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AKTIONEN BEI GERICHTSVERFAHREN

Einleitung


Einleitung · Beispiele und Ideen · Spaßguerilla · Links

Die folgenden Tipps sind für politische Prozesse gedacht, also wo es um sog. Straftaten geht, die einen politischen Hintergrund haben. Oft steht auch für die Angeklagten, Verteidigung und politisches Umfeld das im Mittelpunkt, was angeklagt wird. Damit lässt man sich aber das Geschehen von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht diktieren, die oft irgendwelche Vorwürfe konstruieren oder nutzen, obwohl es ihnen um ganz anderes geht – z.B. einzuschüchtern, Leute mundtot zu machen, Propaganda gegen politische Opposition anzustimmen usw.
Spannend ist, den Blick über den eigentlichen Anklagepunkt hinaus zu heben. Denn Prozesse für etliche politische Ziele gut zu nutzen, angefangen von der Demaskierung der Logik von Strafe, Justiz und Repression über die spezifischen Interessen der Obrigkeit und ihrer willigen VollstreckerInnen in Robe oder den konkreten Strategien der Polizei und Anklagebehörde bei der Erfindung von Straftaten oder Fälschung von Beweisen bis zu einem generellen Angriff auf Knäste. Dafür gibt es viele Möglichkeiten und unterschiedliche Zeitpunkte:
  • Vor dem Prozess: Aktionen in der Innenstadt, Pressearbeit, aber auch das ganze Spektrum von militanten Aktionen gegen Repressionsstrukturen bis Kommunikationsguerilla. Wichtig ist, in der Vorphase keine Fehler zu machen, z.B. keine Aussagen bei Vernehmungen. Das muss nicht an Aktionen hindern, aber immer kreativ-frech und nie eine Aussage zur Sache!
  • Im Prozess: Die Stellung der Angeklagten (und auch, wenn vorhanden, der VerteidigerInnen) ist formal sehr stark. Sie können Anträge aller Art stellen und zu jedem Punkt etwas aussagen. Ob jedoch überhaupt zur Sache geredet wird, muss je nach Lage entschieden werden. Jede Aussage kann auch belastend sein – vermieden werden sollte auf jeden Fall, Infos und Aussagen über andere zu machen (außer natürlich über Repressionsorgane u.a.).
  • Formale Anträge haben auch den Vorteil, dass sie protokollarisch nachweisbare Fehler des Gerichts produzieren können, z.B. wenn ein Antrag nicht rechtzeitig oder inhaltlich nicht brauchbar behandelt wurde. Das kann wichtig sein für eine etwaige Revision. Zudem kann über einen Antrag eine Aussage ins Protokoll gebracht werden. Das wird nämlich oft schludrig oder interessensgeleitet geführt. Wenn aber ein Antrag eingereicht wird, in dem z.B. steht „wie XY sagte: ...“, dann kommt der Antrag zum Protokoll und das Zitat ist drin.
  • Besonders spannend ist die Kooperation mit dem Publikum. Letztere können vor dem Gericht, in den Gängen und im Saal alle möglichen Aktionen machen – allerdings wird im Gericht meist sehr streng das Hausrecht angewendet (ist halt der Gottesdienst des Rechtsstaates). Anträge können Aktionen im Publikum vorbereiten (z.B. Pausen beantragen können nur die Prozessbeteiligten) oder Stichworte geben für Reaktionen. Ebenso können sie Aktionen nachbereiten, z.B. auch die Hausrechtsanwendung bekämpfen oder offizielle Begründungen einfordern.
  • Sprüherei auf Gerichtswand Gießen
  • Plädoyer: Wie bei Anträgen kann auch im Plädoyer einfach alles eingebracht werden, was irgendwie dazugehört. Das Plädoyer darf auch mehrere Tage oder wenigstens 8 Stunden lang sein (wie z.B. im Prozess gegen Projektwerkstättler im Frühjahr 2005, siehe hier).

Die Fülle an Handlungsmöglichkeiten ist groß. Mehr als hier ist in der Broschüre „Gerichtsverfahren“ (www.aktionsversand.siehe.website) und unter www.antirepression.siehe.website zu finden.

Und: Es nervt sie ... GdP wettert gegen Gerichte, die Zwischenrufe im Gericht gegen Polizistis nicht ahnden (Presseinfo vom 1.12.2017)

  • Extraseite mit vielen Rechtstipps zur offensiven Prozessführung

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