungen wurde nicht angewandt, deshalb gab es auch keine Beschwerdemöglichkeit. Verdacht: Es wurde an den geltenden Regeln vorbei agiert, eventuell wegen platten Drohungen der Staatsanwaltschaft - wie sie auch schon in laufenden Gerichtsverfahren ausgesprochen wurden.

Strafverfahren gegen den Filmemacher
Mehrfach hatten Staatsanwälte, vor allem der ständig beleidigend und ausfallend auftretende Brunke (StA Braunschwegi), Strafverfahren gegen den Filmemacher angekündigt. Am Ende wagten sie aber nicht, den Film selbst anzugreifen. Stattdessen erfanden sie eine beleidigende Passage im Film, die es aber gar nicht gibt - und zettelten ein Verfahren wegen übler Nachrede an. Ausgestellt wurde dann auch gleich ein Strafbefehl - ein Instrument, welches nur angewendet werden darf, wenn nach Aktenlage alles klar erscheint. Bei einer erfundenen Passage eine befremdende Vorgehensweise ...


Aus dem Strafbefehl - frei erfundene Vorwürfe!

Im Original: Abschrift der Passage aus dem Film
1:39:37
Der Angeklagte nutzte eine Pause, um dem Publikum noch ein anderes Erklärungsmodell zu präsentieren: Gesagt ich hatte das ja schon gesagt so ein Verhalten ist typisch für den Genuss von Kokain. Also da ist Kokaingenuss unter Richter*innen sehr verbreitete Droge, führt zu erheblicher, also enormer Überheblichkeit und Selbstüberschätzung. Und im eigenen Film ist das noch alles total toll beherrscht ... (unverständlich)

Passt ziemlich gut auf das Verhalten der Richterin ...
Aus "Kokain", auf: Rheinische Post
Anders als die weiche Droge Marihuana macht Kokain wach und aufmerksam, so dass gerade Leistungsträger, oft in hoher gesellschaftlicher Position, zum Koks greifen. Die Drogensucht ist quasi programmiert, da es ein extrem hohes psychisches Abhängigkeitspotenzial aufweist. Dass gerade gut situierte Konsumenten nach dem Pulver greifen, wird am Preis deutlich.

Berichte über Kokainkonsum in Jurakreisen
Aus "Kaffee am Morgen, Kokain am Nachmittag: Alltag in Berliner Büros", in: Berliner Zeitung vom 3.10.2021
Man sagt, Juristen rauchen und koksen, und wie an den meisten Klischees ist auch an diesem etwas dran. Keiner würde vermuten, dass die konservativen Perlenpaulas und jugendbewegten Klimafreunde an den juristischen Fakultäten in ihrem Leben je mit gefährlicheren Substanzen in Kontakt gekommen sind als mit dem Passivrauch der Arbeitslosen vor dem Späti, aber der Schein trügt. Juristen gehen nicht nur gelegentlich bei Rot über die Ampel, so schockierend das sein mag, sie werfen auch manchmal Altpapier in den Restmüll und konsumieren Kokain.

Aus "Kokain, die kalte Droge" der Psychologin und Dozentin Dr. Jessica Di Bella
Manager, Ärzte, Juristen, Architekten, Künstler und Studierende... es gibt eine Vielzahl von Menschen, die Kokain konsumieren, um vermeintlich leistungsfähiger zu sein und dem Druck standhalten zu können. Ein fataler Irrglaube, denn je mehr Kokain konsumiert wird, desto mehr erodiert dies die Psyche und desto weniger ist die Person fähig, Druck und Stress abzufedern.

Aus "Kokain: Zur gesellschaftlichen Karriere einer Droge", in: Duisburger Beiträge zur Soziologischen Forschung 3/1991
Kokain kursierte sowohl in der Halb- und Unterwelt als auch in den höheren Gesellschaftsschichten. Bis in die sechziger Jahre blieb es nun still um die Droge; Kokain wurde nur noch in einigen elitären Zirkeln gebraucht. Zu den Konsumenten der Droge gehörten auch Geschäftsleute, Sportle!; Politiker und Angehörige des Zuhältermilieus. Eins hatten sie jedoch alle gemeinsam: Sie konnten sich die teure Droge leisten. Zwar stellte der Konsum der Droge ein kriminelles Delikt dat; aber das hohe Prestige seiner Konsumenten bewahrte das Kokain und seine Benutzer vor der gesellschaftlichen Ächtung. Trotz der wachsenden Kokainverbreitung blieb der Gebrauch der Droge in den siebziger Jahren aber vornehmlich ein Merkmal der weißen Mittel- und Oberschicht. Als Konsumententypen sind derzeit, neben Angehörigen des Showbusiness und der "Schickeria-Szene", Mitglieder der gehobenen Kreise zu nennen. Aber auch Gymnasiasten und Studenten nehmen Kokain.

