Gewaltfrage

GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ

23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

Am 23.6.2004 begann der erste Versuch der Berufung zum Prozess am 15.12.2003. Aber er scheiterte schnell, denn die sogenannte Gewaltenteilung (jeder aus der Obrigkeit darf mal Gewalt ausüben?) zeigte sich an der Besetzung des Gerichts. Die Zulosung ergab, dass als SchöffInnen zwei hochrangige CDU-ParteifunktionärInnen aus der Stadt Gießen Platz genommen hätten, nämlich der CDU-Stadtverordnete Gail und das CDU-Magistratsmitglied Pfeffer-Bouffier (Schwester des Ober-Scharfmachers in Gießen, dem hessischen Innenminister Volker Bouffier). Während Gail selbst verzichtete, wollte Pfeffer-Bouffier unbedingt ihre politischen KontrahentInnen persönlich aburteilen. Das ging schief ... der Prozess platzte am zweiten Tag wegen den Wirrungen, die sich aus der Befangenheit ergaben.

Infoseiten zum ersten Berufungsversuch

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