Stiftung Freiräume

STAATSMACHT UND WIDERSTAND: GENLOBBY SCHÜTZEN, KRITIKERINNEN AUSSCHALTEN

Gerichtliche Nachspiele: Pro Polizeigewalt, gegen Protest


1. Gentechnikmafia bestellte Polizeiaktionen gegen KritikerInnen
2. Weitere Prozesse gegen GentechnikgegnerInnen
3. Gerichtliche Nachspiele: Pro Polizeigewalt, gegen Protest
4. Protest behindern: Zivil- und Verwaltungsgerichte verhängen Protestverbote
5. Schutzhaft & Co.: Einschüchtern mit Tradition
6. Pressefreiheit? Fehlanzeige! Schutzhaft und Strafverfahren gegen JournalistInnen
7. Überall
8. Der Staat und seine willigen VollstreckerInnen - sichere Bank für die Gentechnik
9. Links

InnoPlanta-Forum 2010 (Bericht)
In einem bemerkenswerten Prozess (Az. 1 A338/10 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Polizei im Lande auf das Versammlungsrecht keine Rücksicht nehmen braucht: „Insbesondere hängt die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers nicht davon ab, ob die Polizei ihn zuvor aus der Versammlung ausgeschlossen hat“ (Auszug aus dem Urteil vom 18.6.2012). Außerdem braucht sie selbst einem Anwalt keine Akten zu übersenden, keine Beweisaufnahme durchzuführen und auf Befangenheitsanträge nicht weiter einzugehen. Die vorher als Sieger solcher Verfahren feststehende Polizei braucht auch gar nicht zum Prozess erscheinen. So geschah es am 18. Juni 2012 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Genauer Bericht vom Prozess ...

InnoPlanta-Forum 2011 (Bericht)
Ein Jahr später, fast gleiches Spiel (Polizeiketten und -kessel, Polizeigewalt ...) - aber eine Neuerung. Denn die Gentechnikbefürworter meldeten auch eine Demo an - direkt vor ihrem Grundstück. Doch vor Ort wurde schnell erkennbar, dass die nur einem Ziel diente: Die kritische Demo auf Distanz zu halten. Meist war nur eine oder gar keine Person anwesend. Das aber ist nach Bundesverfassungsgericht keine Demo. Versuche, eine kritische Versammlung auf der Fläche durchzusetzen, scheiterten mehrfach - einmal setzte die Polizei per Prügel die leere Fläche durch. Dagegen klagte der Betroffene. Die Versammlungsbehörde dachte sich einiges aus, um sich aus der Affäre zu ziehen (Schreiben vom 15.11.2011). Vorab hatte schon die damals vor Ort anwesende MitarbeiterIn ihre Gedanken zu Papier gebracht. Das Verwaltungsgericht bezog am 2.3.2012 eindeutig und einseitig Stellung: In Sachsen-Anhalt sind auch Null-Personen-Demos geschützt - wenn sie der richtigen Sache dienen ... der Kläger legte am 10.3.2012 Beschwerde ein. Was nichts nutzte - auch das Oberverwaltungsgericht lehnte am 31.1.2013 ab. So kommt es "ohne Aussicht auf Erfolg" am 18.2.2013 um 10 Uhr in Magdeburg (Verwaltungsgericht, Breite Str. 203-206, Saal 11) zum voraussichtlich einseitigen Prozess, denn es werden die gleichen Richter sein wie zum Prozess um das InnoPlanta-Forum 2010 ...

Die einen schützen, die anderen attackieren: Strafprozesse gegen DemonstrantInnen
So engagiert Polizeigewalt und Rechtsbrüche gedeckt werden, so engagiert gehen RobenträgerInnen gegen GentechnikgegnerInnen vor. Von frei erfundenen Straftaten bis zur Verfolgung von Kleinkram via Versammlungsrecht ist alles dabei.

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