Laienverteidigung

ABSURDE VERFAHREN: BELEIDIGUNG

Anzeige gegen Polizisten wegen Falschaussage


1. Der Ablauf
2. Was bedeutet "Fuck"?
3. Manche sind gleicher als andere
4. Beleidigungshauptstadt Gießen
5. Anzeige gegen Polizisten wegen Falschaussage
6. Rechtliches zur Frage von Staatskritik und Beleidigung
7. Links

Der damalige stellvertretende Leiter der Polizeistation Lich namens Koch, der auch die beleidigte Leberwurst ein wollte und brav dem verfolgungswahnsinnigen Staatsanwalt Vaupel als Anzeigeerstatter zur Verfügung stand, machte in der ersten Instanz (siehe Bericht) eine klare Falschaussage. Die führte auch zu der Verurteilung, weil das Gericht in seinem ohnehin absurden Urteil auch noch annahm, dass alle Beteiligten gleichzeitig und wie auf ein Kommando mit Kreide malten. Die Videovorführung in der Berufung nun zeigte, dass Koch gelogen hatte. Darauf erstattete die Verurteilte Anzeige wegen Falschaussage. Allerdings ist auch dafür Staatsanwalt Vaupel zuständig - und der macht einfach nichts anderes als KritikerInnen mit allen Mitteln zu verfolgen und die Obrigkeit mit allen Mitteln zu schützen. Also lehnte er die Einleitung eines Verfahrens gegen Koch ab. Seine Begründung:





Die Erläuterungen von Vaupel sind hanebüchen - wie üblich. Dass eine Falschaussage nicht strafbar ist, wenn sie keine Relevanz beim Urteil hat (was nebenbei gelogen ist), ist neu. Ebenso sein Konstrukt einer fahrlässigen Falschaussage - was auch immer das sein soll. Mit der gleichen Phantasie, mit der Vaupel damals die Verurteilte verfolgt hat (muss mensch ja auch erstmal drauf kommen, dass ein Kreidespruch "Fuck the police" vor der Bereitschaftspolizeikaserne ausgerechnet Herrn Koch meint, der gar nicht zu dieser Kaserne gehört ...), biegt er nun Verfahren gegen seine Repressionskumpels ab. Das hat er schon zig-mal gemacht in den vergangenen Jahren ...
Und auch dieser Vorgang zeigt: Es gibt einfach keine Chance gegen die Rechtssprechung. Der widerliche Filz und die Interessensverfolgung dort ist absolut, weil es keine Instanz gibt, die Rechtssprechung prüft ... Rechtbeugung & Co. von RichterInnen und StaatsanwältInnen sind nicht verfolgbar, weil sie selbst die einzigen sind, die es verfolgen können. Das ist auch ein deutlicher Hinweis, dass Rechtsstaat einem logischen Fehler unterliegt!

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