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VERFASSUNGSBESCHWERDEN

Europäische Klage vor dem EGMR


1. Nutzbare Paragraphen im Grundgesetz
2. Grundgesetz im Netz
3. Merkblatt über Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
4. Weitere Hinweise zu Verfassungsbeschwerden
5. Kurzanleitung: Verfassungsbeschwerde
6. Weitere Wege zum Verfassungsgericht
7. Tricksereien von oben
8. Europäische Klage vor dem EGMR
9. Hessischer Staatsgerichtshof
10. Links

Wenn in Deutschland (oder einem anderen EU-Land natürlich auch) alles durch ist, d.h. der Rechtsweg ausgeschöpft und auch nichts verpasst, dann ist ein Gang vor den Europäischen Menschenrechtshof möglich zu den Fällen, wo dessen Zuständigkeit existiert. Das ist ziemlich genau geregelt und es gibt Merkblätter, Formulare und mehr. Hier die Links:

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Recht auf ein faires Verfahren
3 Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.


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