Laienverteidigung

DOKUMENTATION VON FÄLSCHUNGEN, ERFINDUNGEN UND HETZE DURCH PRESSE, POLITIK, POLIZEI UND JUSTIZ IN UND UM GIESSEN 2004

Schnellübersicht


1. Schnellübersicht
2. Der Rest der Anzeigen ... auch eingestellt
3. Bericht zur Dokumentation 2004: Giessener Repressionsverhältnisse
4. Zum Inhalt der Dokumentation
5. Geschichte ...
6. Links und Infos zum Thema


Verrückte Vorwürfe und Verfahren:
  • Tätervorwurf gegen Projektwerkstatt für 138 Fälle!
    Am 7.4.2004 veröffentlichte die Polizei Mittelhessen ihre Kriminalitätsstatistik. Und darin findet sich ein unglaublicher Absatz mit Tätervorwürfen gegen die Projektwerkstatt - nirgends anders gibt es in der Statistik Benennungen von TäterInnen oder Gruppen. Offenbar sind drehen hier einige durch ... mehr dazu auf Indymedia und der Extraseite!
  • Gericht legt auch nach: Verfassungsbruch bei DNA-Test durch Amts- und Landgericht!
  • Polizei unterbindet Verteilen kritischer Flugblätter mit Platzverweisen, Überwachung und Festnahme. Mehr ...
  • Polizei denkt sich neuen Vorwurf aus. Bei der Gedichtelesung am 9.12.2003 war es der ausgedachte Vorwurf, Menschen bei der Vorbereitung von Farbschmiedereien erwischt zu haben. Indirekt gibt die Polizei diese Lüge jetzt auch zu ... denn sie macht einen neuen: Brandanschläge seien damals geplant und auch ein Brandsatz beschlagnahmt worden. Erinnern kann sich daran niemand - und ein Brandanschlag, zu dem mensch öffentlich einlädt und sich dann gedichtelesend unter einer Laterne versammelt, ist auch etwas ungewöhnlich ... mehr auf der Extra-Seite dazu!
  • Absurdes Verfahren "Beleidigung durch Unterlassung" und Verurteilung: Kreidemalerei "Fuck the police" ...
  • Verurteilung gegen jemanden, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten eingereicht hat. Weiterer Bericht ...

Andersherum: Justiz deckt Straftaten der Obrigkeit:
  • Staatsanwalt Vaupel (Gießen) schützt Gießener Obrigkeit und räumt Hürden für Kriminalisierung von Projektwerkstättlern beiseite. Generalstaatsanwalt von Hessen segnet Rechtsbrüche ab. Daraus folgte eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt. Mehr ...

Sonderseiten:

