Projektwerkstatt Saasen

MYTHEN ÜBER DEUTSCHLAND: GMBH, BESETZTES LAND, LICHTGESTALT DER WELT ... ODER WAS?

Die BRD existiert nicht


1. Einleitung
2. Die BRD existiert nicht
3. Deutschland existiert zwar, aber nur als GmbH
4. Deutschland existiert schon, ist aber von fremden Mächten besetzt und ohne Friedensvertrag
5. Deutschland existiert schon, soll aber vernichtet werden
6. Von fehlenden Unterschriften bis zur Missachtung der tollen Gesetze
7. Deutschland finanziert die Welt / viele andere Länder
8. Manipulierte Geschichte - das Deutschland der Weltvereinfacher
9. Bestreiten der Massenmorde (Holocaustleugnung)
11. Denk ich an Deutschland voll umnachtet ... konkrete Pläne für die nationalen Rettung
12. Links und Materialien

Viele "VerschwörungstheoretikerInnen" behaupten, die BRD würde gar nicht existieren, weil die Verfassung nie vom Volk angenommen wurde. Formal sei wegen diesem Mangel immer noch das Deutsche Reich existent. Teile der Menschen, die so argumentieren, haben sich als "Reichsdeutsche" oder in ähnlichen Konstellationen, mitunter sogar mit Exilregierung, eigenen Verwaltungsstrukturen wie dem "Deutschen Amt", Ausweisen und KFZ-Kennzeichen, eigenen Verträgen oder gesetzesähnlichen Schriften eingerichtet.

Was ist davon zu halten? Ist die BRD in Realität das, was Bielefeld immer als Witz nachgesagt wird (nämlich nicht existent)?
  • Nein. Die Grundannahme, Deutschland hätte keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, das nie vom Volk beschlossen wurde, stimmt zwar, ist aber nicht relevant - und das gleich doppelt. Denn erstens ist nicht der Name einer Verfassung entscheidend (das Gericht, welches über die Einhaltung des Grundgesetzes wachen soll, heißt sogar Verfassungsgericht). Zweitens wäre es aus staatskritischer Sicht zwar begrüßenswert, wenn Staaten nicht existieren würden, deren Verfassung nie vom „Volk“ (was ist das?) angenommen wurde. Schließlich würden dann ziemlich viele von ihnen vom Globus verschwinden. Deutschland im Übrigen komplett, denn was die Reichsdeutschen verschweigen, ist, dass ihr "Argument" für das 3. Reich und alle Vorphasen genauso gelten würde. Doch leider ist das nicht so, dass Staaten von der Zustimmung ihrer Bevölkerung abhängen. Immerhin ergibt sich aber ein einfacher Tipp, wie dieser nicht nur vereinfachten, sondern schlicht falschen Sicht begegnet werden kann: Den Reichsdeutschen und ähnlichen Gruppen zustimmen und das Argument erweitern. Sollte nämlich ein Staat nur existieren, wenn er eine vom "Volk" legitimierte Verfassung hat, so gibt es Deutschland nicht - und noch viel spannender: Es gab diesen Staat nie! Leider aber ist irrelevant, was aus emanzipatorischer Sicht wie ein schöner Traum wirkt. Die Reichsfans finden diese Vorstellung nicht mehr so toll, lassen sich aber ausreichend irritieren. Denn ein Argument, warum gerade die Machtergreifung zum "Dritten Reich" oder Bismarcksche Launen eine Reichsgründung besser legitimieren sollen als die BRD, fällt ihnen nämlich nicht ein.
  • Dass Deutschland eine Verfassung hat, welche Grundgesetz heißt und wie eine Verfassung z.B. vom Verfassungsgericht ausgelegt wird, wissen die "Verschwör/urbelungstheoretiker_innen" sogar selbst. Denn fast alle, die überhaupt Quellen angeben, beziehen sich auf das Buch von Karl Albrecht Schachtschneider mit dem Titel "Die Souveränität Deutschlands". Schachtschneider ist ein konservativ-national denkender Mensch, aber sein Buch ist eindeutig: "Ein solches Verfassungsgesetz ist das Grundgesetz. Seine Geltung als Verfassungsgesetz hängt nicht von dem Zustandekommen 1949 ab, sondern von der Anerkennung durch das Volk und die langjährige Praxis. ... Der Einfluss der Siegermächte des Westens auf das Grundgesetz bedeutet nicht, dass das Grundgesetz nicht das Verfassungsgesetz der Deutschen ist."

