Laienverteidigung

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Landschafts- und Biotopschutz


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Ideen zum Schutz von Flüssen und Bächen
Ausgewählte Aktionsideen aus Jutta Ditfurth/Rose Glaser (1987): "Die tägliche legale Verseuchung unserer Flüsse und wie wir uns dagegen wehren können", Rasch und Röhring in Hamburg (S. 283 f., ganzes Kapitel als .rtf-Download)

  • Aktionsformen nach der Rheinkatastrophe in der Schweiz:
    • Lifeboat: eine Gruppe startet eine Informationskampagne vom Boot aus.
    • Plakataktionen: Eine Künstlerinnengruppe organisiert das Aushängen von Großplakaten zum Thema xoter Rhein". Immer wieder erscheinen neue Plakate ("wilde" Plakate wurden nach dem 1. November 1986 überall aufgehängt und sofort wieder amtlich entfernt).
    • Requiem für den Rhein: ökumenische Messe in einer Kirche, Trauermarsch zum Fluß, Trauermusik und verschiedene Aktionen auf einer Rheinbrücke.
    • Menschenkette von Basel bis Rotterdam.
    • Eine fischende Fischerpuppe wurde in niedrigem Rheinwasser aufgestellt, dazu eine Reihe schwarzer Totenkreuze.
    • An bestimmten Tagen wurden in der ganzen Stadt frühmorgens schwarze Trauertücher aus den Fenstern gehängt ("Eine Stadt trauert um ihren Rhein")
  • Aktionen im Parlament: Umweltinitiativen - als Besucher in öffentlichen Sitzungen und als Öffentlichkeit stiftende Eindringlinge bei geheimen Sitzungen -können das Parlament zu Aktionen nutzen und so an einer wichtigen Stelle eine öffentliche Auseinandersetzung erzwingen. Aus den grauen Sitzungsräumen kann ein bunter Marktplatz der Meinungen werden. Tote Fische am Rednerpult und ein an Luftballons hängendes, über den Köpfen der Abgeordneten schwebendes Transparent können das parlamentarische Ritual unterbrechen.
  • Alternative Flußrundfahrt und Bildungsurlaub auf dem Wasser
    Was bedeuten die Vergiftung und Zerstörung eines Flusses für Menschen, die nicht direkt am Fluß leben, oder für Menschen, die gar nicht mehr die Zeit erlebt haben, in der man noch in Flüssen baden konnte? In Hamburg veranstalten Umweltinitiativen seit vielen Jahren alternative Hafenrundfahrten durch die ökologisch finstersten Gebiete des Hafens. Wer an den meterdicken Abwasserrohren vorbeifährt, erkennt, was Flußvergiftung bedeutet.
  • Alternative Werkspionage
    Es gibt viele Mittel, Informationen zu beschaffen, vom konzentrierten Lesen von Firmenprospekten bis zum Auskundschaften von Schreibtischen und Mülltonnen.
    Eine gute Möglichkeit ist das Fotografieren von Fabrik- und Militäranlagen über den Werkszaun. Mit einem lichtstarken Teleobjektiv lassen sich so Aufschriften von Giftfässern und Pläne hinter den Fenstern von Büros dokumentieren.
    Rechtsgrundlage: Zum Schutz eigener Ansprüche darf auf dem Wege der Selbsthilfe eine Sache weggenommen, zerstört oder beschädigt und können Beweismittel gesichert werden. Dies gilt, sofern behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruches vereitelt oder wesentlich erschwert wird (§ 229 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Auwaldbesetzung: Im Herbst 1984 rückten die ersten Baumaschinen an, um den letzten großen Auwald Westeuropas, die Donauauen östlich von Wien, zu fällen und anstelle der Urlandschaft ein Wasserkraftwerk zu errichten.
