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PROZESS UM FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE

Am 4. August 2008 sollte die Berufung starten ... aber es wurde nix!


1. Vor dem ersten Termin: Anklageschrift, Verteidiger-Beiordnung
2. Vorab ... 4. Dez. 2003: Staatsschutz und Polizei in der Projektwerkstatt
3. 4.9.2006: Der erste Prozesstag
4. Das Drama des 4.9.: Versuchte Manipulation
5. Das absurde Gutachten: Schlechte Bilder besser zur Erkennung des Gewünschten!
6. 11.9.2006: Der zweite Prozesstag
7. 25.9.2006: Der dritte Prozesstag
8. Der vierte Verhandlungstag
9. 2.11.2006: Der fünfte Prozesstag
10. 20.11.2006: Der sechste Prozesstag
11. 20.11.2006, Urteil erster Instanz: Einzelauszüge und Gesamttext
12. Auf dem Weg zur zweiten Instanz
13. Die spannenden Fragen des Prozesses
14. Am 4. August 2008 sollte die Berufung starten ... aber es wurde nix!
15. Die Justiz gibt auf ... Einstellung - politisch brisant, juristisch spektakulär!

Das Projekt zum Fall: Fiese Tricks von Polizei und Justiz ++ Ton-Bilder-Schau ++ Buch

So sollte es laufen: Plan von Richter Frank für den 4. August 2008, 9 Uhr im Landgericht
Der folgende Zeitplan ist vom Richter festgelegt worden - wie es wirklich abläuft, wird sich zeigen ...

Montag, 4. September, Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1), Raum 100 A

  • 8.30 Uhr Beginn
  • 9.00 Uhr Zeuge KK Haas (machte die direkten Ermittlungen vor Ort)
  • 9.30 UIhr Zeuge EKHK Puff
    Nicht zu verachten: Puff ist zwar inzwischen pensioniert, aber immer doch "die" Granate der Gießener Staatsschutzgeschichte. Aufgeladen mit einem unglaublichen Hass und Verfolgungswahn gegenüber politischer Opposition schimpft und lügt er vor Gericht permanent rum. Erfindet Straftaten gleich in Massen. Wer ihm draußen begegnet, kriegt auch schon mal eine rein. In der ersten Instanz wurde ein psychologisches Gutachten über seinen Verfolgungswahn abgelehnt. Puff-Fanseite hier
  • 10.30 Uhr Zeuge POK Broers
    Staatsschützer Broers war zum Zeitpunkt der justizkritischen Graffitiaktion für die Verfolgung der Projektwerkstatt im Interesse von Polizei, Justiz, Haumann, Bouffier & Co. zuständig. Auch später musste er ab und zu aushelfen. Schon in diesem Verfahren glänzte Broers mit Erfindungen. So behauptete er im Antrag auf eine Hausdurchsuchung, der Verdächtige sei beim Malen von Parolen auf dem Überwachungsfilm zu sehen. Komisch: Auf der Wand, die von der Kamera überwacht wurde, waren aber nie Graffities. Musste auch Broers in der ersten Instanz dann einräumen, dass er da mal eben gelogen hatte. Den Vogel seiner bisherigen Karriere in Diensten der Lügenabteilung schoss er am 14. Mai 2006 ab. Er forderte Richter Gotthardt auf, aufgrund einer erfundenen Tat eine Inhaftierung zu verhängen. Fans der Story "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" werden sich vielleicht an den durchgeknallten Richter erinnern, der auf seinen Unterlagen die polizeiliche Aufforderung "Nicht sagen!" notierte. Der, der ihm dazu aufforderte, was Staatsschützer Broers. Nun ist er live zu erleben ...
    Auch Broers kassierte einen Antrag in der ersten Instanz, mit dem seine Fähigkeit zum richtigen Sehen überprüft werden sollte (Seh- und Drogentest). Denn neben der Halluzination des Parolenmalens gab es noch eine lustige Abweichung im Bericht, was auf einem dritten Video (der verschwand ...) zu sehen war. Ein Polizist meint: Bildschirm schwarz. Der andere: Bildschirm weiß. Mal sehen, wie das diesmal wird. Zudem gab es einige Anträge zum Wirken des Gießener Staatsschutzes insgesamt.
  • 11.30 Uhr Zeuge Weiß
    Eigentlich ein armes Würstchen. Weiß ist Justizbeamter und in der Hierarchie der widerlichen Justizpaläste Gießens ganz unten. Er übt Hausmeisterdienste aus und hatte deshalb die vermeintlich zerstörten Schlösser untersucht. Hat er jedenfalls behauptet, dass da welche kaputt waren. Die Rechnung für Schlösser zeigt eher etwas ganz anderes, aber das wird zu klären. Denn Zeuge Weiß ritt sich in eine ganz andere Geschichte rein: Er erfand Schilder, auf denen die Kameraüberwachung gekennzeichnet gewesen sein soll. Das aber tat er nicht aus eigener Überlegung, sondern wurde hinter den Kulissen von hochrangigen Justiz- und Polizeibeamten dazu verleitet. Eine ganz abgefahrene Story, um deren Aufklärung natürlich niemand der Uniform- und Robenträger bemüht ist - wie das Ermittlungsverfahren zu der Falschaussage zeigte.
  • 13.30 Uhr Zeugin Dr. Kreutz
    Sie machte das anthropologische Gutachten mit den vielen kleinen Vergleichsbildchen – die Vernehmung wird ein Schmankerl an gerichteter Kriminalistik: Wie findet ich ein Ergebnis wissenschaftlich fundiert heraus, das schon vorher feststeht? Auch sonst ließ sie wenig Peinlichkeiten aus - bis zur Behauptung, auf schlechten Bildern seien Menschen oft besser zu erkennen als auf guten (zur Frage der Leistung des Gehirns bei der Konstruktion gewollter Bilder). Die Vernehmung wird lange dauern - aber einiges bieten. Zur Vernehmung von Dr. Kreutz am ersten Tag und am sechsten Tag der ersten Instanz sowie zu Anträgen zum Video und zum anthropolotischen Gutachten ...

