Laienverteidigung

WÜHLEN IN FREMDEN HÄUSERN ... OHNE DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS

Sinnloser Instanzenkampf: Die nächste Runde ....


1. Einleitung
2. Durchsuchung der Projektwerkstatt
3. Rechliche Aspekte der Hausdurchsuchung
4. Beschwerden
5. Sinnloser Instanzenkampf: Die nächste Runde ....
6. Mehr Informationen

Amtsgericht Gießen
Anfang Dezember, wieder mal ein Brief vom Amtsgericht - zwei Beschlüsse: 1. Teilt Amtsrichterin Kaufmann mit, dass der Angeschuldigte kein Akteneinsichtsrecht habe - so richtig gut kennt sie sich mit dem Recht, das sie so gerne bricht, offenbar nicht aus.



Und der Beschluss des Amtsgerichts bleibt bestehen - jetzt ist also das Landgericht Gießen zuständig für ... Rechtsbeugung oder eine kleine Überraschung in diesem ganzen Verfahren ...



Landgericht Gießen
Nach dem das Amtsgericht endgültig alles abgelehnt hatte, musste nun das Landgericht die Entscheidung treffen. Und auch die höhere Instanz blieb auf Kurs: Lügen, Vertuschung, Filz. Aus dem Beschluss vom 5.1.2007:



Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits alle Akten vor einschließlich der genauen Unterlagen über die Observation und die Täuschungen durch die Polizei. Zudem teilte der betroffene Hauseigentümer dem Gericht die Hintergründe mit (Schreiben vom 6.12.2006 als PDF). Die Richter Pfister, Dr. Nink und Wellenkötter haben also ohne Prüfung der Beschwerdeinhalte und der Sachlage oder wider besseren Wissens gehandelt - beides deutlich Rechtsbeugung.

Verfassungsklage
Ein Betroffener und der hausbesitzende Förderverein legten Verfassungsbeschwerde ein (Az. 2 BvR 249/07).

Am 28.9.2006 fällte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zu Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung. Der würde auch für den 14.5.2006 gelten und einen weiteren Grund klären, warum diese rechtswidrig war. Die Polizei versuchte, den BVerfGE in einem anderen Verfahren (Gewahrsamnahme nach Genfeldaktion am 2.6.2006) für sich zu nutzen. Da die Argumentation aber genau gegen die Polizei verwendet werden konnte, nahm ein Vorstandsmitglied des betroffenen Vereins diesen Brief, strich einige Passagen durch und machte so daraus eine weitere Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung. Ausschnitt (durch Anklicken wird der gesamte Brief sichtbar):


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