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RASSISTISCHE URTEILE UND REPRESSION

Asylbewerber aus Gießen setzt sich nach Abschiebeurteil selbst in Brand


1. Rassistische Justiz laut Grundrechtereport 1999
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4. Asylbewerber aus Gießen setzt sich nach Abschiebeurteil selbst in Brand
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Fallbeispiel
Der Iraner B. wurde am 1.3.2006 von der Polizei zum Flughafen Frankfurt gebracht, um ihn abzuschieben. Er stand so unter Schock, dass er einen Selbstmordversuch per Verbrennen beging. Daher lag er kurz im Krankenhaus in Frankfurt-Höchst. Von dort wurde auf polizeilichen Druck zwangsabgeführt und ins Gießener Gericht gebracht, wo er gesundheitlich zusammenbrach. Nach einiger Zeit im Gefängniskrankenhaus wurde er erneut in ein Flugzeug gesetzt. Der Pilot verhinderte mutig die Abschiebung. Einige Tage später wurde diese jedoch mit einem anderen Flug vollzogen. Beteiligt an diesen rassistischen Aktivitäten waren die Gießener Gerichte, das Regierungspräsidium, der Landkreis Gießen und die hessische Landesregierung. Der Protest gegen die Abschiebung blieb schwach und in den vom Abschiebestaat vorgegebenen Regeln. Während der Zeit und auch weiterhin werden pro Werktag durchschnittlich ca. 2 Personen aus Mittelhessen zwangsabgeschoben. Mehr: www.projektwerkstatt.de/antira und www.polizeidoku-giessen.siehe.website.

Presse zu Beginn

Gießener Allgemeine, 3.3.2006 (S. 23)


Und das Ganze im Gießener Anzeiger vom 3.3.2006 ... , wo am 9.3. dann der RP rumweint, er könne gar nichts dafür ...

Aufruf
Hambastegi - Internationale Föderation Iranischer Flüchtlinge Verband Deutschland e.V (IFIR)

01.03.06
B. und D. dürfen nicht in den Iran abgeschoben werden

B. und D. sind zwei Brüder (Asylsuchende in Gießen) aus dem Iran. Sie sind seit Jahren gegen die islamische Regierung politisch aktiv. Sie sind wegen ihrer politischen Aktivitäten innerhalb der iranischen Oppositionellen bekannte Gesichter im Iran.

Sie sind aktive Mitglieder der Arbeiterkommunistischen Partei Iran. Sie sind oft als Vertreter der AKPI in verschiedenen politischen Veranstaltungen in Gießen aufgetreten und dank ihrer Arbeit, ist die Partei in Gießen bei den Iranern aber auch bei Menschen anderer Herkunft bekannter geworden.
Die Arbeiterkommunistische Partei ist im Iran verboten. Ihre Mitglieder und Anhänger werden festgenommen, gefoltert und hingerichtet.

Herr Jansen (Verantwortlicher Richter beim Verwaltungsgericht in Giesen) ist im Mai 2005 von uns (mir und Frau Mina Ahadi und Herren Bijan Shahabi) als Vertreter der „Föderation iranischer Flüchtlinge in Deutschland“, in einem persönlichen Gespräch über die politischen Tätigkeiten der zwei Brüder Samadis und über die Gefahren im Falle einer Abschiebung informiert worden.

Ich habe am 23.06.2005 Frau Keil (verantwortliche Person beim Ordnungsamt in Gießen) in einem Schreiben aufmerksam gemacht, dass dem Herrn B. im Falle einer Abschiebung eventuell eine Todesstrafe droht.
Davor hatten wir in mehreren Telefonaten den Herren Schneider (zuständige Person beim Polizeipräsidium in Gießen) ebenso über die Gefahren informiert.
Die Rechtsanwältin (Frau Kiechle) hatte beim Verwaltungsgericht ausreichend Materialien über die politischen Tätigkeiten der Herren B. und D. zur Verfügung gestellt.
  • Herr B. wurde trotz aller Bemühungen heute 01.03.2006 von der Polizei ins Auto gesetzt und zum Flughafen Frankfurt gebracht, um ihn abzuschieben.
  • Er stand so unter Schock, dass er einen Selbstmordversuch beging, indem er sich versuchte zu verbrennen.
  • Aus diesem Grund liegt er jetzt im Krankenhaus in Frankfurt Höchst.
  • Wir verurteilen den unmenschlichen Umgang mit den Flüchtlingen auf das schärfste.
  • Wir kämpfen für das Bleiberecht mit den Herren Samadis zusammen.

Woria Ahmadi
Vorsitzender der Internationale Föderation der Iranischen Flüchtlinge in Deutschland

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