Offener Raum

FUCK THE POLICE ... SKANDAL-URTEIL FÖRDERT POLIZEIÜBERGRIFFE!

Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil


1. Rückblick I: Anklage und Urteile
2. Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil
3. Wie weiter in Gießener Gerichten? Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005

Bericht vom Vorfall auf ganzer Seite ++ Radiobeitrag darüber (Reporter war anwesend, wurde selbst angegriffen)

Weiterer Bericht auf ganzer Seite

Presseinfo dazu
Eskalierende Polizeigewalt im Landgericht Gießen
Ein Tritt ins Gesicht eines am Boden liegenden Prozessbesuchers, Faustschläge im Vorbeigehen, Schläge in die Genitalien bei der Durchsuchung im Eingangsbereich – was im Landgericht Gießen gestern an Gewalttätigkeiten von Seiten der Justiz- und Polizeibeamten zu sehen war, spottet jeder Beschreibung. Mit hasserfüllten Augen stürzten sich Beamte auf Besucher. Alle Übergriffe geschahen außerhalb des Gerichtssaales, zum Teil vor Beginn des Prozesses, bei dem eine Person wegen des Kreidespruchs „Fuck the police“ auf der Straße angeklagt war.

Die Eskalation der Polizeigewalt ist ein weiterer Markenstein in der langen Reihe von harter Repression, verbunden mit Lügen, Hetze und Erfindungen gegen politische Gruppen in Gießen. Seit zwei Jahren werden die systematischen Strategien der Diffamierung von Protest, der Kriminalisierung von Akteuren mit Fälschungen und Erfindungen, die zunehmende Gewaltorientierung von Sicherheitskräften und die ständige Rechtsbeugung durch Gerichte und Staatsanwaltschaft verbunden mit obrigkeitsschützender Weigerung, Anzeigen gegen Polizisten oder Politiker wegen falschen Verdächtigungen, falscher Aussage, Körperverletzung, Beweismittelfälschung usw. überhaupt zu bearbeiten.

Wie weiter? Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005
Das Skandalurteil vor dem Landgericht und der gewalttätige Mob aus Polizei und Justizbediensteten wirft offene Fragen nach der Sicherheit der Angeklagten und der BesucherInnen beim Prozess ab dem 10.3.2005 auf. Der Landgerichtspräsident befürwortete deutlich auf Nachfrage die Gewalteskalation der ihm unterstellten Personen. Die Person, die bereits unter vielen ZeugInnen und auch unter den Augen anderer Beamten einer liegenden Person ins Gesicht getreten hatte, wurde vom Einsatzleiter dazu beordert, weitere Personen zu attackieren und aus dem Haus zu werfen. Das zeigt eine deutlich gewaltbefürwortende Stimmung innerhalb von Polizei und Gerichtsführung. Erstmals wurde die Eingangskontrollen zudem so organisiert, dass es keine ZeugInnen für die Durchsuchungen und damit auch für die Schläge im Eingangsbereich mehr gab.

In einem Fall endlich bewiesen: Lügen eines Politikers
Während Polizei, Justiz und Politik ihre Gewalttätigkeiten und Hetze wieder massiv erhöhen, konnte in zweijähriger mühseliger Kleinarbeit eine Lüge eines Politikers gegen Stadtparlament, Presse und vor Gericht nachgewiesen werden. Auch diese Lüge diente der Legitimierung von Polizeieinsätzen und der gerichtlichen Verfolgung unerwünschter Personen. Inzwischen wurde von offizieller Seite eingeräumt, dass der Stadtverordnetenvorsteher von Gießen, Dieter Gail (CDU), mehrfach gelogen hatte.
  • Mehr Informationen hier.

Informationen für die Presse:
  • Direkter Draht zu Beteiligten, Augenzeugen und Angeklagten am 10.3.2005 über die Projektwerkstatt (06401/903283)
  • Alle Informationen zum Prozess und die Liste der vielen Termine mit Veranstaltungen zum Thema, Vorstellung der demnächst veröffentlichten Dokumentation zu Polizei- und Justizwillkür unter www.projektwerkstatt.de/prozess

Nachfolgend: Zwei ausgewählte Betroffenenberichte von den gestrigen Gewaltübergriffen im Gießener Landgericht.

Bericht eines Verletzten
Am 2.3.2005 wurde ich beim Besuch des Prozesses um 14 Uhr im Raum E 15 des Landgerichtes Gießen dreimal von Ordnungskräften im Gerichtsgebäude tätlich attackiert. Alle drei Übergriffe geschahen außerhalb des Gerichtssaales. In allen drei Fällen habe ich selbst keinerlei Aktivitäten gemacht. Sie haben keinen Zusammenhang mit Aktionen im Gerichtssaal, sondern zeigen, dass sowohl die anwesende Polizei wie auch die Gerichts-Wachtmeister selbst äußerst gewalttätig waren – ich möchte sagen, es war ein gewalttätiger Mob.

