Projektwerkstatt Saasen

MENSCH-TIER-DUALISMUS

Dualismus als folgenreiches Denkprinzip


1. Einleitung
2. Dualismus als folgenreiches Denkprinzip
3. Gleichsetzung menschliche Gesellschaft und tierisches Zusammenleben
4. Links zu kritischen Seiten

Aus Griffin, Susan. „Split Culture“. Healing the Wounds: The Promise of Ecofeminism. Hg. Judith Plant. Santa Cruz: New Society. 1989: 7-17
Die Aufteilung unseres Geistes ist in unserer Sprache eingeprägt. Für uns bedeutet das Wort Denken eine Aktivität, die separat vom Gefühl ist, so wie das Wort Verstand einen Platz getrennt vom Leib [...] suggeriert. [...] Und dieser Geist, gelehrt und geschult durch diese Zivilisation, kennt sich selber nicht. Dies ist ein Geist im Exil von seiner eigenen Weisheit.

Aus Rogausch, Günther (1999): Innerhalb einer Kultur des Schlachthofes – Jenseits von Fleisch. In: Tierrechts Aktion Nord (Hrsg.): Reflexionen zum Mensch-Tier-Verhältnis. Hamburg: Selbstverlag (S. 14)
Gerade ein Nicht-Ausschluß des Emotionalen - welcher nicht damit gleichzusetzen ist, Emotionen per se als „gut“ anzusehen - die Absage an ein dualistisches Weltbild ermöglicht es uns, Wahrheiten zu erkennen: Der Leib, die Sinne und die Gefühle sind eine Quelle der Erkenntnis. Ich mache mir Gedanken, aber das heißt doch nicht, als Geist außer- und oberhalb meines Körper zu schweben. Ich habe Gefühle, aber deshalb habe ich meinen Kopf nicht abgetrennt und entmaterialisiert oder anders formuliert, vergeistigt. Ich kann durch mein Denken fühlen und durch mein Fühlen denken! Empathie ist z.B. nicht in einer der beiden Kategorien Ratio und Emotion zu fassen, sie stellt unser Miteinander nicht ein Gegen-Andere ins Zentrum der Erkenntnis.

Geist-Körper-Dualismus

Aus Volkmar Sigusch, Frankfurter Rundschau, 14.11.1006
Der Körper ist heute entweder das Tierische, das Schlechte, das Sterbliche, die Leiche, die schon der antike Geist aus ihm gemacht hat, oder er ist das letzte Bollwerk gegen das alles durchdringende Kulturelle, der letzte Schlupfwinkel, in den sich die Natur als das scheinbar Ursprüngliche zurückgezogen hat. Daraus folgern die einen, es komme darauf an, den Körper zu durchleuchten, weil er uns beispielsweise sage, wes Geschlechts wir sind, während die anderen folgern, der Körper sei belanglos, weil Seele und Geist das Körpergeschlecht nicht nur überwinden könnten, sondern eigentlich erst fabrizierten.
Beide Positionen werden heute in den Wissenschaften vertreten, greifen aber zu kurz wie alle Oppositionen, die nichts von Wechselwirkungen wissen wollen. Die Wirklichkeiten sind komplexer, als es sich ausgefeilte Theorien ausmalen, die alles wegschneiden, was nicht unter ihre Begriffe zu zwingen ist. Die Wirklichkeiten folgen nicht dem Schema Entweder-Oder, und die Körperseelen sind so tot oder lebendig wie die Kultur, die sich in sie einschreibt. Im Grunde liegen Körper und Seele untrennbar ineinander. Vom Körper wüssten wir gar nichts, hätte er sich nicht in der Seele niedergeschlagen. Von der Seele wüssten wir gar nichts, hauste sie nicht im Körper. Doch zur Verrücktheit der hiesigen Kultur gehört, dass es nicht gelingen will, Körper und Seele zusammenzudenken und zusammenzuleben.
Am Beginn der europäischen Moderne dachten Denker Geist und Materie auseinander, ein Schnitt, ohne den die Naturwissenschaften und die Technik ihren Siegeszug nicht hätten antreten können. Er ermöglichte, die Außenwelt, die "res extensa", "objektiv" zu beobachten und zu vermessen, als sei sie von der Innenwelt unabhängig, jener so genannten res cogitans, die als "subjektiv" herabgesetzt wurde. Tatsächlich aber lagen Geist und Materie ineinander wie Körper und Seele. Die Innenwelt formte die Außenwelt, und die Außenwelt formte die Innenwelt.
Die klassische Physik nahm an, gleiche Ursachen hätten gleiche Wirkungen. Die heutige Physik postuliert verschiedene Wirkungen trotz gleicher Ursachen. Schon lange sind die Naturwissenschaften so gescheit, Ordnung und Chaos zusammenzudenken. Und die kritischen Philosophien wissen schon lange, dass in Wirklichkeit die kulturelle Natur, die noch immer die zweite oder dritte genannt wird, insofern die erste ist, als die biotische Natur, die gemeinhin als die erste angesehen wird, von geringerer Wirkmächtigkeit ist als die kulturelle.
Das Denken in einfachen Kausalitäten und Oppositionen nach dem Schema Natur/Kultur, Ursache/Wirkung, angeboren/erworben ist von den Natur- wie Geisteswissenschaften zu den Akten des alten Denkens gelegt worden, west aber in uns allen fort. Wir wissen etwa, dass körperliche Merkmale nicht das erotische und sexuelle und geschlechtliche Erleben und Verhalten eindeutig und ein für allemal festlegen. Doch wir wünschen es, weil es uns immer noch Sicherheit gibt.


