Laienverteidigung

IST KOEXISTENZ MÖGLICH?

Bienen und horizontaler Gentransfer: Einfach vergessen?


1. Einleitung
2. Das Drama der Koexistenz: Gewollt, unmöglich, deshalb trickreich umschifft
3. Bienen und horizontaler Gentransfer: Einfach vergessen?
4. Schnell und unkaputtbar: Raps
5. Mais überall ...
6. Soja & Tierfutter
7. Baumwolle
8. Weitere Pflanzen und Organismen
9. 2006: Ein Selbstbestäuber verteilt sich weltweit - der Reis LL601
10. Honig, Bienen, Imkerei
11. Die unvermeidbare Folge: Gentechnik im Essen
12. "Ich frage mich, was eigentlich noch alles passieren muss"
13. Schlimmer: Auskreuzung ist einkalkuliert oder sogar gewollt!
14. Infoseiten zum Thema

So bizarr schon die Debatte selbst ist, spektakulär sind zudem ihre Auslassungen. Phänomene, die nicht erklärbar oder in in formale Regelungen zu gießen waren, wurden einfach ignoriert und im Gesetz weggelassen.

Summ, summ, summ - ums Bienchen red' herum ...
ImkerInnenverbände sind Mitglied im Deutschen Bauernverband, sie gehören zu landwirtschaftlichen Berufsständen und -versicherungen. In der Liste der landwirtschaftlichen Berufe führt Wikipedia "Imker" auf, landwirtschaftliche Ämter sind auch für die Bienenhaltung zuständig. Keine Frage also: Die HalterInnen von Bienen sind wie ihre KollegInnen mit Kuh- und Schafherden einfach nur LandwirtInnen. Folglich gilt für sie, was für alle gilt: Die Koexistenzgarantie. Zwar ist die, wie gezeigt, ein stumpfes Schwert, aber dennoch stellt sich die Frage: Wie ist das mit den Bienen überhaupt gedacht? Abstandsregelungen - für sich bewegende Pollensammlerinnen wie die Bienen nicht passend. Schwellenwerte? Selbst wenn es sie gäbe und die Verunreinigung mit Gentechnik zum Standard wird, passen die diskutierten Konzepte für die Honigherstellung nicht. Denn der Pollen ist weder als Futtermittel in den Honig gelangt noch ist Honig ein pflanzliches Produkt. Bis heute heute gibt es keine Richtlinie, einfach gar nichts, was die Koexistenz für bienenhaltende BäuerInnen überhaupt bedenkt. Nur einmal hat sich ein Verwaltungsgericht mit der kniffligen Frage beschäftigt. Es war in Augsburg - und das Urteil für den betroffenen Imker ein Desaster. Über das Urteil schrieb die Augsburger Allgemeine, 11.7.2008: "Wer Honig verkauft, der auch nur geringste Spuren von gentechnisch verändertem Maispollen enthält, macht sich strafbar. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 30. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil gegen den Kaisheimer Imker Karl-Heinz Bablok festgestellt. Demnächst wird der Genmais auf der staatlichen Versuchsfläche, 1500 Meter von Babloks Bienenhaus entfernt, zu blühen beginnen. Die Konsequenz: Bablok und seine Imkerkollegen im näheren Umkreis müssen ihre Bienen wegbringen." Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die zweite Instanz unterbrach die Verhandlungen und bat den Europäischen Gerichtshof um Klärung der grundsätzlichen Fragen - immerhin mal eine Art Zwang, die Rechtmäßigkeit der kalten Durchsetzung von Agro-Gentechnik zu prüfen. Für den Honig des Imkers war es aber das Ende: "Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am 30. Mai fest, daß Honig mit Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 nicht verkehrsfähig ist. Nun wurde dieser Pollen trotz der vom Gericht vorgesehenen Vorsichtsmaßnahme im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde am 23. September in der Müllverbrennungsanlage Augsburg entsorgt." (Presseinformation des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik vom 24.9.2008)

