Laienverteidigung

STAATSANWALTSCHAFT GIESSEN:
VAUPEL & CO. IM DIENST DER OBRIGKEIT

Staatsanwalt Vaupel


1. Einleitung
2. Staatsanwalt Vaupel
3. Einstellungssache: Gegen Obrigkeit wird nicht ermittelt
4. Keine Chance für Strafanzeige gegen Staatsanwalt
5. Staatsanwälte missachten Verfassungen
6. Links

Für politische Fälle ist Staatsanwalt Martin Vaupel zuständig - ein blinder Hasser aller, die Obrigkeit kritisieren, und williger Vollstrecker der Interessen eben dieser Obrigkeit. Das Foto zeigt ihn im Gerichtssaal bei der Verhandlung gegen zwei Projektwerkstättler (mehr ...).

Im Verfolgungswahn: Anklage auf Anklage ...
als williger Vollstrecker herrschender Interessen
Mit extremem Aufwand verfolgt die Gießener Staatsanwalt politisch unerwünschte Personen. Dabei bläht sie Lappalien extrem auf, konstruiert Straftaten aus Vorgängen, die nirgends anders verurteilt werden oder - besondere Spezialität von Staatsanwalt und ihr zuarbeitender Polizei - erfindet jede Menge Straftaten.
  • Am 15.12.2003 beginnt ein umfangreicher Prozess mit etlichen erfundenen Straftaten gegen zwei Projektwerkstättler und endet in zwei Instanzen mit satten Verurteilungen. In diesem Prozess läuft Vaupel mehrfach zur Höchstform auf. Während er bei der Beweisaufnahme meist völlig schläfrig herumhängt und keine oder nur wenige Fragen an die ZeugInnen hatte, brillierte er bei seinem Plädoyer mit unglaublichen Konstruktionen - so unter anderem der kruden These, dass eine Beleidigung einer Oberbürgermeisterkandidatin dadurch bewiesen sei, dass diese den Angeklagten hinter geschlagen habe. Mehr zur ersten und zur zweiten Instanz ..., außerdem der Bericht über das Plädoyer von Vaupel hier ...
  • Am 2.3.2005 wird auch in zweiter Instanz eine Aktivistin wegen Beleidigung verurteilt, weil sie mit Kreide "Fuck the police" auf die Straße malte. Überall anders in Deutschland gibt es dazu eine klare Rechtssprechung, dass "die Polizei" gar nicht beleidigungsfähig ist - aber in Gießen tickt die Repression anders. Mehr zum Urteil und den Hintergründen ...
  • Während des Prozesses werden Polizisten gewalttätig. Ein Zuschauer wird von Polizisten zu Boden geworfen und von einem ins Gesicht getreten. Ebenso wird dieser wie auch eine weitere Zuschauerin von einem anderen Polizisten in den Bauch geschlagen (Bericht hier ...). Staatsanwalt Vaupel ermittelt zwar, aber stellt das Verfahren ein. Obwohl es 6 ZeugInnen gegen die Aussage des Täters steht, behauptet Vaupel ein "Aussage gegen Aussage" und deshalb sei kein Verfahren möglich (was beides nicht stimmt ...). Zur Einstellung und den darauffolgenden Beschwerden ...
  • Am 11.4.2005 wird ein Angeklagter vor einem Prozess von Polizisten verprügelt. Die Polizei filmt ihre eigene Tat. Der Angeklagte läßt das Video sicherstellen und reicht Anzeige ein. Doch Vaupel schützt mit vielen Lügen die Polizei und stellt ein - die Oberstaatsanwaltschaft deckt ihn. Es folgt ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht, doch auch das guckt sich das Video gar nicht an und lehnt ohne weitere Recherche einfach ab. Daraufhin reichen der Betroffene und sein Rechtsanwalt Verfassungsklage ein. Mehr ...
  • Im Prozess gegen zwei Projektwerkstättler wiederholt Vaupel seine Position, als er über einen der Angeklagten, der ein T-Shirt trägt mit der Aufschrift "Fuck the police - verboten?" sagt, dass sei eine Straftat. Er leitete ein Ermittlungsverfahren ein ... ebenso mehrere weitere wegen Kreidesprüchen "Fuck the police" und "Lügen haben gaile Beine". Das absurdeste Verfahren ist sicherlich aber die Ermittlungen wegen Aufhängens einer Ausstellung mit Kritik an der Polizei, wo unter anderem die Verurteilung wegen "Fuck the police" beschrieben werden. Dieser Bericht über den Prozess sei erneut eine Beleidigung, weil dort geschrieben stehe, um was es ging. "Fuck the police?" lautete die Überschrift - und Meister Vaupel befand, das Fragezeichen würde den Inhalt nicht beeinflussen. Aha ...
  • Als im Frühjahr 2005 der PDS-Stadtverordnete Janitzki führenden Politikern immer wieder Kritik entgegenbringt, wird Vaupel auch hier aktiv und nutzt die erstbeste Gelegenheit, den Oppositionspolitiker zu kriminalisieren. Später stellt er das Verfahren ein. Mehr hier ...
  • Bemerkenswert ist der Eifer, mit dem Vaupel bei gleichzeitigem Verfolgungswahn politischer unerwünschter Personen die Obrigkeit vor jeder Strafverfolgung schützt. Da dürfen Bürgermeister schon mal Bombendrohungen erfinden, Grüne Kandidatinnen Menschen in der FussgängerInnenzone schlagen oder die Polizei Brandsätze selbst basteln und anderen unterschieben. Vaupel deckt alles ... mehr siehe unten in der Kurzfassung sowie auf den Sonderseiten dazu.
    Download des Kapitels der Polizei-Doku 2005 über die Anzeigen und ihre Einstellung (PDF)
  • Nach den beiden Skandalurteilen zu "Fuck the police" und gegen Projektwerkstättler begann Vaupel mit massenweisen Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand usw. Allerdings schreckten ihn wohl die aufwändigen Gerichtsprozesse, die jede seiner Anklagen mit sich brachte, doch wieder ab. Das wäre ein Erfolg der offensiven Prozessstrategie - ist aber Spekulation.
  • Am 4. September 2006 begann ein weiterer Prozess gegen einen Projektwerkstättler - der (wie üblich und politisch gewollt) mit einer Verurteilung endete. Staatsanwalt Vaupel hatte schon in die Anklage falsche Verdächtigungen hineingeschrieben und auch im Prozessverlauf einseitig entlastende Spuren nicht weiterverfolgt oder sogar vernichtet, während er belastendes Material wahnhaft sammelte oder konstruierte.

Und das alles, obwohl die Staatsanwaltschaft behauptet: Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht (Gießener Anzeiger, 2.3.2007)

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