Im Original: Strafanzeigen gegen die Täter*innen
Übersicht der Anzeigen
Meineid (§ 154 Strafgesetzbuch)
  • Beamter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003 zwecks Belastung des Angeklagten und Entlastung der Grünen OB-Kandidatin Angela Gülle. Mehr zum Prozeß am 15.12.2003 ...
Uneidliche Falschaussage vor Gericht (§ 153 Strafgesetzbuch)
  • Stadtverordnetenvorsteher Gießen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003: Erfindung von Störungen (Flugblattwerfen) in der Stadtverordnetenversammlung vom 27.3.2003
  • Gegen die ehemalige grüne Oberbürgermeisterkandidatin wegen ihrer Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
  • Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
  • Gegen einen Mitarbeiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
Politische Verdächtigung (241a Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch)
  • Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
  • Gegen den Oberbürgermeister der Stadt Gießen wegen erfundener Bombendrohung
  • Gegen den Leiter der Pressestelle im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen mehrfach erfundener Straftaten, u.a. Sprühereien am 11.12.2002 und versuchter Farbschmierereien (spätere Behauptung: versuchter Brandanschlag) am 9.12.2003.
  • Gegen den Polizeipräsidenten wegen der Verdächtigung in 138 Fällen gegenüber Mitwirkenden der Projektwerkstatt in der Kriminalitätsstatiskik 2003. Mehr ...
  • Gegen den Ltd. Polizeidirekter (Einsatz- und Vollzugspolizei) wegen mehrfach erfundener Straftaten, u.a. versuchter Farbschmierereien (spätere Behauptung: versuchter Brandanschlag) am 9.12.2003. Mehr ...
  • Gegen weitere zu ermittelnde PolizeibeamtInnen des Polizeipräsidiums Mittelhessen mehrfach erfundener Straftaten
  • Gegen ein Mitglied im Vorstand der Partei Bündnis 90/Die Grünen wegen beweisloser Verdächtigung bezüglich des Verfremdens von Wahlplakaten
  • Gegen zu ermittelnde RedakteurInnen des Giessener Anzeigers und der Giessener Allgemeine, u.a. den Stadtredaktionsleiter der Giessener Allgemeinen wegen beweisloser Verdächtigung bei Straftaten. Mehr ...
  • Gegen die ehemalige grüne Oberbürgermeisterkandidatin wegen ihrer Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
  • Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
Verleitung zur Falschaussage (§ 160)
  • Gegen einen Beamten des Staatsschutzes Gießen im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen der Verführung der ehem. Grünen OB-Kandidation zu Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den Angeklagten im Prozeß vom 15.12.2003.
Beweismittelfälschung (§ 269)
  • Gegen einen Beamten des Staatsschutzes Gießen im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen des Verschwindenlassens von Fotos, die den Schlag der ehem. Grünen OB-Kandidatin am 23.8.2003 dokumentieren.
  • Gegen zu ermittelnde BeamtInnen des Polizeipräsidiums Gießen wegen der Erfindung bzw. gar Beschaffung eines sog. "Chemikalienbehälters", von dem die Polizei behauptet, der sei am 9.12.2003 bei der Ingewahrsamnahme von 12 Personen (Gedichtelesung am Amtsgericht) beschlagnahmt worden.
Körperverletzung im Amt (§ 340 Strafgesetzbuch)
  • Gegen den Einsatzleiter der Polizei am 11.1.2003 im Seltersweg (rechtswidriger Angriff auf die dortige Demonstration und Festnahme einer Person, dabei gezielter Griff in die Genitalien)
  • Gegen den ehemaligen Chef des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen eines gezielten Faustschlages bei der Verhaftung am 9.1.2003 in Grünberg gegen den Angeklagten im Prozeß vom 15.12.2003.
Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) und Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch)
  • Gegen die ehemalige Grüne Oberbürgermeisterkandidatin wegen ihres Faustschlag mit Zerstörung der getroffenen Brille am 23.8.2003 in Gießen (Seltersweg). Hinweis: Es gilt eine Frist von 3 Monaten, um eine Anzeige zustellen, allerdings nicht bei Straftaten mit öffentlichem Interesse. Dieses ist im vorliegenden Fall wohl kaum zu bezweifeln.
  • Anzeige gegen Polizeigewalt am 11.4.2005 vor dem Landgericht Gießen (weiterer Verlauf hier dokumentiert ...)
Freiheitsberaubung (§ 239)
  • Gegen den Ltd. Polizeidirektor, den einsatzleitenden PHK und weitere zu ermittelnde BeamtInnen des Polizeipräsidiums Gießen wegen der grundlosen (nachträglich mit im Laufe der Zeit wechselnden Gründen versehenen) Ingewahrsamnahme am 9./10.12.2003.
Quellen:
  • Soweit nicht genannt: Dokumentation zu Erfindungen, Fälschungen und Hetze von Presse, Politik, Polizei und Justiz (downloadbar unter www.polizeidoku-giessen.siehe.website) einschließlich der Urteilsbegründung.
  • Kriminalitätsstatistik
  • Gerichtsprotokoll vom Prozeß am 15.12.2003 (Az. 5406 Ds 501 Js 19696/02)
Der Ablauf: Was mit den Anzeigen geschah!
Das Strafgesetzbuch ist nun offenbar nicht geschaffen, damit sich der einfache Mensch gegen die Obrigkeit wehrt. Der Ablauf des Ganzen beweist das ...

