Gewaltfrage

DR. KARL HEINZ GASSER
DER BOUFFIER VON THÜRINGEN (BIS 2008)

Justiz- und Innenpolitik-Filz in Thüringen


1. Zur Person
2. Justiz- und Innenpolitik-Filz in Thüringen
3. Thüringer Regierung und die Nazis
4. Der Bouffier-Gasser-Clan mit Sitz in Gießen

Petition an die Rechtsanwaltskanzlei des Bouffier-Gasser-Clans weitergegeben?
Aus einem Bericht von Werner Buse (PDS-Landtagsfraktion Thüringen) ++ Weiterer Text aus PDS-Kreisen dazu ...
Offenkundig ist das Petitionsrecht in Thüringen in Gefahr, denn was jetzt im Innenministerium passiert ist, kann ich nur als einen Skandal bezeichnen. Es ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Petent - also ein Bürger, der sich mit einer Bitte oder Beschwerde (Petition) an den Landtag gewandt hat - wegen der Ausführungen in seiner Petition bzw. im weiteren Schriftverkehr Schwierigkeiten bekam.
Er wurde von Rechtsanwälten aufgefordert wurde, eine vorgegebene Unterlassungs-, Widerrufs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Anwälte hätten zudem gedroht, die Ansprüche ihrer Mandanten notfalls vor Gericht durchzusetzen. Gleichzeitig sollte der Petent für entstandene Anwaltskosten aufkommen. Solche Schreiben können nur als massiver Versuch der Einschüchterung dieses Petenten, der sich gegen Vorkommnisse im Bereich der Polizei wehrt, gewertet werden.
Dass Anwälte in ihren Schreiben an den Petenten aus der Petition bzw. weiteren Schreiben zitieren, kann ich nicht mit meinem Verständnis zum Petitionsrecht in Übereinstimmung bringen. Pikanerweise gehörten die Anwälte zur Kanzlei Bouffier, Steiner, Kauf, Dr. Gasser (Thüringer Innenminister, d.R.), Wolf, Dr. Weise, die schon in anderen Zusammenhängen auf sich aufmerksam machten.


Thüringische Allgemeine 31.03.2006:
Gasser prüft Indiskretion

Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) prüft, ob sein Haus den Inhalt einer Petition nicht vertraulich behandelt hat. Zudem wird über Verbindungen zu seiner ehemaligen Kanzlei spekuliert.
ERFURT. In einer Sondersitzung des Petitionsausschusses soll der Minister erklären, wie eine hessische Kanzlei vor Abschluss der Petition eines Polizisten an Zitate des Schreibens gekommen ist (TA berichtete). Pikant daran wirkt, dass Gasser selbst vor seiner Ministerzeit für diese Kanzlei als Anwalt arbeitete - die unter anderem auch den ehemaligen Thüringer Polizeichef Roland R. vertrat, der in dem Hamburger Verfahren gegen die so genannten Prügelpolizisten gelogen hatte.
In dem Fall der Petition hatte der Mann noch während der Ausschussberatungen eine Unterlassungs-, Widerrufs- und Verpflichtungserklärung von den Anwälten aus Gießen per Post erhalten. Für die Linkspartei-Fraktion ist dieser Vorgang ein "Skandal". "Diese Vorgehensweise bestärkt meine Zweifel daran, dass das Innenministerium nicht in der Lage ist, Vorgänge in der Polizei objektiv zu klären", sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Werner Buse.
Offenbar hatte der Petent über einen Kollegen behauptet, er sei in der DDR Leiter einer Polizeiabteilung gewesen, die mit der Staatssicherheit zusammenarbeitete. Dies erfuhr der beschuldigte Beamte im Laufe der Anhörung des Ministeriums.


  • Koalitionsregierung "beschließt", dass alles rechts war - mehr hier ...

Weitere Vorgänge
Kritische Pressemitteilung zu homosexuellen-feindlichen Äußerungen von Gasser
Justizminister Gasser übte scharfe Kritik: Thüringens Justizminister ist gegen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften und Ehe.

