Gewaltfrage

POLIZEI UND JUSTIZ 2006/2007

Abgewiesen: Staatsgerichtshof interessiert sich nicht für Verfassungsbrüche


1. Die 3. Dokumentation "Widerstand ist Pflicht"
2. Die Kapitel der Dokumentation
3. Abgewiesen: Staatsgerichtshof interessiert sich nicht für Verfassungsbrüche
4. Die Gegenseite und ihre Strategien 2006 und 2007
5. Links und Infos zum Thema

Die Dokumentation 2006/2007 enthält eine Vielzahl von Verfassungsbrüchen durch die rechtssprechende Gewalt. Für diesen Fall hat die hessische Verfassung vorgesehen, dass eine strafrechtliche Verfolgung der TäterInnen (die sich ja nicht freiwillige selbst anklagen und richten werden) durch den Staatsgerichtshof erzwungen werden kann. Daher wurde die Doku eingereicht, aber erwartungsgemäß pauschal abgewiesen.

Justiz- und Polizeiwillkür in Gießen!
Präzise Sammlung dem Staatsgerichtshof vorgelegt!

Drei Jahre lang haben Betroffene und UnterstützerInnen in Gießen die Aktivitäten von Justiz und Polizei beobachtet und jährlich in umfangreichen Dokumentationen zusammengestellt. In vielen der dort beschriebenen Fälle sind auch Grundgesetz und hessische Verfassung gebrochen worden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft systematisch Strafanzeigen zurückwies oder Ermittlungen verweigerte, haben nun mehrere hessische BürgerInnen die Dokumentation 2006 dem hessischen Staatsgerichtshof vorgelegt. Sie stützen sich dabei auf den Paragraph 147 der Hessischen Verfassung. Dort sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes aufgerufen, verfassungswidrig ausgeführte öffentliche Gewalt dem Hessischen Staatsgerichtshof zu melden. Im Wortlaut heißt es: „Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht. Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen.“
Die Vorwürfe an Polizei und Justiz, die in der Dokumentation zusammengefasst sind, reichen von Freiheitsberaubung über Rechtsbeugung, Strafvereitelung, illegalen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und DNA-Tests bis zu gefährlicher Körperverletzung im Amt, falscher Verdächtigung und übler Nachrede. Trotz der seit 2004 minutiös geführten Dokumentation, die jeweils auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, hat bislang kein einziger der TäterInnen in Robe oder Uniform vor Gericht gestanden. Die AutorInnen der Dokumentation sind darüber aber wenig überrascht, denn die Staatsanwaltschaft Gießen gehört zu den Institutionen, denen mehrfache Rechts- und Verfassungsbrüche nachgewiesen werden.
Mit der Vorlage der Dokumentation beim Staatsgerichtshof hoffen die einreichenden BürgerInnen auf eine vom Gießener Justizfilz unabhängige Begutachtung der beschriebenen Fälle und der dabei verwirklichten Rechtsbrüche durch Polizei, StaatsanwältInnen und RichterInnen.

Hinweise

  1. Die Dokumentation „Widerstand ist Pflicht!“ ist in Papierform über www.aktionsversand.siehe.website zu bestellen und im Internet über www.polizeidoku-giessen.siehe.website als Ganzes oder kapitelweise als PDF-Datei herunterzuladen.
  2. Ein Mitwirkender an der Dokumentation ist am 20.11.2006 vom Amtsgericht Gießen zu 140 Tagessätzen verurteilt worden wegen einer justizkritischen Aktion (zusammengezogen mit anderen Urteilen in politischen Prozessen ist eine Gesamtstrafe von 10 Monaten Haft ohne Bewährung verkündet worden). Das Verfahren geht in die Berufung. Die Frage des § 147 der hessischen Verfassung spielt eine Rolle in diesem Prozess.

Wie die Dokumentation beweist, verfolgen die Gießener Polizei und Justiz bislang des Öfteren die Strategie, mit Beschlagnahmen, Hausdurchsuchungen und Festnahmen Kritik zum Schweigen zu bringen. Telefonische Kontaktaufnahme mit AktivistInnen der Antirepressions-Plattform K.O.B.R.A. können Sie über die Projektwerkstatt, 06401/903283 und die beiden Handy-Nummern ... versuchen. Wir hoffen, es sind nicht alle hinter Gittern ...

Staatsgerichtshof lehnt sofort ab
Seiner Rolle als Instrument der Herrschenden wurde der hessische Staatsgerichtshof gerecht. Er lehnt das Begehren sofort und vollständig ab - wenn auch mit bemerkenswerten Begründungen. Aus dem Schreiben vom 5.12.2006 (Az. AR 17/06):


Schön formuliert, aber nicht zur Sache, denn eine Verfassungsbeschwerde war das Ganze gar nicht. Und zum Fall des § 147 steht auch im Merkblatt schlicht gar nichts. Aber dazu stand in der Pauschal-Ablehnung auch noch was:


Eine bemerkenswerte Position aus mehreren Gründen: Da wird die Verfassung (§ 147) außer Kraft gesetzt - offenbar durch ein billiges Gesetz. Das hätte den § 147 "gegenstandslos gemacht". Schwupp - ist die Verfassung weg? Zum anderen ist der konkrete Vorschlag absurd. Angezeigt wurden vor allem Verfassungsverstösse von Gerichten. Der Staatsgerichtshof nun aber fordert die Anzeigenden auf, genau zu diesen Gerichten zu gehen. Na super ...
Erhellender ist da vielleicht der Absenderstempel des Briefes: Das Justizministerium. Waren Exekutive und Judikative nicht getrennt? Offenbar sitzen sie im selben Haus, benutzen den gleichen Postausgang ... da werden die RichterInnen wenigstens sichtbar als das, was sie immer waren und sind: Handlanger der Interessen der Herrschenden.

Gegen die Ablehnung legte ein Beschwerdeführer Protest ein. Der Staatsgerichtshof blieb aber bei seiner Meinung.


Anfang Januar 2008: Hohe Downloadraten der 3. Dokumentation

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