    Der Widerstand vor Ort begann mit der Besetzung des bedrohten Auwalds durch eine noch relativ kleine Gruppe von Auschützern. Eine gewaltsame Räumungsaktion der Polizei brachte den Widerstand gegen die Auwaldzerstörung an die internationale Öffentlichkeit. Durch die gewaltfreie Entschlossenheit der Besetzer und den brutalen Polizeieinsatz entstand eine alle gesellschaftlichen Gruppen Österreichs erfassende Solidarisierung mit dem Widerstand gegen die Donauzerstörung. Während Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Donauzerstörung gesammelt wurden, besetzten mehrere tausend Bürger die Au. Sieben Widerstandsdörfer entstanden. So wurde die Auwaldzerstörung gestoppt. Der Bau von Hainburg ist politisch undurchsetzbar geworden.
  • Bachpatenschaften. Bürger kümmern sich um ihren Bach. Dazu kann gehören:
    1. öffentliche Bachbegehung: Abwassereinleitungen und Betonierungsmaßnahmen werden gezeigt (zum Beispiel: Vergleich des aktuellen Zustands mit alten Fotos und Zeichnungen des Bachs aus Archiven und Familienalben);
    2. der eigenständige Rückbau der vorhandenen Kanalisierung: In einer öffentlichen Aktion wird Müll weggeräumt, mit der Spitzhacke oder kleinen Baumaschinen Beton entfernt und anschließend wiedergewonnenes Ufer mit standortgerechten Bäumen bepflanzt.
    Geltende Wassergesetze können es notwendig werden lassen, daß Bürger in Selbsthilfe das "Vollzugsdefizit" des Staats beheben helfen: Das hessische Wassergesetz enthält zum Beispiel (§ 46) die gesetzliche Pflicht, kanalisierte Bäche, "sofern nicht überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen".
  • Bauplatzbesetzung: Im Mai 1979 besetzten 10 000 AKW-Gegnerinnen den Bauplatz des Atomkraftwerks Torness.
  • Behördenpatenschaft: In aller Regel errichten die für den Gewässerschutz zuständigen Behörden um sich eine Mauer des Schweigens, wenn Betroffene odei Interessierte um Informationen über die Flußvergifter nachsuchen. Abwasserdaten werden verschwiegen, die Gewässerverschmutzung wird gedeckt.
    Hinter der monolithischen Fassade der Verwaltung sitzen einzelne Sachbearbeiter, die für ganz bestimmte Aufgaben zuständig sind. Diese Aufgabenbereiche gilt es aufzuklären, um dann eine "Betreuung" der einzelnen Sachbearbeiter durch die örtliche Initiative zu organisieren. Wöchentliche Besuche mit der Bitte um einen regelmäßigen Tätigkeitsbericht, regelmäßiges Abfordern von Informationen, beharrliches Einfordern von Informationsrechten an der richtigen Stelle und viele Gespräche - im Guten wie im Bösen - führen häufig zu interessanten Ergebnissen. Zumindest aber tragen sie Unruhe in den Hort der Anonymität.
  • Botschaftsbesetzung: Um internationale Zusammenhänge bei der Wasservergiftung und Flußzerstörung deutlich zu machen und auf die Regierung eines oder mehrerer Länder internationalen Druck auszuüben, können Botschaften besetzt werden.
    Dies ist eine Möglichkeit, sich durch eine Aktion auf einen ganzen Staat zu beziehen. Da die Regierung der betroffenen Botschaft die Polizei eines anderen Landes um Hilfe bitten muß, entstehen interessante Situationen ... Eine unbefristete Besetzung mit einem alternativen Botschaftsbetrieb (zum Beispiel von der Botschaft aus die Bevölkerung informieren) kann über viele Tage internationale Öffentlichkeit herstellen.
  • Fabrikblockade und Fabrikbesetzung: Oktober 1983: Die Chemie Linz AG plant die Wiedereröffnung der Trichlorphenolanlage, einer Fabrik, bei deren Produktion Dioxin entsteht. Greenpeace Österreich organisiert eine Blockade und eine Besetzungsaktion dagegen. Florian Faber, der bei der Aktion mitgemacht hat, berichtet:
    "In aller Früh klettern zwei unserer Leute in selbstgenähten, täuschend ähnlichen Werksanzügen in das Gelände der Chemie Linz und warten dort die Dämmerung und eine gute Gelegenheit ab, um, ausgerüstet mit einem Transparent ('Nie wieder Seveso'), die umstrittene 2,4,5-T-Anlage zu besteigen. Gleichzeitig machen sich zwei Paddler bereit, mit einem Boot und einem fünfzig Meter langen Transparent den Werkshafen abzusperren. Zehn unserer Aktivisten stecken mittlerweile schon nervös in gelben Overalls und besprechen, wer in welcher Reihenfolge die zwanzig Fässer abzuladen und aufzustellen hätte, mit denen wir symbolisch die Werkseinfahrt blockieren wollen. Noch einmal wird geprobt, alles klappt.
