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DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Die Verhandlung


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Etliche Hinweise auf Lügen, Erfindungen und Widersprüche zu den Gutachten sind bereits oben aufgeführt. Aber das war noch nicht alles ...

Die Schilder ...
Zum Höhepunkt des Prozesses wurden aber Schilder, die es gar nicht gab. Das war nicht vorhersehbar, der Ablauf zeigt aber deutlicher als alles andere, was Rechtsprechung in Gießen praktisch bedeutet.


EreignisBewertungRechtsbrüche
Schritt 1: Der Angeklagte beantragt ein Beweisverwertungsverbot, weil der Video illegal aufgenommen wurde, denn er sei nicht beschildert gewesen (was nach dem HSOG aber notwendig wäre).

Richter, Staatsanwalt und anwesende Beobachter von der Polizei sind sichtbar überrascht.
Dass die Herren der Repression so überrascht waren, war wiederum bemerkenswert. Offenbar scheinen die sich nie Gedanken darüber zu machen, ob sie rechtswidrig handeln. Dass ihnen das dann mal jemand vorhält, sind sie offenbar nicht gewöhnt. 
Schritt 2: Staatsanwalt Vaupel faselt erschrocken ziemlich unsinniges Zeux herum, um sein schönes Beweismittel zu retten. So behauptet er allen Ernstes, die Parkplätze und parkähnlichen Flächen um die Justizgebäude seien eventuell gar kein öffentlicher Raum. Dann wäre eine Beschilderung nicht nötig.Auch Vaupel wird gewusst haben, dass er Unsinn redet - schlicht lügt. Das fällt immerhin in diesem Fall auch Richter Wendel auf, der Vaupel widerspricht. Nach einem halten Tag ist immerhin geklärt: Es hätten Schilder hängen müssen und der Angeklagte hat vorgebracht, dass das nicht der Fall gewesen wäre. Die Polizei rotiert auf den Fluren des Gerichts ... 
Schritt 3: Der erste Verhandlungstag endet fulminant. Der Prozessbeobachter der Polizeiführer, ein seltsamer Hintergrundmauschler namens Zacharias, unterbricht den laufenden Prozess - Richter Wendel reagiert eingeschüchtert und lässt den Eingriff des als Zuschauer agierenden Polizisten zu. Kurz danach präsentieren Polizei und Staatsanwalt einen Zeugen, der aussagt, die Schilder eigenhändig angebracht zu haben. Als Dummen schicken die Rechtsbeuger aus Polizei und Staatsanwaltschaft den Justizwachtmeister Weiß vor, der die Suppe auslöffeln soll, die andere eingebrockt haben.Der gesamte Vorgang erzeugt blanken Hass gegen die Führungsriegen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es sind widerliche Strippenzieher, Lügner, gemeine Kriminelle in Robe und Uniform, die noch eklig genug sind, Untergebene und ihnen fraglich unterlegene Personen vorzuschicken, um die Drecksarbeit zu machen - und den hohen Herren die Anklage den den gewünschten Verdächtigen zu retten. 
Schritt 4: Auf Antrag des Angeklagten werden die Beweisfotos der Farbattacken betrachtet. Dabei ist auch eine der Türen zu sehen, wo Zeuge Weiß ein Schild aufgehängt haben will. Ein Schild ist nicht zu sehen.Eigentlich ist schon zu diesem Zeitpunkt, am Ende des ersten Prozesstages, klar, dass hier eine Verfahrensmanipulation versucht wurde und eine gezielte Falschaussage erfolgte. Dass die Aktion nicht vom Zeugen Weiß ausging, ist offensichtlich. Wer die Hintermänner und -frauen sind, ließ sich nicht feststellen. Einen Antrag um Aufklärung lehnte Richter Wendel ab. Die Tatsache, dass eine gezielte Verfahrensmanipulation versucht wurde, muss Konsequenzen für die Frage der Glaubwürdigkeit genau der Institutionen (Polizei und Staatsanwaltschaft) haben, die das inszeniert haben. Es wäre grotesk, wenn Richter Wendel ausgerechnet die Angehörigen der Institution für glaubwürdig bezeichnen würde in einer Urteilsbegründung, die selbst ihn schlicht zu bescheißen und zu hintergehen versucht haben.

