Laienverteidigung

12.12.2002: DER "HEISSE DONNERSTAG"
VERABSCHIEDUNG DER GAV

Provisorisch eingefahren ... Verhaftungen am Vortrag


1. Einleitung und die Tage davor
2. Provisorisch eingefahren ... Verhaftungen am Vortrag
3. 12.12. - Der heiße Donnerstag
4. Das Geschehen
5. Law-and-Order-Mann Haumann
6. Hintergründe
7. Kommentare und Statements danach
8. Reaktionen
9. Nachschläge
10. Staatsanwaltschaft Gießen gegen unbequemen PDS-Abgeordneten
11. Videoübrwachung in Gießen
12. Bürgerinnen und Bürger für mehr Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt

Zwei Projektwerkstättler wurden in der Nacht zum Donnerstag, an dem in der Stadtverordnetensitzung die Gefahrenabwehrverordnung verabschiedet wurde, provisorisch in Gewahrsam genommen - ohne Bezug zu einer konkreten Aktion (dass belegen Aussagen der Polizei und die Begründung der Amtsrichterin). Trotzdem behaupteten beide Geißener Zeitungen, die beiden seien beim Sprayen erwischt worden ... hier eine Sammlung verschiedener Presseartikel, Gegendarstellungen usw.
  • Weitere Infos (u.a. der Beschluss der Amtsrichterin) auf Indymedia

Bergstedt blieb in Polizeigewahrsam
GIESSEN (Äat). Zum ersten Mal wurde in Hessen ein neuer Passus des Polizeigesetzes angewandt. Betroffener war Jörg Bergstedt. Nach richterlichem Beschluss wurde er gestern bis 20 Uhr in Unterbringungsgewahrsam genommen. Diese Entscheidung hatte ihren Grund, denn Bergstedt war am Mittwoch erwischt worden, wie er Wände rund um das Rathaus mit Parolen beschmierte. Es ging ihm offensichtlich darum, die Proteste gegen die geplante Gefahrenabwehrverordnung anzuheizen.
Bergstedt ist ein "alter Bekannter" der Polizei. Mit seinen massiven Protesten gegen den Bau des Golfplatzes Winnerod setzte er sich erstmals öffentlichkeitswirksam in Szene. Er kandidierte als Bürgermeister in Reiskirchen, hat in den letzten Jahren immer wieder durch mehr oder weniger spektakuläre Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Der Termin 20 Uhr war mit Absicht gewählt, denn um 18 Uhr begann gestern Abend die Stadtverordnetensitzung. Und die Polizei hat ihn natürlich nach dem Gewahrsam nach Hause gebracht - nach Saasen.
(Quelle: Gießener Allgemeine, 13.12.02)

Der folgende Text enthält die klare Aussage, daß es rund um den Donnerstag nach Angaben der Polizei KEINE Anzeigen u.ä. gegeben habe - die Behauptung, daß zwei Projektwerkstättler beim Sprühen erwischt wurden, also von den beiden Tageszeitungen ERLOGEN wurde, um deren grundloses, eintägiges Unterbindungsgewahrsam zu kaschieren.

Keine polizeilichen Ermittlungen nach denkwürdiger Stadtverordnetensitzung
Auch vier Tage nach der denkwürdigen Stadtverordnetensitzung vom vergangenen Donnerstag geht die Diskussion um den außergewöhnlichen Rahmen der Versammlung, die von einem großen Polizeiaufgebot geschützt wurde, weiter. War ein Polizeieinsatz in dieser Größenordnung gerechtfertigt? War der Auszug der Opposition auf diese Präsenz der Polizei eine verhältnismäßige Reaktion? War die Öffentlichkeit bei der Sitzung hergestellt oder nicht? Fragen, die die Gemüter der Stadtpolitiker und anderer Beteiligter weiter erregen. Fest steht: Nach dem Erkenntnisstand von Montagvormittag sind die Vorgänge polizeilich abgearbeitet. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind keine Ermittlungsvorgänge anhängig oder Strafanzeigen eingegangen. Allerdings war es noch am Wochenende zu Schmierereien im Bereich des Stadthauses gekommen. Gegen den Glasbau im Untergeschoss waren Farbbeutel geworfen worden. In diesem Zusammenhang ging bei der AZ-Stadtredaktion ein anonymes Bekennerschreiben ein.
(Quelle: Gießener Allgemeine im Internet, 16.12.2002, 22.45 Uhr)

Gegendarstellung
Die Behauptung der Gießener Allgemeine, daß "einer der Haupträdelsführer" beim "Sprayen ertappt" worden sei, ist eine Lüge. Tatsächlich sind zwei Aktivisten aus der Projektwerkstatt ohne Bezug zu einer Aktion verhaftet und in Unterbindungsgewahrsam genommen worden, damit sie an den Protesten nicht teilnehmen können. Weder Polizei noch Amtsrichterin haben behauptet, daß die Verhafteten beim Sprühen ertappt worden seien. Das hat sich die Gießener Allgemeine komplett selbst ausgedacht, um Regierende zu schützen und Protest zu verunglimpfen. Infos ohne Staatshörigkeit: www.abwehr-der-ordnung.siehe.website.
(An Gießener Allgemeine sowie ähnlich an Anzeiger geschickt - nicht abgedruckt)

Beschwerde
Gegen den Beschluss vom 12. Dezember 2002 des Amtsgerichts mit Aktenzeichen 56 Gs 2933/02 legte ein Betroffener Beschwerde ein. Aus der Begründung:

In der Begründung des AG-Beschlusses wird behauptet: "Die Betroffenen sind ... in Erscheinung getreten". Das ist eine Tatsachenbehauptung, keine Vermutung mehr. Als konkrete Fälle werden dann allerdings ausschließlich Fälle benannt, für die nur Anzeigen vorliegen, noch nicht einmal Anklagen, geschweige denn Verurteilungen.
Somit macht der Beschluss eine Anzeige zu einer Vorverurteilung, weil er aus Vermutungen bereits konkreten Freiheitsentzug konstruiert.
Wie dünn die Argumentation mit Vermutungen ist, wurde ja auch in der späteren Öffentlichkeitsarbeit aus den Herrschaftseliten deutlich. So fand sich in der Zeitung am Folgetag der Bericht, ich sei beim Sprühen auf frischer Tat ertappt worden. Das widerlegt ja bereits der Beschluss selbst - denn eine solche Handlung wäre dort wohl erwähnt worden. Offenbar war Polizei-Presseabteilung oder Presse selbst aber der Beschluss selbst ziemlich schlecht begründet und dubios erschienen, so daß eine komplette weitere Story hinzugedichtet wurde.
Insofern ist der Beschluss eindeutig Rechtsbeugung. Zwar ist auch ungebeugtes Recht in diesem Land nichts als Herrschaft und Unterdrückung, nichtsdestotrotz möchte ich mit diese Beschwerde festgestellt wissen, daß es für die Freiheitsentziehung genau KEINEN Grund gab außer der reinen Willkür beim Erhalt der Macht.


Diese Beschwerde wurde mit folgender Begründung abgelehnt:






Brief des Amtsgerichtspräsidenten zur Dienstaufsichtsbeschwerde

Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde

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