1.
Bei der Eingangskontrolle tastete der dafür zuständige Justizbeamte meine beiden Beine ab. Dabei schlug er unauffällig mit der Handkante nach oben in meine Genitalien.
Diese Person ist des häufigen bereits gewalttätig und durch ständige Drohungen aufgefallen. Ich habe auch heute gehört, dass er auch andere Personen geschlagen hat.
Am Ende des Tages weigerte er sich, mit meine einbehaltenen Sachen wieder auszuhändigen mit dem durchsichtigen Hinweis, ich solle meinen Verwahrschein zeigen. Den hatte ich allerdings nach den Gewalttätigkeiten anderer Beamter nicht mehr, was er auch wusste. Das Ganze war offensichtlich reine Schikane.

2.
Nach der Räumung des Gerichtssaales stand ich im Flur an der Wand und beobachtete das Geschehen. Eine Person aus der Operativen Einheit der Polizei Gießen ging an mir vorbei. Das war zufällig, ich hatte mit der keinen Kontakt vorher. Im Vorbeigehen schlug sie mir mit der Faust in den Bauch. Ich beschwerte mich und stieß ihn zurück. Daraufhin holte er erneut aus und wollte zuschlagen. Da eine andere Person sich dazwischenstellte, traf er diese und verletzte sie (Prellung der Bauchmuskulatur, Attest liegt vor).

3.
Kurze Zeit später – ich stand weiter an der Wand des Flures – stürzte sich ein Justizbediensteter auf mich und warf mich mit Rufen wie „Raus hier“ auf den Boden. Ich lag dort auf dem Rücken mit angezogenen Beinen. Er kniete auf meinen Knien und drückte mich so nach unten. Darauf schrie er zu mir etwa Folgendes: „Wenn Sie jetzt treten, dann können Sie was erleben!“. Das zeigte mir, wieweit die Polizei ihren eigenen Lügen und Hasstiraden schon selbst aufgesessen ist, dass sich Hass und Angst zu Gewaltausbrüchen verbindet, während tatsächlich nichts davon auch nur annähernd irgendwo abzuleiten ist. Auch an diesem Tag ging keine einzige Gewalthandlung von Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt aus.
Die Person stand schließlich auf und wollte über mich steigen, um mich aus dem Flur zu schleifen. Im Vorbeigehen trat sie dann mit der Schuhspitze in mein Gesicht. Sie traf mich am Übergangsbereich zwischen Nase und Stirn, der Tritt ging von dort über die Stirn. Die Brille wurde erheblich beschädigt und musste zum Optiker gebracht werden, an der Stirn traten neben kleinen Schürfungen einige Schwellungen auf. Hinzu kamen Kopfschmerzen. Der Tritt wurde von etlichen ZeugInnen und auch von Polizeibeamten beobachtet. Währenddessen wurden um mich herum weitere Personen von Polizei- und Justizbeamten geschlagen und geschubst.
Danach wurde ich von zwei Justizbediensteten an der Schulter über den Flur und die Treppen runtergeschleift (nicht getragen). Danach stand ich länger im Ausgang, weil ich die Herausgabe meiner verwahrten Gegenstände einforderte. Währenddessen wurde weitere Personen aus dem Landgericht geworfen, wobei mehrfach grobe Gewalt ausgeübt wurde. Haupt-Gewalttäter war weiter die Person, die mich getreten hatte. Sie wurde also von den Dienstvorgesetzten nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern im Gegenteil angewiesen, die besonders gewalttätigen Tätigkeiten auszuführen.
Nach einiger Zeit sah ich den Präsidenten des Landgerichts auch dort stehen und fragte ihn, ob er die Vorgänge hier richtig findet. Das bejahte er.

Nach alledem muss ich davon ausgehen, dass ich die Gerichtsgebäude in Gießen nicht mehr gefahrfrei betreten kann, sondern damit rechnen muss, von einzelnen gewalttätigen Polizei- oder Justizbeamten oder gar von einem aus ihnen bestehenden gewalttätigen Mob angegriffen zu werden.