Da unklar ist, wieweit auf den Gängen des Gerichts etliche Personen gemeinsam eine Straftat erheblicher Bedeutung planten, bleibt auch offen, ob wir es nicht inzwischen bei einem Teil der Zeugen, Zuschauer und Beteiligten dieses Verfahrens mit einer kriminellen Vereinigung zu tun haben.
1x Straftat, eventuell mehr
Schritt 5: Die Verteidigung bringt einen Beweisantrag ein mit Zeugen, die am Tag nach der Farbattacke auf dem Gelände waren und dort u.a. anderem Fotos gemacht haben. Sie könnten bezeugen, dass keine Schilder vorhanden waren.  
Schritt 6: Richter Wendel lehnt das Beweisverwertungsverbot ab. Als Begründung führt er an, dass die Frage, ob das Beweismittel legal erworben wurde oder nicht, für die Frage der Verwertbarkeit keine Rolle spieltDas Grundgesetz verpflichtet die Rechtsprechung in besonderer Weise auf Recht und Gesetz. Daher ist die Entscheidung von Wendel ein Grundrechtsbruch.

Es besteht aber der Verdacht, dass die konkrete Formulierung der Vertuschung diente. Wendel behauptete nicht, dass die Schilder vorhanden seinen, sondern dass das unerheblich sei. Daher müssten dazu keine weiteren Erkundigungen. Das diente klar der Vertuschung. Allerdings - es kam anders ...
1x Verfassungsbruch
Schritt 7: Als alles vorbei schien, machte der HLKA-Beamte Schweizer eine bemerkenswerte Aussage und brachte alles neu ins Rollen. Er hätte die Kamera angebracht und es sei eine verdeckte Observation nach einer ganz anderen Rechtsgrundlage (§ 100c StPO) gewesen. Es hätte also logischerweise keine Schilder gegeben.Die nun angeführte Rechtsgrundlage passt gar nicht zu dem Fall. Sie dient der Observation von Personen, die früherer Taten verdächtig sind. Also mussten diese benannt werden. 
Schritt 8: Der offenbar verfolgungswahnsinnige Staatsanwalt Vaupel witterte eine Chance, das Beweismittel zu legalisieren und schleppte zwei neue Akten in das Verfahren von früheren Farbattacken auf Gerichtsgebäude. Die Kameraüberwachung könnte daraus gestützt werden.

Im seinem Plädoyer hat Staatsanwalt Vaupel trickreich gehandelt und behauptet, es sei egal, auf welche Rechtsgrundlage mensch das Ganze stütze. Solange eine rechtlich haltbar sein könnte, würde das reichen - ein Wechseln sei also ständig möglich, je nachdem wie es passt.
Pech für Vaupel: Der gewünschte Tatverdächtige ist in den beiden Akten nicht als Verdächtiger zu finden. Ganz im Gegenteil: Die Akten helfen sogar, eine falsche Verdächtigung gegen ihn auszuräumen - die Kontrolle in der Tatnacht nahe dem Tatort am 2.7.2003 war frei erfunden. Sie fand tatsächlich erst in der Folgenacht statt. Unfreiwillig überführte Vaupel den Staatsschützer Broers und seine eigene Anklage der Lüge und falschen Verdächtigung durch das Hineintragen der neuen Akten zur Rettung des Beweismittels. 
Schritt 9: Eine Aufklärung scheint unmöglich zu werden. Weitere Zeugen werden nun wiederum auch zur Kamera befragt - und jeder sagt was anderes.Schließlich gibt Richter Wendel zum noch immer bestehenden Antrag bezüglich der Nichtexistenz der Schilder bekannt, dass der Antrag zurückgewiesen werde, weil die Frage geklärt sei: Die Nichtexistenz der Schilder sei bewiesen. Damit ist auch amtlich: Es gab eine Falschaussage und einen dahinterstehenden, wie auch immer gearteten Komplott.