Im Original: Texte von und über Peter Singer
Aus "Die Ethik der Embryonenforschung"
Die Forschung an Embryonen stellt uns bedeutende medizinische Fortschritte in Aussicht. Zu den ersten und unmittelbarsten gehört die Verbesserung der In-vitro-Fertilisation. Wenn es uns nicht gelingt, die Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation zu erhöhen, bleibt es fraglich, ob sie das Geld wert ist, das wir gegenwärtig für sie ausgeben. Australische Forscher sind außerdem an der Embryonenforschung interessiert, weil sie gerne sicherstellen würden, daß sich auch diejenigen Embryonen normal entwickeln, die aus tiefgefrorenen menschlichen Eizellen erzeugt werden. Zudem möchten sie verschiedene Techniken der "Mikro-Injektion" testen - also Verfahren, bei denen die Spermien direkt in die Eizelle eingebracht werden -, da sich mit ihrer Hilfe zumindest jene Formen männlicher Unfruchtbarkeit reduzieren ließen, die durch abnormale Spermien oder eine zu geringe Spermienzahl bedingt sind. Das nächste Forschungsziel wird die Vermeidung genetischer Defekte sein. Wenn solche Defekte schon bei frühen Embryonen erkannt werden, können sich erblich belastete Eltern für eine In-vitro-Fertilisation entscheiden, bei der nur die gesunden Embryonen transferiert werden. Dies würde Frauen davor bewahren, genetisch defekte Embryonen - wie bisher - selektiv abtreiben zu müssen. Weitergehende Forschungen könnten auch zur Entwicklung einer Gen-Therapie führen, die beispielsweise in solchen Fällen anwendbar wäre, in denen Individuen bereits mit einem mono-genetischen Defekt wie Thalassämie, Sichelzellenanämie, ADA-Mangel oder dem Lesch-Nyhan-Syndrom geboren wurden.Die langfristigen Fortschritte sind sogar noch dramatischer. Dazu zählen u.a. ein besseres Verständnis der Entwicklung von Krebszellen, sowie schnellere und zuverlässigere Methoden, um zu prüfen, ob neue Arzneimittel bei schwangeren Frauen eventuell Fruchtschäden hervorrufen. Die Verwendung von Embryonen könnte auch eine Alternative zu den gesetzlichen Sicherheitstests bieten, bei denen gegenwärtig vielen Tieren beträchtliches Leid zugefügt wird. Was die klinische Anwendung betrifft, so könnte die Kultivierung von Blut-Stammzellen die Heilung von Krankheiten wie Sichelzellenanämie und Leukämie ermöglichen; und schließlich mag es sogar möglich sein, isolierte Organe zu entwickeln, die - in-vitro kultiviert - dazu verwendet werden könnten, kranke Organe von Kindern und Erwachsenen zu ersetzen.
Ist eine solche Forschung akzeptabel? Ich meine: Ja! Sobald wir bereit sind, uns von einem Weltbild zu befreien, das auf einigen spezifisch religiösen Prämissen beruht, werden wir einsehen, daß der frühe Embryo kein Recht auf Leben haben kann. Um es vorläufig auf einen Punkt zu bringen, der als grobe Annährung an unsere spätere Antwort dienen kann: So wie wir den Hirntod als das Ende einer Person betrachten, sollten wir das Hirnleben als den Beginn einer Person betrachten. Vor diesem Zeitpunkt können wir den Embryo daher mit Einwilligung derer, aus deren Ei- und Samenzelle er sich entwickelt hat, zur wissenschaftlichen Forschung verwenden.
Ich werde nicht weiter ausführen, aus welchen Gründen ich diese Ansicht vertrete, denn das habe ich bereits an anderer Stelle getan. Mein Kerngedanke ist, daß das Standard-Argument, mit dem man dem Embryo ein Recht auf Leben zuzusprechen sucht, auf einer Wortverdrehung beruht. Dieses Argument lautet bekanntlich: Jedes menschliche Wesen hat ein Recht auf Leben. Der menschliche Embryo ist ein menschliches Wesen. Also hat auch der menschliche Embryo ein Recht auf Leben!
Die Wortverdrehung liegt in der Verwendung des Begriffs "menschliches Wesen". Ohne jeden Zweifel ist der Embryo ein menschliches Wesen in dem Sinne, daß er ein Mitglied der Spezies Homo sapiens ist. Aber ist der Embryo auch ein menschliches Wesen in dem moralisch relevanten Sinn, den wir meinen, wenn wir von menschlichen Wesen sagen, daß sie ein Recht auf Leben besitzen, das nicht-menschliche Wesen nicht besitzen? Wenn wir fragen, weshalb Menschen ein Recht auf Leben haben, das beispielsweise Hunde, Schweine oder Krallenaffen nicht haben, wird sich jede plausible, nicht-religiöse Antwort auf unsere überlegenen geistigen Fähigkeiten beziehen müssen - auf unser Selbstbewußstsein, unsere Rationalität, unser Sittlichkeitsgefühl, unsere Autonomie oder eine Kombination davon. Eigenschaften wie diese sind es, würden wir sagen, die uns zu "wirklichen Menschen" machen. Oder genauer: Eigenschaften wie diese sind es, die uns zu Personen machen. Wenn es aber dies ist, was wir meinen, wenn wir von menschlichen Wesen - oder besser: Personen - sagen, daß sie ein Recht auf Leben haben, dann wird sofort klar, daß der Embryo, insbesondere der frühe Embryo, kein menschliches Wesen ist. Der frühe Embryo besitzt keine der geistigen Fähigkeiten, die Mitglieder unserer Art von Mitgliedern anderer Arten unterscheiden. Der frühe Embryo hat kein Gehirn, ja noch nicht einmal ein Nervensystem. Man kann daher berechtigterweise annehmen, daß er über kein größeres Bewußtsein verfügt als, sagen wir, ein Salatblatt.
Es ist natürlich immer noch wahr, daß der menschliche Embryo ein Mitglied der Spezies Homo sapiens ist. Das ist ja, wie wir gesehen haben, auch der Grund dafür, daß man nur schwer bestreiten kann, daß der menschliche Embryo ein menschliches Wesen ist. Aber wir können nun erkennen, daß dies nicht die Bedeutung von "menschlichem Wesen" ist, die wir benötigen, damit das Standard-Argument zutrifft. Ein gültiges Argument darf seine zentralen Begriffe schließlich nicht in zwei verschiedenen Bedeutungen verwenden. Wenn die erste Prämisse wahr ist, wenn mit "menschlich" ein "Wesen mit bestimmten geistigen Fähigkeiten" gemeint ist, und die zweite Prämisse wahr ist, wenn mit "menschlich" ein "Mitglied der Spezies Homo sapiens" gemeint ist, dann bewegt sich das Argument offensichtlich auf einer Rutschpartie zwischen zwei verschiedenen Bedeutungen, und ist damit ungültig.
Kann man das Argument retten? Offensichtlich kann man es nicht retten, indem man behauptet, daß der Embryo ein Wesen mit den geforderten geistigen Fähigkeiten ist. Das könnte auf einen späteren Zeitpunkt in der Entwicklung des Embryos zutreffen, auf den des frühen Embryos aber mit Sicherheit nicht. Wenn schon die zweite Prämisse nicht mit der ersten in Einklang gebracht werden kann, ist es dann vielleicht möglich, die erste Prämisse so zu vertreten, daß sie mit der zweiten vereinbar wird? Kann man so argumentieren, daß menschlichen Wesen nicht aufgrund irgendwelcher moralischer Eigenschaften ein Recht auf Leben zusteht, sondern weil sie - im Gegensatz zu Schweinen, Kühen, Hunden oder Salatblättern - Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind?
Das ist ein gefährlicher Schachzug. Wer ihn macht, muß die Behauptung verteidigen, daß es die bloße Artzugehörigkeit ist, die für das Tötungsverbot entscheidend ist. Aber warum sollte die Artzugehörigkeit moralisch relevant sein? Wenn wir uns fragen, ob es falsch ist, ein Lebewesen zu töten, müssen wir sicherlich darauf achten, welche Eigenschaften es hat, nicht aber darauf, welcher Art es angehört. Wenn sich herausstellte, daß ET und ähnliche außerirdische Besucher sensible, denkende und planende Wesen sind, die genau wie wir Heimweh bekommen, dürfte man sie dann töten, nur weil sie nicht Mitglieder unserer Art sind? Sollten Sie irgendwelche Zweifel haben, dann stellen Sie sich dieselbe Frage gleich noch einmal, aber dieses Mal mit "Rasse" statt mit "Art". Wenn wir die Behauptung zurückweisen, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse für das Tötungsverbot relevant ist, dann ist schwer einzusehen, warum wir dieselbe Behauptung akzeptieren sollten, wenn sie sich auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Art gründet. Denken Sie daran, daß die Tatsache, daß andere Rassen ebenso fühlen, denken und für die Zukunft planen wie wir, vollkommen irrelevant ist, solange wir die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zur Bedingung für ein Recht auf Leben machen. Wenn wir dies berücksichtigen, bin ich sicher, daß wir zu der Schlußfolgerung gelangen, daß weder die Rassen- noch die Artzugehörigkeit für die Zuschreibung eines Lebensrechts relevant sein kann. ...
Die Eigenschaft, die ein Embryo mindestens besitzen muß, um einen Anspruch auf moralische Berücksichtigung zu haben, ist die Empfindungsfähigkeit. Denn solange er außerstande ist, irgendetwas zu empfinden, können wir ihm in keiner Weise schaden.Wir könnten ihm natürlich dann schaden, wenn er sich einmal zu einer Person entwickeln sollte, doch wenn er niemals eine Person wird, ist ihm auch nicht geschadet worden, zumal das völlige Fehlen des Bewußtseins jedes Interesse daran ausschließt, eine Person zu werden.
Im Gegensatz zum Embryo können Tiere wie Affen, Hunde, Kaninchen, Ratten oder Mäuse durchaus Schmerz empfinden. Dennoch wird ihnen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oft beträchtliches Leid zugefügt. Ich habe bereits gesagt, daß die bloße Artzugehörigkeit für den moralischen Status eines Wesens irrelevant ist. Warum ist man dann aber bereit, mit empfindungsfähigen Kaninchen zu experimentieren, nicht aber mit völlig empfindungslosen Embryonen? Erst wenn der Embryo imstande ist, Schmerzen zu empfinden, müssen wir ihn vor Experimenten schützen, denn erst wenn er diese Entwicklungsstufe erreicht hat, steht er mit den empfindungsfähigen Tieren moralisch auf einer Stufe. So wie wir sicherstellen sollten, daß den Embryonen kein Leid zugefügt wird, sollten wir auch sicherstellen, daß den Tieren kein Leid zugefügt wird.
Wann entwickelt der Embryo die Fähigkeit, Schmerz zu fühlen? Ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber nachdem ich die Fachliteratur gelesen habe, würde ich sagen, daß es unmöglich vor der sechsten Woche sein kann - möglicherweise sogar erst nach der achtzehnten oder zwanzigsten. Obwohl ich der Meinung bin, daß wir sehr vorsichtig sein sollten, scheint mir die 14-Tage-Grenze, die von der Warnock-Kommission vorgeschlagen worden ist, doch zu konservativ. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Embryo noch einige Zeit länger vollkommen empfindungslos ist. Selbst wenn wir alle nur erdenkliche Vorsicht walten lassen, würde eine 28-Tage-Grenze ausreichen, um Embryonen davor zu bewahren, unter Experimenten leiden zu müssen.

