Stiftung Freiräume

VERWEIGERTE (AKTEN)EINSICHTEN

Einleitung


1. Einleitung
2. Vier Jahre Klagen und immer neue Tricks: Forschungszentrum Jülich
3. Der K(r)ampf bei der Genehmigungsbehörde BVL
4. Gleiches Unrecht durch alle!
5. Rechtliche Hintergründe

Eigentlich steht im Gesetz ...

Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. (UIG § 3, Abs. 1)

Doch die Realität sieht anders aus. Alle Bundesbehörden der Agrogentechnik haben die Akteneinsicht rechtswidrig verweigert - die Genehmigungsbehörde BVL, andere beteiligte Bundesbehörden wie das JKI und das vTI sowie die Fördermittelvergabestelle im Forschungszentrum Jülich. So blieb nur der Gang vor Gericht. Das erste Verfahren lief gegen das BVL - erfolgreich (Ablaufbericht und Dokumente). Seitdem ist dort Akteneinsicht möglich. Doch die anderen Behörden blockten weiter. Das zweite Gerichtsverfahren richtete sich gegen das Forschungszentrum Jülich. Das sah sich offenbar als Sperrspitze der Gentechniklobby und führte einen jahrelangen, intensiven Kampf gegen den Blick ihn seine Akten - mit bizarren Mitteln. Dieser Fall soll hier zunächst dokumentiert werden. Er zeigt eine kriminelle Energie bei der Verwehrung von BürgerInnenrechten und beim Schutz offensichtlicher Betrügereien mit Fördermitteln. Wobei offensichtlich ist, dass die akteneinsichtsverweigernde Stelle selbst in den Sumpf der vermutlichen Fördermittelveruntreuung verstrickt ist ...

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