Laienverteidigung

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

4.12.2003: Der Tag danach


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Aufgrund des mit der Lüge über den Inhalt des Films ergaunerten Durchsuchungsanordnung wird am Folgetag die Projektwerkstatt von Staatsschutz, Polizeieinheiten und dem Staatsanwalt Vaupel heimgesucht.


EreignisBewertungRechtsbrüche
Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt. Die hereinplatzenden BeamtInnen treffen auf eine Person, die von Körperstatur und Gesicht dem Verdächtigen extrem ähnlich sieht. Sie kontrollieren nur seine Personalien und lassen ihn dann gehen.

Auf Nachfrage sagt Zeuge Puff hier im Verfahren über die Begegnung mit der Person: "War für mich uninteressant".
Dieser Vorgang beweist schon zu Beginn der Ermittlungen das Interesse, den gewünschten Verdächtigen zu überführen. Es ist nach der Aussortierung des dritten Videos der zweite Vorgang, bei dem bewusst auf vom gewünschten Verdächtigen wegweisende Spuren nicht verfolgt oder sogar bewusst übergangen werden. Auch im späteren Gerichtsverfahren wird diese Spur verweigert: Richter Wendel lehnt die Vernehmung von POK Frank, des wichtigsten Zeugen zu der Begegnung am 4.12.2003 in der Projektwerkstatt, ab. Seine Begründung: Es sei ohne Bedeutung!

Im anthropologischen Gutachten ist notiert (Sonderband: Brief 29.3.04 und S. 18) dass Broers ermittelt hätte und keine ähnlich aussehende Person im Umfeld des gewünschten Verdächtigen gefunden. Wie und wo er ermittelt hat, konnte er in der Zeugenbefragung in diesem Prozess nicht benennen ...

Das Staatsschutzchef Puff die Person in der Projektwerkstatt uninteressant fand, zeigt, dass er nicht ermittelte, sondern nach möglichen belastenden Dingen für sein feststehendes Interesse der Beschuldigung des gewünschten Verdächtigten suchte.
 
Die PolizeibeamtInnen und der anwesende Staatsanwalt durchsuchen die Räume der Projektwerkstatt. Dabei betreten sie auch einen deutlich als Redaktionsraum gekennzeichneten Raum.Polizei und vermutlich auch der Staatsanwalt verstoßen mit der Durchsuchung gegen das Grundrecht. Die Durchsuchung ist daher aus einem zweiten Grund illegal. Eine Aufklärung darüber, ob auch der Staatsanwalt den Redaktionsraum betrat, wird von Richter Wendel im späteren Gerichtsverfahren abgelehnt.1x Verfassungsbruch
Der richterliche Durchsuchungsauftrag formuliert als Ziel, Beweismittel für die Farbattacke am 3.12.2003 zu suchen. Doch Staatsschutzchef Puff nutzt die Gelegenheit und entfernt davon völig unabhängige Aktionsmaterialien sowie Flugblätter für eine völlig legale Versammlung. Triumphierend verkündet er sogar, nachdem er arrogant verschiedene Sachen auf den Boden geworfen, die Flugblätter aber komplett beschlagnahmt hat: "Da ist Ihre Aktion wohl ins Wasser gefallen".Staatsschutzchef Puff zeigt seine Voreingenommenheit, ja seinen Verfolgungswahn gegen die Projektwerkstatt. Eine solche Polizeiabteilung ist ungeeignet, sinnvolle Ermittlungen zu führen. Daher müssen alle Ergebnisse und auch die Aussagen der Staatsschutzbeamten unter diesen Tatsachen betrachtet werden, dass Hass und Verfolgungswahn sie antreibt.

Die Beschlagnahme nicht von der Durchsuchungsanordnung gedeckter Materialen macht die Hausdurchsuchung aus einem dritten Grund illegal. Die grundlose Beschlagnahme von Flugblättern ist zudem ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Puff wird später - nämlich bei seiner Vernehmung als Zeuge vor Gericht - noch eine Lüge hinzufügen, um diese Handlung zu rechtfertigen.
2x Rechtsbruch