Im Original: Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg
Es wird festgestellt, dass die lmkereiprodukte des KIägers, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises der Linie MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt sind. ... (Urteil Seite 2)
Der Honig des Klägers wird bei einem Eintrag von MON 810-Pollen wesentlich (analog § 36 a Abs. 1 Nr. 1 GenTG) beeinträchtigt. da ein solcher Honig ein Lebensmittel darstellt, das nicht über eine Zulassung nach Kapitel II, Abschnitt 1 der VO (EG) 1829/2003 verfügt und damit gemäß Art. 4 Abs. 2 dieser Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden darf. ...
(S. 20)
Entsprechend den obigen Ausführungen kann daher den Äußerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Sektion für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiko (STALUT), dass Honig als tierisches Produkt nicht unter die Regelungen der VO (EG) 1029/2003 falle, solange die Honig erzeugenden Bienen nicht ihrerseits genetisch verändert seien, nicht gefolgt werden: die Äußerungen des STALUT sind für das Gericht auch nicht bindend. Ein Regelungsausschussverfahren gemäß Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 der VO (EG) 1829/2003 und Art. 5, 7 und 8 des Beschlusses 1999/468/EG, in dem das Lebensmittel Honig vom Geltungsbereich der VO (EG) 1829/2003 ausgenommen worden wäre, ist unstreitig nicht durchgeführt worden.
Gerade der zwar „technisch unvermeidbare", aber nicht zufällige, sondern vorhersehbare Eintrag von MON 810-Pollen in Honig, wenn dieser Mais im Flugkreis oder gar im näherem Umkreis einer Imkerei angebaut würde, würde es erfordern, auf eine umfassende Zulassung des GVO MON 810 für Lebensmittel, damit auch für die Verwendung im Lebensmittel Honig, hinzuwirken, anstelle den umgekehrten Weg zu gehen,
nämlich zu versuchen, den Honig aus dem Anwendungsbereich der Verordnung über genetisch veranderte Lebensmittel und Futtermittel "herauszudefinieren". Dies wäre auch im Sinne der VO (EG) 1829/2003, wie deren Erwägungsgrund 10 unmissverständlich klarstellt.
(S. 28)
Fazit: Das Eigentum des Klägers ist also wesentlich beeinträchtigt, wenn sein Honig Bestandteile von MON 810-Pollen enthält, da er dann gemäß Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 1829/2003 nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden darf.
Dass die Bienen nicht bedacht wurden, dürfte kein Versehen sein - schließlich ist das keine Nutztierart, die irgendwie selten und unbekannt ist. Sie wurde nicht berücksichtigt, weil alle ArchitektInnen der gesetzlichen Grundlagen zur Agro-Gentechnik genau wussten: Die Imkerei ist nicht zu schützen. Sie wurde schlicht geopfert, von Beginn an aufgegeben. Als die ImkerInnen sich zu wehren begannen, z.B. die Initiative "Gendreck weg!" gründeten und begannen, gegen Felder vorzugehen, konnte das Verschweigen nicht weitergehen. Fortan überschlugen sich Behörden, Wissenschaft und Lobbyisten mit immer dümmeren Vorschlägen und Statements zur Gentechnikfreiheit bei Bienen. Variante 1 war das schlichte Leugnen, dass Bienen überhaupt an gv-Pollen z.B. von Mais herangehen. Die PR-Plattform TransGen behauptete: "Aber selbst wenn deutlich mehr gv-Mais angebaut würde - Pollen von gv-Mais wird in der Regel nicht im Honig zu finden sein. Das hat einen einfachen Grund: Mais ist für Bienen kaum attraktiv." Das war falsch. Eine Studie belegte, dass die Bienen Mais in dessen Blütezeit sogar sehr oft anfliegen, weil der Pollen sehr eiweißhaltig ist. Sie sammeln den Pollen gezielt, nicht nur als versehentliche Mitnahme wie bei vielen anderen Blüten.

So sieht es wirklich aus: Zea mays ist Mais - also die am häufigsten gesammelte Pollenpflanze!

TransGen aber blieb bei der einen Lüge auch nicht stehen, sondern stellte weitere Behauptungen auf, die nicht stimmen. So stellten sie die Frage, ob Honig überhaupt gekennzeichnet werden muss, wenn der darin enthaltene Pollen von gv-Pflanzen stammt. Die Frage ist also solches schon problematisch, denn hier wird ja gar keine Gentechnikfreiheit mehr angestrebt, sondern danach gesucht, die Verunreinigung vertuchen zu können. Auf jeden Fall, die Antwort von TransGen lautet: "Nach derzeitiger Rechtslage: nein." Denn nach ihrer Auffassung können Pollen aus gv-Pflanzenals "technisch unvermeidbare Beimischung" verstanden werden und fiele dann unter den 0,9%-Schwellenwert. Ob ein Verschweigen von Verunreinigungen in ihrem Honig für ImkerInnen in Frage kommt, sei dahin gestellt. Denn ohnehin ist die Aussagefalsch. Denn der 0,9%-Wert gilt nur für zugelassene gv-Lebensmittel. Das schreibt TransGen im Folgeabsatz sogar selbst: "Gv-Pflanzen, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen auch nicht in Spuren in Lebens- oder Futtermitteln vorhanden sein. Das gilt auch für Pollenbeimischungen im Honig." Warum behaupten sieerst etwas Anderes? Und warum tun das andere genauso? Zum Beispiel KWS mit fast identischen Behauptungen in ihrer Broschüre 'Grüne Gentechnik': "Der Gesamt-Pollenanteil im Honig beträgt lediglich bis zu 0,5% und wiederum sind hiervon nur maximal 7% Maispollen, das heißt weniger als 0,05% des Honigs sind Maispollen. Der Wert liegt weit unter dem Grenzwert für eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Bestandteile von 0,9 %."