Aus einem Interview im Spiegel am 25.11.2001
Aber nehmen Sie zum Beispiel Kant: Er sagt, der Mensch sei stets als "Zweck an sich selbst" zu betrachten. Doch wenn Sie sich seine Argumentation genauer ansehen, dann stellen Sie fest, dass er sich auf die Fähigkeit zu Vernunft und Autonomie beruft. Dieser Gedanke ist dann missbraucht worden, um allen menschlichen Wesen diesen Status zuzusprechen - obwohl es keine 30 Sekunden Nachdenken braucht, um sich klar zu machen, dass es durchaus menschliche Wesen gibt, die weder vernunftbegabt noch autonom sind. ...
Moralisch wichtig ist doch nicht, ob ein Embryo menschliches Leben ist, sondern einzig die Frage, welche Fähigkeiten und Eigenschaften er hat. Denn auf diese gründet sich sein moralischer Status.
SPIEGEL: Ein früher Embryo hat aber kaum höhere Fähigkeiten als ein Bakterium oder, sagen wir, eine Kartoffelpflanze. Also steht er mit ihnen auf einer moralischen Stufe?
Singer: Der Unterschied besteht aber darin, dass der Embryo leibliche Eltern hat, denen dieser Embryo etwas bedeuten könnte. Und die hat eine Kartoffelpflanze nicht.
SPIEGEL: Solange aber diese Eltern damit einverstanden wären, könnte man diesen Embryo für jeden beliebigen Zweck verwenden - selbst wenn man Embryos zu einer Schönheitscreme oder einem Potenzmittel verarbeiten wollte?
Singer: Ein ethisches Problem hätte ich damit nicht. ...
SPIEGEL: Dann gilt das Gleiche vermutlich erst recht für die Präimplantationsdiagnostik, die mit dem Töten von Embryonen verbunden ist.
Singer: Ganz genau. Wenn Sie vor der Implantation an einem Embryo einen Gentest vornehmen und dann entscheiden, dass dies nicht die Art von Embryo ist, die Sie wollen, dann habe ich keinen Einwand dagegen, ihn zu zerstören.
SPIEGEL: Spielt es in Ihren Augen denn gar keine Rolle, dass dieser Embryo zwar keine Vernunft hat, aber doch immerhin das Potenzial, Vernunft zu entwickeln?
Singer: Nein - jedenfalls nicht in dieser Welt, in der wir keinen Mangel an Menschen haben. Wir haben ja kein Problem damit, die Weltbevölkerung zu vermehren - wenn überhaupt, dann mit dem Gegenteil. ...
SPIEGEL: Verstehen wir Sie richtig? Wenn Sie ein frisch geborenes Baby ethisch gleichsetzen mit Tieren, bedeutet das, dass Babys zu essen moralisch gleichzusetzen wäre mit dem Verzehr eines Rindersteaks?
Singer: Umgekehrt: Ich habe große ethische Bedenken dagegen, dass wir Tiere essen und medizinische Experimente mit ihnen machen. Nun können wir ja nicht einfach sagen: Wenn wir Tieren Unrecht tun, dürfen wir das auch mit Babys.
SPIEGEL: Dann stellen wir die Frage anders: Ihre Kollegen hier in Princeton experimentieren mit Ratten und töten sie anschließend. Ist dies moralisch ebenso zu bewerten, wie wenn sie dasselbe mit menschlichen Babys machen würden?
Singer: Nein. Experimente mit Babys wären wohl kaum in Übereinstimmung zu bringen mit unserem generellen Wunsch, dass sich Menschen um Babys kümmern. Die meisten Eltern wollen gute Eltern sein, Beschützer ihrer Kinder. Und es wäre zu schwierig, ihnen zu erklären, dass völlig normale Kinder zu Experimenten gebraucht und dann umgebracht würden.
SPIEGEL: Es wäre aber, wenn man Ihre Gedanken zu Ende denkt, folgerichtig.
SINGER: Vielleicht in einem sehr theoretischen Sinne. Aber Sie müssen vorsichtig sein, ehe Sie daraus politische Schlussfolgerungen ziehen.
SPIEGEL: Das ist ja sehr beruhigend!
Singer: Man muss schon berücksichtigen, dass Menschen Babys starke Gefühle entgegenbringen. Diese Gefühle können Sie nicht einfach beiseite werfen ...
SPIEGEL: ... genau das scheinen Sie aber an anderer Stelle zu tun. Wenn es um Embryonen geht, dann gilt Ihnen die emotionale Beziehung wenig.
Singer: Die ist ja aber auch viel geringer.
SPIEGEL: Glauben Sie denn, dass in unserem Urteil über den Wert von Embryonen oder Babys kulturelle Überlieferungen eine wesentliche Rolle spielen?
Singer: Durchaus. Man könnte sich theoretisch eine Gesellschaft vorstellen, in der die Werte anders wären, eine Gesellschaft, die eine Unterscheidung machen würde zwischen den Babys, die wirklich geliebt und aufgezogen werden, und anderen, die man der Wissenschaft spendet. Man könnte Science-Fiction darüber schreiben ...
SPIEGEL: ... oder auch in der Wirklichkeit sich die Vorschläge einiger Forscher ansehen. Die ersten haben ja bereits über menschliche Klone nachgedacht, die einzig der Organproduktion dienen. Was halten Sie von solchen Ideen?
Singer: Man müsste solche Klone ja gar nicht bis zur Geburt reifen lassen. Es würde ja reichen, sie nur bis zu dem Punkt zu kultivieren, bis sich die Organe zu entwickeln beginnen. Dann könnten Sie diese Organe isolieren und weiterentwickeln. Wenn das erst einmal technisch möglich wäre, dann sähe ich darin nichts Schlimmes.
SPIEGEL: Sie verknüpfen das vollwertige Lebensrecht offenbar mit der Fähigkeit zur Selbsterkenntnis. Ab wann können Sie diese Fähigkeit denn bei einem Baby erkennen? Wenn es sechs Monate alt ist? Zwei Jahre? Oder vielleicht erst mit vier?
Singer: Das ist schwer zu sagen. Es hängt davon ab, was genau Sie unter Selbstbewusstsein verstehen. Ich neige dazu zu sagen, irgendwann im Laufe des ersten Lebensjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt mag man das Leben eines sich entwickelnden Kindes auf verschiedene Weise schützen. Trotzdem finde ich, dass man nicht eindeutig sagen kann: Das Vergehen, ein solches Kind zu töten, ist ebenso schwer wie das Vergehen, einen erwachsenen, voll seiner selbst bewussten Menschen zu töten. ...
Singer: Ich habe einmal den Vorschlag gemacht, eine Phase von 28 Tagen nach der Geburt festzusetzen, nach der dann das volle Lebensrecht erst in Kraft tritt. Das ist zwar ein sehr willkürlicher Zeitpunkt, den wir einer Idee aus dem antiken Griechenland entlehnt haben. Aber es würde den Eltern Zeit für ihre Entscheidungen geben.
SPIEGEL: Das heißt, so lange sollen Eltern ihr Kind töten dürfen, einfach nur, weil sie es eben nicht wollen?
Singer: Das hängt von den Umständen ab. In allen entwickelten Ländern ist die Nachfrage nach halbwegs gesunden Kindern zur Adoption wesentlich größer als das Angebot. Warum also sollten sie ein Kind töten, wenn es Eltern gibt, die es gern adoptieren würden?
SPIEGEL: Und nicht "halbwegs gesunde" Kinder lässt man dann eben sterben?
Singer: Das mag sich fundamental unterscheiden von unserer offiziellen christlichen Ethik. Aber in vielen anderen Kulturen wird es keineswegs als grausam betrachtet. Im antiken Griechenland wurde ein Kind erst nach 28 Tagen in die Gesellschaft aufgenommen - vorher durfte man es in den Bergen aussetzen. In Japan war es lange völlig normal, Kinder zu töten, wenn Geburten zu dicht aufeinander folgten.
SPIEGEL: Dass dies bei uns verboten ist, ist doch eine große humanitäre Errungenschaft.
Singer: Die Christen pflegen alles, was sie machen, als moralischen Fortschritt zu betrachten. Ich habe da meine Zweifel.
SPIEGEL: Bisher haben wir weitgehend über gesunde Babys gesprochen. Wie aber steht es mit schwer behinderten Babys, die möglicherweise nie volles Bewusstsein ihrer selbst erlangen werden. Kommen die nie im Laufe ihres Lebens in den Genuss eines vollwertigen Rechts zu leben?
Singer: In derartigen Fällen bin ich der Auffassung, dass sie selbst kein derartiges Recht haben. Aber sie können Eltern haben, denen sie etwas bedeuten, die ihnen Liebe geben und die sich um sie kümmern. ...
Wenn Sie die Wahl haben zwischen einem Leben mit und einem Leben ohne Behinderung, dann ist es sinnvoll, sich für das letztere zu entscheiden.