Bericht einer Betroffenen
Ich war gestern auch vor dem Gerichtssaal anwesend, als der Tumult losging. Nachdem die ersten aus dem Gerichtssaal entfernt (rausgetragen kann mensch dazu nicht sagen) worden waren, stand ich neben einem Menschen, dem beim Vorrübergehen eines Zivilpolizisten der OPE (Operative Einheit) der Bulle in den Magen boxte. Ich bin ohne groß darüber nachzudenken zwischen die beiden gegangen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Das ging aber nicht mehr. Der selbe Polizist holte noch mal aus, boxte zu und traf mich in den Bauch. Dabei habe ich mir eine Prellung zugezogen (ärztliches Attest liegt vor!). Anschließend griff mich dieser Polizist an meinem linken Arm und versuchte mich nach links wegzuziehen. Das gelang aber nicht, da sein Kollege (auch von der OPE) mich am rechten Handgelenk festhielt und zur anderen Seite zog. Am linken Arm habe ich davon ein deutlich erkennbares Hämatom (auch ärztlich bescheinigt!). Mir wurde gedroht, ein Verfahren zu bekommen weil ich bei der „Ausübung der Pflicht von Staatsbeamten“ eingegriffen hätte, da ich nicht weggegangen war. Das war aber durch das in zwei Richtungen ziehen der Beamten nicht möglich.
Anschließend wurde ich wie viele andere aus dem Gerichtsgebäude gezerrt und geschubst. Ich hatte keine Wahl, ob ich friedlich gehen wollte oder nicht. Einen Aktivisten zerrten zwei Beamte durch den Flur, die Treppen runter auf die Strasse. Dabei hielten sie ihn an den Armen. Er schleifte mit dem Po über den Boden und schlug so auf jeder Treppenstufe auf.
  • Download dieser Presseinfo und Berichte als zweiseitiges PDF
  • Pressetest rechts: Gießener Allgemeine, 3.3.2005 (S. 42)
  • Die Urteile dieses Prozesses in erster und zweiter Instanz hier ...

Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
Prügel für Kritik?
Hu besorgt über Gießener Vorfälle

Besorgt über die Zustände in Gießen äußerte sich die Humanistische Union (HU). Insbesondere die Aus-einandersetzungen zwischen Vertretern der Projektwerkstatt Saasen und Mitarbeitern der Polizei haben nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg nicht mehr hinnehmbare Formen angenommen. Beide Seiten werfen einander Handgreiflichkeiten vor. Die jüngste Eskalation stellt eine Polizeiaktion gegen Jörg Bergstedt am Montag (11.April) vor dem Landgericht Gießen dar.
Nach einem Bericht des Gießen Anzeiger (GA) wurde Bergstedt von einem Beamten an den Haaren gezogen und "zu Boden gebracht". Ein ärztliches Attest beurkundet leichte Verletzungen aufgrund dieses Übergriffs.
Grund für die Polizeiaktion für den Politaktivisten war der Vorwurf, Bergstedt habe Polizeibeamte beleidigt. Den Slogan "Fuck the Police" auf einem Plakat interpretierten Beamte als persönliche Beleidigung.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt der Spruch "Soldaten sind Mörder" keine Beleidigung eines anghörigen der Bundeswehr oder anderer Armeen dar. Vielmehr ist er nach höchstrichterlichem Urteil durch das verfassungsmäßige Recht durch freie Meinungsäußerung gedeckt.
Der HU-Ortsverband Marburg, als Regionalverband der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation auch in Gießen repräsentiert - sorgt sich ernsthaft um das politische Klima in der mittelhessischen Uni-versitätsstadt.
Bereits am 02. März war Bergstedt - wie er selbst berichtete - von einem Polizeibeamten im Gerichtsgebäude mißhandelt worden.
"Wir erwarten von der Polizei den unbedingten Schutz der körperlichen Unversehrtheit aller Bürgerinnen und Bürger" erklärte der HU-Landessprecher Franz Josef Hanke am Mittwoch (13. April) in Marburg. "Auch kleinere Vergehen gegen die öffentliche Ordnung dürfen keine Körperverletzung durch Polizeibe-amte legitimieren" fügte er hinzu. Dragan Pavlovic als zweiter Vorsitzender des Ortsverbands Marburg hat den Verhandlungen gegen Bergstedt und ein weiteres Mitglied der Projektwerkstatt als Prozeßbeobachter beigewohnt. Er fordert die Polizei auf, ihren Anteil zur Beruhigung der Situation zu leisten: "Ordnungskräfte sollten immer einen klaren Kopf behalten - wem dass nicht gelingt ist für den Polizeiberuf ungeeignet".
Die HU wird sich auf weiterhin um eine Deeskalation der aufgeheizten Situation in Gießen bemühen. "Das Recht auf die freie Meinungsäußerung muß Vorrang vor der Furcht von Behördenvertretern vor möglicher Kritik haben", fasste Hanke die Quintessenz des Verfassungsgerichtsurteils zusammen. "Die Polizei muß dem Schutz der Menschen dienen und nicht ihrer Einschüchterung".
Dragan Pavlovic

Webtipp zum Thema:

Die Mitteilung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) vom 24. Mai 2002: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Deutschland hat und verwendet umfangreiche Paragraphen im Strafgesetzbuch gegen 'Beleidigung'.

Weblinks der Betroffenen:

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