Schritt 1: Die Anzeigen werden eingereicht
Alle Anzeigen sind an die Oberstaatsanwaltschaft in Frankfurt gerichtet worden. Begründung: Die Staatsanwaltschaft Gießen sei befangen und eng mit den angezeigten Personen verfilzt. Ein neutrales Ermittlungsverfahren sei in Gießen nicht denkbar.
Anzeige


Schritt 2: Presseinformation am 14.6.2004
Anzeigen gegen Fälscher, Schläger & Co. aus Giessener Polizei, Justiz, Presse und Politik

Die Auseinandersetzungen zwischen Repressionsbehörden und politischen Gruppen in und um Gießen setzen sich fort. Mit Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt und die Staatsanwaltschaft in Gießen reichten Aktive aus der Projektwerkstatt in Saasen Anzeigen gegen etliche Polizeibeamte, Politiker und Journalisten ein. Häufigste vorgeworfene Straftat ist die "Politische Verdächtigung". Damit werden die Erfindungen von Straftaten und Tatbeteiligungen der letzten zwei Jahre aufgearbeitet. Der älteste Fall ist die erste Ingewahrsamnahme nach dem neuen hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, bei der tags drauf erfundenerweise behauptet wurde, die Verhafteten seien beim Graffitisprühen erwischt worden. Der jüngste Fall ist die Erfindung eines versuchten Brandanschlags gegen die Giessener Justizgebäude als Legitimation für die Inhaftierung von 12 Personen am 9.12.2003. "Tatsächlich war das eine öffentlich angekündigte Gedichtelesung vor der Staatsanwaltschaft - den behaupteten Brandsatz, den die Polizei gefunden haben will, hat es nie gegeben", beschwert sich Patrick Neuhaus aus der Projektwerkstatt, ein Betroffener der damaligen Verhaftungen, über die nach § 241a des Strafgesetzbuches verbotene falsche Verdächtigung. Etliche der Anzeigen gehen allerdings noch weiter: Drei Personen wird Körperverletzung, einigen führenden Polizeibeamten Freiheitsberaubung vorgeworfen. Mitarbeiter des Staatsschutzes Gießen sehen sich jetzt Anzeigen wegen Meineids, uneidlicher Falschaussage und Beweismittelfälschung gegenüber. Einige der Vorwürfe beziehen sich auf Aussagen der Polizeibeamten oder Politiker als Zeugen im Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler am 15.12.2003, der in den nächsten Tagen (23.-35.6.) in zweiter Instanz in Gießen verhandelt wird. Damit stehen die wichtigsten Belastungszeugen selbst unter Anzeige. "Eigentlich wollte ich das nicht so. Menschen sollten sich frei vereinbaren ohne den Rechtsstaat als Art "großer Bruder" und Drohung. Aber es haben so viele aus den Eliten von Politik, Medien, Polizei und Justiz hier mit ihren Lügen und ihrer Hetze politische Opposition zum Schweigen bringen wollen, dass es Zeit wird, das Verhalten auch rechtlich zu prüfen", formuliert Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt seine Gründe für die Anzeigen. "Die Einseitigkeit der Repression soll ein Ende haben".
Die Anzeigen gegen Politiker, Polizisten und Journalisten sind ein Teil einer umfassenderen Aktivität politischer Gruppen, sich gegen Hetze und Erfindungen zu wehren. Anfang März hatten sie bereits eine umfangreiche Dokumentation über die ganzen Fälle vorgelegt. Auch darauf reagierte die Justiz nicht, Staatsanwaltschaft und Polizei verzichteten auf Ermittlungsverfahren selbst bei offensichtlichen Straftaten. Weder der Giessener Bürgermeister Haumann musste sich verantworten, als er mit der Erfindung einer Bombendrohung im Dezember 2002 politischer Gegner diskreditierte, noch die Grüne Oberbürgermeisterkandidatin, als sie kurz vor der Wahl im Sommer 2003 einen Kritiker in der Fußgängerzone vor den Augen der Polizei schlug und seine Brille zerstörte. Solche Fälle, die auch durch die Giessener Presse gingen, sollen nun nachträglich juristisch aufgearbeitet werden.
Zweifel haben die Anzeigesteller allerdings an den Giessener Justizbehörden. Die meisten Anzeigen sind daher bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt gestellt worden. Im Begleitbrief heißt es, dass eine "sinnvolle Strafverfolgung in Gießen nicht möglich erscheint". Denn "die Staatsanwaltschaft Gießen und die Polizei sind, wie zumindest Teile von Amts- und Landgericht auch, in erheblichem Umfang bei der gezielten Kriminalisierung, Erfindung von Straftaten und Vorverurteilungen beteiligt. Dass selbst für umfangreich öffentlich gewordene Fälle keine Verfahren eingeleitet wurden, dagegen AkteurInnen der Opposition mit Verfahren überzogen wurden und werden, zeigt sehr eindeutig die politische Ausrichtung und auch Verfilzung von Justiz, Polizei, Parteien und Presse in Gießen."
Informationen für JournalistInnen:
- Kontakt: Projektwerkstatt, Tel. 06401/903283
- Dokumentation zu Hetze und Erfindungen: www.polizeidoku-giessen.siehe.website
- Informationen zum bevorstehenden Prozeß in Gießen
Hinweis und Terminankündigung
Für die nächste Woche haben politische Gruppen Protestaktionen vor und rund um den Prozeß angekündigt. Dabei geht es auch um die Kritik an der Repression der vergangenen Monate, die Hetze und Erfindungen, Eingriffe ins Demonstrationsrecht, Ingewahrsamnahmen, Hausdurchsuchungen und politische Justiz. Ab Montag, den 21.6., sollte der Giessener Kirchenplatz Ort einer Dauerdemonstration gegen Repression und für ein herrschaftsfreies Leben sein. Vor dort führen ab Mittwoch täglich Demonstrationen zum Prozeßbeginn und von dort wieder zurück. Der Prozeß beginnt vom 23.-25.6. jeweils um 9 Uhr im Raum 15 des Landgerichts Gießen.