Aus einem Interview mit der FAZ am 24.7.2011
Ich bin Utilitarist. Das bedeutet, dass ich eine Handlung nach ihren Folgen beurteile. Führt sie zu mehr Glück als Leiden, dann ist sie gut. Außerdem bin ich dafür, dass man die Interessen der Tiere genauso erwägt wie die der Menschen. Wenn es also wirklich so wäre, dass man in Oxford mit einem Experiment an hundert Affen ein Mittel gegen Parkinson entdecken und damit Hunderttausenden oder sogar Millionen von Menschen helfen würde, dann könnte ich das rechtfertigen. ...
Wenn ein Flugzeug von Terroristen entführt wird und man weiß, sie wollen es in ein Fußballstadion mit 50. 000 Menschen lenken, dann finde ich, dass man es rechtfertigen kann, das Flugzeug abzuschießen. Man tötet die unschuldigen Insassen des Flugzeugs, rettet aber die sehr viel mehr Menschen im Fußballstadion. Ein anderer Fall ist es, wenn sich ein Mensch freiwillig für den Tod entscheidet. Jemandem, der Krebs hat und sein Leben wegen der starken Schmerzen einfach nicht mehr erträglich findet, sollte sein Arzt ermöglichen, human zu sterben. Selbstverständlich nur, wenn der Patient es wirklich möchte. Und es gibt ein paar sehr seltene Fälle, in denen ich bei Neugeborenen die Tötung erlauben würde. Wenn die Prognosen schlecht sind, das Baby sehr leidet und vielleicht in ein paar Wochen sowieso sterben würde, halte ich es für besser, dieses Kind nicht länger leiden zu lassen, sondern es gleich zu töten. Aber auch das darf nur auf Wunsch der Eltern geschehen.
Eltern sollten die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. Wenn nicht die Eltern, wer dann? Ich finde es besser, PID zu benutzen, wenn man irgendeine genetische Krankheit hat, als später abzutreiben. Das ist in vielen anderen Ländern erlaubt. Ich sehe hier kein Problem.