Weitere Planung: Siehe Aus Ladung rechts oben.


Justizkrimi im Saal 15:
Gießener Landgericht wird zum Kampfplatz zwischen staatlichen Rechtsbrechern und ihren Kritikern

Polizei, Richtern und Staatsanwaltschaft wurden immer wieder getadelt - auch ganz weit oben: Das Bundesverfassungsgericht bescheinigten allen Instanzen hessischer Gerichte, Grundrechte missachtet zu haben (1 BvR 1090/06). Das Oberlandesgericht Frankfurt erkannte sogar Methoden aus dem Dritten Reich, wenn Uniform- und Robenträger in Gießen ihre Kritiker jagten (20 W 221/06). Mehrere Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen wurden für rechtswidrig erklärt. Doch die Gießener Justiz macht weiter. Ab 4. August sitzen sie sich wieder gegenüber: Im Landgericht Gießen kommt es zum erneuten Showdown zwischen den Repräsentanten des Gesetzes und ihren Kritikern - inzwischen im fünften Jahr. Die Kosten für Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren lassen sich gar nicht mehr messen. Doch genützt hat es alles nichts: Die Kritik an Polizei und Gerichten in Gießen ist nicht verstummt. "Wir haben uns nicht einschüchtern lassen durch Polizei, Richter und Staatsanwälte, die uns mit krimineller Energie mundtot machen wollen", sagt Jörg Bergstedt, Angeklagter im kommenden Prozess. Mit viel Phantasie hat er in den vergangenen Jahren alle Versuche, ihn hinter Gitter zu verbannen, abgewehrt. Über seine Recherchen in den Akten von Polizei und Gerichten hat er inzwischen ein Buch veröffentlicht und tourt mit einer mitreißenden Schau über "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" durchs Land. Sein Fall hat es in den aktuellen Grundrechtereport gebracht, die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt inzwischen in Sonder-Zuständigkeit gegen über zwanzig Beamte von Polizei und Justiz in Gießen. Brisant ist das Geschehen zusätzlich, weil der hessische Innenminister hinter vielen der illegalen Aktionen steckt. Er wohnt in Gießen und hat sich mehrfach auch persönlich eingeschaltet, um die Kritiker seiner Sicherheitspolitik einzuschüchtern oder einzusperren.
Nun also wird eine neue Runde eingeläutet: Wenn am Montag um 9 Uhr im Saal 15 des Gießener Landgerichtes die Kontrahenten aufeinandertreffen, wird auch das Thema der Verhandlung zum Salz in der Suppe. Angeklagt ist nämlich eine justizkritische Tat. Eigentlich eine Lappalie, doch die vor fast fünf Jahren gesprühten Slogans von "Justiz stoppen!" bis zu "Gerichte abschaffen" provozierten eine gigantische Ermittlungsarbeit: Über 40 Polizeibeamte sicherten Spuren und Beweise, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, DNA-Probennahme, Farb- und Fußspurengutachten sind ebenso Teil der Akte wie ein umfangreiches anthropologisches Gutachten. Doch alle Aktenbestandteile haben es in sich. Zusammen mit seinem Anwalt Döhmer, der sich inzwischen auch als kritischer Strafverteidiger überregional einen Namen gemacht hat, hat der Angeklagte schon in der ersten Instanz etliche Manipulationen offengelegt: Die Gipsabdrücke der Fußspuren