    Es geht los. Die Fässer auf dem Lkw, der Rest folgt im VW-Bus, ab in Richtung Werkseinfahrt. Bei der Ankunft ist klar: Wir werden erwartet! Eine bedrohliche Menge steht erwartungsvoll vor dem Tor. Irgend jemand muß geplaudert haben, die wissen, was wir wollen! Auffallend die vielen Herren im Anzug - Betriebsräte, die ihre Arbeiter in den Kampf schicken!
    Die Entscheidung muß rasch fallen, wir werden die 'Aktion Fässer' trotzdem versuchen. Doch kaum laden wir die ersten Tonnen ab, als sich schon die Menge auf uns stürzt und mit unglaublicher Brutalität anscheinend schon lange aufgestauten Aggressionen Luft macht. Fässer fliegen durch die Luft, es setzt Tritte und Schläge, auch die versammelten Journalisten bekommen ihren Teil ab. Es wird zu gefährlich, wir brechen unser Vorhaben ab und versuchen, die Fässer wieder aufzuladen. Doch auch das wird uns nicht leichtgemacht. Für die Arbeiter vorbereitete Flugblätter, in denen wir auf die vielen Unfälle bei der 2,4,5-T-Produktion hinweisen, bei denen schon 2000 Arbeiter schwere Schäden davongetragen haben, werden uns entrissen und ins Gesicht geschleudert. Nichts wie weg, es wird zuviel.
    Unsere ganze Sorge gilt nun den beiden im Werk selbst. Über Funk erfahren sie, daß sie bereits entdeckt sind, Arbeiter klettern ihnen gefährlich nahe und drohen, sie hinunterzuschmeißen. Wir bitten um Polizeischutz für die beiden, denn mittlerweile konzentriert sich die aufgestachelte Wut auf sie.
    Bei der anschließenden Pressekonferenz sind auch die Reporter froh, heil davongekommen zu sein, von uns ganz zu schwcigen.
    Jetzt sind wir bekannt. Plötzlich rennen uns die Zeitungsletite die Türen ein und nicht umgekehrt. Die 2,4,5-T-Problematik ist schlagartig voll im Gespräch, heiße Diskussionen folgen auf allen Ebenen. Wir bleiben dran, über ein Jahr versuchen wir das, was durch die Prügelaktion angezettelt wurde, nun durch politische Verhandlungen, endlose Gespräche mit Chemikern, mit den Linzer Umweltbehörden und auch mit der Chemie Linz AG auszunützen, um doch noch zu einem Erfolg zu kommen. Nur jetzt nichts abreißen lassen, keine Ruhe geben."
    Ein Jahr später steht der Erfolg fest: Die 2,4,5-T-Produktion wird nicht wiederaufgenommen.
  • Grundwasserproben aus Beobachtungsbrunnen: In der Umgebung von allen Wasserwerken und vielen Mülldeponien gibt es von den Behörden eingerichtete Grundwasserbeobachtungsbrunnen. Diese Brunnen lassen sich mit einfachem Werkzeug leicht öffnen. Mit einem selbstgebauten Schöpfgerät oder einer Handpumpe kann man Grundwasserproben gewinnen. Je nach politischer Situation können geheime oder öffentliche Brunnenöffnungsaktionen gemacht werden. So lassen sich wissenschaftlich einwandfrei und öffentlichkeitswirksam Grundwasservergiftungen und Bedrohungen der Trinkwasserversorgung nachweisen.
