Gewaltfrage

LINKE UND ANDERE PARTEIEN IN GIESSEN

Und nochmal das Gleiche: Abspaltung von Linkspartei zur nächsten Partei


1. Die Linke. Ex-Linkspartei.WASG Gießen
2. Die Linke im Parlament (Stadt Gießen)
3. Und nochmal das Gleiche: Abspaltung von Linkspartei zur nächsten Partei
4. Noch schlimmer ... die etablierten Parteien
5. Links zu Wahlen, Parteien und "Linke können nix anderes"

Linke können nichts anders ...? Nach Querelen in der Linkspartei gründete sich sofort die nächste Partei: Humanistische Linke ...

Danach entstand eine Satzung, die es in sich hatte ...

Hierarchien, Kontrolle, Macht pur
Die politische Ausrichtung der Mitglieder wird stark festgelegt, selbst demokratiekritische Menschen sind unerwünscht. Dabei gäbe es für Demokratiekritik gute Gründe ... Aus dem Entwurf:

Als Mitglied wird nicht zugelassen, wer einer Organisation, Vereinigung oder Partei angehört, deren Ziele mit den politischen Leitlinien der HL unvereinbar sind. Gleiches gilt für Menschen, die rechtsextreme Gruppierungen unterstützten und rassistisches, antisemitisches oder demokratiefeindliches Gedankengut verbreiten. (aus § 3) ...

Auf einem Treffen behaupteten die Führungspersonen, dass die Koordinationsgruppe keinerlei Entscheidungen fällen würde. Sie sei folglich kein Vorstand. Der Satzungsentwurf aber sagt etwas ganz anders:

Die Mitgliedschaft ist bei der Koordinationsgruppe unter Angabe von Name, Adresse, Alter und etwaigen Organisationszugehörigkeiten schriftlich zu beantragen. ... Die Koordinationsgruppe führt eine Mitgliederdatei. (aus § 3) ...

Ein Koordinatorentreffen ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Koordinatoren anwesend ist. Die Gruppe entscheidet mit einfacher Mehrheit. (aus § 10)

Geradezu kontrollwütig zeigt sich die Satzung bei den Möglichkeiten, Mitglieder zu disziplinieren und rauszuschmeißen. Auch hier steht die Koordinationsgruppe im Mittelpunkt. Begründet wurde das mit der Angst vor QuerulantInnen. Doch der Verweis auf Störung durch andere wird - wie in der Sicherheitspolitik überall im Lande - genutzt, um die eigene Macht auszubauen.

Gegen ein Mitglied, das die Grundsätze der Initiative erheblich verletzt, sich beharrlich über gemeinsame Beschlüsse hinwegsetzt, ehrlose Handlungen begeht oder seinen satzungsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dürfen Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Hierzu zählen:
a) die Erteilung einer Rüge
b) die zeitweilige Aberkennung von Funktionen
c) das vorübergehende Ruhen der Mitgliedsrechte
d) den Ausschluß aus der HL ...
Der Antrag auf Durchführung eines Ordnungsverfahrens kann bei den Koordinatoren gestellt werden. Ihre Entscheidung erfolgt schriftlich und ist mit Gründen zu versehen. Der entsprechende Bescheid muß dem betroffenen Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief zugestellt werden. Es hat die Möglichkeit, gegen den Beschluß der Koordinatoren innerhalb von acht Wochen nach Eingang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Ist dies der Fall, so entscheidet die nächstfolgende Kreismitgliederversammlung nach Anhörung der involvierten Parteien endgültig. (aus § 6 "Ordnungsmaßnahmen")

Wenn ein Mitglied unzufrieden ist und nörgelt, soll es sich erstmal mit sich selbst beschäftigen:

Die Mitglieder sind gehalten, miteinander zu kooperieren, gegenseitige Absprachen zu treffen, Probleme durch konstruktive Vorschläge zu lösen, einander zu unterstützen und in Konfliktfällen das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen. (aus § 5)

Untergruppen sollen sich an die Vorgaben halten, selbst der Name ist vorgegeben:

Die HL gliedert sich in einen Kreisverband mit untergeordneten Ortsverbänden.
Die lokalen Gliederungen führen den Namen "Humanistische Linke" unter Zusatz ihrer Gebietsbezeichnung.
Die Ortsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen. Diese müssen mit den Statuten und Grundsätzen des Kreisverbands vereinbar sein. (§ 7)

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