Laienverteidigung

FEDERBALL, INNENMINISTER PLUS "DIFFERENZIERTES POLIZEITAKTISCHES KONZEPT"

Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!


1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")

Am 18. Juni 2007 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt über die Beschwerden zum Polizeiüberfall am 14. Mai 2006 mit anschließender Inhaftierung und der Erfindung von Straftaten. Das OLG redet Klartext: Es findet keine Begründung für die Lügen, vergleicht die Praxis des Polizieigewahrsams mit der Nazi-Zeit und regt indirekt die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen an.

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