  • Juristische Mittel bei der politischen Arbeit nutzen: Im Umwelt- und Planungsrecht sind viele Einspruchs-, Informations-, Anhörungs- und Klagemöglichkeiten für Bürger enthalten. Die im Wasser-, Bau- und Immissionsschutzrecht genannten Formen der Bürgeranhörung, der öffentlichen Information und des Widerspruchs gegen Planungen und Genehmigungen haben oft nur Alibicharakter. Außerdem gibt es genügend Paragraphen, die es Industrie und Behörden erlauben, die beschränkten vorhandenen Einflußmöglichkeiten von Bürgern zu umgehen.
  • Plakatwände: Öffentliche Plakatwände können auch von Einzelpersonen und Initiativen gemietet werden. Die Bedingungen sollten in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Es läßt sich auch vereinbaren, daß die Plakatwand/wände, mit weißem Papier beklebt, dem Mieter zum Beschreiben und Bemalen überlassen wird/werden.
  • Probenentnahme mit dem Schlauchboot: Geheim zu jeder Tages- und Nachtzeit und öffentlich, etwa begleitet von einer schwimmenden Pressekonferenz (Journalisten und interessierte Bürger auf einem geliehenen Motorboot oder gemieteten Ausflugsschiff), können Wasserinitiativen von einem Schlauchboot aus direkt an Einleitungskanälen und -rohren Proben entnehmen.
    Oft ist die Probenentnahme vom Wasser aus die einzige Möglichkeit. Die Großindustrie hat ihre Gifteinleitungsanlagen häufig so gebaut, daß sie vom öffentlichen Ufer aus nicht zu erreichen sind.
    Es ist sinnvoll, vor einer öffentlichen Probenentnahme zu klären, was, wo und wann eingeleitet wird. Im Schutz der Öffentlichkeit kann auch versucht werden, über den Wasserweg auf das Gelände von oft militärisch abgeriegelten Industriebetrieben zu kommen, um dort Proben zu entnehmen (Boden, Fässer, Pflanzen usw.).
  • Tribunal: Der Nutzen dieser Aktionsform wird am folgenden Beispiel deutlich - was aber nicht heißen soll, daß Tribunale nur in solch großem Maßstab möglich wären. Kleiner geht's auch.
    Das Internationale Rheintribunal wurde nach einer Serie von Katastrophen am 13. Dezember 1986 nach Auggen (Baden) am Oberrhein einberufen. Es war eine regionale, nationale und internationale Vernetzung von Umweltgruppen und grünen Parteien aus den Rheinanliegerstaaten. An diesem Tag formierte sich erstmals ein breiter internationaler Widerstand gegen die Chemieindustrie. Zur Verhandlung standen der Fall Sandoz sowie die alltägliche legale Rheinvergiftung durch Hoechst, BASF, Bayer und andere Konzerne. Angeklagt waren die Verursacher aus der Chemieindustrie sowie die Verantwortlichen aus der Politik.
    Die eintägige Veranstaltung begann mit den Anklagen von Vertreterinnen aus der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich und der BRD, gefolgt von einer Publikumsanklagerunde. Anschließend sollten die Angeklagten gehört werden, die eingeladen, jedoch nicht erschienen waren. Es folgte die Befragung der Sachverständigen durch die internationale Jury. Den Abschluß bildete eine Publikumsfragerunde, die sich an alle Beteiligten auf dem Podium richtete.
    Danach zog sich die Jury zur Beratung des Urteils zurück, während in einem Beiprogramm die weltweiten Zusammenhänge zwischen der Chemieproduktion und der Umweltverseuchung in der Dritten Welt dargestellt wurden.
    Das Urteil wurde am darauffolgenden Tag auf einer internationalen Pressekonferenz in Weil am Rhein verkündet und anschließend im Rahmen der Aktion "Rheinalarm" von Basel bis Rotterdam auf den Rheinbrücken und auf den Kundgebungen entlang des Rheins verlesen. ...
  • Sichtbarmachen der Vergiftung: Gifteinleitungen sind oft nicht leicht zu erkennen. Abwasserrohre, die private oder staatliche Betriebe versteckt verlegt haben, können manchmal durch kleine bauliche Veränderungen gut für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden (Umleitung eines Rohrs, Verlegung von Zäunen usw.).