wurden nie im Gelände gefunden, sondern im Labor konstruiert, um belastenden Material zu erfinden. Die Farbe auf beschlagnahmten Handschuhen passte nicht zu der auf der Wand, auch wenn ein Gutachten genau das behauptete. Die Videoüberwachung erfolgte zudem unrechtmäßig, ein Gerichtsbeamter versuchte auf Druck von Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer Falschaussage das Beweismittel zu retten. Zwei Staatsschützer logen mehrfach als Zeugen, so dass ihre Aussagen nicht mehr verwertet werden konnten. Sie alle aber werden nun nochmals auftreten und auf einen Angeklagten treffen, der bestens vorbereitet ist: "Ich kann inzwischen sehr viele Lügen und Straftaten derer nachweisen, die mich wieder neu belasten wollen. Es ist ein Skandal, dass die weiter ihren Dienst tun können, während ihre Opfer wieder vor Gericht stehen".
Alles spricht somit für einen erbitterten Schlagabtausch zwischen den Vertretern des Rechts und denen, die ihnen Machtmissbrauch und Fälschungen vorwerfen. Sechs Verhandlungstage brauchte die erste Instanz, der Vertreter der Staatsanwalt forderte damals für die Sprühereien eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Schon der erste Verhandlungstag verspricht spektakuläre Vernehmungen. Geladen sind unter anderem der Staatsschützer Broers, der beim Versuch beteiligt war, den Angeklagten und weitere Justizkritiker am 14.5.2006 mit einem fingierten Vorwurf zweier politischer Anschläge hinter Gitter zu bringen, und der ehemalige Chef des Gießener Staatsschutzes, Puff. Er hatte bereits mehrfach den Angeklagten rechtswidrig verhaftet und wurde dabei bereits zweimal gewalttätig. Als Zeuge geladen ist auch wieder der Justizbeamte, der im ersten Prozess mit Falschaussagen das Hauptbeweismittel retten wollte. Ob das Beweismittel erneut rechtswidrig zugelassen wird, entscheidet sich auch am ersten Tag, zu dem auch die Anthropologin geladen ist, die mit einem tendenziösen Gutachten das erwünschte Belastungsmaterial gegen den Angeklagten lieferte. "Ich kann nur empfehlen, den Prozess zu besuchen", sagt der Angeklagte selbstsicher. "Das ist bester Politikunterricht und kann manche Irrtümer über die Rolle von Justiz und Polizei in diesem Land austreiben." Für das Wochenende vor dem Prozess hat er zu einem Seminar über Gerichtsverfahren und die Möglichkeiten, sich gegen politische Justiz zu wehren, eingeladen. Das Training findet am 2. und 3. August jeweils ab 14 Uhr in der Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen statt. Informationen zum Prozess sind hier abzurufen.
Pressemitteilung am 27.7.2008 (PDF): Veröffentlicht auf Cybergolf

Der Richter
Hetzparolen für harte Strafen durch Richter Frank
Aus dem Gießener Anzeiger, 8.2.200
8 (siehe auch Abbildung rechts, größer durch Klick)
"Die Justiz würde sich lächerlich machen", betonte der Vorsitzende Richter Dietrich Frank in der Urteilsbegründung. Nur der Strafvollzug könne dem einschlägig vorbestraften Angeklagten noch vor Augen führen, dass sein Verhalten nicht rechtens gewesen sei.