Im Original: Aus "Die Souveränität Deutschland"
Buch von Karl Albrecht Schachtschneider, erschienen in DEM Verlag vereinfachter Welterklärungen (Kopp)
Verfassung und Verfassungsgesetz sind zu unterscheiden.
Die Verfassung ist mit dem Menschen geboren. Sie steht nicht zur Disposition der Politik. ...
Das Verfassungsgesetz materialisiert die Verfassung gemäß der Lage des jeweiligen Staates. Die Verfassung darf der Verfassungsgesetzgeber nicht schädigen. Ein solches Verfassungsgesetz ist das Grundgesetz. Seine Geltung als Verfassungsgesetz hängt nicht von dem Zustandekommen 1949 ab, sondern von der Anerkennung durch das Volk und die langjährige Praxis. Art. 79 Abs. 3 GG, die Unabänderlichkeitsklausel, schützt die Verfassung vor dem verfassungsändernden Gesetzgeber ... (S. 32)
Die weitere Entwicklung Deutschlands hat, so wie es die Siegermächte vorgeschrieben haben, wie es aber auch dem Willen des deutschen Volkes entsprach, zu einem neuen Verfassungsgesetz Deutschlands, dem Grundgesetz, geführt. Dieses war auch für die verfasst, denen mitzuwirken versagt war, die Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone/DDR. Vor allem diesem Gebiet wurde durch Art. 23 GG a. F. der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland ermöglicht. Dieser ist mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erfolgt, sodass das Grundgesetz als das neue Verfassungsgesetz Deutschlands dort auch gilt. ...
Der Einfluss der Siegermächte des Westens auf das Grundgesetz bedeutet nicht, dass das Grundgesetz nicht das Verfassungsgesetz der Deutschen ist. Zum einen ist es als solches jahrzehntelang mit fast uneingeschränkter Zustimmung in den alten Ländern Deutschlands gelebt worden und wird jetzt auch schon 22 Jahre in den neuen Ländern ohne relevanten Widerspruch gelebt, zum anderen sagt die Präambel, freilich gegen die Fakten, dass "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" hat. Nicht das Deutsche Volk hat seine verfassungsgebende Gewalt, das Fundament seiner Souveränität, ausgeübt, sondern die Vertreter des Volkes, die für diese Aufgabe nicht gewählt waren. Das ist ein Mangel, der aber wegen der jahrzehntelangen Anerkennung des Grundgesetzes als Verfassungsgesetz Deutschlands das Grundgesetz nicht illegalisiert oder diesem auch nur die Legitimität nimmt. Diese Anerkennung kommt vor allem in den Wahlen mit hoher Wahlbeteiligung und in der allseits respektierten Verfassungsrechtsprechung, die das Grundgesetz weitgehend zur Geltung und Wirkung bringt, zum Ausdruck. Wesentlich ist, dass das Grundgesetz der Verfassung, die mit den Deutschen geboren ist, nämlich der Menschheit des Menschen jedes Deutschen, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit genügt und einen Staat, der demokratisch, rechtsstaatlich und sozial sein soll, verfasst. Der Verfall des Grundgesetzes durch den parteienstaatlichen Europäismus beeinträchtigt nicht die Geltung des Grundgesetzes. Vielmehr ist es die Aufgabe unserer Zeit, das Grundgesetz der Deutschen gegen die politische Klasse und deren Integrationismus zu verteidigen, d. h. wieder zur Wirkung zu bringen.
Durch das World Wide Web (WWW) geistern Äußerungen, dass die SHAEF-Gesetze nach wie vor gelten und die Verhältnisse des Deutschen Reiches bestimmen würden, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht mehr bestehe. Sie sei entweder gar nicht entstanden oder durch die Aufhebung des früheren Beitrittsartikels 23 des Grundgesetzes untergegangen; denn wegen dieser Aufhebung habe das Grundgesetz seinen Geltungsbereich verloren. Diese Auffassung ist unhaltbar. Ich spreche sie an, weil sie viele Menschen besorgt. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist völlig klar und im Übrigen im Grundgesetz und in vielen Gesetzestexten und auch in Vertragstexten angesprochen. Deutschland und das Staatsgebiet Deutschlands gemäß dem Zwei plus Vier Vertrag (dazu 11) sind von allen Staaten anerkannt. Die Präambel des Grundgesetzes nennt mit den Ländern Deutschlands auch das Staatsgebiet, wie es dort heißt, Deutschlands und den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Jedenfalls ist es, weltweit anerkannt, das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Art. 144 Abs. 2 GG, der auf Art. 23 GG a. F. Bezug nimmt, ist obsolet, zum einen, weil Art. 23 GG durch den europäischen Integrationsartikel ersetzt worden ist, zum anderen, weil es kein Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, in dem die Anwendung des Grundgesetzes trotz dessen Geltung, wie es diese Vorschrift voraussetzt, Beschränkungen unterliegt. ... (S. 190f)