Ergebnis
Die Presseinformation wurde in keinem Medium abgedruckt, selbst in der FR nicht, obwohl dort ein Treffen mit einem Redakteur dazu stattfand.

Schritt 3: Die Oberstaatsanwaltschaft gibt alles nach Gießen
Die Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft sah keine Probleme mit der Gießener Staatsanwaltschaft und gab alle Vorgänge dorthin ab.



Die meisten Sachen werden sofort eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Gießen zeigt, dass die Bedenken gegen sie berechtigt waren. Wenige Tage später (am 7.7.2004) stellt sie bereits einen großen Teil der Verfahren ein. Interessant: Sie stellt alle ein, die mit dem Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler zu tun haben. Offenbar sollen die BelastungszeugInnen dort nicht unter Anklage stehen. Da genau diese Personen für die Einstellung ausgewählt wurden, ist offensichtlich, dass keine Sachentscheidung, sondern eine taktische Entscheidung zur weiteren Kriminalisierung von politischem Protest getroffen wurde.

Abb. oben: Bemerkenswerte Parteinahme des Staatsanwaltes Vaupel, der gleichzeitig Ankläger und Scharfmacher gegen die Projektwerkstatt ist. Er behauptet, der Faustschlag von Gülle hätte nur den Lebenskreis der Beteiligten berührt - tatsächlich ist er öffentlich breit diskutiert worden und hat selbst ja inmitten der Fußgängerzone stattgefunden. Mehrere Personen waren damals von der Polizei verhaftet worden, um die Empörung in den Griff zu bekommen. Grüne Parteisoldaten hatten öffentlich den Schlag mit Beifall quittiert, der Gießener (CDU)-Bürgermeister hatte die Schläger-Grüne öffentlich umarmt als Beifallsgeste. Aber Vaupel hat halt nur ein Ziel im Kopf: Die Obrigkeit schützen und den Protest kriminalisieren.
Die folgenden Einstellungen sind "vorläufig" und betreffen die ganzen ZeugInnen im Prozeß gegen Projektwerkstättler:




Bemerkenswert ist noch die letzte Einstellung. Gießener Allgemeine-Reporter Bernd Altmeppen hatte in seinem Bericht zur Berufungsverhandlung mal wieder eine Tatsachenbehauptung zu einem Projektwerkstattler abgelassen (siehe hier ...). Staatsanwalt Vaupel schützt den Redakteur, in dem er solche Vorverurteilungen richtig findet. Ein Staatsanwalt, der aussagt, dass Aussagen über Straftaten schon vor einem rechtskräftigen Urteil öffentlich gemacht werden dürfen ...

