Offener Raum

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ

Fälle aus den Dokumentationen 2004 bis 2006


1. Einleitung
2. Chronologie der Auseinandersetzung
3. Ton-Bilder-Schau zu den krassesten Fällen
4. Die Basis: Dokumentation zu Polizei und Justiz
5. Das Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz"
6. Fälle aus den Dokumentationen 2004 bis 2006
7. Links und Infos zum Thema

Gegen die Obrigkeit wird nicht ermittelt
Das Fallbeispiel: Gail-Falschaussage-Verfahren eingestellt
Viermal hintereinander, jedes Mal in einer politisch aufgeladenen Situation, log der CDU-Stadtverordnetenvorsteher Gail - einmal gegenüber dem Parlament, zweimal gegenüber der Presse und einmal vor Gericht. Strafrechtlich relevant war nur seine Falschaussage vor Gericht. Ermittlungen kamen erst in Gang, als die Lüge öffentlich thematisiert wurde und Gail sowie einige seiner politischen Freunde mit absurden Angriffen gegen die, die die Lügen enthüllt hatten, das Thema auf den Vorgang lenkten. Doch obwohl die Situationen, in denen Gail gelogen hatte, politisch brisant waren und daher ein Versehen auszuschließen war, bescheinigte die Staatsanwaltschaft dem CDU-Politiker genau das: Er hätte fahrlässig gehandelt. Das war nicht nur Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt, sondern auch eine Ungleichbehandlung vor Gericht, denn Menschen ohne Zugehörigkeit zu den herrschenden Eliten werden so nicht behandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft war es jedoch nur ein Teil einer Serie von skandalösen Verfahrenseinstellungen bei Straftaten Gießener Politiker*innen.
Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.

Der spektakulärste Fall: 14.5.2006 - Freiheitsberaubung in Amt und Uniform
Fallbeispiel: Polizeiüberfall, Haft, Hausdurchsuchung, DNA-Entnahme, Beschlagnahmen - der 14. Mai 2006
Ein besonderer Höhepunkt entstand an diesem Tag. Mehrere Personen wurden nachts überfallen in einer fernsehreifen Inszenierung. Die Polizei dachte sich Straftaten komplett aus, verschwieg ihre eigene Observation der Personen (um behaupten zu können, diese seien woanders gewesen), machten eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt ohne Durchsuchungsbefehl und sperrten einen Menschen länger ein (Unterbindungsgewahrsam für fünf Tage). Danach wurde Akteneinsicht verweigert und Recht gebogen, dass es nur so kracht. Gegen die verantwortlichen Richter*innen stellte der Betroffene Anzeigen u.a. wegen Freiheitsberaubung.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich" ... das ganze Kapitel als PDF)
Am 18. Juni 2006 hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Vorgehen von Justiz und Polizei nicht nur als komplett und von Anfang an rechtswidrig bezeichnet, sondern die lancierte Gewahrsamnahme mit Methoden zur Nazi-Zeit verglichen. Zudem verwies das OLG darauf, dass eine weitere Aufklärung an anderer Stelle erfolgen müsse. Mehr zum OLG-Urteil hier ...

Polizeigewalt vertuschen
Fallbeispiel: Der 11.4.2005, Klageerzwingung, Verfassungsklage
Die Polizei verprügelt in einem für sie günstigen, weil zeug*innenfreien Augenblick einen Polizeikritiker. Doch die Beweislage gegen die Polizei ist trotzdem erdrückend, denn sie filmt ihre Tat. Der Betroffene erstattet Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft verbündet sich mit den Täter*innen. Statt das belastende Video selbst zu sichten, beauftragt sie ausgerechnet die für politische Ermittlungen gegen das Opfer der Polizeigewalt zuständige Kriminalkommissarin im Staatsschutz damit, eine Abschrift des Videoinhaltes zu machen. Dieser hat mit dem Video nichts mehr zu tun, sondern erfindet eine neue Story. Auf deren Grundlage stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Polizei ein. Eine Klageerzwingung vor dem OLG scheitert an angeblichen Formfehlern. Erfolgreich arbeiteten die Justizbehörden hier als Strafvereitler im Amt - wie immer, wenn Teile der herrschenden Institutionen verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.

