Laienverteidigung

TROTZ HINWEISSCHILD BESTRAFEN? PROZESSE GEGEN SCHWARZFAHRIS

Aktuell laufend ...


1. Durch die Instanzen ... Einleitung zum Sinn solcher Gerichtsprozesse
2. Aktuell laufend ...
3. Vorbei ... vergangene Prozesse
4. Zu erwartende Prozesse (Ermittlungsverfahren)
5. Strafen, strafen, strafen

Düren/Aachen
Gegen einen Aktionsschwarzfahrer wurde ermittelt, er wurde angeklagt und nun der Strafprozess geführt. Trotz offensiver und unterstützender Laienverteidigung erfolgte am: 5. Juli um 10.15 Uhr eine Verurteilung vom Amtsgericht Düren. Das Gericht erkannte sogar an, dass die Person top-erkennbaer ohne Ticket unterwegs war - aber dachte sich mal wieder was Neues aus, um dennoch zu verurteilen.
Aus dem Urteil des Amtsgerichts Düren am 5.7.2021 (Az. 117 Cs-507 Js 146/21-82/21)
Der Angeklagte trug bei allen Fahrten deutlich sichtbar einen gelben Zettel an seiner Kleidung, auf dem unter anderem stand: "Ich fahre umsonst (d. h. ohne gültige Fahrkarte)". Zudem verteilte er in den Zügen an Fahrgäste einen Flyer, der über den Hintergrund seines Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufklärte und insbesondere seine Ansicht zum Thema Klimawandel darlegte. Im Zug ging er nicht aktiv auf die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG zu, sondern offenbarte sein Mitfahren ohne gültigen Fahrausweis erst im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle.

Die Argumentation ist absurd. Wer ohne Kennzeichnung ticketfrei unterwegs ist, begeht die Straftat auch ohne, dass eini Zugbegleiti das sieht. Wer mit Kennzeichnung unterwegs ist, durchbricht die Straftat aber nur, wenn eini Zugbegleiti das sieht. Bei einem gilt der allgemeine Anschein, beim anderen genau nicht.
Danach wurde Berufung eingelegt worden und ging 24.6.2022 um 9 Uhr am Landgericht weiter - aber endete genauso aus. Das zweite Urteil, nach zwei Verhandlungstagen verkündet, war fast identisch mit dem ersten. Termin: (siehe Terminspalte rechts) ++ Ankündigung.
Also: Revision. Die Begründungsschrift wurde am 29.8.2022 eingereicht.

Braunschweig
Eine Gruppe von Aktionsschwarzfahris geriet nach der blockVW-Aktion im August 2019 in eine Kontrolle, was zu fünf Anklagen führte. Interessant war und ist, dass alle, die gegen Erwachsene gerichtet sind, in Braunschweig stattfinden. Das ist zwar auch der Tatort, aber normalerweise werden Schwarzfahrverfahren am Wohnort der Angeklagten gemacht. Da die Menschen als Gruppe unterwegs waren, fielen sie mehr auf, was den Vorwurf der Erschleichung besonders absurd erscheinen lässt. Trotzdem gab es beim ersten Prozess in Braunschweig eine Verurteilung - fieserweise zu 15 Tagessätzen, was die Chance der Berufung verringert. Vorher lief der eine Prozess an einem anderen Ort (weil Jugendstrafrecht) und endete schnell mit einer Eskalation im Gerichtssaal, d.h. der müsste neu gestartet werden.
Vor dem dritten Prozess, also dem zweiten in Braunschweig, gab es eine kleine Aktion. Der NDR filmte und den Gerichtsdienern gefielen die Kreidesprüche nicht. Sie entfernten diese nicht nur, sondern drohten und wollten auch das Foto der Aktion (siehe unten) löschen.




Der dritte Prozess fand am 21.7.2020 statt und kam nicht zum Ende (ging auch bisher nicht weiter). Im Mittelpunkt stand die Vernehmung der Zeugen (Kontrolleure, Busfahrer), aber auch einiges Gezerre mit der Richterin, die immer wieder Fragen nicht zulassen wollte, weil die angeblich mit der Frage des fehlenden Tickets nichts zu tun hätten. Die Richterin zeigte nämlich schon 2016 in einem ähnlichen Prozess deutlich gemacht, dass sie die Frage von Hinweisschildern auf fehlende Fahrkarten nicht für relevant hält:


Urteil vom 1.3.2016 (Richterin Genius, Az. 5 Ds 911 Js 58559/14

Fast zwei Jahre danach setzte die Richterin, die trotz dieser deutlichen Voreingenommenheit für unbefangen erklärt wurde, einen neuen Termin an: 14.4.2022 um 9 Uhr (siehe Terminspalte rechts).

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