Wikipedia zu Peter Singer
Singer stellt in diesem Buch die These auf, dass die Zugehörigkeit zu einer Spezies keine moralische Relevanz für die Berücksichtigung der Interessen besitzt. Einziges Kriterium für die Berücksichtigung sei die Fähigkeit Interessen zu besitzen, welche Singer in Anlehnung an Jeremy Bentham mit der Eigenschaft Schmerz empfinden zu können gleichsetzt. Insbesondere bei Säugetieren und Vögeln gibt es seiner Ansicht nach eindeutige Hinweise darauf, dass diese Tiere Schmerz empfinden können. ...
Singers Ethik wird kontrovers diskutiert und hat auch außerhalb von philosophischen Fachzeitschriften Reaktionen provoziert. So wird er unter anderem von Theologen und Interessenvertretern von Menschen mit Behinderung (vgl. Franz Christoph) kritisiert. Während im angelsächsischen Raum seine Position als eine legitime unter vielen aufgefasst wurde, gab es in Deutschland scharfe Reaktionen auf Praktische Ethik und Einladungen Singers nach Deutschland. Befürchtet wurde insbesondere in Fachzeitschriften der Sonderpädagogik ein „Dammbruch“ des eigentlich Indiskutablen und die Etablierung der Position Singers als vertretbaren Standpunkt.
Erhitzte Kontroversen führt Singer selbst auf aus dem Zusammenhang gerissene Zitate und ein mangelndes Gesamtverständnis seiner Thesen zurück. In Writings on an Ethical Life hat er daher versucht, seine Ansichten knapp zusammenzufassen. Außerdem führt er die Angriffe auf seine Person und Thesen auch darauf zurück, dass bestimmte normative Vorgaben für seine Kritiker nicht in Frage zu stellen seien, etwa solche, welche sich aus religiösen Überzeugungen speisen, beispielsweise, wenn Menschen, nicht aber Tieren eine Seele zugesprochen wird. In der zweiten Auflage von Praktische Ethik schildert Singer die Debatte im Kapitel Wie man in Deutschland mundtot gemacht wird aus seiner Sicht.
Von Behindertenorganisationen wird befürchtet, es werde einer Mentalität (politischer) Raum und mitunter schließlich rechtliche Legitimation gegeben, die letztlich gesellschaftliche Einstellungen zu Menschen mit Behinderung hervorrufen könne, welche in der Vergangenheit die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme möglich werden ließen. An deutschen Universitäten wurden darum Veranstaltungen, die Singers Thesen zum Gegenstand der philosophischen Diskussion machen wollten, gestört, verhindert und die Veranstalter bedroht[5]. Singer argumentiert, dass Eltern zusammen mit den zuständigen Ärzten über das Weiterleben eines Säuglings entscheiden sollten, der an einer unheilbaren Krankheit wie Anenzephalie leidet und dessen Leben daher niemals auch nur minimale Befriedigung erfahren wird. Das Lebensrecht von erwachsenen behinderten Personen zweifelt er nicht an.
Unklar bleibt für einige Kritiker der Status nicht artikulierter oder später erst artikulierbarer Interessen. Auch Singer selbst stimmt zu, dass auch einer schlafenden Person Interessen zuzuschreiben und diese in ethische Abwägungen einzubeziehen seien – da die betreffende Person sie nach dem Aufwachen wieder artikulieren würde. Letzteres würde etwa für komatöse Individuen nicht der Fall sein – wie steht es aber beispielsweise mit Embryonen? Ethiker wie Don Marqius versuchen auch hier – gegen Singer – zu begründen, dass Interessen zuzuschreiben und zu schützen sind. Ein weiterer Problemfall sind beispielsweise Interessen, welche mangels besserer Einsicht oder Unfreiheit des Willens nicht artikuliert werden können, etwa von Drogenabhängigen oder bei zeitweiligen Suizidwünschen. Auch hier könnte den Betreffenden ein schützenswertes Interesse etwa an der Unversehrtheit des eigenen Lebens zugeschrieben werden.
Singers 2009 erschienenes Buch The Life You Can Save wurde seitens William Easterly aufgrund der fehlerhaften Metapher des ertrinkenden Kindes und Singers Fokus auf den Geberaspekt der Entwicklungshilfe kritisiert.