Aus einer Infoseite der Helsana Versicherungen AG
Verhalten nach Einnahme von Kokain
In vielen Fällen kann Koks, wie Kokain auch genannt wird, eine Persönlichkeitsveränderung hervorrufen. Da Kokain die Wiederaufnahme von gewissen Neurotransmittern wie Noradrenalin, Serotonin und Dopamin blockiert, wirkt die Droge stark auf das Verhalten und die Persönlichkeit der Konsumenten. Nach der unmittelbaren Einnahme fühlt man sich euphorisch, ist in der Regel kontaktfreudiger, vitaler, hemmungsloser. Man entwickelt Allmachtsfantasien, die Urteilsfähigkeit wird reduziert.


Übersetzung (DeepL) von Abschnitten aus "Substance Use Disorders Among Legal Professionals", übersetzt: "Drogenkonsumstörungen bei Juristen", des Butler Center for Research im März 2017
Eine 2008 durchgeführte Studie über Persönlichkeitsprofile von Anwälten ergab, dass antisoziale und narzisstische Persönlichkeitskonfigurationen (gemessen mit dem Millon Clinical Multiaxial Inventory-III; MCMI-III) bei 17,6 % bzw. 11. 7 % der Anwälte in der Stichprobe auftraten, verglichen mit einer nationalen epidemiologischen Erhebung, die antisoziale und narzisstische Persönlichkeitsstörungen bei 3,2 % bzw. 6,2 % der Bevölkerung feststellte. Sowohl antisoziale als auch narzisstische Persönlichkeitsstörungen stehen in signifikantem Zusammenhang mit Sucht- und Drogenkonsumstörungen.
Anwälte und andere Angehörige der Rechtsberufe gelten als Hochrisikogruppe für Substanzkonsumstörungen.


ChatGPT zur Frage von Kokaingenuss bei Richtis
Zu möglichen Symptomen:
Verhalten in Sitzungen oder Verhandlungen: Übermäßige Nervosität, Hyperaktivität, impulsive Redebeiträge, abgehackte oder sprunghafte Sprache, untypische Gereiztheit oder Stimmungsschwankungen.

Zur Verbreitung von Kokain unter Juristis
Forschung zur gesamten Rechtsberufsgruppe zeigt erhöhte Belastungen und Substanzprobleme - das legt nahe, dass Drogenkonsum innerhalb der Berufsgruppe vorkommt, konkrete Zahlen für die richterliche Gruppe fehlen aber.
Was es gibt: mehrere internationale Studien/Umfragen zur gesundheitlichen Lage und Belastung von Richter*innen (Judicial well-being), die Stress, Burnout und als Folge erhöhte Risiken für Substanzgebrauch / Selbstmedikation berichten - diese untersuchen aber meist allgemeine "Substanz-/Alkohol-Probleme" oder psychische Belastung, nicht speziell Kokain-Prävalenz.

Trotzdem verurteilt in erster Instanz - doch wieder ein skandalöser Prozess
Der Prozess am Amtsgericht unter Richter Pinkwart war genauso willkürlich wie es der Film "Unter Paragraphen II" für Verfahren in Braunschweig schon zeigt. Diesmal brach der Richter die Verhandlung einfach mittendrin ab und verkündete sein Urteil - ohne auf irgendwelche Anträge einzugehen.

