Laienverteidigung

REPRESSION ABSURD

Überall und ständig: Komplett bescheuerte Repressions-/Einschüchterungsversuche


1. Absurde Tätervorwürfe gegen Projektwerkstatt für 138 Fälle!
2. Überall und ständig: Komplett bescheuerte Repressions-/Einschüchterungsversuche
3. Straftaten frei erfunden
4. Absurdes aus Gerichtssälen
5. Sinn der Polizei
6. Weitere Links

Brief aus Magdeburg ... Revanchefoul nach den Direct-Action-Days
die polizei hat tatsaechlich ein owi-verfahren gegen mich wegen "scheinanmeldung" einer demo waehrend der direct action tage in magdeburg eingeleitet gg vorgeworfen wird mir eine "grob ungehoerige handlung, die geeignet ist, die oeffentliche ordnung zu beeintraechtigen".
gemeint ist eine "demo gegen lange demorouten", die am 25.10. von 9.00 bis 21.00 in magdeburg stattfinden sollte und die dann wohl doch nicht stattfand. die wohl von mir zum schutz der demo erbetenen und abgestellten polizeikraefte waeren damit unnoetig bereitgehalten worden und das waer ja nicht nett...




Verbot für staatskritische Parolen auf Demo: Aus Junge Welt, 13.12.2006 (S. 15)
Die Parole "BRD Bullenstaat – wir haben dich zum Kotzen satt" bleibt eine strafbare "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole". Das Landgericht München bestätigte am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom Mai, das die Studentin Theresa Marie B. zu 40 Tagessätzen von 20 Euro verurteilt hatte. Ihr wird vorgeworfen, die Parole während der Proteste gegen das Treffen von Veteranen der Wehrmachts-Gebirgstruppe und Bundeswehrvertretern im bayerischen Mittenwald im Mai 2005 skandiert zu haben

  • Repressionswelle in Husum (ab Herbst 2006)
  • Anzeige wegen papstkritischem Straßentheater (Febr. 2007, Heise-Online)
  • Schülerin für Schwänzen in den Knast (Febr. 2007, Spiegel)
  • Minivorfälle als Vorwand für das große Aufräumen: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und mehr wegen Bericht im Internet (2006, Ludwigsburg)
  • Vier Monate für staatskritische Äußerung, in: Junge Welt, 2.5.2007 (S. 4)
  • Durchgeknallte Hausdurchsuchungen (Heise-online ++ FR, 10.5.2007, S. 1) mit angeblicher Terrorgefahr in linken Projekten - zufällig kurz vor dem G8-Gipfel 2007 ++ Indymedia-Feature mit vielen Links dazu ++ Pressespiegel ++ Polizei darf sich freuen: FR nutzt den Vorgang zum spalten (Kommentar am 10.5.2007, S. 3)
  • 70 Bereitschaftspolizisten bewachen ein paar PunkerInnen (Juli 2007 in Husum)
  • Berufsverbot für kritischen Rechtsanwalt - vom Bundesgerichtshof bestätigt, Urteil Az. AnwZ (B) 102/05 vom 26. November 2007 (Urteil als .rtf-Datei)
  • Protest zum Schweigen bringen ... Strafanzeigen bei fast jeder politischen Aktion in Jena (Indymedia, Juli 2008)
  • Engagierter Hartz-IV-Anwalt im Visier von Staatsanwaltschaften & Co. - auffällig, wie sich hier Staatsbehörden über harsche Kritik an anderen Teilen des Staates aufregen, während staatliche Kontroll- und Repressionsbehörden bei Diskriminierungen, Beleidigungen und Erniedrigungen immer von Konsequenzen durch die Ermittlungsbehörde verschont bleiben!
  • Wer als Anwalt Kritik an Sozialbehörden äußert, kommt vor Gericht, Aus Junge Welt, 25.10.2008 (S. 5):
    Alfred Kroll, Fachanwalt für Sozialrecht in Oldenburg, übt seinen Beruf sehr engagiert aus – zum Besten seiner Mandanten und nicht selten zum Ärger der Behörden. Kroll vertritt vorzugsweise körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, von denen er sagt, "die haben keine Lobby". Das zu ändern, ist sein Antrieb, und dafür muß er immer wieder auch unbequeme Wahrheiten aussprechen. Etwa die, daß es ein "Werk der Rechtsvereitelung gibt, mit dem wichtige soziale Grund- und Förderrechte von Bedürftigen zielgerichtet verletzt werden". Weil die Verantwortlichen auf Sozial- und Jugendämtern das nicht auf sich sitzen lassen wollen, muß sich Kroll am Montag als Beklagter vor dem Anwaltsgericht Oldenburg verantworten.
    Angestoßen hat das Standesverfahren unter anderem die Landkreisverwaltung. Nach ihrer Eingabe bei der Rechtsanwaltskammer leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen wegen eines unterstellten "schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot" ein. Kroll hatte bei der Vertretung zweier autistischer Kinder gravierende Grundrechtsverletzungen und willkürliche Verwaltungspraktiken der Behörden angeprangert und damit gedroht, dies öffentlich zu machen. Sein Vergehen soll darin bestehen, sich in Schriftsätzen "unsachlich", "herabsetzend", "polemisch" und "ehrenrührig" über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert zu haben.
  • Polizei verkleidet sich neben Antifa-Demo als Nazi - sollte Gewalt provoziert werden? Text in: Junge Welt, 10.11.2008 (S. 4)
  • Flugverteilen führt zu Gerichtsverfahren, da angeblich schon das verboten ist (München, Oktober 2009)
  • Hass und Lügen bei der Polizei nach 1. Mai 2009 in Berlin ... zwei Jugendliche grundlos lange eingesperrt, in: FR, 31.12.2009 (S. 10)

