Offener Raum

TROTZ HINWEISSCHILD BESTRAFEN? PROZESSE GEGEN SCHWARZFAHRIS

Durch die Instanzen ... Einleitung zum Sinn solcher Gerichtsprozesse


1. Durch die Instanzen ... Einleitung zum Sinn solcher Gerichtsprozesse
2. Aktuell laufend ...
3. Vorbei ... vergangene Prozesse
4. Zu erwartende Prozesse (Ermittlungsverfahren)
5. Strafen, strafen, strafen

Freispruch in München (26.4., Landgericht) ++ Mehr Infos ++ Fernsehbericht (Abendschau im BR)
Mainz: Allgemeine Zeitung (Facebook mit Debatte) ++ FR ++ ND
Gießen: Aktionen und Einstellung des Verfahrens am 15.3.2018 ++ Vorher schon: Freisprüche 21.12.2015

Im Original: Das war die Auftaktaktion im März 2015
30 Stunden Aktion gegen Kriminalisierung von Schwarzfahren und für Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr
Berichte auf de.indymedia ++ Gießener Zeitung

Die bundesweite Pressemitteilung am 26.2.2015 mit Infos zu geplanten Aktionen vom 1. bis 5. März
„Schwarzfahren“ mit Kennzeichnung: Drei Prozesse in vier Tagen – in Gießen und München ++ Aktionen in Zügen und Bahnhöfen geplant

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren gegen Deutschland „dreistetes Schwarzfahrer“ (Focus) Dirk Jessen vor dem Amtsgericht Starnberg hatte einige Furore gemacht. Nun steht am 2. März um 14 Uhr die Berufungsinstanz am Landgericht München an. Ein Tag später und am 5. März steht der Aktivist Jörg Bergstedt in Gießen gleich in zwei solchen Fällen vor Gericht. Werden die bisherigen Verurteilungen bestätigt? Oder werden die Gerichte den Gesetzeswortlaut, Kommentare und höchstrichterliche Urteile beachten, d.h. die Angeklagten freisprechen?
Dirk Jessens und Jörg Bergstedt Fälle sind nicht die einzigen ihrer Art. Inzwischen laufen in mehreren Städten Verfahren gegen Schwarzfahrer_innen mit Hinweisschild. Sie stehen für eine doppelte Auseinandersetzung um die Frage, wie Schwarzfahren in Zukunft strafrechtlich und gesellschaftlich bewertet wird.
1. Der Betroffene und andere Schwarzfahrer_innen, die ebenfalls mit Hinweisschild fahren und sehr unterschiedliche Urteile von Richter_innen abbekommen (von Freisprüchen bis zu harten Strafen) bestehen darauf, dass das Recht auf ihrer Seite ist. Die Justiz würde mit ihren Verurteilungen Kapitalinteressen fördern, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben (siehe die rechtlichen Darstellungen auf www.schwarzstrafen.siehe.website).
2. Darüber hinaus stellt sich in den Augen der Betroffenen das gesamte Fahrkartensystem als sozial ungerecht noch ökonomisch ineffizient dar. Zuviel des eingenommenen Geldes fließt in die Tickets, Automaten, Kontrollen und Werbung und dient damit gar nicht der Beförderungsqualität. Zudem würde die Strafverfolgung viel Geld verschlingen. Ärmere Menschen werden von der gerade für sie wichtigen Mobilität und damit von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgeschnitten.
Keine Frage: Es geht nicht um Recht, sondern ums Prinzip. Die Gerichte wollen ein Schlupfloch schließen und entfernen sich zu diesem Zweck vom Gesetz selbst. Die Aktivist_innen, die im Fahrkartenwesen einen ökologischen und sozialen Missstand sehen, wollen eben dieses Schlupfloch nutzen, um mehr zu erreichen. Kapitalschutz gegen öko-sozialen Wandel – das ist die eigentliche Frage, vor dem das Münchener Landgericht steht. Politisch ist ihre Entscheidung so oder so, denn eine klare Vorgabe gibt der zur Anwendung kommende Paragraph 265a nicht. Angeklagte und sonstige Betroffene fordern das Gericht auf, die Lücke im Recht nicht künstlich zu stopfen, und damit die direkt Betroffenen, Umwelt und ärmere Bevölkerungsteile zu treffen. Stattdessen würden Freisprüche einen Weg ebnen, den Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr endlich voranzubringen!