Aus einem Verlaufsprotokoll, dass von mehreren Zeug*innen bestätigt wurde (Anlage zur Strafanzeige gegen Richter Pinkwart)
Der Angeklagte stellte zu Beginn einen Antrag auf eine Verteidigung nach § 138 Abs. 2. Dieser wurde abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass die Person zwar studiert hätte, aber nicht Jura.
Der Angeklagte stellte zu einem späteren Zeitpunkt, während der Beweisaufnahme, einen weiteren Antrag auf eine Verteidigung nach § 138 Abs. 2, diesmal für eine Person, die Jura studiert hatte. Der Beschluss zum Antrag wurde auf das Ende der Verhandlung verschoben. Der Angeklagte rügte dieses Vorgehen, da er dadurch gesichert während der gesamten Verhandlung unverteidigt bleiben würde, und reichte einen Befangenheitsantrag ein, dessen Behandlung per Gerichtsbeschluss an das Ende der Verhandlung verschoben wurde.
Nach der Zeugenvernehmung verlas der Angeklagte mehrere Beweisanträge. Vor dem Verlesen bat er jeweils um eine kurze Pause, um die Anträge verschriftlichen oder die vorgefertigten Anträge entsprechend dem Stand des Verfahrens anpassen zu wollen. Diese Pausen wurden im verwehrt, und als er dann jeweils vor dem Verlesen einige Sekunden nachdachte bzw. den Text nochmal prüfte, wurde er vom Richter mehrfach gedrängt, dass dann die Beweisaufnahme geschlossen würde. Der Angeklagte rügte auch dieses Verhalten mit drastischen Worten und reichte einen zweiten Befangenheitsantrag ein, dessen Behandlung ebenfalls per Gerichtsbeschluss an das Ende der Verhandlung verschoben wurde.
Richter und Staatsanwalt notierten die kritischen Worte mit der offensichtlichen Absicht weiterer Bestrafungen. Danach forderte der Richter den Staatsanwalt auf, sein Plädoyer zu halten. Der Staatsanwalt begann auch mit dem Plädoyer. Seinen Worten war klar zu entnehmen, dass es sich um das Plädoyer handeln sollte.
Zu diesem Zeitpunkt war noch keiner der mehreren Beweisanträge, kein Befangenheitsantrag und auch nicht der Antrag auf Zulassung einer Verteidigung bearbeitet. Sowohl der Anklagte als auch mehrere Personen im Publikum, die das fehlerhafte Vorgehen bemerkten, protestierten. Der Richter bat um Ruhe, behauptete, dass so eine Diskussion nicht möglich sei (als wäre ein Plädoyer eine Diskussion) und bejahte auf Nachfrage, dass jetzt das Plädoyer vorgetragen würde. Der Staatsanwalt mischte sich auch mit Rufen ein und forderte Ruhe ein, um sein Plädoyer weiter vortragen zu können. Vom Angeklagten und aus dem Publikum wurde mehrfach deutlich formuliert, dass das nicht der StPO entspräche und weder die Anträge beschieden noch die Beweisaufnahme geschlossen worden sei. Das Protokoll ist diesbezüglich falsch, was vermutlich darauf beruht, dass entsprechende Sätze zum Schluss der Beweisaufnahme in der Textvorlage vorhanden waren. Einige Male drohte der Richter auch Ordnungsstrafen an.
Irgendwann machte der Richter dann die Aussage, dass gar nicht stimmen würde, dass der Staatsanwalt ein Plädoyer halten, sondern nur zu den Anträgen Stellung nahmen wolle. Das war offensichtlich gelogen, da der Richter den Staatsanwalt klar zum Halten des Plädoyers aufgefordert und später das auf Nachfrage auch bestätigt hatte. Offenbar wurde ihm durch die Proteste selbst klar, dass er zu weit neben der StPO lag.
Aufgrund dieser Aussage bat der Angeklagte das Publikum um Ruhe, um die Stellungnahme zu den Anträgen anzuhören. Als wieder Ruhe war, fuhr der Staatsanwalt einfach mit seinem Plädoyer fort und forderte eine Verurteilung. Auch der Richter machte einfach an dem Punkt weiter und forderte nun den Angeklagten zum letzten Wort auf. Das lehnte dieser ab mit der Begründung, dass der Prozess formal noch in der Beweisaufnahme stecke und er sich an der Rechtsbeugung nicht beteiligen werde. Daraufhin verlas der Richter nach einer Pause zuerst Beschlüsse zu den Anträgen, die pauschal alle als Prozessverschleppung zurückgewiesen wurden, und dann ohne Unterbrechung das Urteil. Publikum und Angeklagter verließen unter Protest den Saal, worauf der Richter auch ging, ohne das Urteil zu Ende vorgelesen zu haben.


Mit dem Strafbefehl zu übler Nachrede war indirekt wenigstens klar: Der Film ist legal, auch das Zeigen ist legal. Damit haben Polizei und Staatsanwaltschaft mehrfach mit Drohungen, einmal mit roher Gewalt, das Zeigen des Films verhindert - und diesen zudem öffentlich diffamiert. Dafür gab es jetzt eine Strafanzeige, gegen den Hauptakteur, Staatsanwalt Brunke aus Braunschweig, und alle weiteren, die sich beteiligten.

