Gewaltfrage

JANUAR 2003: PROJEKTWERKSTATT VON STAATSCHUFSKYS NIEDERGEMUTZELT* (RÜCKBLICK)

Überblick über Beschwerden und Anfragen sowie der (Nicht-)Reaktion der Behörden


1. Einleitung und Übersicht
3. Die Tage und Wochen nach dem Bullenüberfall am 10.1.03
4. Reaktionen
5. Überblick über Beschwerden und Anfragen sowie der (Nicht-)Reaktion der Behörden
6. Über ein Jahr später ...
7. Links zum Thema und den "unerwünschten" Aktivitäten

  1. Zu den Polizeiangriffen am 14.9.2002 auf dem Bahnhofsvorplatz Giessen (Beschlagnahme von Fahrrad und Fahrradhänger samt künstlischem Aufbau (Anti-Wahl-Mobil). Bericht siehe ...
    • Anzeige (wegen Raubüberfalls)
    • Anfrage und Protest gegen die Beschlagnahme
    • Lange keine Antwort. Mehrfach nachgefragt, nie geantwortet. Am 10.5.2003 geht ein Schreiben des Staatsschutzes Giessen ein, am 13.5.2003 werden die meisten noch fehlenden Sachen endlich herausgegeben. Nur der künstlerische Aufbau fehlt - er wurde offenbar wütend kaputtgeschlagen und einbehalten. Mitte Juni wird dann die Annahme der Anzeige abgelehnt (siehe oben).
  2. Anfrage und Protest gegen die Beschlagnahme von Computer und ein paar anderen Sachen bei der Hausdurchsuchung in Saasen am 16.10. Lange keine Antwort. Am 10.5.2003 geht ein Schreiben des Staatsschutzes Giessen ein, am 13.5.2003 werden auch diese Sachen herausgegeben.
  3. Weitere Anfragen zu den Beschlagnahmen am 14.9.2002 ((Anti-Wahl-Mobil) und der Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt am 16.10.2002.
    • Zur selben Sache bzw. zu den Punkten 1+2 mehrfach nachgefragt. Bis zum 10.5.2003 keine Antwort oder ein Eingangsvermekr.
    • Zu 1 und 2 erneute schriftliche Anfrage, übergeben am Dienstag, 11.3.2003, bei Abholung der Computer (schriftlich nach telefonischer Erkundigung, ob sie die jetzt freiwillig auch alle rausrücken).
    • Antwort der Staatsanwaltschaft am 12.3.2003, daß die Ermittlungen "in Kürze (ca. 01./15.04.03)" abgeschlossen sein werden und dann "über den weiteren Verbleib der noch sichergestellten Gegenstände ... dann unverzüglich entschieden" wird. Allerdings folgte dann nichts bis zum 10.5.2003.
    • Erinnerungs-Fax am 23.4.2003 mit Anfrage, was denn nun Sachstand sei, an die Staatsanwaltschaft (per Fax). Antwort dann am 10.5..2003 seitens des Staatsschutzes.
  4. Unterbindungsgewahrsam gegen zwei Projektwerkstättler am 11./12.12.2002 im Zusammenhang mit der Stadtverordnetenversammlung zur Gefahrenabwehrverordnung am 12.12.2002. Siehe hier ...
    • Formaler Widerspruch gegen den Unterbindungsgewahrsam, abgeschickt am 14. Dezember. Keine Antwort, kein Eingangsvermerk!
    • Anfrage zum Sachstand des Beschwerdeverfahren sowie Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nichttätigkeit der zuständigen Stelle im Frühjahr 2003 (mit Pressemitteilung). Keine Antwort, keine Eingangsbestätigung. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird am 12.5.2003 als unbegründet zurückgewiesen, da die Beschwerde gegen die Gewahrsamnahme gar nicht eingegangen sei ... Amtsgerichtspräsident Werner nutzt also einen billigen Trick. Die Beschwerde ist jedoch weiterhin nicht bearbeitet (das Schreiben ...).
    • Gegendarstellung zu den Behauptungen in den beiden Giessener Tageszeitungen, die in Unterbindungsgewahrsam genommenen Personen seien beim Sprühen ertappt worden. Nicht abgedruckt, aber immerhin in einem Folgetext korrigiert.
  5. Hausdurchsuchung und technische Zerschlagung der Projektwerkstatt am 10.1.2003
    • Formaler Widerspruch gegen die Beschlagnahmen bei Hausdurchsuchung am 10.1. - das ist der bekannte Fall, wo wir „gewonnen“ haben. Das Landgericht erklärte die Durchsuchung für rechtswidrig, die Staatsanwaltschaft rückte alle am 10.1.2003 beschlagnahmten Gegenstände heraus.
    • Anfrage wegen Schadenersatz und Übermittlung von Unterlagen dazu im Frühjahr 2003. Keine Antwort, keine Reaktion.
    • Im Urteil zur Rechtswidrigkeit wird festgestellt, daß der Staat die Kosten des Verfahrens und der Auslagen des Beschuldigten zu tragen habe. Bislang sind keine Kosten übernommen und auf Anfragen nicht geantwortet worden.
    • Am 21.4.2003 wird stattdessen der transportable Teil der Computertechnik mit wahrscheinlich geheimdienstlichen Methoden wieder entwendet. Gegen geheimdienstliche Methoden ist ein Widerspruch nicht möglich, da es formal ein Diebstahl von Unbekannt ist. Anzeige wurde erstattet - aber wer ermittelt schon gegen sich selbst.

Amtsgericht legalisiert Beschlagnahme (aber es war illegal ...)
Beschlagnahme mit zeitlichem Abstand legalisiert

Traute Einigkeit zwischen Polizei und Anwaltschaft

Stromkabel als Beweismittel?

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