Rückblick: Die erste Instanz

Ankündigungen
Ab 4. August, jeweils Montags ab 9 Uhr im Landgericht Gießen (Raum E 15, weitere Termine vorerst: 11. und 18 August): Berufungsverfahren wegen der justizkritischen Farbattacke auf Amtsgerichts und Staatsanwaltschaft am 3.12.2003. Bericht von der ersten Instanz ist das Kapitel 15 im Buch "Tatort Gutfleischstraße" und in der Fiese-Tricks-Schau das vierte Fallbeispiel. Nun also die Chance, das live zu erleben.

Presseinformation am 22.6.2008
Lügen und Fälschungen vor Gericht – zum Zweiten!
Skandalöser politischer Prozess in Gießen wird ab dem 4. August vor dem Landgericht neu aufgerollt

Der Prozess, der ab dem 4. August 2008 am Landgericht Gießen in der zweiten Instanz ansteht, hat es bereits zu einiger Bekanntheit gebracht. Als 15. Kapitel im Buch „Tatort Gutfleischstraße“ sind Vernehmungsprotokolle, Abläufe und Urteil minutiös dargestellt. Mit der dazugehörigen Ton-Bilder-Schau „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ tourte der Angeklagte bereits durch über 40 Städte. Nun besteht die Möglichkeit, das Schauspiel manipulierter Ermittlungen und Gerichtsverfahren selbst anzuschauen, denn die Gießener Justiz lädt zur Wiederholung des skandalösen Prozesses.
Die erste Instanz des Verfahrens ging im Herbst 2006 über die Bühne – drei Jahre nach den justizkritischen Graffities an der Wand des Gießener Amtsgerichtes, die die dort sitzenden Richter und Staatsanwälte wütend machten. 41 PolizeibeamtInnen waren mit den Ermittlungen beschäftigt, aufwendige Gutachten wurden erstellt, um den Justizkritikern das Handwerk zu legen. Doch statt Spuren zu verfolgen und zu prüfen, wurden die Beweismittel einfach erfunden oder selbst gebastelt.
Im benannten Buch zu den Tricks von Polizei und Justiz werden die Fälschungen in Robe und Uniform beschrieben: „Ein Verfahren mit allen Schikanen: Selbstgebastelten Beweismitteln, illegalen Ermittlungsmethoden, Manipulation im Verfahren, Polizisten mit Hass statt Aufklärung im Zeugenstuhl usw.“
Als 2006 die erste Instanz lief, war die Welt der Fälscher noch in Ordnung. Sie arbeiteten daran, ihre Kritiker mit erfundenen Anklagen mehrjährig hinter Gitter zu schicken. Inzwischen jedoch hat sich der Wind gedreht. Denn mittels akribischer Aktenanalyse und eigenen Recherchen konnten die Betroffenen und ein sie unterstützender Anwalt die Lügen aufdecken. Inzwischen mussten Gerichte und Polizei mehrere Fälschungen eingestehen, gegen einige von ihnen laufen Verfahren wegen Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung. „Ich bin überrascht, dass Gerichte und Ankläger eine zweite Instanz des Verfahrens überhaupt wagen“, sagt der Angeklagte Jörg Bergstedt, gleichzeitig Autor des Buches „Tatort Gutfleischstraße“. Den Gerichtsprozess müssen nach seiner Auffassung eher die Sachverständigen, die ZeugInnen von Polizei und beteiligten Ankläger fürchten. Diese hätten schließlich Gipsabdrücke von Fußspuren erfunden, Farbgutachten gefälscht, Beweisvideos verschwinden lassen, Bilder falsch vermessen und die Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen herbeigelogen. „Ich freue mich, diese Lügner und Fälscher alle nochmals verhören und zu ihrer Berufspraxis vernehmen zu können. Das Verfahren kann viel Öffentlichkeit über den Zustand einer politische Interessen durchsetzenden Justiz schaffen.“
Aufgrund der Recherchen in den letzten Jahren seit der ersten Instanz seien neue Fragen hinzugekommen. Inzwischen liegt zudem ein Urteil vor, dass die Methoden von Polizei und Justiz in Gießen im Umgang mit ihren KritikerInnen mit dem Dritten Reich vergleicht (OLG Frankfurt, Az. 20 W 221/06). Der Prozess dürfte daher eher für Ankläger und ZeugInnen von Polizei und Justiz unangenehm werden. Weil alle Verhandlungstage öffentlich sind, bietet sich für ZuschauerInnen die Möglichkeit, die Machenschaften von Repressionsbehörden selbst zu beobachten.
Als Verhandlungstage ist jeweils der Montag im August angesetzt. Beginn ist immer um 9 Uhr im Landgericht Gießen (Raum E 15, Ostanlage). Wer die Gelegenheit nutzen will, das Wissen über Justiz und Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht zu verbessern, kann an den Wochenenden vor den ersten beiden Gerichtsterminen in der Projektwerkstatt Saasen, die nahe Gießen liegt, Seminare zu kreativer Antirepression und offensiver Prozessführung besuchen. Dabei geht es darum, sich aus der Ohnmacht gegen Polizei und Justiz zu befreien. Repression könne als Möglichkeit begriffen werden, selbst Inhalte zu vermitteln und die hinter politisch motivierten Anklagen stehenden Interessen zu demaskieren. Den TeilnehmerInnen der Trainings bietet sich anschließend die Möglichkeit, im Gerichtsverfahren am Landgericht das Gelernte zu überprüfen oder anzuwenden.


