Laienverteidigung

BIS 2010: BAUBEHÖRDEN ALS REPRESSION!

Das dritte Mal: Ankündigung der Totalversiegelung ... 2004


1. Bis 2010: Baubehörden als Repression ... die Anfänge
2. Die erste Versiegelung ... 1994
3. Zwischenärger ...
4. Die zweite Versiegelung ... 1997
5. Das dritte Mal: Ankündigung der Totalversiegelung ... 2004
6. Das Ende ab 2010: Eine baurechtliche Genehmigung
7. Der Förderverein und das Finanzamt
8. Zensur und mehr durch staatliche Einrichtungen

Im Jahr 2003 spitzt sich die Repressionssituation insgesamt sehr stark zu. Bei einer Hausdurchsuchung am 10.1.2003 notiert der mitgehende Angestellte der Gemeinde Reiskirchen präzise vermeintliche Baumängel und versucht dann, die Bauaufsicht für ein Vorgehen gegen die Projektwerkstatt zu gewinnen. Das geschieht nicht. ProjektwerkstättlerInnen werden aber mit Polizeiaktionen, Ingewahrsamnahmen und Prozessen überhäuft (mehr hier ...). In Gießen entsteht ein ähnliches Projekt - dort nimmt die Polizei direkt oder indirekt Kontakt zum Besitzer auf, der Einfluß auf die das Haus betretenden Personen zu nehmen versucht. Zudem spricht der Staatsschutz auch andere Behörden, Firmen usw. an, um überall noch bestehende Verbindungen zur Projektwerkstatt unterbinden zu können. Aus dieser Beobachtung heraus ist auch wahrscheinlich, daß die Polizei Auslöser der plötzlichen Aktivität der Bauaufsicht Ende Januar 2004 ist. In einem Schreiben vom 26.1.2004 wird ein geplantes Seminar untersagt und die Versiegelung der gesamten Projektwerkstatt angedroht. Auszüge:

Bezug nehmend auf das Ihnen am 21.11.1997 erteilte Nutzungsverbot für erhebliche Teile des o.g. Anwissens möchten wir Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass die Nutzung dieser Räumlichkeiten im Rahmen des o.g. Seminares nicht zulässig ist.

Sollten Sie dennoch die mit Nutzungsverbot belegten Räume der Projektwerkstatt nutzen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Im Falle eines Brandes, in dessen Verlauf Personen oder Sachschäden eintreten, alleine hierfür verantwortlich wären.

Sobald wir feststellen, dass Sie dem Ihnen erteilten Nutzungsverbot zuwiderhandeln, werden wir zeitnah weitere verwaltungsrechtliche Schritte gegen Sie einleiten bis zur Versiegelung des gesamten Objektes.

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