Nachspiel der ersten Instanz
Der Angeklagte stellte aufgrund der absichtlichen Missachtung der Strafprozessordnung und des Belügens des Angeklagten eine Strafanzeige gegen Richter Pinkwart. Doch diese wurde von der Staatsanwaltschaft in Braunschweig zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Vorgehen des Richters korrekt gewesen sei. Soweit das Eingeständnis, dass die Strafprozessordnung in Braunschweig nicht gilt ...

Die zweite Instanz: Das Drama steigert sich
Am 8. Juni diesen Jahres startete dann die zweite Runde, sollte aber nicht über die einleitenden Schritte, die die Strafprozessordnung vorsah, hinwegkommen. Denn nach der Personalienfeststellung berichtete der vorsitzende Richter Schütz über den Stand des Verfahrens. Allerdings verlas er nicht das erstinstanzliche Urteil, sondern verkündete seine Auffassung, dass der Angeklagte sich strafbar verhalten habe und er ihn verurteilen würde. Daher empfahl diesem, seine Berufung zurückzuziehen. Diese Art der Vorverurteilung und Einschüchterung führte sofort zu Eskalation, schließlich handelte es sich um einen der wesentlichen Kritikpunkte, die auch im Film "Unter Paragraphen II" dokumentiert und kritisch dargestellt wurden. Als der Angeklagte die Rücknahme der Berufung verweigerte, fuhr der Richter nicht mit den in der Strafprozessordnung vorgesehenen Schritten wie der Einlassung des Angeklagten fort, sondern zeigte sofort die seiner Meinung nach relevante Passage im Film, um erneut hinzuzufügen, dass sie strafbar sei. Auch diese Vorgehensweise stieß auf die Kritik des Angeklagten, und nachdem dieser beim Versuch, eigene Beweisanträge zu verlesen, mehrfach unterbrochen und mit weiteren Strafverfahren vom Richter bedroht wurde, beendete Richter Schütz schließlich die Verhandlungen mit einer klaren Ankündigung, einen neuen Verhandlungstermin festsetzen und in diesem den justizkritischen Filmemacher ins Gefängnis bringen zu wollen.

Der - wiederum durch einen Mitschnitt belegte - Wortlaut der letzten Worte des Verfahrens am 8. Juni (Einwürfe des Angeklagten in Klammern):
Welches Recht haben Sie eigentlich, fortlaufend Straftaten zu begehen? (J.B.: Fortlaufend?) Welches Recht haben Sie? Da möchte ich Ihnen nur sagen: Wie gehen wir denn hier mit anderen Personen um, die hier sitzen und sagen, ich begehe weiter eine Straftat? Wie gehen wir denn ... wir wollen das mal bitte zu Ende denken? Und ich denke das jetzt mal zu Ende. (Sie behaupten, sie wollen nicht einfach nur die ganze Zeit Stimmung erzeugen, das ist doch vollkommen offensichtlich) . Ja, ich setze gleich sowieso die Hauptverhandlung aus, weil wir erklären werden, wer hinter diesem Youtube-Kanal steht. Ja? Und dann sage ich Ihnen eins, damit sie begreifen über was wir hier reden: Erstens, das ist eine strafbare Äußerung. Zweitens diese Straftat ist möglicherweise auf ihre Veranlassung (Das ist doch das Urteil, beim Urteil muss man aufstehen. Das ist doch einfach total absurd, was sie da machen). Sie können sich gerne hinstellen. Diese Tatsachenbehauptung, die strafbar ist, ist veröffentlicht worden und wird weiter und fortlaufend veröffentlicht. Und dann stellt sich für mich die Frage, ob aufgrund ihrer Persönlichkeit hier eine Geldstrafe erforderlich ist, auf sie einzuwirken. Und die Frage der Bewährung ist dann zu entscheiden. Und die setzt eine positive Sozialprognose voraus. Und wenn dieser Film beim nächsten Fortsetzungstermin weiter im Internet steht, können sie nicht unbedingt und selbstredend mit einer Bewährungsstrafe rechnen. So und jetzt beschlossen und verkündet, die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, neuer Termin von Amts wegen.

