Laienverteidigung

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... 2. INSTANZ, 3. VERSUCH (2007)

Vorgeplänkel


1. Berufungsverhandlung, die Dritte - Vorabinfos
2. Der Weg zur dritten Berufung
3. Das Prozess-Programm
4. Vorgeplänkel
5. Der bisherige Werdegang des Prozesses
6. Wichtige Informationen zu Polizei und Justiz in Gießen
7. Weitere Informationen zu den Hintergründen
8. Antrag auf Erklärung der anwesenden Angehörigen der Strafkammer
9. Antrag auf Aussetzung oder zumindest Unterbrechung des Verfahrens ...
10. Antrag auf erneute Beweisaufnahme
11. Antrag zur Wiederzulassung der soeben aus dem Gerichtssaal entfernten Person
12. Antrag zur Aufhebung des Anwesenheits- und Hausverbotes

Zuständigkeiten
Vieles an diesem Verfahren ist juristisches Neuland - dazu gehört auch die Frage der Zuständigkeit. Welche Strafkammer soll ein vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesenes Verfahren neu führen? Frank, der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, die das aufgehobene Urteil fällte, erklärte sich für unzuständig (Bl. 442). Das erscheint auch erstmal logisch, da es nicht üblich ist, dass die gleiche Kammer nochmal entscheidet. Doch das Präsidium des Landgerichts beschloss, dass wieder die dritte Kammer ran sollte (Bl. 445).

Akteneinsicht
Nach telefonischer Vorabklärung betrat der Angeklagte am 11.9.2007 das Landgericht, um Akteneinsicht zu nehmen. Richter Frank erfuhr an diesem Vormittag von dem in wenigen Stunden aufkreuzenden Angeklagten - der fraglos ein Recht auf Akteneinsicht hat. Frank war kreativ und verschaffte dem Angeklagten mit einem schmutzigen Trick eine sinnlose Fahrt nach Gießen. Entsprechend dankbar schrieb der erfolglose Besucher in den heiligen Hallen des Landgerichts einige Tage später an den Richter:

Akteneinsicht im Verfahren 3 Ns 501 Js 19696/02

ich freue mich, dass ich Sie und Ihr Bemühen um ein faires Verfahren am vergangenen Dienstag bei meinem (angekündigten) Versuch der Akteneinsicht kennenlernen durfte. Dass Sie nach längerem Urlaub so druckvoll und effizient arbeiten, dass sie schon wenige Stunden später einem Angeklagten ein paar freie Stunden verschaffen würden, die dieser sonst vielleicht vor verstaubten Gerichtsakten hätte verbringen müssen, ist doch sehr großzügig.
Mein kurzer Aufenthalt im Landgericht war zudem versüßt durch die humorvollen Bemerkungen verschiedener Angehöriger des Landgerichts, die mit possierlichen Bemerkungen der Art, dass Angeklagte Akteneinsicht beantragen müssten, und ähnlicher Bonbons gediegener Kabarettkunst.
Ich bedanke mich für diese außerordentliche Unterstützung, mit meine ansonsten ja sinnlose Fahrt nach Gießen so interessant gestalteten.
Im übrigen erwarte ich, dass Sie mir mitteilen, ab wann Ihr Haus mir die Gnade erweist, die Akte zu meinem Verfahren auch vorrätig zu haben, wenn ist sie einzusehen gedenke. Das Akteneinsichtsrecht ist mit vollem Genuss nämlich nur dann zu verwirklichen, wenn neben den Aktenbergen zu anderen Verfahren auch die zu meinem anhängigen Verfahren geöffnet und betrachtet werden kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung vor Ihrer wichtigen Arbeit, die sicherlich im Dienste einer vor auch immer beheimateten Allgemeinheit stattfindet

Etwas später kam ein Brief vom Gericht, dass nun Akteneinsicht genommen werden könne. Am 20.11.2007 nahm der Angeklagte das auch wahr.

Sicherheitsfragen
Für den 29.11.2007 ist wieder volles Sicherheitsprogramm angesagt. Chefrichter Frank ordnete in einem Vermerk (Bl. 452 der Akte) an:

Da mit Störungen der Hauptverhandlung zu rechnen ist, rege ich an besondere Sicherungsmaßnahmen anzuordnen wie
- verstärkte Eingangskontrollen am Eingang des LG
- Einsatz von Polizeikräften
- Abschluß des Durchgangs zum Amtsgericht

Repression gegen den Anwalt
Die Kanzlei Döhmer hat sich in den letzten Monaten intensiv für politisch Verfolgte eingesetzt ...

Die Quittung für sein Engagement folgte am 6.11.2007: Seine Anwaltskanzlei, sein Privathaus und das Haus einer Bekannten wurden durchsucht. Bei der Durchsuchung des Privathauses lag kein Durchsuchungsbeschluss vor - aber die Robenträger haben nachträglich alles für rechtens erklärt (dafür sind sie da, Rechtsbrüche ihrer KollegInnen in Robe zu decken).


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