Im Original: Wer den Papst kritisiert
In Bayern demonstriert die Polizei, was unter "Rechtsstaat" heutzutage zu verstehen ist (Text aus MIZ 4/07, S. 20 f.)
Dass Menschen, die allzu frech Kirchenkritik üben, mit dem § 166 StGB, dem sog. Gotteslästerungsparagraphen, in Konflikt geraten können, daran waren wir gewöhnt. Häufig mussten die Verdächtigten im Zuge solcher "Ermittlungen" frühmorgendliche Hausdurchsuchungen und ähnliche Maßnahmen mit einschüchternder Zielsetzung über sich ergehen lassen. In Bayern hat sich die Situation nun nochmals verschärft: Bei Kritik am Papst reagiert die Polizei willkürlich mit massiver Gewalt und Gewaltandrohung.
Die Szenerie erscheint bedrohlich: ein Dutzend Polizisten, darunter einige Sondereinsatzkräfte mit schusssicheren Westen und automatischen Waffen stürmen ein Haus und nehmen einen Mann fest. Doch es geht nicht um organisierte Kriminalität, jedenfalls nicht auf Seiten des vermeintlichen Täters - ein Familienvater, dessen einzige nachweisliche Tat darin besteht, die Meinung geäußert zu haben, die 40 Millionen Euro, die der Papstbesuch gekostet hat, hätten besser verwendet werden können. Zwischen jener Aussage und dem martialischen Polizeieinsatz liegt eine Handlungskette, wie sie aus totalitären Diktaturen bekannt ist: zunächst geschieht eine gegen einen Repräsentanten des herrschenden Systems gerichtete Straftat (in diesem Fall: das Geburtshaus Joseph Ratzingers wird mit Farbe bespritzt); dann erinnert sich ein. Denunziant an eine systemkritische Äußerung eines (tatsächlichen oder vermeintlichen) Dissidenten und schwärzt ihn bei den Behörden an~ es findet sich ein politisch korrupter Richter, der messerscharf schließt, dass jemand, der sich nicht begeistert über den Papstbesuch zeigt, ein potentieller Straftäter sein muss (nach der Logik: wer derart böse Gedanken verspritzt, der spritzt auch Farbe auf das Haus unseres Papstes); der Polizeieinsatz wird juristisch abgesegnet und der Störenfried kann vor aller Öffentlichkeit gedemütigt werden.
Die Polizei zog bei dem Einsatz alle Register der Einschüchterung: die Hausdurchsuchung dauerte fünf Stunden; der Familienvater wurde nach eigener Aussage erkennungsdienstlich behandelt, inklusive Speichelprobe; die Kinder wurden vorübergehend von den Eltern getrennt und alleine befragt. Einer der eingesetzten Beamten räumte gegenüber der Ehefrau des Verdächtigen ganz offen ein, dass derlei Methoden angewendet werden, um die Betroffenen in Angst und Schrecken zu versetzen: "Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden", erinnert sich die Frau in einem Beitrag des MDR-Politmagazins Fakt an seine Worte. Natürlich findet das schwer bewaffnete Kommando nichts, das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.