Im Original: Verzweifelte Proteste der ImkerInnen
Aus einer Infoseite beim AID (gesamter Text hier)
Vor dem Stuttgarter Landtag haben Imker demonstriert, dass es für Bienen keine Bannmeile gibt und es damit vor genmanipulierten Pollen keinen Schutz geben kann. ... Das Einzugsgebiet eines Bienenvolkes sei bis zu 120 Quadratkilometer groß, so dass die Verunreinigung der Honig- oder Pollenernte beim Einsatz gentechnisch veränderten Saatgutes in der deutschen Landwirtschaft gar nicht zu verhindern sei. „Koexistenz zwischen genfreier und gentechnischer Landwirtschaft kann es nicht geben“, unterstreicht Demeter-Imker Günter Friedmann, ausgezeichnet mit dem Förderpreis ökologischer Landbau des Bundesverbraucherministeriums. Die im Gentechnik-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen halten die Imker für „völlig unzureichend“. Imker-Klagen gegen Gen-Mais (FR, 22.2.2007), Auszüge:
Die Eilverfahren richten sich gegen die Überwachungsbehörden der Länder. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Pollen der Maislinie Mon 810 nicht in den Honig gelangen, fordern die Imker. Da Bienen einen Radius von drei Kilometern abfliegen, wird dies nach Ansicht des Berliner Rechtsanwalts Achim Willand nur möglich, wenn die Aussaat untersagt oder der Mais vor der Blüte geerntet wird.

Horizontaler Gentransfer
Horizontal meint: Über Artgrenzen hinweg ... also nicht von Generation zu Generation (vertikal), sondern z.B. von einer Pflanze auf eine andere Art oder in den Organismus und dann die DNA von Bodenpilzen, Bakterien oder auch dem Menschen. Lange wurde das von den sogenannten WissenschaftlerInnen ausgeschlossen. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo war sich 1996 sicher: "Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart." Prof. Friedt (Uni Gießen) phantasierte ein Jahr später von "nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora", Wie starkdiese Beruhigung politisch motiviert war, lässt sich an der Tatsache ableiten, dass es dieselben ForscherInnen waren, die genau mittels horizontalen Gentransfers die Gentechnik überhaupt entwickelten. Denn sie nutzten die Fähigkeit des Agrobacterium tumefaciens. Bei der
Infektion einer Pflanzenzelle durch das Bakterium wird die so
genannte T-DNA in die Zelle übertragen und an einer beliebigen
Stelle in das Genom der Pflanze eingebaut. Diese Fähigkeit von Agrobacterium tumefaciens zum natürlichen Gentransfer wird bei gentechnischen Arbeiten genutzt. Ende der 1970er Jahre entdeckten die Belgier Marc Van Montagu und Jeff Schell die Möglichkeit, mittels Agrobacterium tumefaciens Gene in Pflanzen einzuschleusen und legten damit den Grundstein für die Grüne Gentechnik. Seitdem wird das Bakterium als Vektor genutzt, um neue Gene in das Genom von - meist
zweikeimblättrigen - Pflanzen einzuschleusen.Das steht auf der regierungsoffiziellen Seite zur BioSicherheitsforschung, auf Wikipedia und beim Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin, der berufsständigen Vertretung derer, die es wissen müssen.
Inzwischen hat auch hier - ähnlich wie bei der Auskreuzung - die Wirklichkeit die Beruhigungspropaganda widerlegt. Als im Jahr 2000 an der Uni Jena gv-Bestandteile in Darmorganismen der Biene nachgewiesen wurden, kam von GentechnikbefürworterInnen der typische Palaver über unerwünschte Forschungsergebnisse. Die"Seite kritisiert das Versuchsdesign, meldetZweifel, ob die im
Laborexperiment erhaltenen Ergebnisse aufnatürliche Bedingungen zu
übertragen seien.
" Inzwischen wurden gv-Konstrukte aus RoundUp-resistentem Mais im Bodenleben nachgewiesen, d.h. auch hier fand ein Überspung über Artgrenzen hinweg statt. Das löste keine selbstkritischen Diskussionen aus, sondern sofort - auch das eine Parallele zur Auskreuzungsdebatte - die nächsten Beruhigungspillen. Zur Zeit ringen zwei Propagandatricks darum, als offizielles Entschuldigungsargument für die Einführung der Agro-Gentechnik herhalten zu dürfen. Zum einen die Darstellung,alles sein "ein extrem seltenes Ereignis" (BDP). Das Problem dieser Behauptung ist, dass sie wie die Falschaussage, es gäbe gar keinenGentransfer über Artgrenzen hinweg, schnell durch die Wirklichkeit widerlegt werden könnte. Das befürchten wohl die Pro-Agro-Gentechnik-WerberInnen, die gleich eine andere Platte auflegen. Wurde eben noch behauptet, horziontaler Gentransfer sei unmöglich, so wird er jetzt als völlig harmlos dargestellt, "da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen" (BVL). Eine putzige dritte Variante benannte Michael Miersch, einer der Marktschreiber in journalistischem Gewand, die - früher selbst Ökos - heute auf alles dreindreschen, was nach Umweltschutz riecht. Er findet in der TageszeitungWelt vom 19.4.2009 Genschleusungen über Artgrenzen hinweis unproblematisch, weil "viele Lebensbausteine ohnehin in der Mehrheit aller Organismen
enthalten sind. So besteht das menschliche Erbgut aus vielen Genen, die
auch Pflanzen in sich tragen.
" Also: Kurz zuvor noch bestritten, jetztalles voll öko ...