Beweisverwertungsverbot für den illegal aufgenommenen Überwachungsvideo
Dieser Antrag wurde dem Gericht bereits vorab zu Kenntnis gegeben und sollte am ersten Prozesstag so gestellt werden

Befangenheitsantrag gegen Richter Frank
Start war aber ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Aus gutem Grund, denn der Gießener Anzeiger schrieb am 8.2.2008: "Die Justiz würde sich lächerlich machen", betonte der Vorsitzende Richter Dietrich Frank in der Urteilsbegründung. Nur der Strafvollzug könne dem einschlägig vorbestraften Angeklagten noch vor Augen führen, dass sein Verhalten nicht rechtens gewesen sei.

Weitere Anträge
Dazu kam es gar nicht mehr angesichts des schnellen Endes des gesamten Prozesses. So manchmal muss mensch sich in Erinnerung rufen: Es geht um wenige Graffities (wenn überhaupt) und vorübergehend defekte Schlösser (auch das ist aber zweifelhaft). Tatzeit: 3.12.2003. Die Berufungsverhandlung im ersten Versuch begann am 4. August 2008. Tausende von Euros gingen in Spezialgutachten, die Polizei hat mehrere Beweismittel erfunden, aber mindestens 41 Beamte schon an den Fall gesetzt. Nun ein zweites anthropologisches Gutachten ... hier scheint doch ein besonderes Interesse vorzuliegen, dass eher nicht in der Tat, sondern in den Inhalten der Tat liegt. Justizlästerung ...

Prozess geplatzt
1 Stunde und 40 Minuten - mehr schaffte auch der äußerst autoritär agierende Richter Frank vom Landgericht Gießen nicht, dann war der für mehrere Tage angelegte politische* Prozess in Gießen fürs erste Geschichte. Die Hauptverhandlung wurde "ausgesetzt" (Gerichtsjargon für "geplatzt") und muss nun von Vorne beginnen. Beschlossen wurde, ein neues anthropologisches Gutachten einzuholen. Offenbar war auch der Staatsanwaltschaft klar geworden, dass mit dem bestehenden Gutachten von Dr. Kreutz (schlechte Bilder sind gute Bilder) der Prozess wohl eine schwierige Sache wird. Motive für die Einigkeit von Ankläger und Verteidiger, einen externen Gutachter zu beauftragen, "der auch weit weg von Gießen wohnen kann" (O-Ton Staatsanwalt Vaupel), gibt es aber noch mehr ...


Rundherum ...
  • Interessanter anderer Fall: Ein wesentlich besseres Foto wird als "nicht erkennbar" gewertet, wenn der Täter Sohn eines Polizeibeamten ist und nicht verurteilt werden soll ... mehr hier!

