Stiftung Freiräume

POLIZEIGEWALT

Einleitung


1. Einleitung
2. Für eine Welt ohne Polizei
3. Polizeigewalt überall
4. Polizeigewalt ist Alltag ...
5. Cop Culture
6. Polizei gegen politische Opposition
7. Folter und Polizeimethoden
8. Sanktionen? Fehlanzeige ...
9. CPT-Standards: Straflosigkeit von Gewalt durch Polizei und Justiz
10. Sicherheitswahn bei Bahn & Co.
11. Polizeiwaffen
12. Weitere Links zur Polizei

Polizeigewalt ist eine logische Folge zum einen des Machtgefälles zwischen bewaffneten Einheiten, die über deutlich mehr Mittel und Befugnisse verfügen als ihre Gegenüber, und der Tradition, polizeiliche Gewalt zu vertuschen. Darauf können sich die Gewalttäter*innen in Uniform verlassen.

Aus Behr, Rafael (2006): Polizeikultur, Verlag für Sozialwissenschaften (S. 41)
Cop Culture wirkt vor allem institutionspatriotisch und fordert von allen Angehörigen in gleichem Maße eine "Unterordnung" unter die geltenden Gesetze und institutionellen Regelungen. Damit sorgt sie für eine umfassende Assimilation unter Androhung von Marginalisierung oder Ausschluss: Männer, Frauen, Deutsche, Migranten, Alte, Junge, Hetero- und Homosexuelle, Christen, Muslime, Juden etc. Im Gegensatz zum Diversity-Management kultiviert und betont sie die Differenz jedoch nicht, sondern nivelliert sie: aus Diversität wird Homogenität.


GdP-Boss Freiberg zur Polizeitruppe in Afghanistan im Gespräch mit Report Mainz (nach Junge Welt, 21.10.2008, S. 4)
Es ist uns natürlich nicht gelungen, eine Polizei in der Größenordnung von 80000 Leuten auszubilden, die rechtsstaatlich einwandfrei handeln.

Aus "Knüppel aus dem Sack", in: Junge Welt, 23.12.2022
Es sind bestimmte Menschen, deren Leben dadurch besonders gefährdet ist, bestimmte Situationen, in denen sich die Gewalt häuft, sowie bestimmte, von Polizisten entwickelte Annahmen, die in diesen Situationen zu Eskalationen führen. Begünstigt wird illegale Polizeigewalt aber auch dadurch, dass nur in seltenen Fällen, in denen sie durch Aufnahmen unabweisbar belegt ist, jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Sie wird zudem systematisch dadurch aufrechterhalten, dass sich Politiker fast des gesamten politischen Spektrums auch in krassesten Fällen solange wie möglich schützend vor die Täter stellen. Und sowieso ist zu fragen, ob nicht gesellschaftliche Funktion, Geschichte und Kultur der Polizei untrennbar damit verbunden sind, dass sich – nicht immer, aber immer wieder – exzessive Polizeigewalt ereignet. ...
Besonders gewaltbelastete Situationen sind Großeinsätze wie Fußballspiele und Demonstrationen sowie Streitigkeiten, Schlägereien und die Kontrolle »verdächtiger Personen«. ...
Bei Polizeigewalt unterbleiben Anzeigen hauptsächlich, weil sie für aussichtslos gehalten werden, weil das Polizistenwort mehr gilt oder weil die Beschuldigten nicht identifiziert werden können. Und es werden Gegenreaktionen befürchtet, zum Beispiel, dass die Polizei selbst Anzeige stellt. ... Wenn die Polizeiliche Kriminalstatistik mehr Angriffe auf Polizisten und mehr Widerstand gegen die Staatsgewalt ausweist, so ist dies zumindest zum Teil Folge dieser Gegenanzeigen und bezeugt insofern nicht Angriffe gegen, sondern durch Polizisten. ...
Falls Opfer sich dennoch dazu entschließen, Anzeige zu stellen, und diese aufgenommen wird (viele Berichte besagen, dass Polizeistellen sich weigern, solche Anzeigen aufzunehmen), führen die Ermittlungen nur in zwei Prozent der Fälle zu einer Anklage. Bei anderen Delikten beträgt diese Quote durchschnittlich 24 Prozent. Die Dunkelziffer bei illegaler Polizeigewalt wurde von der Kviapol-Studie »sehr vorsichtig« auf 1:5 geschätzt. Danach gäbe es in Deutschland nicht, wie amtliche Statistiken angeben, circa 2.000 Verdachtsfälle illegaler Polizeigewalt, sondern 12.000. ... Zusammengenommen bedeutet dies, dass nur einer von 600 Fällen illegaler Polizeigewalt eine Verurteilung nach sich zieht. ...
Das Risiko, zum Opfer von Polizeigewalt zu werden, ist besonders hoch für diejenigen, die arm oder gar obdachlos sind, psychisch krank oder belastet, einen Migrationshintergrund haben oder eine dunkle Hautfarbe.

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