Im Original: Eher Lottogewinn als horizontaler Gentransfer?
Aus einem Interview mit Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo, in: Stern Nr. 37/1996 (S. 164)
Frage: Besteht die Gefahr, daß sich genmanipuliertes Erbmaterial unkontrolliert ausbreitet?
Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart.
Aus einer „Erklärung zum Feldversuch mit gentechnisch gezüchtetem Raps auf dem Gelände des Lehr- und Versuchsbetriebes in Rauischholzhausen“ vom 18.4.1997, Autor: Prof. W. Friedt (Uni Gießen)
Bezüglich gentechnisch übertragener Herbizid-Resistenz hat zudem eine umfangreiche Diskussion zur Technologiefolgeabschätzung stattgefunden, die zu dem Ergebnis gekommen ist, daß keine Gefährdung der Bevölkerung bzw. nachhaltige Beeinträchtigung von Ökosystemen zu erwarten ist. Insbesondere kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden. Aus der BDP-Pressemappe "Pflanzenbiotechnologie und ihre Anwendung in der Praxis" (S. 10)
Ein solcher „horizontaler Gentransfer“ ist zwar grundsätzlich nicht auszuschließen, doch er ist ein extrem seltenes Ereignis. Bisher konnte er unter natürlichen Bedin-gungen trotz immer empfindlicheren Untersuchungs-verfahren nicht nachgewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit eines horizontalen Gentransfers wird auf etwa 10-13 bis 10-27 geschätzt, also etwa 1:100000000000000000000.Aus Marcus Lemke (2002): "Gentechnik - Naturschutz - Ökolandbau", Nomos in Baden-Baden (S. 27 f.)
Neben der Verwilderung und der Auskreuzung kommen noch weitere Wege der Ausbreitung transgener Erbsubstanz in der Natur in Betracht. Zu nennen ist hier zunächst das Phänomen des horizontalen Gentransfers. Dieser Begriff beschreibt die nichtsexuelle Übertragung von genetischem Material. So verfügen Mikroorganismen über verschiedene Mechanismen zur Aufnahme und Weitergabe von DNA untereinander, wodurch Gene aus abgestorbenen Pflanzenteilen in andere Organismen eingebracht werden können. Zwar handelt es sich hierbei um ein ausgesprochen seltenes Ereignis; verschiedene Befunde zeigen jedoch, dass ein solcher Gentransfer im Laufe der Evolution immer wieder stattgefunden hat. Dabei ist jedoch zu bemerken, dass ein horizontaler Gentransfer von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Mikroorganismen bislang noch nicht nachgewiesen werden konnte. Versuche an der Universität Jena haben allerdings gezeigt, dass im Darm von Honigbienen, die Pollen von herbizidresistenten, Raps gefressen haben, ein Gentransfer auf die im Dann der Biene lebenden Mikroorganismen stattgefunden hat. Es wird letztlich aber vermutet, dass der Transfer eines Transgens eher zwischen Mikroorganismen zu erwarten ist, als von höheren Pflanzen auf Mikroorganismen.Aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (S. 12)
Der horizontalen Gentransfer ist extrem selten und führt bei den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Nutzpflanzen zu keinen schädlichen Effekten, da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen. Der horizontale Gentransfer könnte also nicht erst durch die gentechnisch veränderte Nutzpflanze erfolgen, sondern bereits durch die ursprünglichen Träger der Gene.

  • Weitere Erkenntnisse, dass Transgene auf Bakterien und sogar auf Pflanzen und Tiere überspringen

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