RECHTSTIPPS ZU GRAFITTI
Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
1. Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
2. Politische und rechtliche Einordnung des Sprayens
3. Keine Sachbeschädigung?
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1. Grundsätzliches
- Dosen mit Spülmittel putzen (wg. Fingerabdrücken)
- Dosen nicht mit Deiner Handschrift markieren
- Wenn Du mit einer Skizze losgehst, darauf achten, daß der Name auf keiner Zeichnung zuhause existiert!
- Vorher die Wand angucken oder damit fahren (mit dem anvisierten Zug! :-))
- mögliche Fluchtwege angucken, Entsorgungsmöglichkeiten (Müllcontainer) vorher suchen
- Dosen zuhause schütteln
- Bei umfangreicheren, strafrechtlich brisanten Aktionen: Oberbekleidung zum Wechseln mitnehmen, da auch bei sorgfältigem Sprayen Farbspuren auf Pullover, T-Shirt oder Jacke landen können
2. Beim Malen
- Leise sein! (Hilfreich: Dosen ohne Kugel: ansonsten starken Magneten an Unterseite der Spraydose befestigen)
- Vorher Lage abchecken
- An "heiklen" Orten: Ein oder zwei Personen zum Beobachten und Warnen "abstellen"
- mit Handschuhen malen
- Dosen nicht mit blossen Händen (Fingerabdrücke!) anfassen - auch in Stressituationen!
- Spass am Malen nicht vergessen ...
3. Nach dem Malen
- Leere Dosen sicher entsorgen (Müllcontainer etc.)
- Benutzte Caps und Handschuhe jeweils seperat wegschmeißen
- Handschuhe nie zusammen mit Dosen oder Schablonen entsorgen, da erstere individuell identifizierbare DNA enthalten, die bei hohem Ermittlungseifer der Polizei (z.B. bei politischen Graffitis) gegen dich verwendet werden kann
- ruhig Richtung Fahrrad oder Auto laufen
- Zuhause: Blick in den Spiegel; auch Farbspuren im Gesicht sollen manchmal vorkommen und sollten spätestens jetzt verschwinden
- erst freuen, wenn Du im Bett liegst ...
4. Aktion mit Polizeikontakt
- Wenn Dich ein privater Sicherheitsdienst festnimmt, sofort nach der Polizei verlangen
- Aussage verweigern, nur Angaben zur Person machen
Das ist ein wichtiger Punkt! Du bist verpflichtet, der Polizei Namen, Geburtstag, Meldeadresse und eine ungefähre Berufsbezeichnung ("Schüler", "Angestellter") mitzuteilen. Mehr musst Du nicht und solltest Du auch nicht sagen - Nichtaussage ist nicht zu Deinem Nachteil, ganz egal was sie Dir erzählen! Wenn Du was zu sagen hast, kannst Du das genauso später tun, nachdem Du ein paar Nächte drüber geschlafen hast, Dich mit FreundInnen oder Anwalt beraten hast. Viel zu oft plaudern Leute aus welchen Gründen auch immer gegenüber der Polizei munter drauf los und belasten so sich und/oder andere.
Wenn sie versuchen, Dir Silberbilder zuzuschieben, und mit dem Finger über die Silberfarbe wischen: Silber ist nicht abriebfest und daher fraglich, ob eine Sachbeschädigung vorliegt! Spart euch diese Tatsache für die Verhandlung auf (sofern es dazu kommen sollte).
Wenn Du Glück hast, nehmen sie nur Deine Adresse auf und das war es vorerst. Wenn Du Pech habt, musst Du mit auf die Wache.
5. Auf der Wache
Du wirst durchsucht. Skizzen und anderes belastendes Material, das noch ungesehen ist, am besten vorher loswerden. Sachen von Dir werden sichergestellt: Lass Dir eine Quittung geben! Wenn Ihr zu zweit seid, werdet Ihr jeweils allein zum Verhör geführt und vernommen. Wieder GANZ WICHTIG: Keine Aussagen zur Sache. Es wird Dir vielleicht auch eine Hausdurchsuchung angedroht.Ausführliche allgemeine Infos zum Verhalten auf der Wache un bei Verhören: inforiot.de/ extras/demo1mal1.php
6. Hausdurchsuchung
Die Polizei darf nur die Räume des Beschuldigten durchsuchen, also: Schlaf- und/oder Wohnzimmer und gemeinsam genutzte Räume wie Keller. Die BeamtInnen kommen oft sehr früh (zwischen 7 und 8 Uhr), damit Sie sicher sein können, daß der Beschuldigte anwesend ist. Kümmere Dich schon jetzt darum, dass die Polizei Dich vielleicht mal besuchen kommen könnte: belastende Fotoalben, Blackbook und Zeichnungen entfernen, ggf. auch Fotoapparat. Magazine, Kaufvideos etc. sind egal. Nie Telefonnummern mit Writernamen kennzeichnen!7. Vorladungen
Wenn Du als Beschuldigter zur Polizei vorgeladen wirst, ist das eine Einladung: Du musst nicht hingehen! Erst wenn Dich die Staatsanwaltschaft lädt, musst Du hin. Etwas anderes ist es, wenn Du als Zeuge geladen wirst. Beachte die Hinweise, was Du wann bei wem sagen musst und konsultiere im Zweifelsfall einen Anwalt.8. Strafbefehl
Irgendwann bekommst Du einen Strafbefehl, oder einen Vermerk, daß das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde. Beim Strafbefehl: Spätestens jetzt solltest Du Dich mit einem Anwalt beraten. Unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten! 14 Tage nach Zustellungsdatum (wird auf dem Umschlag vom Postbeamten vermerkt). Widerspruch einlegen, ist einfach und geht so (mehr nicht - jede Aussage hilft denen!):Betreff: [Ihr Aktenzeichen und GeschäftsNr.]
Sehr geehrteR Frau/Herr RichterIn XY,
gegen den Strafbefehl lege ich Rechtsmittel ein.
Mit freundlichen Grüßen
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