Noch am gleichen Tag formulierte der Richter die im Prozess erhobene Drohung mit ähnlichen Formulierungen als Brief und schickte diesen persönlich an den Angeklagten, obwohl dieser in der Berufung sogar anwaltlich vertreten war. Noch deutlicher wird in dem Brief, welches Ziel das Gericht mit den Drohungen verfolgt, nämlich den Angeklagten zu bewegen, "auf eine Löschung jedenfalls der fraglichen Passage in dem Video auf der Plattform Youtube hinzuwirken" denn diese sei "nach der Bewertung des Unterzeichners strafbaren" Inhaltes.
Obwohl kaum vorstellbar ist, wie eine Befangenheit deutlicher ausgedrückt werden kann, wurde der entsprechende Antrag des Angeklagten abgelehnt. So ein Verhalten sei okay, befand ein Braunschweiger Kollege des Richters Schütz, also ebenfalls ein Untergebener des den Prozess mit seinem Strafantrag überhaupt erst initiierenden Landgerichtspräsidenten. Besonders bemerkenswert war dabei der Umgang mit den sowohl im Brief ("die strafbewehrte Veröffentlichung dieses Teils des Videos") als auch in der Verhandlung ("diese Tatsachenbehauptung, die strafbar ist, ist veröffentlicht worden und wird weiter und fortlaufend veröffentlicht") eindeutig formulierten Vorverurteilung. Sie sei zwar eindeutig vorverurteilend, aber eben doch nicht, "da eine Besorgnis der Befangenheit schon dann nicht mehr zu erwägen wäre, wenn man das Zitat sprachlich leicht korrigiert" (Auszug aus der Ablehnung der Befangenheit). Diese Logik, dass ein Richter nicht befangen ist, wenn er zwar befangen ist, aber der zur Entscheidung über die Befangenheit berufene Richter dessen Aussagen "korrigiert", macht Befangenheitsanträge völlig sinnlos.

Fortsetzung folgt (ab dem 7.9.2026) ...

"Unter Paragraphen I - Anspruch und Wirklichkeit im Gerichtssaal"
Der Film zeigt, wie ein Gerichtsverfahren ablaufen müsste. Heimliche Mitschnitte in Strafverfahren belegen dann, dass die Realität davon stark abweicht: Richter_innen brechen beliebig des Gesetz, verwehren den Angeklagten ihre Rechte und beschimpfen sie sogar. Der 90minütige Film bietet aber noch ein drittes: Immer wird erläutert, wie mensch sich wehren könnte - mit praktischen Tipps und den rechtlichen Grundlagen. Insofern ist "Unter Paragraphen" Aufklärung und Lehrfilm zugleich. Mehr Infos und Filme hier ... ++ Der Film auf Youtube ++ Download als mp4-Datei (aktualisierte Version)

Ella - von den Lügen einer Staatsmacht, die einschüchtern und verschleiern will
Es war ein abschreckendes Urteil nach einer langen Untersuchungshaft: Die immer noch "unbekannte Person Nr. 1" wurde vom Amtsgericht Alsfeld zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das dramatische Gerichtsverfahren basierte dabei komplett auf Erfindungen. Mehrere SEK-Polizisten tischten eine frei erfundene Story zu den Abläufen bei der Räumung der Waldbesetzung gegen die A49 im Herbst 2020 auf. Sie phantasierten von Fußtritten und Kniestößen, Lebensgefahr, Todesangst und Verletzungen. Geschwärzte Atteste mit gar nicht zum Tattag passenden Daten wurden als Beweise akzeptiert, Widersprüche zwischen Aussagen am Tag selbst und den konstruierten Vorwürfen Tage oder Wochen später zu Missverständnissen umetikettiert. Es war völlig klar: Mit "Ella", die wie unbekannte Person (UP1) genannt wird, war ein Zufallsopfer gefunden, um die ganze Bewegung zu diskreditieren und abzuschrecken. Offenbar war den Lobbyist*innen einer Weiter-so-Autogesellschaft und der autoritär-politischen Justiz ein Schlag gegen Verkehrswende-Aktive wichtig, da diese durch die Besetzung des Dannenröder Waldes deutlich gestärkt wurden. Der Alsfelder Richter Süß machte sich zum Handlanger und willigen Vollstrecker. Paradox: Er schwächte die Verteidigung von Ella durch die Ablehnung von zwei der drei vorgesehenen Verteidiger*innen mit dem absurden Argument, diese seien kritisch gegenüber dem Autobahnbau eingestellt. Er selbst gehört einer Partei an, die auf regionaler und überregionaler offen für den Autobahnbau eintritt - doch für ihn galt die erfundene Regel politischer Neutralität nicht.
Link zum Youtubefilm ++ Aufzeichnung nur der Nachstellung ++ Trailer ++ Extraseite mit Infos zum Film

Playlist zu Polizei, Justiz, Gefängnissen und Zwangspsychiatrie auf Youtube


Playlist mit Tipps zum Umgang mit Polizei und Justiz auf Youtube


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