Vogelfrei - warum ein Polizeikritiker nicht mehr gegen Polizeigewalt klagen darf ...
Das Verwaltungsgericht Gießen sollte eine Gewahrsamnahme durch die Polizei überprüfen. Diese hatte mal wieder grundlos einen Kritiker der Polizei verhaftet - beim Flugblätterverteilen in der Nähe eines Polizeifestes. Doch das Verwaltungsgericht wollte nichts überprüfen und rettete das Image der Polizei durch eine spektakuläre Entscheidung: Wer die Polizei ärgert, hat selbst schuld, wenn er/sie verhaftet wird. Auch wenn es dafür keinen Grund gibt ... Außerdem sind Polizeiaussagen "festgestellte Tatsachen", d.h. immer war.

Demorecht Gießener Art
Fallbeispiel: 11.1.2003 und Verfassungsklage
Auf Geheiß des anwesenden hessischen Innenministers Volker Bouffier greifen Polizisten eine Demonstration an, ohne dafür einen Grund zu haben, zu benennen und auch ohne die Demonstration vorher aufzulösen. Sie beschlagnahmen zunächst ein Transparent und verhaften dann den Redner mitsamt seinem Megaphon. Gegen den Verhafteten wird dann ein Prozess begonnen, in deren Verlauf der als Zeuge auftretende Polizei-Einsatzführer, die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, Amts- und Landgericht in ihren Urteilen, der Generalstaatsanwaltschaft in seiner Stellungnahme zur Revision und dann das Oberlandesgericht in der Ablehnung der Revision auf abenteuerlichste Weise das Versammlungsrecht mit Füßen treten. Sie ordnen blindwütig ihrem politischen Willen, den Angeklagten zu verurteilen, die bestehenden Grundrechte unter. Ihre Rechts- und Verfassungsbrüche sind bemerkenswert umfangreich und klar ersichtlich, so dass ein Versehen auszuschließen ist. Nur der Polizei-Einsatzführer zeigte sich als völlig unwissend in Sachen Versammlungsrecht. Alle juristischen Instanzen haben wissentlich gelogen, die Verfassung gebrochen und das Recht gebeugt.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 8, Abs. 1: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" ... das ganze Kapitel als PDF.
Achtung!!! Das Verfassungsgericht hat am 30.4.2007 entscheiden und klargestellt, dass das Demorecht gebrochen wurde. Mehr hier ...

Widerstand ist Pflicht - Gerichtspossen
Fallbeispiel: Der Prozess gegen eine Widerstandshandlung bringt neue Rechtsfehler und –beugung
Die im Laufe der Jahre entstandenden Masse an Rechtsbrüchen und auch Grundrechtsverstößen der Gießener Gerichte und Staatsanwaltschaft ist unübersehbar. Das änderte sich auch nicht, als am 4.9.2006 ein Gerichtsverfahren gerade wegen einer Aktion gegen die Justiz und ihre ständigen Rechtsbeugungen beginnt. Statt hier besonders aufzupassen, beweisen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht geradezu, wie richtig die Parolen waren, die am 3.12.2003 von Unbekannten auf die Wände der Justizpaläste gesprüht wurden. Urteilstermin war am 20.11. - bis dahin aber hatten Gießener Justizbehörden mehrfach Recht gebrochen, darunter erneut die Verfassung. Dieses gilt im Besonderen für die beiden am 3.12.2003 mit justizkritischen Parolen besprühten Behörden, dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft. Daher ist die vor dem Gericht angeklagte Widerstandshandlung jenseits der Frage, wer diese ausgeübt hat, schon aufgrund des Verfahrens selbst durch den § 147 der Hessischen Verfassung gedeckt. Bei einer Verurteilung auch in höchster Instanz wird das Verfassungsgericht diesen Fall daher zu behandeln haben. Darüberhinaus bewiesen die beiden betroffenen Institutionen mit den Rechtsbrüchen in Ermittlungen und Verfahren erneut, dass die farbige Kritik vollständig berechtigt war. Die Täter sitzen in Roben und Uniform zu Gericht und urteilen über ihre Opfer ... das ganze Kapitel als PDF.

Bouffiersches Recht?
Die Rolle des hessischen Innenministers und seiner Getreuen in der CDU (das ganze Kapitel als PDF). Internetseite zu Bouffier ...

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 3.135.201.101
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam