Stiftung Freiräume

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Weitere formale Anträge


1. Einleitung
2. Rechtliche Bewertung und Straftaten
3. Die TäterInnen und Anzeigen
4. Weitere formale Anträge
5. Der schwere Start: Über ein Jahr blockten alle!
6. Die Retter in Robe: Justiz schützt die Mächtigen
7. Mehr Informationen

Zurückversetzung in den alten Stand bei Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren gegen DNA-Entnahme, Hausdurchsuchung und Sicherstellungen
Durch den OLG-Beschluss vom 18. Juni 2007 wurden die Gewahrsamnahme eines Betroffenen und die entsprechenden Beschlüsse für rechtswidrig erklärt. Dabei wurde die gesamte Aktion als rechtswidrig beurteilt. Folglich gilt diese Rechtswidrigkeit auch für die ausschließlich von Amts- und Landgericht behandelten Beschwerden zur DNA-Entnahme, Hausdurchsuchung und den Sicherstellungen. Diese Beschlüsse sind neu zu treffen.

Zur Hausdurchsuchung ist hinzuzufügen, dass nach Ablehnung der Beschwerden durch die Gießener Gerichte am 2006 Verfassungsklage eingereicht wurde. Durch die Zurückversetzung in den alten Stand und anschließende andere Beurteilung des Vorganges kann dem Spruch des Verfassungsgerichts vorgegriffen und eine erneute Rechtswidrigerklärung abgewendet werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist über den Spruch des OLG Frankfurt bereits informiert worden.

Beschwerdeverfahren gegen andere Polizeiübergriffe vor denselben RichterInnen
Die Vorgänge um den 14.5.2006 sind nicht die einzigen Fälle, bei denen Gießener RichterInnen Beschwerden gegen Polizeigewalt und -übergriffe aufgrund der Angaben von PolizeibeamtInnen abgewiesen haben. Unter dem Eindruck der nachweislichen Lügen von RichterInnen und Polizeiangehörigen müssen die Verfahren, bei denen die an der Vertuschung der Ereignisse des 14.5.2006 oder an falschen Verdächtigungen und anderen Straftaten beteiligten Personen mitwirkten, neu aufgerollt werden. Dieses sind u.a.:
  • Beschwerde gegen Polizeimassnahmen am 11.4.2005 (Az. 501 Js 8926/05)

Wiederaufnahme eingestellter Ermittlungsverfahren
Eingestellte Ermittlungsverfahren durch Staatsanwalt Vaupel unter Mitwirkung von KOKin Cofsky
Staatsanwalt Vaupel hat in den Vorgängen um den 14.5.2006 nachweislich an der Manipulation beim Antrag auf DNA-Entnahmen mitgewirkt. Daher ist notwendig, seine Entscheidungen in anderen Fällen von Polizeiübergriffen und -gewalt neu zu prüfen. In der Vergangenheit hat Vaupel in einer Vielzahl von Fällen Ermittlungsverfahren gegen gewalttätige Polizeibeamte ohne eigene Überprüfungen eingestellt. Es liegt der Verdacht nahe, dass er wie im Fall des 14.5.2006 Manipulationen der Polizei zugrunde legte oder selbst solche Manipulationen vornahm.
Solche eingestellten Verfahren, die dringend der Wiederaufnahme bedürfen, sind u.a.
  • Gemeinschaftliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung durch Polizeibeamte am 11.4.2005 vor dem Landgericht Gießen (Az. 501 Js 19090/05)
  • Körperverletzung durch Fußtritt und, durch einen anderen Polizeibeamten, Faustschläge gegen zwei Personen am 2.3.2005 im Landgericht Gießen (Az. 501 Js 18831/05 POL)
  • Üble Nachrede, falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger durch eine größere Zahl von PolizeibeamtInnen, u.a. der Pressestelle und der Einsatzzentrale im Zusammenhang mit zwölf Festnahmen bei einer Gedichtelesung am 9.12.2003 vor der Staatsanwaltschaft Gießen (Az. 14727/04)

Darüber hinaus sind viele weitere Fälle u.a. von Körperverletzung und falscher Verdächtigung durch Staatsanwalt Vaupel eingestellt worden.

Mehrere der genannten Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. beruhten auf Aussagen und Vermerken der im obigen Verfahren der Fälschung, Manipulation und falschen Verdächtigung überführten Angehörigen des Polizeipräsidiums Mittelhessen, u.a.:
  • Anzeige wegen Körperverletzung am 2.3.2005 im Landgericht Gießen gegen zwei Polizeibeamte (Az. 501 Js 18831/05 POL, ermittelnde Polizeibeamtin: KOKin Cofsky)
  • Anzeige wegen Körperverletzung, falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung am 11.4.2005 vor dem Landgericht Gießen (Az. 501 Js 19090/05, ermittelnde Polizeibeamtin: KOKin Cofsky)

Einstellung der Verfahren, welche unter maßgeblicher Beteiligung der genannten StaatsschützerInnen zustandekamen
Am 20. November 2006 wurde die gleiche Person, die auch am 14.5.2006 verhaftet wurde, vom Amtsrichter Wendel verurteilt, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Ermittlungsführender Beamter beim Polizeipräsidium Gießen war für diesen Fall der Staatsschutzbeamte Broers, der nachweislich am Geschehen um den 14. Mai 2006 gegenüber Richter Gotthardt gelogen und diesen zum Lügen gebracht hat. Daher ist dieses Verfahren einzustellen, weil als unüberwindbares Verfahrenshemmnis dem gesamten Verfahren und damit auch der Verurteilung eine polizeiliche Ermittlungsarbeit zugrunde lag, die von der gleichen Person organisiert wurde, die nachweislich in einem anderen Fall Ermittlungsergebnisse manipuliert hat.

Auch bezüglich des Richters Wendel sind nun deutliche Hinweise auf eine korrekte Prozessführung entstanden. Der Angeklagte hatte im Verfahren nämlich beantragt, die Vorgänge rund um den 14.5.2006 im Prozess zu behandeln, um die Glaubwürdigkeit von Ermittlungen der Staatsschutzabteilung zu prüfen. Richter Wendel lehnte diesen Antrag als unbedeutend ab! Diese Entscheidung ist aus heutiger Sicht nach dem Beschluss des OLG vom 18. Juni 2007 nicht länger haltbar, zudem dokumentierte sie schon im damaligen Prozess das Desinteresse von Richter Wendel an Aufklärung.
Hinzu kommt, das Richter Wendel am 15.12.2003 bei einer anderen Verurteilung politischer AktivistInnen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1090/06) das Grundgesetz missachtet hat. Es gibt also mehrere Hinweise darauf, dass Richter Wendel nicht sachgerecht gearbeitet hat. Wenn keine Einstellung erfolgt wegen der nicht mehr wiedergutzumachenden Ermittlungsfehler durch den Staatsschutz, so ist zumindest eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand notwendig, d.h. die Wiederholung der ersten Instanz vor einer/m nicht bereits der Rechtsbeugung, Manipulation u.ä. verdächtigen RichterIn.

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