Wenn Menschen, die nicht zur Obrigkeit gehören, vor Gericht vermeintlich falsch aussagen, agiert die Gießener Justiz anders ...

Endgültige Einstellung
Die zunächst vorläufigen Einstellungen werden später dann bestätigt. Ermittlungen fanden nie statt.

Endgültige Einstellung der Anzeige gegen Puff und Steyskal vom Staatsschutz Gießen. Was ein Gericht formuliert, ist die Wahrheit.

Endgültige Einstellung der Anzeige gegen den vermeintlich getretenen Polizisten Walter - obwohl dieser nachweisbar im Gericht log (z.B. hatte er selbst am Tag des Vorfalls ein Protokoll geschrieben, im dem anderes stand, als er vor Gericht sagte).

Endgültige Einstellung der Falschaussage-Anzeige gegen die Ex-Grüne Angela Gülle. Staatsanwalt Vaupel aber lügt in diesem Fall sogar, denn das von ihm zitierte Urteil sagt genau das Gegenteil aus: Es hält die Lüge von Angela Gülle sogar fest - wenn es auch in der für gerichtete Justiz üblichen Art dann in herumeiernder Sprache die Lüge als unwichtig hinzustellen versuchte. Aus dem Urteil:
"Dass die Zeugin berichtete, schon vor dem Eintreffen des Angeklagten an ihrem Stand davor und nicht dahinter gestanden zu haben, was durch ein in Augenschein genommenes Lichtbild als widerlegt anzusehen war, machte ihre Aussage nicht unglaubwürdig. Dieses Detail konnte ohne weiteres in Vergessenheit geraten sein, zumal es als Randgeschehen einzustufen war, auf das es der Zeugin im Nachhinein nicht mehr ankam."
Genau zu der Behauptung von Angela Gülle, die wäre am Ort gewesen, als die Aktion lief, war ja Anzeige erstattet gewesen, denn in der Tat war das nicht nur gelogen, sondern konnte anhand eines Fotos widerlegt werden (dass das Urteil überhaupt ausgesprochen wurde, ist zudem absurd, denn Gülle war die einzige Zeugin - aber da sie gar nicht am Ort war, also erwiesenermaßen nicht Zeugin sein konnte, hat das Urteil keinen einzigen Beweis mehr. Aber das ist eben Gießener Justiz).
Auch zu weiteren Aussagen von Angela Gülle lässt sich im Urteil eher bestätigen, dass Gülle die Unwahrheit sagte - auch wenn dort ebenfalls das Gericht dann mit schwulstigen Worten die Lügen zu glätten versuchte:
"Wortreich und in mehrfach wechselnder Reihenfolge schilderte sie zum Teil nur schlagwortartig den Sachverhalt, wie oben festgestellt. Dabei ließ sie sich wiederholt durch den Angeklagten Bergstedt unterbrechen und zu direkten Entgegnungen hinreißen. Dadurch provozierte Missverständnisse und scheinbare Widersprüche, die sie vor Aufregung selbst zum Teil nicht bemerkte, konnte sie auf Nachfrage aber zwanglos und mit plausibler Begründung ausräumen. Die Zeugin versuchte nicht, ihre bereits aufgrund des hier Vorgefallenen verständlichen Hassgefühle zu verbergen oder zu beschönigen. Auch das sprach eher gegen einen bewussten Racheakt in Form einer Falschbelastung."