Zitate von Singer und Kommentierung bei Florian Rötzer: "Schonung der Tiere, Euthanasie für schwer behinderte Kinder?"
Dem Leben eines Wesens bloß deshalb den Vorzug zu geben, weil das Lebewesen unserer Spezies angehört, würde uns in dieselbe Position bringen wie die Rassisten, die denen den Vorzug geben, die zu ihrer Rasse gehören. Peter Singer
Das "Lebensrecht" allerdings nur einem Wesen zuzugestehen, das "ein gewisses Bewußtsein seiner selbst als eines in der Zeit existierendes Wesens oder eines kontinuierlichen geistigen Selbst besitzt", mag zwar höhere Tiere besser schützen, aber weicht wohl das Tötungsverbot gegenüber Menschen zu stark auf, zumal die Bestimmung, was personales Leben ist und wann ein Lebewesen kein personales Leben mehr oder noch keines besitzt, höchst problematischist.
Singer redet nirgendwo einer allgemeinen Euthanasie das Wort. Für ihn soll sie nur dann möglich sein, wenn die Eltern zusammen mit einem beratenden Arzt zu dem Konsens kommen, daß das Leben des Neugeborenen so elend, eingeschränkt, ohne minimale Befriedigungen verlaufen würde, daß es unmenschlich und grausam wäre, es zu verlängern. Er betont aber gleichzeitig, daß damit Behinderte nicht all lebensunwertes Lebengelten.
Obwohl ich meine, daß ein Leben unter Umständen von Beginn an so sehr ruiniert sein kann, daß es besser nicht verlängert werden sollte, glaube ich gleichwohl, daß, sobald man einem Leben eine Entwicklungsmöglichkeit gewährt hat, in jedem Fall alles getan werden sollte, dieses Leben so befriedigend und reich wie nur möglich zu gestalten.
Peter Singer
Eine andere Position wäre auch aus dem Prinzip der gleichen Interessensabwägung aus seiner Perspektive gar nicht vertretbar. Problematisch wird dies wieder dann, wenn kein "personales Leben" mehr vorliegt, also etwa bei Menschen, deren Gehirn durch Unfall oder Alter unheilbar so geschädigt ist, daß sie nicht mehr imstande sind, zwischen Leben und Tod zu wählen. Singer neigt auch hier dazu, eine nichtfreiwillige Euthanasie zu gestatten.
Abgeleitet wird die Tötungsmöglichkeit, basierend auf dem Vergleich des "Werts" verschiedener menschlicher und nicht-menschlicher Lebensformen, von ihm daraus, daß Neugeborene keine menschliche Personen seien, da sie noch kein Bewußtsein von sich selbst und ihrer Zukunft haben. Ein Fötus, ein schwerst geistig behindertes, ein neu geborenes Kind und viele Tiere sind in diesem Sinne keine Personen - und einzig personales Leben hat für Singer ein Recht auf Leben, während nur empfindungsfähiges Lebenlediglich ein Anrecht darauf hat, daß man seine Interessen wahrt und die Zufügung von Leid vermeidet.
Eine besondere Schärfe erhält dieses Argument, weil Singer die "Heiligkeit des menschlichen Lebens" nicht als allgemeinen Grundsatz akzeptiert, da ein solcher Anthropozentrismus im Widerspruch zu einer universalistischen Moral steht, in der partikulare Interessen eines Individuums, einer Gruppe, einer Rasse oder eben auch einer Gattung nicht von vorneherein die anderer Lebewesen hintansetzen dürfen. "Heiligkeit" oder Unantastbarkeit kann für ihn einzig "personales Leben" beanspruchen. Wenn Tiere wie Primaten oder Wale aber die Bedingungen für personales Leben erfüllen, sie Bewußtsein, Selbstbewußtsein, intentionale Interessen und Zukunftserwartung beispielsweise im Sinne vorausschauender Planung besitzen, dann sind sie nicht nur Personen, die denselben "Wert oder Schutzanspruch" wie Menschen haben, sondern dann sind auch Föten, schwerst geistig Behinderte, Neugeborene oder Menschen, deren Gehirn unheilbar geschädigt ist und die im Koma liegen, keine Personen im vollem Sinn (um letztere geht es derzeit bei der Diskussion um die Einführung des Teilhirntodes, wobei die Befürworter ähnlich wie Singer argumentieren, daß Menschen, die durch irreversible Beschädigung höherer Hirnfunktionen keine Personen mehr sind, sondern nur noch "Fleisch", das technisch am Leben gehalten wird, bereits tot seien und daher durch Abkopplung auch getötet werden dürfen).
Ich schlage daher vor, dem Leben eines Fötus keinen größeren Wert zuzubilligen als dem Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens auf einer ähnlichen Stufe der Rationalität, des Selbstbewußtseins, der Bewußtheit, der Empfindungsfähigkeit usw. Da kein Fötus eine Person ist, hat kein Fötus denselben Anspruch auf Leben wie eine Person.
Peter Singer
Daraus leitet Singer, worauf meist nicht von den Kritikern eingegangen wird, auch ab, daß aus der Zugehörigkeit eines Wesens zur menschlichen Gattung gegenüber einem Wesen aus einer anderen Gattung, aber mit einem vergleichbaren geistigen Niveau kein Anspruch auf bessere Behandlung abgeleitet werden könne. Der Tötungsschutz sollte deswegen für ihn zumindest auf geistig hochstehende Säugetiere wie Primaten, vielleicht auch auf Wale, Hunde, Bären oder Schweine ausgedehnt werden. Interessant wäre freilich, ob sich dieses Recht auf Leben auch auf vielleicht künftig mögliche intelligente Roboter, Computer oder Software-Leben erstrecken sollte, auch wenn sie nicht in gleichem Maße empfindungsfähig wären, was Singer als Voraussetzung hält, um von Interessen überhaupt zu sprechen.

