Gießen autofrei

PRO STAAT, PRO RECHT, MEHR KONTROLLE

VS, Polizei usw. reformieren (statt abschaffen)


1. Forderungen nach dem starken Staat
2. Freiheit ... nur für uns!
3. VS, Polizei usw. reformieren (statt abschaffen)
4. Zitate pro Staats- und Machtpolitik
5. Phantasien pro Kontrolle und Machtausübung von links
6. Links

Im Original: JD/JL-Forderung zum VS
Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2001 des Bundesministeriums des Innern erklärt die Bundesvorsitzende des radikaldemokratischen und parteiunabhängigen politischen Jugendverbands JungdemokratInnen/Junge Linke, Danielle Herrmann:
„Der Verfassungsschutzbericht 2001 ist wie seine Vorgänger überflüssig und bedrohlich. Bedrohlich für alle politisch aktiven Menschen, die sich kritisch auf die bestehenden Verhältnisse beziehen. Und bedrohlich für das, was der Verfassungsschutz zu schützen vorgibt: eine demokratische Verfasstheit der Gesellschaft. Freiheit und Demokratie leben von Meinungspluralismus - die Ausgrenzung von Meinungen als ‚unzulässig‘ gefährden die demokratische Willensbildung.
Skandalös ist die anhaltende Erwähnung der PDS im Verfassungsschutzbericht. Anstatt endlich anzuerkennen, dass es sich bei der PDS um eine ganz gewöhnliche Partei handelt, wirft das Innenministerium der PDS als verfassungsfeindliche Bestrebung vor, sie stehe in Opposition zur bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung der BRD. Dadurch wird jede - sehr wohl im Rahmen unserer Verfassung zulässige - Kritik an der kapitalistischen Wirtschaftsordnung der BRD als verfassungsfeindlich diffamiert. Zugleich werden die politischen Meinungen eines erheblichen Teils der Bevölkerung, für welche die PDS nicht nur im Osten steht, als extremistisch gekennzeichnet.
In Verruf gebracht werden zudem gesellschaftliche Bewegungen, die der rot-grünen Bundesregierung offenbar ein Dorn im Auge sind. Neben antirassistischen Bündnissen, die sich gegen die herrschende Politik der Ausgrenzung und staatlich betriebenen Rassismus wenden, ist dies zum einen die Friedensbewegung. Diese hatte im vergangenen Jahr mit dem Afghanistan-Krieg und der so genannten Bekämpfung des internationalen Terrorismus leider allzu berechtigten Anlass, vehemente Kritik an der Politik der Bundesregierung zu üben. Zum anderen wird neuerdings die immer breiter werdende globalisierungskritische Bewegung in die Ecke der Verfassungsfeindlichkeit gestellt. Kaum hat sich mit attac ein öffentlichkeitswirksames Bündnis gegen die auch von der Bundesregierung betriebene Politik neoliberaler Globa-lisierung konstituiert, findet es sich im Verfassungsschutzbericht wieder. Eine solche Diffamierung gesellschaftlicher Kritik am politischen Mainstream ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Der diesjährige Verfassungsschutzbericht bestätigt damit wieder einmal, dass der Verfassungsschutz keine sinnvolle Funktion erfüllt. Er informiert nicht, sondern desinformiert, verleumdet und grenzt kritische Positionen aus dem vertretbaren Meinungsspektrum aus. Ein solcher Verfassungsschutz hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen.
Deswegen fordern JungdemokratInnen/Junge Linke nach wie vor: Verfassungsschutz abschaffen!“


Die Abschlußforderung heißt zwar "...abschaffen", der gesamte Text fordert aber eine Reform des VS, z.B. "ein solcher Verfassungsschutz". Der positive Bezug auf den Rechtsstaat zeigt die pro-staatliche Argumentation wie das wehleidige Bejammern der den AutorInnen nahestehenden politischen Parteien und Gruppen, die bitte-bitte nicht im VS-Bericht stehen sollen. Dabei wäre es besser, PDS, GlobalisierungskritikerInnen usw. würden sich endlich so verhalten, daß sie staatsgefährdend würden ...

Aus dem Volksbegehren für den Sturz des rot-roten Senats von Berlin, unterstützt u. a. von der GdP
Wir lehnen die Entsendung von Hilfspolizisten ("Kiez-Polizei") in unsere Stadtteile ab und fordern den Einsatz regulärer Polizeibeamter. Hoheitliche Tätigkeiten müssen gut ausgebildeten und erfahrenen Polizisten vorbehalten bleiben, die um den hohen Stellenwert der Bürgerrechte wissen und problemadäquat handeln können.

VS ist o.k., aber bitte nicht uns beobachten ...
Jedes Jahr nach Erscheinen des Verfassungsschutzberichtes geht der Wettbewerb des Jammerns los. Sogenannten linke Gruppen behaupten, sie ständen dort fälschlicherweise, weil sie gar nicht schlimm oder verfassungskritisch seinen. Abgesehen davon, dass recht zweifelhaft ist, wieso alle diese Verfassung so gut finden, in dem sie sich davon distanzieren, gegen sie zu sein, bewirken sie mit solchen Aussagen zweierlei anderes: Erstens unterstellen sie damit, dass andere Gruppen zu Recht mit dem VS zu tun bekommen und beobachtet werden, zum anderen legitimieren sie die Arbeit des VS auch, in dem sie ihn im Detail kritisieren.

Aus der Jungen Welt vom 21.5.2005 (Interview mit Dr. Ulrich Schneider ist Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer – Bund der Antifaschisten, FIR, S. 2, Quelle ...)
Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln und Schaffung einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit – das war der "Schwur von Buchenwald" und das war damals Konsens – von CDU bis KPD. Sich für diese Ziele einzusetzen ist heute aktiver Verfassungsschutz.

Naives Bild von Repressionsorganen
Auszug aus "Täter unbekannt", Polizeibericht 2010 von Amnesty international (S. 11f)
Amnesty International ist sich der Tatsache bewusst, dass Polizeibeamte in Deutschland eine schwierige, gefährliche und oft mit großen persönlichen Risiken verbundene Aufgabe erfüllen und dass die große Mehrheit von ihnen ihre Pflichten professionell und im Einklang mit dem Gesetz erfüllt. Nach Auffassung der Organisation ist es trotzdem notwendig, anzuerkennen, dass Fehler und Fehlverhalten vorkommen können und auch tatsächlich vorkommen. Bei glaubwürdigen Vorwürfen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder anderen glaubwürdigen Informationen über die mutmaßliche Verletzung von Menschenrechten durch Polizeibeamte sind die Behörden verpfl ichtet, umgehend, umfassend, unabhängig und unparteiisch zu ermitteln. Es sollten gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden und Polizeibeamte, die sich strafbar gemacht haben, müssen in einem umfassenden und fairen Verfahren zur Verantwortung gezogen werden. Des Weiteren haben die Opfer ein Recht auf wirksame Beschwerde und Wiedergutmachung. Dazu gehören Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung, Schadensersatz und die Garantie der Nicht-Wiederholung.

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