Laienverteidigung

BEHÖRDEN GEGEN PROJEKTWERKSTATT

Bis 2010: Baubehörden als Repression ... die Anfänge


1. Bis 2010: Baubehörden als Repression ... die Anfänge
2. Die erste Versiegelung ... 1994
3. Zwischenärger ...
4. Die zweite Versiegelung ... 1997
5. Das dritte Mal: Ankündigung der Totalversiegelung ... 2004
6. Das Ende ab 2010: Eine baurechtliche Genehmigung
7. Der Förderverein und das Finanzamt
8. Zensur und mehr durch staatliche Einrichtungen

Am 1. April 1993 zieht die Projektwerkstatt aus dem "Alten Bahnhof Trais-Horloff" nach Saasen in die Ludwigstr. 11. Der damalige Bürgermeister von Hungen (dem alten Standort), CDU-Hardliner Wilfried Schmied, hatte gegen die Projektwerkstatt bereits einige Jahre mit allen Mitteln gekämpft - unter anderem mit dem Versuch, das Baurecht als Repressionswaffe zu nutzen. Er scheiterte unter anderem am grünen Kreisbaudezernenten Boppel. Nun wünscht er dem Bürgermeister von Reiskirchen ironisch "Viel Spaß" (wird im Rundfunk vermeldet). Im neuen Haus beginnen neben der Wiederherrichtung der Projektwerkstätten im bewohnbaren Vorderhaus die ersten Bauarbeiten in den bestehenden Gebäuden - zunächst Renovierungen. Insgesamt ist der Plan, die Baustubstanz weitgehend zu erhalten und mit den bestehenden Formen, Wänden und den Flair der alten Fachwerkgebäude zu agieren. Sicherlich hätten die meisten Menschen gar keinen Bauantrag bei solchen, von außen kaum sichtbaren Veränderuingen gestellt. Doch die Projektwerkstatt handelt anders.

Ein Architekt, in der Region als zuverlässiger Bauzeichnungsvorlageberechtigter bekannt und selbst früher Mitarbeiter der Kreisbauaufsicht, entwickelt im Auftrag der Projektwerkstatt die Bauzeichnungen. Der Bauantrag wird am 5.11.1993 eingereicht.

Am 25.2.1994 stellt die Kreisbausicht 17 Nachfragen. Am 27.5.1994 kommt es dazu zu einem Ortstermin. Noch am gleichen Tag schickt die Projektwerkstatt Antworten auf die 17 Nachfragen.

Am 11.5.1994 wird die Projektwerkstatt erstmals versiegelt (siehe unten).

Am 17.10.1994 erteilt die Kreisbauaufsicht die Baugenehmigung. Diese gilt über den gesamten Bauantrag außer einem Raum, für den ein veränderter Bauplan eingereicht werden soll, da er in der zunächst eingereichten Form nicht mehr genehmigt werden kann. Die Projektwerkstatt zahlt neben den Kosten für den Architekten 3070 DM Gebühren für die Baugenehmigung. Damit ist die Versiegelung nach Aussage der Kreisbauaufsicht aufgehoben.

Die Projektwerkstatt reicht am 2.11.1994 die vorgesehene Mitteilung über den Baubeginn für den 18.11.1994 ein.

Die Kreisbauaufsicht fordert mit Schreiben vom 5.7.1995 die geänderten Anträge für den fehlenden Raum an. Diese gehen am 12.9.1995 bei der Bauaufsicht ein. Am 30.10.1995 bestätigt die Bauaufsicht den Eingang. Gleichzeitig fordert sie einige weitere Unterlagen an. Diese werden eingereicht. Damit ist die Korrespondenz am Ende. Von der Bauaufsicht ist nichts mehr zu hören. Eine Baugenehmigung oder irgendein anderes Ergebnis für den fehlenden Raum erfolgt nicht.

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