Texte von Helmut F. Kaplan zu Singer und dessen Thesen
Aus "Euthanasie und Emotion: Warum Peter Singers Thesen die Gemüter erhitzen"
Stichwort "Recht auf Leben". Voraussetzung für das Recht auf Leben ist nach Singer das Personsein. Das heißt, daß das betreffende Individuum Selbstbewußtsein hat, daß es einen Begriff von (der eigenen) Vergangenheit und Zukunft hat, daß es sich als kontinuierliches Selbst erlebt, das an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten identisch ist. Aus dieser Forderung nach dem Personsein als Voraussetzung für das Recht auf Leben folgt, daß auch gesunde Neugeborene kein Recht auf Leben haben. Denn Selbstbewußtsein entwickelt sich erst im Laufe des ersten Lebensjahres, also deutlich nach der Geburt.
Auch der Umstand, daß aus gesunden Neugeborenen einmal Personen werden, verleiht ihnen nach Singer kein Recht auf Leben. Denn: Potentialitäten sind moralisch irrelevant, sie konstituieren keine Rechte. Den Grund hierfür sieht Singer in der moralischen Bedeutungslosigkeit der Unterscheidung von Handlungen und Unterlassungen.
Diese Nichtunterscheidung von Handlungen und Unterlassungen hat in der Tat einiges für sich. Ob ich jemanden in den Fluß stoße oder ob ich einem Ertrinkenden nicht helfe, macht faktisch wie moralisch kaum einen Unterschied. In beiden Fällen bin ich verantwortlich für den Tod eines Menschen. Umgelegt auf das Thema Euthanasie stellt sich die Nichtunterscheidung von Handlung und Nichthandlung so dar:
Wenn man es für moralisch falsch hält, ein neugeborenes (oder noch nicht geborenes) Kind aktiv zu töten, weil sich daraus einmal eine Person entwickeln wird, dann müßte man es konsequenterweise auch falsch finden, eine Handlung zu unterlassen, die die gleiche Konsequenz hat: den Gechlechtsverkehr. In beiden Fällen, bei der aktiven Tötung wie bei der Nichtzeugung, wird das Entstehen einer Person verhindert. Tötung und Nichtfortpflanzung, Handlung und Unterlassung, haben die gleiche Konsequenz - und sind daher moralisch vergleichbar.
Sich fortzupflanzen halten wir aber nicht für eine moralische Pflicht, Nichtfortpflanzung für völlig legitim. Deshalb, so die Argumentation, dürfen wir auch die Tötung (einer Nichtperson) nicht verurteilen, da sie nichts anderes zur Folge hat wie unterlassener Geschlechtsverkehr, eben das Nichtentstehen einer Person.
Soweit Singers Überlegungen hinsichtlich der moralischen Gleichwertigkeit von Handlung und Unterlassung. Was hier in der Tat klar wird, ist, daß es Situationen gibt, in denen wir Potentialitäten, konkret: dem Person-werden-Können, keine moralische Relevanz beimessen. Dies wird noch deutlicher, wenn wir uns folgendes vergegenwärtigen: Wir überlassen selbstverständlich jeder Frau die Entscheidung darüber, ob sie ein Kind haben möchte oder nicht. Und dies, obwohl die Entscheidung, kein Kind haben zu wollen, die gleiche Konsequenz hat wie die Tötung einer Nichtperson: das Nichtentstehen einer Person.
Unsere Nicht- oder zumindest Minderbeachtung von Potentialitäten kommt auch noch in einer anderen als selbstverständlich akzeptierten Praxis zum Ausdruck. Die meisten von uns halten es für völlig legitim, wenn nicht gar für geboten, eine Schwangerschaft zu unterbrechen, wenn sich herausstellt (oder auch nur der begründete Verdacht ergibt), daß der Fetus Defekte aufweist. Auch in diesem Fall nehmen wir das Nichtentstehen einer Person bzw. die Nicht-zur-Person-Entwicklung ohne weiteres in Kauf.
Hier kommt noch ein weiterer Aspekt ins Spiel. Wenn wir im Falle von vorhandenen oder auch nur befürchteten Defekten das Töten einer Nichtperson vor der Geburt für richtig halten, warum regen wir uns dann über das Töten einer Nichtperson nach der Geburt auf? Die Geburt ist schließlich, so Singer, nüchtern betrachtet, keine moralisch bedeutsame Zäsur. Sie bewirkt quasi nur einen "Ortswechsel" der betreffenden Nichtperson, nämlich von innerhalb des Mutterleibs nach außerhalb des Mutterleibs.
Auch dieser Überlegung Singers kann man eine nicht unerhebliche Plausibilität nicht absprechen. Dies umso mehr im Falle von Frühgeburten: Während wir der Abtreibung von mit Defekten behafteten Feten ohne weiteres zustimmen, gilt das Töten eines gleichaltrigen (früh)geborenen Kindes als Verbrechen!
Angesichts solcher offensichtlicher Widersprüche plädiert Singer für ein moralisch und faktisch relevanteres und plausibleres Kriterium für das Recht auf Leben als es die Geburt darstellt - eben für das Personsein. Und dies läuft - konsequenterweise - darauf hinaus, daß Neugeborene noch kein Recht auf Leben haben, weil sie die Kriterien des Personseins nicht erfüllen:
"Ein Neugeborenes verfügt nicht über ein kontinuierliches Selbst. Es kann sich zu einer Person entwickeln, doch läßt sich daraus nicht ein Überlebensinteresse mit dem Ziel, eine Person zu werden, ableiten, da dem Neugeborenen die psychologische Kontinuität mit der Person fehlt, die es möglicherweise einmal wird." (S. 188 f.) "Ein Neugeborenes ... besitzt nicht schon darum ein Lebensrecht, weil es ein Mensch ist und den Mutterleib verlassen hat. Sein Leben als Person hat noch nicht begonnen." (S. 214)
Das mag nun philosophisch so logisch und konsequent wie auch immer sein oder scheinen - aber psychologisch, als Menschen sträuben sich einem die Haare! Vor allem dann, wenn man das Ganze nicht abstrakt und quasi "von unten", von der Vergangenheit her, sondern konkret und "von oben", aus der Retrospektive betrachtet: Wenn vor meinem Personsein jemand so gedacht und gehandelt hätte, dann gäbe es mich heute nicht!
Und was heißt schon: daß "dem Neugeborenen die psychologische Kontinuität mit der Person fehlt, die es möglicherweise einmal wird"? Auch hier stehen einem die Haare zu Berge: Psychologische Kontinuität hin, psychologische Kontinuität her - es geht um ein und dasselbe Lebewesen, das entweder weiterleben und eine Person werden wird oder aber umgebracht wird. Punkt.
Natürlich hat der Hinweis auf die gleichen Folgen von Tötung und Nichtzeugung etwas für sich. Aber wenn hier schon von psychologischer Kontinuität die Rede ist, dann müßte man konsequenterweise auch noch von physischer und, sagen wir, kausaler Kontinuität sprechen - und entsprechend differenzieren:
Zwischen dem Entschluß, den Zeugungsakt zu vollziehen, und der daraus resultierenden Person besteht ein kausaler Zusammenhang. Zwischen dem Fetus und der daraus resultierenden Person besteht, wenn schon kein psychologischer, so doch zumindest und unzweifelhaft ein physischer Zusammenhang. Und es ist doch wohl auch ein Unterschied, ob ein vorhandener Fetus, das "physische Substrat" der späteren Person, ausglöscht und damit die Weiterentwicklung zur Person abgebrochen wird oder ob er erst gar nie entsteht!
Dieser Unterschied ist faktisch und real und alles andere als eine irrationale Einbildung. Wer ihn leugnet, darf sich über empörte Proteste nicht wundern. Zugegebenermaßen bezieht die Empörung ihre Brisanz und Energie zu einen Gutteil auch aus der mangelnden psychologischen Sensibilität, mit der hier über buchstäblich existenzielle Dinge gesprochen wird. Insbesondere wird die Brisanz der angesprochenen - und wohl legitimen - rückblickenden persönlichen Perspektive völlig unterschätzt: Was wäre mit mir geschehen, wenn ...!
Und damit sind wir - nach dem Personsein als Voraussetzung für das Recht auf Leben - bei der zweiten prekären Position bzw. Aussage Singers: Menschen mit bestimmten Behinderungen dürften oder sollten vor dem Erreichen ihres Personseins getötet werden. Menschen mit denselben Behinderungen, die bereits Personen sind, brauchen aber in keiner Weise zu befürchten, daß ihnen nach dem Leben getrachtet werde:
"Es (ist) etwas ganz anderes, ob über Leben und Tod eines schwerstgeschädigten Neugeborenen entschieden wird oder über Leben und Tod eines Menschen, der in der Lage ist oder war, die Bedeutung zumindest einiger Aspekte einer solchen Entscheidung zu verstehen. (... ) Ein Leben für nicht lebenswert zu befinden, bevor es recht eigentlich begonnen hat, ist eine Sache; eine ganz andere Sache ist es, die Notwendigkeit zu leugnen, die Qualität eines Lebens, das bereits gelebt wird, nach Kräften zu verbessern." (S. 26) "Kindestötung vor dem Einsetzen von Selbsbewußtheit zu erlauben, kann ... schlechterdings für niemanden bedrohlich sein, der in der Lage ist, sich darüber Sorgen zu machen. Jeder, der versteht, was es heißt, zu leben oder zu sterben, muß bereits eine Person sein und besitzt dasselbe Recht auf Leben wie jeder von uns." (S. 186)
Hier haben wir, quasi in Reinkultur, jenen Aspekt der Singerschen Position, der, ungeachtet seines möglicherweise "richtigen" faktischen und rationalen Hintergrundes, die Menschen dermaßen auf die Palme bringt. Die geradezu zwingende Reaktion: "Wenn Singers 'Programm' Wirklichkeit wäre, dann gäbe es diesen Menschen nicht!" Oder gar: "Wenn Singers 'Programm' Wirklichkeit wäre, dann gäbe es mich nicht!"
Was ist die Lösung? Was ist der Ausweg aus dem Dilemma zwischen notwendiger Rationalität und berechtigter Emotionalität? Ich weiß es nicht. Gewiß ist nur, daß es vermessen wäre, in diesem Rahmen eine Lösung oder gar eine Patentlösung anzustreben. Aber es wäre schon enorm viel gewonnen, wenn das diffuse Unbehagen, das derzeit mit der gesamten Euthanasie-Debatte assoziiert wird, auf seine konkreten und wahren (Einzel-)Ursachen zurückgeführt werden könnte!
Und dies ist, wie mir scheint, zumindest zum Teil, gelungen. Erst durch dieses "Festmachen" des Unbehagens wird der Weg frei zur dringend notwendigen ernsthaften Diskussion der anstehenden Probleme: für eine begründete Kritik dessen, was man ablehnt, und für einen fruchtbaren Umgang mit dem, was man für richtig hält. In dieser Auseinandersetzung - in der es um Leben, Leiden und Tod geht! - sind alle Beteiligten gefordert. Und zwar als Menschen, als ganze Menschen: Niemand darf sich mit einer bequemen einseitig rationalen oder einseitig emotionalen Position zufriedengeben.


