Stiftung Freiräume

WAS DARF DIE POLIZEI?

Verfassungsschutz


1. Recht gilt auch für Uniformierte - eigentlich ...
2. Die rechtliche Grundlage: Landes-Polizeigesetze
3. Platzverweis
4. Gewahrsam
5. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
6. Verfassungsschutz
7. Sich wehren ...
8. Texte, Links und Materialien

Tipps zum Umgang bei Anquatschversuchen (Text aus dem Umfeld der Roten Hilfe):

Mach keine Aussage! Unterschreibe nichts!
Wenn dich wer anquatscht, kann das von unterschiedlichen Behörden ausgehen: Zunächst ist zwischen Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) und Staatsschutz (Abteilung bei der Polizei) zu unterscheiden. Außerdem können die Beamt*innen von einer Bundesbehörde (Bundesverfassungsschutz oder Bundeskriminalamt) oder einer Landesbehörde (Landesverfassungsschutz Berlin oder Landeskriminalamt Berlin) kommen.
Am besten fragst du die Beamt*innen gleich nach ihren Ausweisen und notierst/merkst dir die Namen und Behörde (Behörde und Bund/Land ist wichtig!). Du kannst auch ruhig nochmal nachfragen, wenn du es in der Eile und Überraschung des ersten Moments nicht mitgekriegt hast.
Der Verfassungsschutz (Bund/Land) ist der politische Inlandsgeheimdienst und verfügt über keine polizeilichen Befugnisse (darf also z.B. keine Personalien von dir verlangen oder Gewahrsam/Festnahme anordnen). Gesetzlich gesehen hat er keine Druckmittel gegen dich. Anders der Staatsschutz. Dieser ist die politische Abteilung der Kriminalpolizei und hat damit theoretisch die gleichen Befugnisse wie jede*r andere Polizist*in. Allerdings kommt es hier auch wieder auf die Behörde an: Bundesbeamt*innen haben nur in Ausnahmefällen und Notsituationen (so einer wird bei einem Anquatschversuch kaum vorliegen) das Recht, dich mit polizeilichen Maßnahmen (Gewahrsam, Identitätsfeststellung) zu belästigen. Hierfür ist eigentlich die Landespolizei (Landeskriminalamt) zuständig. Dort gibt es zwar auch eine Staatsschutzabteilung, aber die dürfen das auch nur, wenn in der Situation ein *konkreter Grund/Verdacht* gegen dich vorliegt. Das ist in einer alltäglichen Situation (vor deiner Wohnung, auf der Straße), in der Anquatschversuche oft stattfinden, nicht gegeben. Daher haben auch diese Polizeibeamt*innen keinerlei Recht, Maßnahmen gegen dich anzuordnen (sie dürfen also *nicht* deinen Ausweis/Personalien verlangen oder dich einfach in Gewahrsam nehmen).

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