Doch an der Zulässigkeitsfrage ändert das alles nicht. Obwohl das Beweismittel Film eigentlich nur noch ein Drama bezüglich der Ermittlungsmethoden Gießener Polizei und Justiz sind, scheint Richter Wendel weiter fest vorzuhaben, es gegen vor allem oder sogar nur gegen den gewünschten Verdächtigen der Farbattacken zu verwenden.
 

Sachbeschädigung?
Als Problem der Anklage stellte sich noch etwas heraus: War überhaupt was beschädigt?


EreignisBewertungRechtsbrüche
Ein Zeuge teile - mehr nebenbei - mit, dass er die verklebten Schlösser in Heimarbeit alle wieder heilbekommen hätte; außer eines, dass er aber beim Reparaturversuch beschädigt hätte.Die Schlösser waren damit aus dem Verfahren draußen. Eine Sachbeschädigung gab es nicht. 
Für die Farbe auf den Wänden wurde die Frage der Sachbeschädigung intensiv erörtert. Dazu wurden zwei Handwerker als Zeugen gehört, die mit der Beseitigung der Farbe beschäftigt waren.Ergebnis: Kein Schaden auf den lackierten Metallflächen. Damit fiel auch das Verkehrsschild heraus, der Strafvorwurf der Beschädigung von Gegenständen des öffentlichen Nutzens wurde offiziell fallengelassen - das Gerichtsgebäude dient keinem öffentlichen Nutzen, ein politisch interessantes Nebenergebnis dieses Verfahrens!

Die Farbe auf den gestrichenen Wandflächen ging ebenfalls ohne sichtbare Schäden ab.

Arbeitsaufwändiger war die Beseitigung der Farbe auf den Sandsteinflächen.
 
Zu den Sandsteinflächen berichtete ein Handwerker, dass er dort kleinere Farbspritzer und ein großes Graffiti entfernen musste. Vor allem das Graffiti machte großen Aufwand, die Oberfläche musste geschliffen werden.

Der Angeklagte beantragte die Überprüfung, ob das beschriebene Graffiti überhaupt von der verhandelten Tat stammte oder ob der Handwerker hier nicht verschiedene Vorgänge verwechselte. Der Handwerker bestritt das zunächst, Staatsanwalt Vaupel fand die Fragestellung ohne Bedeutung. Es wurden dann aber doch Fotos verschiedener Farbanschläge betrachtet und der Handwerker erkannte das Graffiti wieder. Es stammte aus dem Farbanschlag vom 2.7.2003.
Das einzige Graffiti, bei dem eine Sachbeschädigung begründet werden könnte, war bei einer ganz anderen Tat gesprüht worden - kann also nicht dem gewünschten Verdächtigen selbst dann nicht angelastet werden, wenn im Urteil absurderweise festgestellt würde, er sei der Pixelbrei auf dem Video.

Das Staatsanwalt Vaupel die Frechheit besaß, es für unbedeutend zu erklären, dass überhaupt überprüft wird, ob eine vorgeworfene Tat dann stattgefunden hat, wo es geschehen sein soll, spricht für sich und zeigt, dass dieser Staatsanwalt kein Aufklärungs-, sondern ausschließlich ein Belastungsinteresse hat.
 
Insgesamt gab es an keiner Wand und an keinem Schloss bleibende Schäden.  

2x Puff
Fraglos der Lügen-König dieses Prozesses, wenn auch sein Ex-Untergebener Broers mit Falschaussagen auch nicht schlecht dabei war. Was Puff abließ, war ein wahres Feuerwerk


EreignisBewertungRechtsbrüche
Mehrfach behauptete Ex-Staatsschutzchef Puff in der ersten Vernehmung am ersten Prozesstag, dass es keine Kriminalakten zu dem Fall bei der Polizei gebe.