Aktionen geplant!
Zu den Prozessen finden als An- und Abfahrt sowie solidarisch in anderen Städten Aktionen für einen Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr, gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens, die besondere Diskriminierung von ärmeren Menschen und Nicht-Deutschen durch die Kontrollen und für Freisprüche in den laufenden Verfahren statt. Termine und Orte, soweit bisher bekannt:
  • 1.3.: Aktionsanfahrt von Berlin nach München (Kontakt: über Rabi, 015782556885 und rabi@riseup.net)
  • 2.3.: Aktionsanfahrt von Kempten nach München am 2.3. ++ Zeiten: 10:32 Uhr ab Kempten (Gleis 4), 10:56 Kaufbeuren (Gl. 2), 11:07/11:18 Buchloe (Gl. 2 Umstieg), 11:28 Kaufering (Gl. 3), 11:37 Geltendorf (Gl. 2) über Pasing nach 12:05 München Hbf (Gl. 28) ++ Kontakt über 0151-22853006 und bacuh@riseup.net
  • 2.3. nach Ankunft: Aktionsmarsch vom Münchener Hauptbahnhof zum Gericht (ab Gleis 28, angemeldete Demo mit Start dann auf dem Bahnhofsplatz/Südostecke/Kreuzung zur Bayerstraße/U-Bahn)
  • 2.3. nach dem Prozess gegen Dirk Jessen: Aktionsfahrt von München nach Gießen am 2.3.
  • 3.3.: Aktionsanfahrt zum Prozess nach Gießen am 3.3. ++ voraussichtliche Abfahrt in Saasen 8.24 Uhr ++ Kontakt und Infos über die Projektwerkstatt, 06401-903283 sowie kobra@projektwerkstatt.de
  • 3.3. nach dem Prozess gegen Jörg Bergstedt: Demo und Aktionsrückfahrt per Zug nach Saasen
  • 3.3. gegen 19 Uhr: Aktionszugfahrt von Göttingen nach Kassel ++ Kontakt: 0152-1779055

Wir möchten Sie einladen zu den Aktionen, zur Berufungsinstanz am Montag, 2.3., 14 Uhr im Landgericht II in München (Nymphenburger Str.16, Sitzungsaal B 264 / 2. Stock) und zu den beiden Verfahren in Gießen:
  • Dienstag, 3.3.: ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen): Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung gegen Jörg B. wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg B. innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelne Konstellation und ein faszinierendes Theaterder Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.siehe.website (auf Youtube)
  • Donnerstag, 5.3. ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte


Rechtliche Informationen
Die Aktionsfahrten sind aus doppeltem Grund keine "Erschleichung von Leistungen": Einmal aus dem allgemeinen Grund der Kennzeichnung, zum zweiten, weil selbst das schwarzfahrer_innen-hassende Kammergericht von Berlin in seiner Entscheidung "1 Ss 32/11" vom 2.3.2011 das Verteilen von Flyern als ausreichend für das Nichtzutreffen des Erschleichungs-Vorwurfs benannte:
"Ein
solches läge etwa vor, wenn jemand im Wege eines offen ausgetragenen Streiks gegen
Fahrpreiserhöhungen durch das Verteilen von Flugblättern während der Fahrt die fehlende
Zahlungsbereitschaft unmissverständlich demonstriert und andere Fahrgäste zu gleichem
beförderungswidrigen Verhalten aufrufen will (vgl. BayObLG JR 1969, 390 zu einer derartigen
Protestaktion in einer schaffnerlosen Münchener Straßenbahn)."
++ Was allerdings bleibt, ist das erhöhte Beförderungsentgelt (40 bzw.60 Euro). Das muss nur nicht zahlen, wer kein oder wenig Geld hat (unter Pfändungsgrenzen) ++ Prozess-Infoflyer

Abbildungen rechts: DIN-A4 Seiten mit je 24 70x37mm-Etiketten (draufklicken, auf Etikettenbögen kleben und loslegen ...)

Warum Gerichte einer der richtigen Aktionsorte sind ...
Einerseits jammern sie ...
Bis zu einem Drittel aller Fälle vor Strafgerichten drehen sich um "Schwarzfahren" ... selbst Richter_innen genervt!
Aus "Gerichte überlastet - Richter plädieren Entkriminalisierung", in: Tagesspiegel, am 8.6.2011
Berliner Jugendrichter kommen mit ihrer Arbeit kaum hinterher – weil sie sich um angeklagte Schwarzfahrer kümmern müssen. Nach Schätzungen der Neuköllner Jugendrichterin Dietlind Biesterfeld beziehen sich etwa 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene auf Leistungserschleichung, im Jugendrecht seien es 15 bis 20 Prozent.

Andererseits machen sie selbst dann "Schwarzfahrer_innen" die Hölle heiß, wenn diese offensichtlich "legal schwarz fahren" - nämlich mit ausreichender Kennzeichnung. Will heißen: Es macht ihnen zwar Arbeit, aber noch wichtiger ist ihnen, Menschen anzustrafen, die sich nicht systemkonform verhalten. So kommt es zu Prozessen ...

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