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LERNEN IN FREIHEIT

Erziehungskritik und Antipädagogik


1. Einleitung
2. Erziehungskritik und Antipädagogik
3. Nie mehr Schule
4. Downloads
5. Buchtipps
6. Links

Aus K.R.Ä.T.Z.Ä.: Erziehen ist gemein, www.kraetzae.de
Der regelrechte Erziehungswahn vieler Eltern, hat seinen Ursprung in der Annahme, Kinder seien erziehungsbedürftig. So weit verbreitet diese Annahme auch ist: Sie stimmt nicht. Viele Menschen verwechseln Erziehung und Lernen. Erziehung ist eine Veranstaltung des Erziehers. Lernen hingegen ist eine Tätigkeit des Kindes. Es erkundet seine Umwelt, nimmt Informationen auf. Das Kind ist Subjekt seines Lernens. Kinder lernen - und zwar ohne daß man sie dazu zwingen muß. Man kann das Lernen nicht einmal verhindern, höchstens behindern, durch Erziehung zum Beispiel. Kinder sind nicht erziehungsbedürftig, sondern lernbedürftig; und lernen tun sie auch ohne Erziehung.

Aus Fromm, Erich (1985): "Über den Ungehorsam", dtv München (S. 16 f.)
In der Familie und in der Erziehung geschieht dasselbe. Die mißverstandenen Theorien von der progressiven Erziehung haben zu einer Erziehungsmethode geführt, bei der dem Kind nicht mehr gesagt wird, was es zu tun hat, wo ihm keine Anordnungen gegeben werden oder wo es nicht mehr bestraft wird, wenn es solche nicht ausführt. Das Kind soll sich selbst "ausdrücken". Aber es wird ihm von seinen ersten Tagen an ein heilloser Respekt vor der Konformität eingeimpft, die Angst, "anders" zu sein, und die Furcht, sich von der Herde zu entfernen. Der so in Familie und Schule aufgezogene "organisierte Mensch", dessen Erziehung dann in den großen Institutionen vervollständigt wird, besitzt Meinungen, aber keine Überzeugungen; ...

Aus Heinz von Förster/Bernhard Pörksen (8. Auflage 2008), „Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners“, Carl Auer Verlag in Wiesbaden (S. 65)
Der Großteil unserer institutionalisierten Erziehungsbemühungen hat zum Ziel, unsere Kinder zu trivialisieren. ... Da unser Erziehungssystem daraufhin angelegt ist, berechenbare Staatsbürger zu erzeugen, besteht sein Zweck darin, jene ärgerlichen inneren Zustände auszuschalten, die Unberechenbarkeit und Kreativität ermöglichen. Vielfach darf in der Schule eine Frage nur eine Antwort haben; ...

Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14
Im Sachverständigengutachten wurde aus der gerichtlichen Beweisfrage die psychologische Fragestellung abgeleitet, ob die Eltern ihre Erziehungsfähigkeit anhand der acht Herausforderungen des Lebens unter Beweis stellen können, zu denen neben der Kindererziehung die Bereiche Arbeit, Leistung und Beruf, kulturelles Leben und staatliche Rechts- und Werteordnung, Freizeitgestaltung, Verhältnis zu den Mitmenschen, Dauerpartnerschaft und Liebe, Umgang mit Konflikten und Einteilung von Ressourcen zählten. Die Erziehungseignung wurde unter anderem davon abhängig gemacht, ob die Eltern dem Kind vermittelten und vorlebten, dass es „sinnvoll und erstrebenswert ist, zunächst Leistung und Arbeit in einer Zeiteinheit zu verbringen, sich dabei mit anderen messen zu können und durch die Erbringung einer persönlichen Bestleistung ein Verhältnis zu sich selbst und damit ein Selbstwertgefühl aufbauen zu können, [und es] selbst wenn die Kindeseltern arbeitslos sind, sinnvoll ist, sich eigeninitiativ um Arbeit zu bemühen, an Trainingsmaßnahmen teilzunehmen, Termine beim Sozialamt wahrzunehmen“, ob die Eltern der „geistigen Entwicklung ihres Kindes größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen lassen, damit die Kinder hier nach ihrem geistigen Vermögen auf eine persönliche Bestleistung hin gefördert werden und diese erbringen können“ und dass die Eltern den Kindern ein „adäquates Verhältnis zu Dauerpartnerschaft und Liebe vorleben“.
Mit diesen Fragestellungen wird die Erziehungsfähigkeit des Beschwerdeführers an einem Leitbild gemessen, das die von Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG geschützte primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern in mehrerlei Hinsicht verfehlt. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 (88) ).


Ernst von Glaserfeld, in: Bernhard Pörksen (2008), „Die Gewissheit der Ungewissheit“ (S. 65)
Besonders wichtig scheint mir, dass man den Schüler von einem konstruktivistischen Standpunkt aus als intelligentes, selbstständig denkendes Wesen ernst nimmt. Das heißt, als ein Wesen, das sich seine eigene Wirklichkeit erschafft; der Schüler ist kein Idiot, er ist kein Opfer, dem Wissen eingeflößt werden kann. Dieser Respekt, den ich hier verlange, begründet sich dadurch, dass es ebendieser Schüler ist, der im Prozess des Lernens Wissen aktiv und auf der Basis des bereits Gewussten konstruiert.

we dont't need no education!
Erziehung ist der Glaube, zu wissen, was für andere gut ist. Dieser Unsinn wird benutzt, um Kinder wie "Mindermenschen" zu behandeln, zu bevormunden und einzuschränken, aber auch die Entmündigung von sog. "psychisch Kranken" trägt ähnliche Züge.

Dieses grundsätzliche Muster findet sich in allen pädagogischen Ansätzen wieder. Bevormundung und Manipulation sind kennzeichnend für alle Erziehungsstile inklusive reformpädagogischer oder antiautoritärer Modelle - zwar enthalten diese immer auch Elemente, die Selbstbestimmung fördern (weniger verregelter Unterricht, kreativere Methoden usw.), aber auch hier gibt es ein Bild, nach dem andere geformt werden sollen. Gleichberechtigung unter Menschen - gedacht als tendenzieller Prozess - ist nur möglich, wenn Erziehung eine klare Absage erteilt wird. Das ist schon lange überfällig ...

Für das Ende der Erziehung

Psychologie und Erziehung

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