Bei der zweiten Vernehmung behauptete er, das nie gesagt zu haben.
Offenbar ging es um Vertuschung. Das erste war eine Falschaussage vor Gericht.1x Straftat
Der gewünschte Verdächtige würde seine Taten immer hinterher auf seinen Homepages veröffentlichen.Puff wurde mehrfach belehrt, dass erstens das Veröffentlichen von Berichten keine Straftat ist und zweitens die benannten Homepages nicht dem gewünschten Verdächtigen gehören. Was Puff aussagte, war bewusste falsche Verdächtigung.1x Straftat
Puff erfindet einen Eintrag auf beschlagnahmten Flugblättern vom 4.12.2003. Um einen Grund für die offensichtlich illegale Beschlagnahme zu erfinden, behauptet er als Zeuge, dass auf dem Flugblatt die CDU-Kreisgeschäftsstelle als Absender gestanden hätte. Das wäre eine Fälschung gewesen.Die Behauptung von Puff ist frei erfunden und damit eine falsche Verdächtigung. Puffs illegale Beschlagnahme passiert etwas mehr als einen Tag nach der Farbattacke und zeigt, in welchem Zustand er sich befindet. Das muss Aufwirkungen auf die Einschätzung seiner Aussage haben, er hätte den gewünschten Verdächtigen auf dem Video erkannt.1x Straftat
Ganz nebenbei behauptet Puff in seiner Vernehmung, dass der gewünschte Verdächtige Flugblätter in seinem Namen verteilt hätte. Auf Nachfrage kann er keinen Beleg für seine Behauptung benennen.Glasklar: Die nächste falsche Verdächtigung.1x Straftat
Ebenso in einem Nebensatz formuliert Puff, dass der gewünschte Verdächtige auch deshalb verdächtig sei, weil er schon bei der Hausdurchsuchung "am Morgen nach" der Tatnacht von der Aktion wusste.

Der Angeklagte rechnete nach und konnte belegen, dass die Hausdurchsuchung erst am übernächsten Morgen stattfand. Als er Puff das vorhielt, sagte dieser: "Das ist Auslegungssache".
Und gleich die nächste Lüge, die auch eine falsche Verdächtigung ist. Zudem ist sie, wie alle anderen falschen Verdächtigungen dieses Verfahrens, eine Falschaussage.1x Straftat
Auch einen Brandanschlag am 14.9.2002 schob Puff der von ihm gehassten Projektwerkstatt unter und behauptete zudem, er sei im Zusammenhang mit Prozessen gegen Projektwerkstättler geschehen.Für die Verdächtigung konnte Puff keine Belege vorlegen. Ein Zusammenhang mit Prozessen ist schon wegen dem Datum nicht möglich. Am 15.12.2003 begann der erste Prozess gegen die Projektwerkstättler, am 14.9.2002 gab es noch nicht einmal eine Anklage. Das ist falsche Verdächtigung1x Straftat
Am Ende beantragte der Angeklagte, den Zeugen Puff zu vereidigen. Richter Wendel lehnte das ab.Wie im Fall des Zeugen Weiß und der Hintermänner dieser Verfahrensmanipulation zeigte sich Wendel hier auch als schützende Hand gegenüber den verbeamteten Straftätern. Einer Aufklärung der Tatvorgänge stand dieses Nebeninteresse von Richter Wendel ständig im Weg. Ein Befangenheitsantrag aus diesem Grunde wurde abgelehnt.