    Mit Hinweisen (Schilder, Markierungen) auf Giftproduktionen und -deponien, Einleitungskanäle und Flußzerstörungsmaßnahmen (zum Beispiel Uferbetonierung) kann ein Vergiftungs- und Flußzerstörungslehrpfad eingerichtet werden. Damit die Hinweise nicht zu leicht beseitigt werden können, sind dauerhafte Markierungen notwendig: zum Beispiel das wiederholte Besprühen von Fabrikwänden oder betonierten Ufern.
  • Die Strafanzeige: Ein Mittel, um bei einer Kampagne gegen Wasservergiftung politischen Druck zu erzeugen, kann darin bestehen, gegen die Verantwortlichen öffentlich Strafanzeige zu stellen.
    Eine Strafanzeige, die mit Flugblättern, Plakaten, einer Pressekonferenz und anderen Aktionen öffentlich gemacht wird, zwingt schweigende oder zum Schweigen gebrachte Umweltbehörden und Staatsanwälte, gegenüber der Bevölkerung Stellung zu beziehen. Aufgrund der geltenden Gesetze muß von der Staatsanwaltschaft jedem Hinweis auf eine strafbare Handlung nachgegangen werden.
    Wegen ihrer Industrieabhängigkeit unterschlagen Behörden ständig Hinweise auf Umweltverbrechen und leiten sie nicht an die Staatsanwaltschaften weiter.
    Die baden-württembergische Landesregierung hat dazu ein aufschlußreiches Bekenntnis abgegeben: "Eine Verpflichtung der Behörde, bei Anhaltspunkten sofort Anzeige zu erstatten, könnte die Verantwortlichen von jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Verwaltung abhalten."
    Dazu kommt, daß Staatsanwälte oft von oben angewiesen werden, nicht zu ermitteln, wenn es um die Umweltkriminalität der Großindustrie geht.
    Eine Strafanzeige von Bürgerinitiativen kann helfen, diesen Filz sichtbar zu machen, und unabhängige Kräfte in der Staatsanwaltschaft unterstützen, trotz aller Schwierigkeiten zu ermitteln.
    Die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, jeden Bürger, der eine Strafanzeige stellt, über das Ergebnis der Ermittlungen - auch wenn sie eingestellt werden - zu unterrichten. Jeder kann eine solche Strafanzeige stellen.
  • Verschließen von Abwasserrohren: Wenn Abwasserrohre einen nicht zu großen Durchmesser haben und die Strömung in ihnen nicht zu stark ist, können sie mit schnellhärtendem, wasserfestem Zement zugeklebt werden.
    Mit der Aktion kann praktisch und anschaulich auf gefährliche und/oder illegale Gifteinleitungen hingewiesen werden. Wirkungsvoll ist sie nur, wenn sie mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit verbunden wird. Die Aktion kann zum Beispiel bei einer alternativen Werksbesichtigung oder Pressekonferenz vor den Augen der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
    Es ist keine Nacht-und-Nebel-Aktion, sondern Notwehr. Wasservergiftung ist illegal, ihre Verhinderung ist legal. Siehe dazu die Notstandsregelungen in § 228 BGB und § 127 StPO.
  • Werksbesichtigung: Die Produktionsstätten der Großindustrie sind oft wie militärische Anlagen bewacht. Wenn es "das Loch im Zaun" nicht gibt und eine fotografische Dokumentation über den Zaun keine ausreichenden Erkenntnisse über die Giftpraxis des Industriebetriebs erbringt, bietet sich die Benutzung der Werkstore an. Schlechter kontrollierte Tore kann man in passender Arbeitskleidung und mit entsprechend unauffälligem Auftreten häufig unbemerkt passieren. Scharfbewachte Werkstore können durch kritische Arbeiter des Betriebs benutzt werden. Im unüberschaubaren Arbeitsalltag einer großindustriellen Anlage ist kaum zu verhindern, daß "Betriebsangehörige" an sensiblen Punkten (zum Beispiel Werksdeponien, Kanalrohren) Proben für Umweltinitiativen entnehmen.
    Unter Umständen lassen sich auch bei offiziellen Werksbesichtigungen wichtige Erkenntnisse gewinnen.


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