  • Vertuschung: Im Thüringer Innenministerium sind erneut Akten spurlos verschwunden, vermeldet die "OTZ". Nicht irgendwelche, sondern Vorlagen zur falschen Vergütung von Mehrarbeit zum Teil hoher Polizeibeamter. "Über den Verbleib der Akten konnte nichts ermittelt werden", zitierte gestern der Radiosender "Antenne Thüringen" aus dem internen Bericht einer Prüfgruppe des Innenministeriums, der schon seit November des Vorjahres vorliegt. Der Innenausschuss des Landtags war völlig ahnungslos. PDS/Linke und SPD haben gemeinsam eine Sondersitzung des Ausschusses beantragt. Innenminister Manfred Scherer (CDU) soll Bericht erstatten. "Hier muss dringend Licht ins Dunkel", sagte der SPD-Abgeordnete Heiko Gentzel.
    Wie Ministeriumssprecher Bernd Edelmann einräumte, müssen 84 Beamte in Führungspositionen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gegen 66 Polizisten ermittle die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs oder Untreue. Es seien Überstunden geleistet, aber nicht korrekt bearbeitet worden. Statt mit Geld hätten sie durch freie Tage abgegolten werden müssen. Dem Land ist dadurch möglicherweise ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden. Die Vorgänge beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 2001 und 2004.

Tod aus dem Polizeirevolver
Zweimal in kurzer Zeit begehen Polizeibeamte aus dem nordthüringischen Nordhausen absurde Gewalttaten, dabei sterben zwei Menschen. Die Prozesse verlaufen nach dem Prinzip gerichteter Justiz. Das Ziel ist vorher klar, es geht um Vertuschung und Freisprüche für die Täter. Der Gießener Innenminister-/Anwälte-Clan ist dick dabei: Ein Anwalt der Kanzlei verteidigt einen Polizist nach dessen Todesschuss ... während Dr. Gasser aus derselben Kanzlei der Dienstherr des Richters als Justizminister ist

Aus einem Text des Anwaltes Rolf Gössner in: Ossietzky 15/2003
Die beiden beteiligten Polizeibeamten wurden nach diesem Vorfall vom Dienst freigestellt und polizeipsychologisch betreut. Andere Todesschützen wären sofort verhört worden, ohne Möglichkeit, sich untereinander abzusprechen. Die Polizisten stünden unter Schock und seien vernehmungsunfähig, begründeten Polizeisprecher die konsequente Abschottung. Den Angehörigen des Toten wurde indessen keine psychologische Betreuung angeboten.
Die Staatsanwaltschaft ging sogleich zugunsten des Todesschützen von einer Notwehrsituation aus - nach einer "vorläufigen juristischen Bewertung", wie es hieß, aber ohne Kenntnis der näheren Umstände, ohne Befragung der beteiligten Polizisten und noch vor der Vernehmung von Zeugen. Und das, obwohl das Opfer in den Rücken getroffen worden war. Dem schießenden Polizeibeamten könne bislang kein Vorwurf gemacht werden, so die vorschnell entlastende Einschätzung der Staatsanwaltschaft. ...
Die Staatsanwaltschaft, die zunächst ohne nähere Kenntnis der Umstände von Notwehr ausging, versprach, den Vorfall restlos aufzuklären. Nichts werde vertuscht. Angesichts dieser präventiven Beteuerung mutet es verwunderlich an, daß ausgerechnet die Polizeidirektion Nordhausen beauftragt wurde, gegen den beschuldigten Kollegen zu ermitteln - und nicht etwa das Landeskriminalamt oder die Abteilung "Innere Ermittlungen", wie es ein Erlaß des Innenministeriums bei Beschuldigungen gegen Polizeibeamte und besonders nach einem polizeilichen Todesschuß vorschreibt. Kritikern der anfangs auffallend zögerlichen Ermittlungen begegnete die Polizeiführung mit massiven Einschüchterungsversuchen. ...
Eine kritische Öffentlichkeit ist und bleibt notwendig, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. ... Und es ist nicht hinnehmbar, daß die Exekutive prägenden Einfluß auf die Ermittlungen und auf die anschließenden Strafverfahren nimmt, wie sie es in Thüringen wiederholt versucht hat. Sonst triumphiert immer die Polizeiversion.

