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GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: ZKBS


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

"Die ZKBS berät die Bundesregierung und die Bundesländer in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik. Die ZKBS ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium, das gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf mögliche Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt prüft und für den Umgang mit ihnen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen empfiehlt. Sie gibt dazu Stellungnahmen ab. Gemäß § 4 GenTG setzt sich die ZKBS grundsätzlich aus zwölf Sachverständigen und acht sachkundigen Personen sowie deren Stellvertreter zusammen." (Bundestagsdrucksache 17/10373)

"Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Dauer von drei Jahren berufen." (GenTG § 4, Abs. 2).

Arbeitsweise
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) gibt bei allen Entscheidungen über Freisetzungen ein Votum ab, das von der -->BVL als Genehmigungsbehörde regelmäßig übernommen wird. Der Blick auf die vergangenen Jahre fällt dabei erschreckend aus: Die ZKBS hielt alle Anträge für vertretbar und die gv-Pflanzenausbringung für sicher - wie später auch die Genehmigungsbehörde BVL und Gerichte, soweit sie über konkrete Versuchsfelder verhandelten. Sie stützten sich dabei im Besonderen auf das Fachurteil der ZKBS, „der als unabhängigem und nicht weisungsgebundenem Gremium nach den Vorschriften der §§ 4, 5a und 16 Abs. 5 GenTG eine maßgebliche Funktion bei der Vermittlung des für die Risikobewertung erforderlichen Sachverstandes zukommt“ (Verwaltungsgericht Braunschweig am 23.04.2009, Az. 2 A 224/07).

Verflechtungen
Beim Gerstenversuch in Gießen schrieb der BVL-Beamte Leggewie die Stellungnahme, die von der ZKBS nur noch durchgewunken wurde. Offenbar stammte die Vorlage von einem anderen Feld und wurde nicht neu durchgelesen, denn durchgehend findet sich auf allen Vorlagen das falsche Jahr als Datumsangabe.
Die Personenzusammensetzung der ZKBS beruht auf den Überlegungen des -->BVL-Gentechnikchefs Buhk. Es sind etliche VersuchsleiterInnen und weitere Personen, die von Konzern- und Forschungsgeldern in der Agrogentechnik abhängen. Bei der Abstimmung über das gv-Gerstefeld der Universitäten Gießen und Erlangen stimmte mit Prof. Uwe Sonnewald einer der beiden Versuchsleiter sogar selbst mit ab. Beim gv-Weizenfeld des IPK gab es eine Zustimmung des ZKBS-Mitgliedes Gerhard Wenzel, die sich mehr wie Propaganda als eine Sicherheitsabschätzung liest: "Ich erachte das Weizenprojekt für ungemein prioritär."

Augen zu und durch: BVL und Sicherheitsauflagen
In mehreren Fällen deckte das BVL Verstöße gegen Sicherheitsauflagen an genehmigten Feldern:
  • Funktionsunfähige Mäuseschutzzäune wurden vom BVL als ausreichend abgesegnet.
  • Die Anlage von zwei gv-Feldern statt einem im Jahr 2009 wurde als rechtens definiert.

Propaganda
Aus der Schrift "Grüne Gentechnik" des BVL: "Die Menschen verzehren täglich mehr als eine Billiarde (1.000.000.000.000.000) Gene, die seit Jahrtausenden problemlos verdaut werden. Es gibt keinen triftigen Grund zu der Annahme, dass ein in der Natur vorkommendes Gen, das nicht durch klassische Züchtung, sondern mittels eines anderen Verfahrens in eine Pflanze übertragen wurde, nicht ebenso problemlos verdaut werden sollte. Darüber hinaus sind Antibiotika- Resistenzen bei Bakterien ohnehin weit verbreitet. ...
Bei zugelassenen und damit als sicher bewerteten gentechnisch veränderten Pflanzen können nur wirtschaftliche Schäden durch die Auskreuzung entstehen."

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