Aus "Müssen Behinderte vor Tierrechtlern Angst haben? Bemerkungen zur Euthanasie-Debatte"
Die Diskriminierung aufgrund der Art oder Spezies, der Speziesismus, ist ebenso willkürlich, falsch und unhaltbar wie die Diskriminierung aufgrund der Rassen- oder Geschlechtszugehörigkeit. Rasse, Geschlecht und Spezies sind gleichermaßen untaugliche moralische Kriterien.
Der Rassist sagt: "Weil du eine schwarze Haut hast, darf ich dich als Sklaven halten." Der Sexist sagt: "Weil du eine Frau bist, darfst du nicht zur Wahl gehen." Und der Speziesist sagt: "Weil du ein Tier bist, kann ich dich lebenslang in Zoos sperren, mit dir grausame Experimente durchführen und dich umbringen und aufessen." Rassismus, Sexismus und Speziesismus befinden sich logisch und ethisch auf der gleichen Ebene. Sie sind Verstöße gegen das grundlegende moralische Gleichheitsprinzip. ...
Die Tierrechtsbewegung bildet aber nicht nur historisch, sondern in gewisser Weise auch moralisch die Speerspitze der Befreiungsbewegungen. Sie impliziert alle anderen und früheren Befreiungsbewegungen: Sich ihrer Kraft und Legitimität stiftenden geschichtlichen Identität bewußt, sind Tierrechtler automatisch auch Menschenrechtler. Wer sich gegen die Unterdrückung von Tieren engagiert, engagiert sich auch gegen die Unterdrückung von Menschen. Wer den Speziesismus verurteilt, verurteilt auch Rassismus und Sexismus.
Darüber hinaus ist die Tierrechtsbewegung auch gewissermaßen die "reinste", selbstloseste Befreiungsbewegung, die es bisher gab. Während nämlich etwa die Befreiung der Sklaven und die Emanzipation der Frauen auch aus "vernünftigen" Gründen erfolgten, ist die Befreiung der Tiere nur moralisch motiviert: Für die Ausbeuter von Sklaven und Frauen war es letztlich vorteilhafter, den Unterdrückten "freiwillig" Rechte einzuräumen, als zu warten, bis sie mit Gewalt dazu gezwungen würden. Bei der Befreiung der Tiere fehlt diese "egoistische Nachhilfe". Tiere könnten niemals selbst für ihre Rechte kämpfen, sie könnten uns niemals "anklagen" oder "bestrafen". Tiere könnten wir ewig ausbeuten, ohne befürchten zu müssen, daß sie sich je an uns rächen würden. Die Befreiung der Tiere ist ein genuin moralischer Akt des Menschen.
Spätestens hier sollte endgültig und hinreichend klar sein, daß und warum Behinderte und Kinder von Tierrechtlern niemals etwas zu befürchten haben: Die Tierrechtsbewegung ist gleichzeitig eine Menschenrechtsbewegung. Und zwar eine Menschenrechtsbewegung, die garantiert durch keinerlei Vernünftigkeitsüberlegungen "verunreinigt" ist. Denn, wie gesagt, die Befreiung der Tiere ist in keiner Weise "notwendig", sie ist "nur" richtig.


  • Text von Martin Blumentritt "Von Singer zu Hitler" mit vielen Zitaten, erschien in: Contraste 9/2003 (S. 7f.)

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