1x Verfassungsbruch
Puff beschlagnahmt eine Trainingsjacke und Sportschuhe mit orangenen Farbanhaftungen. Dumm nur, dass orangene Farbe gar nicht am Gericht war - aber auch das wird in der Folgezeit in den Akten umgeschrieben. Ein Blick auf die Hauswand der Projektwerkstatt hätte selbst den aus Verfolgungswahn farbblinden Staatsschützern reichen können, um die Herkunft der Farbe sicher zuordnen zu können. Aber um Spuren, die den Tatverdacht in Frage stellen, waren sie nicht interessiert.Die Akten beginnen eindeutig mit der Beschreibung der Farbtöne "violett" und "rot" (Tatortfundbericht von KK Haas am 3.12.2003 tagsüber, Bl. 4-7). Erst nach der Hausdurchsuchung wird "orange" als neuer Farbton eingeführt - offensichtlich aus Verfolgungsinteresse, weil dieser den gewünschten Verdächtigen belasten könnte. An den Turnschuhen befindet sich nämlich "orangerote" Farbe, wie das HLKA-Gutachten beschreibt. Gleiches gilt für später übersandte Fahrradhandschuhe. Das HLKA-Gutachten findet trotzdem (wie von der Gießener Polizei sicher auch gewünscht) heraus, dass es sich um einen "materialgleichen Acryllack" wie der an den Wänden des Gerichts handelt. Seltsam - der Lack war am 3.12.2003 noch violett ... lügt hier das HLKA oder wurden ihr falsche, ebenfalls von der Polizei selbstgebastelte Farbproben übersandt, weil natürlich auch der Gießener Staatsschutz selbst längst festgestellt hatte, dass die Farben nicht zueinanderpassten. 
Von den sichergestellten Schuhen gibt es keine Spuren auf dem Gerichtsgelände - jedenfalls werden nach Spurensicherungsbericht keine passenden Gipsabdrücke genommen. Das deutet darauf hin, dass die beschlagnahmten Schuhe keinen Tatverdacht begründen können. Doch die Gießener Polizei greift tief in die Trickkiste und fügt den passenden Gipsabdruck hinzu. Er passt jetzt zu den Sportschuhen, deren orangene Farbe nach der Umdeutung der Farben an der Wand auch passend gemacht wurde. Wo der Gipsabdruck allerdings herkommt, kann im gesamten Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht nicht geklärt werden. Vom Gerichtsgelände stammt er offenbar nicht.Es besteht der offensichtliche Verdacht, dass die Polizei selbst eine Fußabdruckspur erzeugt hat, um den gewünschten Verdächtigen belasten zu können. Das ist nicht nur falsche Verdächtigung, sondern nun auch die Fälschung von Beweismitteln. Aber selbst das sollte kein Einzelfall bleiben! 
Puff durchwühlt den Bastel- und Heimwerker-Raum in Zirkuswagen und nimmt aus der Fülle vieler Nägel etliche mit. Wieviele eingepackt werden, wer sie an sich nimmt und was danach mit diesen geschieht, ist aus den Ermittlungs- und Gerichtsakten nicht mehr zu entnehmen, konnten weder Puff noch irgendjemand sonst klären. Die Nägel aus dem Zirkuswagen sollen mit den Nägeln verglichen werden, die vermeintlich in den Schlössern des Gerichts gefunden wurden und diese blockierten.Da der Weg der Nägel nicht mehr nachvollziehbar ist, kann nicht ausgeschlossenen werden, dass zwecks besserer Übereinstimmung statt der Nägel aus den Schlössern gleich ebenfalls Nägel aus dem Zirkuswagen eingeschickt wurden - das gewünschte Ergebnis wäre dann wie folgt zu werten: Die Nägel aus dem Zirkuswagen stimmen teilweise mit Nägeln überein, die ebenfalls aus dem Zirkuswagen stammten. Dass keine Kratzspuren an den Nägeln aus den Schlössern gefunden wurden, deutet jedenfalls darauf hin, dass diese niemals zum HLKA geschickt wurden. Es wäre nach dem selbsterstellten Fußabdruck die zweite selbsterfundene Spur. 
Beschlagnahmt wird eine Mütze mit Nike-Zeichen. Nach diesem Fund wird in die auf dem Videofilm zu erkennende Kopfbedeckung einer unbekannten Person ein ebensolches Nike-Zeichen hineininterpretiert. Zu dumm nur, dass die spätere DNA-Analyse ergibt, dass der gewünschte Verdächtige diese Kopfbedeckung nie trug.Das Nike-Zeichen wird aus erkennbarem Verfolgungswahn gegenüber dem gewünschten Verdächtigen im Video vermeintlich erkannt. Diese krasse Fehlinterpretation zeigt, wieweit die Wahrnehmung von dem Willen geleitet ist, etwas Bestimmtes zu erkennen. Das deutet an, dass auch das Erkennen des gewünschten Verdächtigen auf einer solchen, durch den eigenen Verfolgungswahn geprägten Blick beruht.

Obwohl der Staatsschutz nach Aktenlage die Auffassung vertritt, die beschlagnahmte Mütze sei die Kopfbedeckung des Täters, wird diese Spur plötzlich nicht mehr verfolgt, als die DNA des gewünschten Verdächtigen nicht festzustellen ist. Damit wird eine weitere Spur fallengelassen, weil sie nicht mehr das gewünschte Ergebnis bringen kann.
 
Im Durchsuchungsbericht benennt Staatsschutzchef Puff wieder eine Homepage des gewünschten Verdächtigen - wieder falsch.Der falsche Hinweis auf Homepages ist die x-te Lüge und falsche Verdächtigung durch Staatsschutzchef Puff.1x Straftat
Laut Puffs Bericht wurden die Auffindesituationen videografiert. Dieses Video vom 4.12. gelangte nicht in die Gerichtsakten. Der Antrag, es im Verfahren anzusehen wurde von Richter Wendel abgelehnt.Das Video hätte zur Aufklärung etlicher Fragen von Bedeutung beitragen können, z.B. hinsichtlich der beschlagnahmten Nägel und Schuhe, eventuell auch dem Aussehen der angetroffenen Personen. Richter Wendel lehnte den diesbezüglichen Beweisantrag ab - offensichtlich, um die Grundrechtsbrüche von Polizei und Staatsanwalt zu vertuschen. Das aber bedeutet, dass die Ermittlungen durch sachfremde Nebenziele behindert wurden. 
Eine mögliche Erklärung für die ganzen merkwürdigen Funde, die sich hinterher zu Beweismitteln entwickelten, könnte Blatt 31 geben. Denn nach Blatt 31 wurden "keine verdächtigen Gegenstände" gefunden. Es werden jetzt im Prozess aber welche verwendet. Das ist ein Eintrag von Herrn Puff.Später im Verfahren tauchen etliche der beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel auf. Wurden sie nachträglich so umgewertet? Waren die Turnschuhe zunächst keine Spur, aber dann entschloss man sich, einfach einen passenden Gipsabdruck herzustellen? Waren die Kleidungsstücke mit der orangenen Farbe zunächst keine Spur, aber irgendwann find man an, von orangener Farbe am Gericht zu reden, damit es passte? 

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