Projektwerkstatt Saasen

DURCHSUCHUNGEN

Konkrete Fälle von Hausdurchsuchungen und Folgestreitereien


1. Polizeiliche Durchsuchungen von Personen und Sachen
2. Haus- oder Wohnungsdurchsuchung
3. Strafprozessordnung
4. Polizeirecht
5. Konkrete Fälle von Hausdurchsuchungen und Folgestreitereien
6. Tipps zum rechtlichen Zerlegen von Durchsuchungen
7. Links


Im Original: Beispiele illegaler Hausdurchsuchung 1999
Am 19.10.1999 kam es zu einer Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt - ohne Durchsuchungsbefehl und ohne genaue Angabe von Gründen. Behauptet wurde nur, nach einer Person zu suchen - warum und warum in der Projektwerkstatt, wurde bereits nicht mehr verbal, sondern durch einen Faustschlag der Polizei ins Gesicht des Fragenden beantwortet. Der Fragende war allerdings durchaus berechtigt, sich der Polizei entgegenzustellen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Polizei bereits ohne Rückfrage Teile des Hauses durchsucht und traf in einem Durchgang eher zufällig auf die fragende Person. Die war formaler Vertreter des Vereins, der Hauseigentümer ist. Direkt nach dem Ereignis (die Polizei durchsuchte die Räume zwar, aber erfolglos), schrieb die fragende und geprügelte Polizei einen Brief an die Polizeistation Grünberg.
1. Beschwerdebrief über die illegale Hausdurchsuchung
Beschwerde

2. Absurder aber noch als die Hausdurchsuchung selbst sind die Ausflüchte der Polizei nach einer Beschwerde über den Übergriff. Auf obige Anfrage erhielt die Projektwerkstatt einen Tag später folgende Auskunft:
Antwortschreiben zur Beschwerde, Seite 1

3. Das gab wenig her, darum erhielt die Polizei noch eine Nachfrage und antwortete wieder - ohne zu vergessen, darauf hinzuweisen, dass weitere Fragen nicht beantwortet würden. Bemerkenswert ist diese aber auch schon. Zum einen stellt die Polizei in Frage, dass der Anfragende überhaupt eine berechtigte Person sei, obwohl in der Anfrage klar formuliert wurde, dass sie als vertretungsberechtigte Person des Hauseigentümers handeln würde. Aber die Polizei schafft sich ihre Wahrheit halt beliebig selbst. Irgendeine Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung ergibt sich nirgends, die Polizei weigert sich auch abschließend, einen Grund zu nennen.
Antwortschreiben zur Beschwerde, Seite 2

Am 10.1.2003 kam es in der Projektwerkstatt zu einer deutlich spektakuläreren illegalen Hausdurchsuchung. Diesmal wird die Rechtswidrigkeit auch gerichtlich geklärt - mit Erfolg. Mehr hier ...

Polizei reinlassen?
Die fackeln regelmäßig nicht lange. Aber auch hier kann subversives Recht helfen - z.B. sich auf folgende, tatsächlich von einer Polizeistelle öffentlich verbreitete Vorgehensweise berufen:

Deshalb rät die Polizei erneut:
Lassen Sie keine Ihnen unbekannten Personen, gleich welcher Behörde sie angeben zu kommen, in die Wohnung, ohne die folgenden Maßnahmen durchgeführt zu haben:
- Verlangen Sie die Aushändigung des Behördenausweises und ggfls. Auskunft darüber, in wessen Auftrag die Person erschienen ist.
- Prüfen Sie diese Angaben bei der angegebenen Behörde telefonisch nach. Suchen Sie die Telefonnummer selbst aus dem Telefonbuch bzw. rufen Sie die Auskunft an.
- Achten Sie darauf, dass die erschienen Personen, in der Zeit während Sie die Überprüfungen vornehmen, nicht unbemerkt in die Wohnung gelangen können - schließen Sie die Wohnung.
Jeder Mitarbeiter einer Behörde wird dieser Bitte der Überprüfung nachkommen. Weigert sich der Betreffende, sich auszuweisen bzw. die zuständige Behörde zu nennen, lassen Sie ihn nicht in die Wohnung.
Willi Schwarz, Pressesprecher
Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Wetterau, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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