Existiert die BRD gar nicht, weil das Volk (was ist das?) nie über eine Verfassung abgestimmt hat? Es gibt zwei lustige Begründungen, warum das Unsinn ist ...

  • Zudem: Ein Staat legitimiert sich ganz anders. Ob er formal gegründet wurde oder nicht, ist völlig egal. Manche Staaten lassen sich die von kleinen Kreisen nach ihrem Gutdünken ausgearbeitete Verfassung zwar nachträglich durch eine Volksabstimmung legitimieren. Doch dass sie dieses überhaupt können, zeigt schon, dass sie nicht erst durch die Verfassungsgebung entstanden, sondern umgekehrt. Ein Referendum dieser Art kann ja nur durch den bereits vorher vorhandenen Machtapparat im Staat inszeniert werden. Die Verfassung braucht den Staat, nicht umgekehrt. Insofern startet jeder Staat ohne Legitimation - manche besorgen sich eine scheinbare später, andere lassen das. Staaten legitimieren sich durch nichts Anderes als ihr Gewaltmonopol, also Waffen, Gefängnisse usw. Das trifft - unter anderem - auch auf Deutschland zu, und daher existiert der Staat genauso wie der Rest der Nationen dieser Welt.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, was eigentlich besser wird dadurch, dass eine Verfassung vom "Volk" beschlossen wird. Sind Kriege, Knäste oder Lohndrückerei besser, wenn sie legitimiert sind? Wird Unterdrückung erträglicher, wenn sie eine Verfassung im Rücken hat? Eine Rundmail am 7.2.2012 in Kreisen der WeltvereinfacherInnen suggeriert das: "Ich halte dies für ein primär wichtiges Ziel, weil alles andere (inkl. "unserer" CT-Problematik) von einem selbstbestimmten Staat und seiner Souveränität anderen Mächten gegenüber abhängt. Da bin ich mir so sicher, weil das Symptom, dass niemand auf meine Protestbriefe wahrheitsgemäß antwortet, ein Untertanensymptom ist, weil niemand antworten DARF!"

Viele deutsche Reiche
Wer die Existenz der BRD leugnet und behauptet, das deutsche Reich bestehe weiter, wird landläufig als "Reichsbürger" bezeichnet. Das ist inzwischen zum Schimpfwort für viele Verschwörungsgläubige geworden und dann sehr ungenau. Es gibt aber tatsächlich viele, die in ihren Phantasiewelten leben. Dabei existiert nicht nur ein deutsches Reich, sondern ganz viele. Etliche Gruppen bezeichnen sich als Nachfolger des Deutschen Reiches. Ihre musealen Reichskanzleien, in denen sie ihre Art von Ritterspielen abhalten und diese für echt halten, sind über das ganze Land verstreut.

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