Puff hat mehrfach Falschaussagen gemacht. Wäre er vereidigt worden, wäre das Meineid. Mindeststrafe: 1 Jahr. Davor hat ihn Wendel geschützt - also der gleiche Richter, der gegenüber den Kritikern von Polizei und Justiz mit unglaublicher Härte vorgeht. Staatsanwalt Vaupel wird Puff aber auch noch davor schützen, wegen Falschaussage eine Anklage zu bekommen. Das ist zwar alles Strafvereitelung im Amt, aber das ist in Gießen eher die Regel als die Ausnahme.
1x Straftat

2x Broers
Puffs damaliger Mitarbeiter Broers stand im Prozess im Schatten der Puff-Auftritte. So viel weniger auf, dass auch er mit etlichen Falschaussagen aufwartete.


EreignisBewertungRechtsbrüche
Broers hatte in den Akten vermerkt, der gewünschte Verdächtige wäre bei einem früheren Farbanschlag (2.7.2003) in der Tatnacht in der nähe des Tatortes kontrolliert worden.In der Vernehmung musste Broers auf Vorhaltung des Angeklagten einräumen, dass diese Angabe nicht stimmte, sondern es einen Abend später war. Staatsanwalt Vaupel hatte die Lüge von Broers zu diesem Zeitpunkt schon in die Anklage übernommen. Im Gegensatz zu Broers verweigerte er eine Aussage zu der von ihm dann ja übernommenen Lüge.1x Straftat
Broers erfindet in seinem Antrag auf die Hausdurchsuchung am 4.12.2003, dass der gewünschte Verdächtige beim Parolensprühen auf dem Video zu sehen sei. Die Richterin glaubt ihm und spendiert großzügig und ohne Überprüfung die Durchsuchungsanordnung.Die Behauptung von Broers ist frei erfunden und damit eine falsche Verdächtigung. Broers falsche Angabe Geschieht weniger als einen Tag nach der Farbattacke und zeigt, mit welchem Ziel er ermittelte. Das muss Aufwirkungen auf die Einschätzung seiner Aussage haben, er hätte den gewünschten Verdächtigen auf dem Video erkannt.1x Straftat
Nicht unerwähnt bleiben darf der 14.5.2006 und das, zu was Broers da in der Lage war an strategischen Lügen insgesamt und gegen Richtern im Speziellen.

Extra-Dokumentation ... als Antrag am fünften Prozesstag eingebracht, vom Richter Wendel als "ohne Bedeutung" abgetan.
Das Niveau des 14.5.2006 kann schon als Verschwörung bezeichnet werden - hochkriminell, gemeinschaftlich kriminell handelnd. Es ist schon ein Skandal, dass die beteiligten Personen wie Broers, Mann, Gotthardt und andere immer noch ihren Dienst ausüben und andere Menschen schikanieren können. Es ist grauenvoll, wie sie gedeckt werden von höheren Gerichten.

Gesteigert aber wäre das, wenn diese Verbrecher auch noch als glaubwürdige Zeugen gewertet würden. Noch schlimmer wäre das, wenn es von Richter Wendel geschehe, der die Untersuchung des 14.5.2006 als "ohne Bedeutung" aus diesem Verfahren heraushielt. Wenn er dann sein Urteil z.B. auf den Staatsschützer Broers als Zeugen stützen würde, wäre das eine unglaubliche Rechtsbeugung.
Unendlich viele Straftaten!

Ohne Bedeutung
In großer Zahl hat Richter Wendel (unterstützt von Staatsanwalt Vaupel) Anträge als "ohne Bedeutung" abgelehnt, darunter viele zur Frage von entlastenden Spuren, zur Frage der Glaubwürdigkeit und Zurechnungsfähigkeit der Staatsschutzbeamten und zur Frage, ob die verhandelten Taten überhaupt Straftaten seien oder ob sie vom § 147 der Hessischen Verfassung gedeckt sind. Selbst die Verfassung ist also "ohne Bedeutung" für Gießener Rechtssprechung.

Staatsanwalt Vaupel fand zudem bedeutungslos, die Frage zu klären, ob das größte und einzige Graffiti auf Sandstein überhaupt in der Tatnacht entstand, die hier verhandelt wird.

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