Polizeirandale in Freising ohne Folgen
Der Fall datiert auf September 2006 - als Papst Benedikt XVI. eine Stippvisite nach Bayern unternahm. Der Öffentlichkeit bekannt wurde er erst jetzt, durch die Recherchen der für Fakt arbeitenden Journalisten. Wer das Geschehen zum Ausgangspunkt einer weitergehenden Untersuchung zum Verhalten der Polizei gegenüber kritischen Äußerungen während des Papstbesuches nimmt, stellt schnell fest: es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern stellte damals eher die Regel denn die Ausnahme dar. In München war am Rande einer unterbundenen Aktion des Künstlers Wolfram Kastner ein Mann gewaltsam daran gehindert worden, ein Flugblatt zu verteilen, das die Aufhebung des Reichskonkordates forderte (vgl. MIZ 3/06). Und in Freising verschafften sich uniformierte Gewalttäter Zutritt zu einer Wohnung, um ein am Fenster aufgehängtes Transparent zu beschlagnahmen. Am Haus sollte der Fahrtweg des Papstes vorüberführen und das Plakat mit der Aufschrift "Diskriminierung, Verleugnung... Kirche - Nein Danke!" passte offenbar nicht zur geplanten Inszenierung, für die nur Jubel-Bayern vorgesehen waren. Offiziell wurde als Begründung für den massiven Eingriff in die Grundrechte des jungen Mannes zunächst angeführt, dass die "Inzusammenhangstellung von Kirche und Verleugnung ... im Bezug auf den Tatbestand der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten zumindest grenzwertig" erschienen sei. Die Beschwerde des Betroffenen gegen die Polizeimaßnahme wies die Generalstaatsanwaltschaft zurück, da die Polizei davon ausgehen könne, dass Personen, "die unabhängig vom rechtlichen Inhalt der Transparente entsprechende provokative, gegen den Papstbesuch gerichtete ad hoc Aktionen starten, auch zu weiteren sicherheitsrelevanten Handlungen fähig sein könnten, weswegen auch aus dem Gesichtspunkt ' der Gefahrenabwehr nach Artikel 23 PAG entsprechende polizeiliche Maßnahmen erforderlich waren". Die bayerischen Justizbehörden pflegen also auf den Punkt gebracht folgende Argumentation: Wer sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrnimmt und öffentlich Kritik an den herrschenden Figuren oder Zuständen übt, ist als "Provokateur" einzuschätzen und signalisiert dadurch eine Bereitschaft zu Gewalt- und Straftaten, auf die der Staat seinerseits - derart provoziert - präventiv mit Gewalt reagieren darf. Die tatsächlich ausgeübte Gewalt und Verletzung von Grundrechten durch die Polizei wird begründet mit Gewalttaten, die den Opfern der Staatsgewalt lediglich unterstellt werden. Einen nachvollziehbaren Hinweis darauf, dass einer der betroffenen Bürger die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat, gibt es nicht; auch für den Vorwurf, „weitere" Taten beabsichtigt zu haben, liegt keinerlei Indiz vor.
Derlei leicht durchschaubare Propaganda, die das tatsächliche Verhältnis von Gewalttäter und Opfer dreist rhetorisch umkehrt, kennen wir aus autoritär geprägten Staaten; sie ist mittlerweile aber offenbar kompatibel mit dem "Rechtsstaat" bayerischer Prägung. Mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München strebte der junge Mann ein Klageerzwingungsverfahren an, um die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes überprüfen zu lassen. Doch auch am Oberlandesgericht München befanden die Richter, dass unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nichts daran auszusetzen sei, wenn kritische Meinungen als Vorstufe der Verübung von Verbrechen angesehen werden. So wurde das Klageerzwingungsverfahren als unzulässig verworfen.

Angeklagte Antinazi-SymboleVerwendung von verbotenen Zeichen bei Aktionen z.B. gegen Nazis
Aus dem Bericht zur Illegalerklärung einer Hausdurchsuchung:
Aber lassen wir das Landgericht nochmals zu Wort kommen. In der Begründung bezüglich der Razzia vom 21. Januar 2004 heißt es:

"die Anordnung der Durchsuchung war ... rechtswidrig, da keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass eine Straftat gemäß § 86aStGB begangen worden war. Zwar sind auf dem Plakat Kennzeichen im Sinne von §86a Abs. 1 Ziff. 1 StGB zu sehen. Doch ist eine Veröffentlichung der Plakate nicht als Verwendung von Kennzeichen im Sinne des §86a StGB anzusehen."

Eine Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a ersichtlich nicht zuwiderläuft, ist aus dem Tatbestand auszuschließen (BGH St 25, 30, 32; 25, 132, 136; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246). Schutzzweck der Vorschrift des § 86a StGB ist die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisationen oder der von ihr Vermögensberatung Bestrebungen, auf die das Kennzeichen hinweist, sowie die Wahrung des politischen Friedens, indem jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung und der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern vermieden wird, es gebe in der Bundesrepublik Deutschland eine Entwicklung dergestalt, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet werden (BGH St 25, 30, 32).
  • Rechts: Plakate vor den Fussballstadien zur WM 2006 - mensch achte auf das Zeichen unten links. Hier wird ganz offiziell gemacht, was anderswo verurteilt wird. Das Foto mit dem Fan im Vordergrund stammt aus der FR, 10.7.2006 (S. 2) und dürfte reichen, um Verurteilungen in Zukunft zu verhindern. Zumindest der Verbotsirrtum dürfte gesichert sein, wenn schon offiziell das Gleiche geschieht. Außer die Gerichte halten sich nicht an das Recht, was angesichts gerichteter Justiz oft vorkommt ... ++ genauerer Bericht über die Abläufe hier


Ein früherer Bayerischer Ministerpräsident meinte sich 1980 in diesem Bild zu erkennen. Offenbar hielt er sich selbst auch für einen Arsch. Er klagte. Ein Gericht gab ihm recht. Also amtlich: Franz-Josef Strauß ist ein Arsch oder sieht mindestens so aus. Den passenden Tritt bekam aber der Zeichner. (Quelle: Junge Welt, 30.5.2009, S. 16)

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