Endgültige Einstellung der Falschaussage-Anzeige gegen den damaligen Staatsschutzbeamten Holger Schmidt (inzwischen Personalratsvorsitzender, siehe Foto, und Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Kreisverband Gießen). Die hat es auch in sich: Zum einen hatte Schmidt in der ersten Verhandlung eine Menge absurder Sachen erzählt, die eindeutig widerlegt wurden, z.B. dass der Angeklagte auch den Parteistand mit Wasser begossen hätte. Ebenso hatte er zugegeben, Fotos gelöscht zu haben. In der Berufungsverhandlung hatte Staatsanwalt Vaupel beantragt, den Zeugen Schmidt gar nicht noch einmal zu vernehmen - er wollte ihn offensichtlich vor weiteren Falschaussagen schützen. Dem widerspricht die jetzige Einstellung, ohne dass Vaupel ermittelt hätte. Es passt aber eben doch zusammen: Vaupel wollte den Staatsschützer mit allen Mitteln schützen. Das ist sein Job als Staatsanwalt in Gießen.

Zusammenfassend
Eine erfundene Bombendrohung, mehrere Gewalttaten, unbegründete Festnahmen, Erfindung von Beweismitteln, mehrfach falsche Verdächtigung und mehrfach Falschaussagen vor Gericht: Die meisten Fälle sind gut dokumentiert und zum Teil auch öffentlich eindeutig geklärt, z.B. die erfundene Bombendrohung von Bürgermeister Haumann, der Faustschlag von Grünen-Politikerin Angela Gülle, die prügelnde Polizei, die sich dabei selbst filmte, und die Falschaussage des CDU-Stadtverordnetenvorstehers Gail. In keinem einzigen der Verfahren war die Staatsanwaltschaft überhaupt zu bewegen, Ermittlungen einzuleiten. Alle Verfahren wurden sofort eingestellt. Nur im Fall der Lügen vom CDU-Mann Gail kam ein Verfahren in gang. Die Beweise für die Lüge sammelte aber nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die kamen durch Zufall in einem anderen Gerichtsverfahren (natürlich eines gegen die Leute, über die Gail gelogen hatte, wegen der Haumann die Bombendrohung erfand, die von der Polizei oder Angela Gülle verprügelt wurden ...) heraus. Die Quelle war einfach, nämlich eine Niederschrift der betroffenen Polizeieinheit zu dem Vorgang. Das hätte die Staatsanwaltschaft auch einfach selbst herausfinden können. Dass ihr das nicht gelang, beweist, dass sie es nie versuchte - und auch nicht wollte. Auch im Fall des der Falschaussage überführten Gail ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht weiter, sondern nur noch in die Richtung, wie eine Anklage trotz des klaren Beweises zu verhindern sei. Sie fand keinen besseren Trick, als Gail für unzurechnungsfähig im Moment seiner Lüge zu erklären.
Insgesamt zeigt sich an der Menge der Anzeigen, die ausnahmslos ohne Ermittlungen blieben, dass es schlicht sinnlos ist, in Gießen Anzeigen gegen Angehörige der Obrigkeit oder ihrer Schergen zu stellen. Die Justiz ist im Dienst der Herrschenden und so handelt sie. Der Generalstaatsanwalt und, wo angerufen, auch das Oberlandesgericht in Frankfurt und die Gießener Gerichte, haben diese gerichtete Justiz mitgetragen.

1. Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft - gleich verworfen!
Gegen die Nichtannahme der Anzeige gegen Bernd Altmeppen wurde Beschwerde eingelegt. Der Generalstaatsanwalt antwortete schnell und bestätigte die Nichtannahme. Seine Argumentation ist beeindruckend - mit dem geltenden Recht hat das wenig zu tun. Wer angeklagt ist, darf folglich auch bereits als Täter bezeichnet und vorverurteilt werden (weil er ja ohnehin angeklagt ist). Und "Jörg B. aus der Projektwerkstatt Saasen" ist keine Personenbenennung.



Weiterer Fall: Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Erfindung belastender Beweismittel usw. am 9.12.2003 ... auch eingestellt. Mehr hier ...

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 3.16.130.110
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam