FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ ÜBERALL
Polizei tötet - Beispiel 2
Beispiele aus Hessen ● Fälle aus Gießen ● Fallbeispiele aus Kirchhain ● Rhein-Main ● Polizeigewalt: Fälle überall ● Polizei tötet - Beispiel 1 ● Polizei tötet - Beispiel 2
Ein Rentner wird erschossen, weil als Folge öffentlicher Angstkampagnen mit einem Riesenaufwand nach einem geflüchteten Frauenmörder (Dieter Zurwehme) gefahndet wird. Der Rentner sieht dem Frauenmörder nicht ähnlich, wird aber trotzdem von zwei Polizisten erschossen. Alle Mordmerkmale sind erfüllt, doch die Ermittlungen werden zunächst eingestellt, nach erfolgreicher Beschwerde folgt dann ein Freispruch. Die Cops seien aufgeregt gewesen, da könne schon mal unbedacht geschossen werden ...
Zwei Nachträge
Die Witwe wird auch vergessen - ist ja nur ein Rentner, der da gestorben ist. Die Polizei kümmert sich lieber um die Todesschützen, dass die wegen ihrer Tat nicht so leiden müssen. So wird die Witwe erst durch die Presse auf den Tod ihres Mannes aufmerksam.
Späterer Fall: Polizisten verprügeln Demonstranten - wahrscheinlich wäre auch hier eine Verurteilung wegen Widerstands die Folge gewesen. Dummerweise aber waren es Spitzel der Polizei - und jetzt wurden plötzlich die Prügelnden verurteilt.
Merke daher: Wer von der Polizei verprügelt wird, bekommt ein Verfahren an den Hals und wird vermutlich auch verurteilt wegen Widerstand, damit die Statistik stimmt mit der zunehmenden Gewalt gegen die Polizei. Schließlich lässt sich damit dann die weitere Aufrüstung der Polizei begründen ...
Aus einem Rückblick "Keine Strafe für Todesschuss auf Unbeteiligten", in: Thüringer Landeszeitung am 9.4.2015
Oberstaatsanwalt Raimund Sauter bezeichnet die Erschießung als „äußerst tragisch“. Die beschuldigten Polizisten werden vom Dienst suspendiert, bald darauf wird gegen sie wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Als ein halbes Jahr später jedoch bekannt wird, dass die Ermittlungen gegen die Fahnder eingestellt wurden und somit straffrei bleiben, schlägt das hohe Wellen. Den Polizisten werden Stress, Angst und Überforderung zugute gehalten. Die Schüsse auf den 62-Jährigen seien reflexhaft abgegeben worden, heißt es.
Durch das Gerangel an der Tür im halbdunklen Flur habe sich eine Eigendynamik entwickelt, sagen die Ermittler. Die Beamten seien gezwungen worden, in Sekundenschnelle zu handeln. Zwar habe es sich objektiv um fahrlässige Tötung gehandelt, subjektiv aber hätten die Beamten das Geschehen nicht mehr steuern können und nicht bewusst gehandelt, weshalb sie keine strafrechtlichen Konsequenzen erwarten müssen.
Aus "Keine Strafe für Todesschuss auf Unbeteiligten", in: Spiegel am 17.12.1999
Beide Beschuldigten hätten erklärt, dass sie "unabsichtlich, gleichermaßen als Reflex" geschossen hätten, was vom Expertengutachten zweifelsfrei bestätigt worden sei.
Aus "Tödliche Verwechslung: Polizei soll vor Gericht", in: taz am 28.2.2003
Ein erstes Ermittlungsverfahren gegen die Todesschützen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung war bereits im Dezember 1999 eingestellt worden. Ein Gutachten hatte ihnen eine „starke Stresssituation“ bescheinigt, als deren Folge die Schüsse „nicht auf einer bewussten Handlung“ beruht hätten. Der Beamte, der Beate ins Herz schoss, so hieß es, habe „im Grenzbereich seiner Informationsverarbeitung“ operiert. Sein Kollege sei durch dessen Schuss einem „unbewussten Mitzieh-Effekt unterlegen“.
Zwei Nachträge
Die Witwe wird auch vergessen - ist ja nur ein Rentner, der da gestorben ist. Die Polizei kümmert sich lieber um die Todesschützen, dass die wegen ihrer Tat nicht so leiden müssen. So wird die Witwe erst durch die Presse auf den Tod ihres Mannes aufmerksam.
Späterer Fall: Polizisten verprügeln Demonstranten - wahrscheinlich wäre auch hier eine Verurteilung wegen Widerstands die Folge gewesen. Dummerweise aber waren es Spitzel der Polizei - und jetzt wurden plötzlich die Prügelnden verurteilt.
Merke daher: Wer von der Polizei verprügelt wird, bekommt ein Verfahren an den Hals und wird vermutlich auch verurteilt wegen Widerstand, damit die Statistik stimmt mit der zunehmenden Gewalt gegen die Polizei. Schließlich lässt sich damit dann die weitere Aufrüstung der Polizei begründen ...