Presse zum ersten Tag
Bericht im Gießener Allgemeine, 5.8.2008 siehe rechts (größer durch Klick)

Bericht im Gießener Anzeiger, 5.8.2008
"Große, am besten die größte Kapazität" gefragt
Berufungsverhandlung um Sachbeschädigung gegen Politaktivisten geplatzt - Weiteres Gutachten - Massives Polizeiaufgebot
GIESSEN (cam). Mehrere Einsatzfahrzeuge der Polizei und ein großes Aufgebot von Beamten machten deutlich: Es war keine alltägliche Verhandlung, die gestern am Landgericht erwartet wurde. Doch dabei ging es keineswegs um die Sicherheit bei einem Mordprozess oder einem Verfahren um groß angelegten Drogenhandel. Vielmehr handelte es sich lediglich um einen Fall von Sachbeschädigung. Deshalb nämlich musste sich ein 44-Jähriger vor der Dritten Strafkammer verantworten. Doch der angeklagte Politaktivist hat bereits mehrfach für einige Unruhe und Provokationen bei Verhandlungen gesorgt. Und auch gestern verlief der Prozess nicht ganz ohne Spannungen.
Der nach eigenen Worten "scharfe Kritiker der Justiz" hatte gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Berufung eingelegt, die aber nur kurz verhandelt wurde. Bereits nach rund 90 Minuten stand fest: Der Prozess wird ausgesetzt, weil ein Gutachten eingeholt werden soll. Der Angeklagte soll laut Urteil aus erster Instanz im Dezember 2003 Gebäude der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes mit Texten wie "Gerichte abschaffen" beschmiert. Außerdem soll er mehrere Türschlösser mit kleinen Stiften blockiert und zugeklebt haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (140 Tagessätze zu zehn Euro) verurteilt. Diese Strafe akzeptierte der 44-Jährige nicht. Er begrüße zwar die angeklagten Aktionen, er selbst sei dafür aber nicht verantwortlich, sagte er vor Gericht. Verteidiger Tronje Döhmer betonte denn auch, das Ziel der Berufung sei ein Freispruch.
Die Verhandlung verlief weitaus friedlicher, als die Polizeipräsenz auf dem Gerichtsflur vermuten ließ. Nur zu Beginn war die Stimmung zwischen Richtertisch und Anklagebank sehr gereizt. Beim Eintritt des Gerichts erhob sich der Angeklagte nicht, was den Vorsitzenden Dietrich Frank sichtlich verstimmte. Er drohte, den 44-Jährigen des Saales zu verweisen. Die Atmosphäre verschlechterte sich noch, als der Politaktivist einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden stellte. Der mache aus seiner "Abneigung" gegen "justizkritischen Handelns" keinen Hehl, begründete der 44-Jährige seinen Antrag, den er später noch erweiterte. Hin und wieder bedachten zudem einige im Saal sitzende Mitstreiter des Angeklagten die Vorgänge am Richtertisch mit spöttischen Bemerkungen und Gelächter.
Die Stimmung entspannte sich aber, als Staatsanwalt Martin Vaupel die Einholung eines neuen Gutachtens anregte. Das Urteil aus erster Instanz stützt sich nämlich maßgeblich auf die Einschätzung einer Sachverständigen, die Videobänder von der mutmaßlichen Tatnacht ausgewertet hatte. Die offenbar undeutlichen Bilder zeigen unter anderem einen Mann, der sich an Türen der Justizgebäude zu schaffen macht. Laut der Sachverständigen handle es sich dabei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um den Angeklagten.
Er bezweifle zwar nicht die Richtigkeit dieses Gutachtens, sagte Vaupel. Doch wolle er eine neue Expertenmeinung, um den Fall auf "massive Füße" zu stellen. Eine "große, am besten die größte Kapazität" sollte die Videobänder erneut untersuchen, regte er an. Dieser Vorschlag fand bei den anderen Prozessbeteiligten ihre Zustimmung. Wann das Gutachten fertiggestellt ist und es zu einem neuen Prozess kommt, ist noch offen. Womöglich kann der Fall erst im kommenden Jahr wieder verhandelt werden, sagte Dr. Wilhelm Wolf, Pressesprecher des Landgerichts, im Gespräch mit dem Anzeiger.

Links und Hintergründe zum Prozess

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