Noch längere Fassung des Textes (erschienen in der FR, 12.8.2003, S. 7)


Thüringer Polizei prügelt ... aus Versehen auf Kollegen in Zivil - Innenministerium versucht Vertuschung
Der Skandal um die Prügel für Hamburger Polizisten
Aus einem Text des Anwaltes Rolf Gössner in: Ossietzky 15/2003
Die Prügelszene spielte sich in der Freien und Hansestadt Hamburg ab, während eines überaus harten Polizeieinsatzes, ganz nach dem Gusto des Hamburger Innensenators Ronald B. Schill. Anlaß war eine Demonstration gegen die Räumung des Bambule-Wohnwagenplatzes im November vergangenen Jahres. Beamte aus Schleswig-Holstein und Thüringen unterstützten die Hamburger Polizei. Drei Angehörige der Thüringer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, eines besonders draufgängerischen Spezialkommandos, verprügelten am Rande der Demonstration einen 25- und einen 32-Jährigen mit erschreckender Brutalität. Die beiden hatten nichts verbrochen, sie wehrten sich nicht einmal. Das Ungewöhnliche dieser Szene: Die Polizeiopfer waren gar keine Demonstranten, sondern Demonstranten-Darsteller - Polizisten in Zivil, die sich unauffällig unter die Demonstranten gemischt hatten, um sie zu beobachten. ...
Von dem Vorfall wäre wahrscheinlich nicht viel Aufhebens gemacht worden, wären die Opfer ganz normale Demonstranten gewesen. Doch in diesem Fall ermittelte die Hamburger Staatsanwaltschaft ernsthaft gegen die 23, 29 und 30 Jahre alten Bereitschaftspolizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt. Schließlich wurden sie sogar angeklagt. Den mißhandelten Beamten hatte die Staatsanwaltschaft offenbar mehr Glauben geschenkt als echten Demonstrationsteilnehmern. Polizisten rangieren eben ganz oben in der Glaubwürdigkeitshierarchie - auch wenn sie sich als Zivilisten getarnt haben, ihr Geschäft also Täuschung ist. ...
Die Erfurter Polizeiführung versuchte mit erstaunlicher Dreistigkeit, die Ermittlungen zu behindern, Einfluß auf das Strafverfahren zu nehmen und so die Aufklärung der Ereignisse zu torpedieren - angeblich aus reiner "Fürsorgepflicht" für ihre delinquenten Untergebenen. So erschienen die Angeklagten zunächst nicht zur Gerichtsverhandlung in Hamburg, sondern auf Drängen ihrer Polizeiführung erst beim Gesundheitsamt in Erfurt, und entschuldigten sich dann bei Gericht mit gleichlautenden amtsärztlichen Attesten: Wegen synchroner "psychologischer Beeinträchtigung" waren alle drei angeblich nicht verhandlungsfähig.


Aus "Bauwagen-Demo bringt Polizeichef vor Gericht", in: Die Welt, 11.6.2004
Während einer Demonstration von Hamburger Bauwagenbewohnern im November 2002 hatten drei Beamte der Thüringer Bereitschaftspolizei zwei Beamte aus Schleswig-Holstein in Zivil dienstunfähig geschlagen. Wegen schwerer Körperverletzung im Amt wurden die Erfurter Polizisten vor dem Hamburger Amtsgericht im Juli 2003 zu je zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit müssten die Polizisten aus dem Dienst ausscheiden. Alle drei Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein.
Im Verlauf des Prozesses hatte der Dienstvorgesetzte Richter indessen in das Verfahren eingegriffen. So versuchte er, den Verteidigern der Beschuldigten die Verteidigungsstrategie vorzuschreiben. Gleichzeitig wurde offenbar, dass Richter die Beamten auf eigene Initiative zu Amtsärzten geschickt hatte, die die drei Polizisten wegen psychischer Belastung krankschrieben. Die Angeklagten blieben daraufhin dem nächsten Verhandlungstermin fern - und erschienen erst wieder, als der Richter Haftbefehl wegen Nichterscheinens erließ.



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